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Gleichbehandlung a la Freistaat Bayern

18 Quadratmeter für zwei Personen: Gaaanz billig!

Wie erreicht man, dass Flüchtlinge und Hartz IV-Empfänger in Bayern gleich behandelt werden? Ganz einfach: Man zockt den Flüchtling bei der Unterkunftsgebühr ab. Jetzt läuft dagegen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Gastkommentar von Rechtsanwalt Otmar Spirk

Wie jeder wirklich um Deutschland besorgte Bürger weiß, lautet die gute Lösung für das Problem der Armut in Deutschland, dass den Flüchtlingen vom Staat nicht weiter das Geld in den A. geschoben werden sollte. Und nicht etwa, dass die Armen hierzulande mehr Unterstützung bekommen. Und wie das funktioniert, das führt uns der Freistaat Bayern mit einem wunderschönem Beispiel vor.

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Im konkreten Fall wird einem anerkannten Flüchtling ein circa 18 Quadratmeter großes Zimmer in der Gemeinschaftsunterkunft Dieselstraße in den A. geschoben. Natürlich bewohnt er das Zimmer nicht alleine, sondern mit einem weiteren Flüchtling. Nach seiner Anerkennung als Flüchtling hat nun der Freistaat in einem Gebührenfeststellungsbescheid ohne Angabe von Gründen bestimmt, dass er der „Haushaltsvorstand“ im Zimmer sei und daher monatlich 278 Euro für die Unterkunft und weitere 33 Euro für Strom bezahlen muss, pro Monat und natürlich auch rückwirkend.

“Es geht um Gleichbehandlung…”

In den Artikeln 23 und 26 der Asyldurchführungsverordnung (AsylDV) heißt es nämlich lapidar, dass die „Unterkunftsgebühr (…) für Alleinstehende oder einen Haushaltsvorstand“ monatlich 278 Euro betrage und für Haushaltsangehörige monatlich 97 Euro. „Dies gilt rückwirkend ab dem Monat nach Anerkennung eines Flüchtlings.“ Desweiteren heißt es dort, dass jeder Bewohner eines Zimmer monatlich 33 Euro für Strom bezahlen muss. Zahlen muss die Nutzungsgebühr der Flüchtling selbst, falls er Einkommen hat, ansonsten das Jobcenter oder das Sozialamt.

Was hat sich der Freistaat Bayern mit dieser Pauschalisierung der Kosten gedacht? Philipp Späth, Pressesprecher des zuständigen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales antwortete auf eine entsprechende Frage gegenüber dem ARD-Magazin Kontraste:

„Es geht darum, eine Gleichbehandlung von einheimischen Transferleistungsempfängern mit den anerkannten Flüchtlingen zu erzielen. (…) Das Ziel ist, dass beide den gleichen Betrag für Wohnen ausgeben und deswegen ist der Maßstab für die Höhe der Gebühr das, was ein Hartz IV-Empfänger für Wohnen ausgibt. Und das gleiche gibt dann auch der anerkannte Flüchtling, der noch in der Gemeinschaftsunterkunft wohnt, fürs Wohnen aus. Deswegen werden hier beide gleich behandelt.“

Demnach ist es also völlig egal,ob die Unterkunft in Regensburg oder Hintertupfing liegt, ob eine oder bis zu sechs Personen darin wohnen, ob sie größer oder kleiner ist, welchen Wohnstandard sie hat – weil Flüchtling und Hartz IV-ler gleichgestellt werden sollen?

