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„Kreuzritter“ Weber: Strafanzeige und Lob von Rechtsaußen

„Die Frage muss erlaubt sein, ob damit nicht das Gastrecht, das wir Ausländerinnen und Ausländern gerne gewähren, überstrapaziert wird, wenn nämlich jahrhundertealte deutsche Traditionen wie das Kreuz in Schulzimmern angegriffen werden.“ Diese Aussage im so genannten „Kruzifix-Streit“ hat Schulbürgermeister Gerhard Weber eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung eingebracht. Das hat die Regensburger Staatsanwaltschaft heute gegenüber dem Radiosender Charivari bestätigt. Weil ein Vater das Kreuz im Klassenzimmer seines Sohnes hatte entfernen lassen, war Weber mit einer Pressemitteilung nach vorne geprescht und hatte darin unter anderem das „Gastrecht“ für Ausländer zur Disposition gestellt. Grund: Er habe „der Zeitung entnommen, dass der Vater, der dieses Ansinnen an die Schulleitung gestellt habe, mit seiner Familie aus dem englischsprachigen Ausland zugezogen sei“. Mit seiner Äußerung habe Weber offenbar darauf abgezielt, „Zustimmung von Personenkreisen zu erhalten, die Ausländern generell skeptisch und nicht-religiösen Bürgern ablehnend gegenüberstehen“, heißt es nun unter anderem in der Strafanzeige. Tatsächlich erhielten nicht nur der Mann und seine Familie Beleidigungen und Drohungen. Auch Arbeitskollegen an der Universität Regensburg mit ausländisch klingenden Namen gerieten ins Visier christlicher Fundamentalisten und Rechtsextremer. Dieses „Resultat von Webers Äußerung“ zeige, dass der Tatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllt sei, glauben die fünf Anzeigenerstatter. Ob Weber das nun wollte oder nicht: Zustimmung erhält er – von ganz Rechtsaußen und das sogar medial. In der aktuellen Ausgabe der wöchentlich erscheinenden „Jungen Freiheit“ wird der Schulbürgermeister samt Foto lobend als „Kreuzritter aus Regensburg“ erwähnt. Die Junge Freiheit weiß sogar davon zu berichten, dass der „Übeltäter“ aus Großbritannien stamme. Damit befindet sich das Blatt übrigens ebenso auf dem Holzweg wie Weber: Der Mann ist Deutscher. Es sei zu prüfen, ob Weber „als Amtsträger mit seiner Aufforderung an die Leserschaft, dem Grundrecht auf passive Religionsfreiheit Widerstand zu leisten, noch auf dem Boden der Verfassung steht“, heißt es abschließend in der Strafanzeige. Auch politisch gibt es mittlerweile zaghaften Gegenwind für den Bürgermeister: Nach den Jungen Liberalen hat sich auch die Grüne Jugend zu Wort gemeldet und Webers Aussagen verurteilt.
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Kommentare (5)

  • sven

    |

    ich begrüsse die anzeige, denn weber (neben dem umstand, das er profund sein nicht-wissen demonstriert) macht sich mit solchen aussagen der brandstiftung schuldig.

    frei nach dem motto: es ist ja schon ein unding wenn ein bürger geltendes recht in anspruch nimmt, aber dann auch noch nicht mal hier geboren worden sein.

    hierzu ein link:
    http://www.humanist.de/religion/kruzifix.html

    das der schulbürgermeister sich selbst am allerwenigsten an die gesetze hält, finde ich besonders dahingehend interessant, das in den entsprechenden verordnungen klar dargelegt st, das die anonymität des antragstellers zu waren ist, weshalb sich die diskusison von vorn herein verboten hat.

  • Alexander Gruber

    |

    Ich begrüße die Anzeige auch aber hetzt Weber gegen “Teile der Bevölkerung”?

  • Albert

    |

    Man ist aus südlichen Gefilden ja schon allerhand gewohnt, aber dass sich ein so ungeheurer Vorgang mitten in Europa (geographisch gesehen) abspielen kann, ist ein starkes Stück, selbst für die Verhältnisse notorischer CSU-Fundamentalisten. Die Integrationsverweigerung einiger zumindest nicht unrelevanter Teile der bayerischen Bevökerung erreicht eine neue Qualität.

  • Veits M.

    |

    1. Was ist Immunität im Rechtssinne genau?

    2. Was ist Immunität iS von normativer Kraft der Faktischen, wie sie in R. praktiziert zu werden scheint, und welchen Organisationen mag sie ggf. dienen?

    3. Was geschah mit dem zugunsten Berlusconis verabschiedeten Immunitätsgesetz und was bedeutete das für R., um in der Welterbestadt das Legalitätsprinzip zweifelsfrei in den alltäglichen “immerwährenden” rechtmäßigen Vollzug zu bringen?

    Tipp:
    Versuchen Sie, die Fragen am Anschauungsmaterial des Millionen-Deals am Donaumarkt zu beantworten
    (http://aktionboss.de/bayernlb-und-stadtbau-gmbh-regensburg-eine-haftungsparallele#c000043) – welche mutmaßlichen Schlüsse wollen Sie für die Behandlung der gegen BM Weber gerichteten Anzeige schon heute ziehen?

    Die Antwort zu 1:
    Immunität ist die Beschränkung der Strafverfolgung gegenüber Abgeordneten. Ein Abgeordneter darf wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Parlaments, dem er angehört, zur Verantwortung gezogen werden. Jedes Strafverfahren, jede Haft und jede sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten sind auf Verlangen des Parlaments auszusetzen (Art. 46 GG). Die Immunität soll die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützen. Sie ist ein Vorrecht des Parlaments, nicht des Abgeordneten, daher für ihn unverzichtbar. Sie begründet ein Prozesshindernis für strafrechtliche Verfahren.
    Rechtslexikon

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