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Gegen die Gebührenbescheide habe ich nun für „meinen“ Flüchtling beim Verwaltungsgericht Regensburg Klage eingereicht. Denn vor dem Gesetz muss eine staatliche Gebühr einer Kosten-Nutzen-Rechnung standhalten – das sogenannte Äquivalenz-Prinzip – und die Gebühr muss auch verhältnismäßig sein. Nun ist „mein“ anerkannter Flüchtling oft im Krankenhaus gewesen. Auch von daher frage ich mich, wie er und sein Mitbewohner auch nur einen Bruchteil des Stroms für 66 Euro monatlich verbraucht haben können. Mal abgesehen davon, dass bei der Zimmer-Einrichtung mit Stockbett, Tisch, Schrank, Stühle nichts Stromfressendes dabei ist. Jetzt fällt’s mir ein: Die Kosten für die ewige Handy-Aufladerei bei den Flüchtlingen, weil die vom Kontakt mit ihrer Familie irgendwo nicht lassen können – das ist der Grund, oder?

Eine eigene Überprüfung, ob die Unterkunftsgebühr angemessen hoch ist, war mir nicht möglich, da der Online-Mietspiegelrechner der Stadt Regensburg nur Wohnungen mit einer Mindestgröße von 20 Quadratmetern berechnet – und die Dieselstraße darin nicht existent ist. Nebenbei bemerkt: Die überhöhten Mietkosten bezahlen ja notfalls das Sozialamt der Stadt oder das Jobcenter Stadt – warum kommen von dort keine Einwände?

Zeitgleich: Aufforderung zum Verlassen der Unterkunft

Nun braucht sich „mein“ anerkannter Flüchtling aber eigentlich nicht viel weitere Gedanken um die Kosten seiner Unterkunft machen. Praktisch parallel zum Geührenbescheid hat er nämlich einen Brief von der Regierung der Oberpfalz bekommen, in dem diese unter der Aufschrift „Aufforderung zum Verlassen der staatlichen Unterkunft“ schreibt, dass er innerhalb eines Monats aus der Dieselstraße ausziehen soll – ansonsten wird er unfreiwillig umverteilt. Irgendwohin in Bayern – der Verlust der mühsam erarbeiteten Kontakte vor Ort lässt grüßen.

Wie ich höre, bleibt es aber – derzeit – noch bei der Drohung mit der Umverteilung. Aber die Drohung macht natürlich Angst, und so überlegt sich der Flüchtling, ob er nicht doch was anderes findet – egal welches Loch auch immer. Und so wird er nolens volens zum Konkurrenten auf dem Wohnungsmarkt für die deutschen Armen, und zum Geschenk für die Dorfners und Amanns dieser Stadt.

Schlimmer geht’s immer…

Warum er aus der GU ausziehen und die Situation auf dem Wohnungsmarkt verschärfen soll? Ich habe keine Ahnung, was der Freistaat nach der Räumung mit seinen Immobilien vor hat. Gewinnbringend verscherbeln vielleicht? Klar ist jedenfalls: Die Menschen ohne zwingenden Grund aus den Gemeinschaftsunterkünften zu vertreiben wird weder den (oft traumatisierten) Flüchtlingen gut tun, noch den Deutschen, die mit ihnen leben wollen oder leben müssen.

Von daher sage ich: Der Flüchtling soll froh um seine 18 Quadratmeter durch zwei sein, weil: Schlimmer geht’s im armen Deutschland – nein falsch: im Deutschland für die Armen – immer.

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Kommentare (24)

  • Else E.

    |

    Willkommen in Absurdistan!
    Die Logik folget keinem Plan.
    Die Dschungel der Paragraphen
    gibt Anwälten Arbeit,
    doch lässt sie nicht schlafen,
    die verwickelt im Ämterstreit.

  • Rosalia Genoneva

    |

    Also, je kleiner des Zimmer ist, desto besser versteh ich, dasses an Haushaltsvorstand braucht.
    Weil wenn zwenig Platz ist, dass beide zugleich auf dem Platz vorm Stockbett gehn, muss einer der Chef sein, der zerscht darf.

    Der no wichtigere Grund ist, weil die Ausländer lernen solln, dass in Deutschland vor dem Gesetzt alle gleich sein.
    Boi der Vorstand festglegt is, und der Untertan auch, merkt ma si die Gleichheit glei, oda net?

  • Berndian

    |

    Sicher ist das nicht viel Wohnraum. es liegt aber an eben jenem mangeldem.
    Hat nicht unser Söder die Sozialwohnung an irgendwelche ausländischen Investoren verhökert? Da war doch was. Ich nenne das Diebstahl aus der Sozialbindung heraus.
    Ansonsten: Wie soll man die Massen an Flüchtlingen unterbringen wenn die Wohnungen für Deutsche schon nicht langen? 3ZKB für jemanden der die nächste Zeit kein vernünftiges Einkommen haben wird?Wer bezahlt es? Es hört sich blöd an, wir haben die Leute nicht aufgefordert ausgerechnet zu uns zu kommen. Man war schon in Italien, Griechenland und kam dann hierher. Von reiner Schutzsuche ist keine Rede mehr. Ich frage mich wo die Hilfe der islamischen Bruderstaaten bleibt, pervers reiche Länder wie Saudi-Arabien und einige Emirate könnten ihren Brüdern doch auch helfen? Ich denke die haben nämlich das selbe Problem: Woher Wohnungen und Jobs zaubern wenn keine da sind…

  • Piedro

    |

    @Berndian

    Die Frage nach dem verfügbaren Wohnraum ist eine und kennzeichnet ein klares Versäumnis “der Politik”. Aber die Themen des Artikels sind andere.

    1. Wieso darf willkürlich eine von zwei Personen zum “Haushaltsvorstand” bestimmt werden? Wie erfolgt diese Festsetzung, die der einen Personen mehr Schulden und Folgekosten aufhalst als der anderen? Wobei es noch fraglich ist, ob diese Personen, auch wenn sie gezwungen sind auf engstem Raum zusammen zu leben, überhaupt einen gemeinsamen Haushalt im Sinne des Gesetzes führen.

    2. Mit welchem Recht wird verfügt, dass eine Strompauschale zu entrichten ist, die höher ist als der Durchschnittsverbrauch in einer Wohnung, die entsprechend eingerichtet ist? 36,89 €uro werden im Regelsatz des Alg2 für Strom, Wohnen und Instandhaltung berechnet. Hier werden 33 €uro allein für den Energieposten fällig, obwohl der Verbrauch deutlich unter dem Bedarf eines “normal” wohnenden Bürgers liegt?

    3. Warum müssen diese Unterkunftskosten rückwirkend erstattet werden, wenn der Betroffene Einkommen erziehlt? Das bedeutet: durch den Lohn entfällt oder mindert sich der Anspruch auf Transferleistung. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass diese Kosten rückwirkend erstattet werden müssen. Die Lebenshaltungskosten können durch das Einkommen nicht mehr gedeckt werden, aber ein Alg2-Anspruch besteht u.U. nicht, weil Schulden nicht berücksichtigt werden. Der Freistaat treibt diese Menschen in eine existenzbedrohende Verschuldung, nur weil sie existierten.

    4. Obwohl Herr Spirk keine statistische Grundlage findet, die hier eine Angemessenheitsberechnung ermöglicht, kann man davon ausgehen, dass 375 €uro für 16 m² (23,44€/m²) mit einer Minimalausstattung nicht angemessen sind. Noch dazu, wenn es keinerlei Bestandtsschutz gibt, der den Verbleib in dieser Unterkunft gewährleistet.

    5. Diese augenscheinlich willkürlich und überhöht angesetzten “Kosten” werden wohl gewöhnlich von den Kommunen beglichen, die für die Kosten der Unterkunft zuständig sind. Somit profitiert der Freistaat von den Gemeinden, und zwar um so mehr, je mehr sie sich engagiert haben die schwierige Situation zu meistern, damit wir “das schaffen”.

    6. Warum sollen die Bewohner gezwungen werden anderswo zu “wohnen”, wenn es dafür keinen erkennbaren Grund gibt? Bemühungen um Integration seitens der Betroffenen, aber auch seitens der Gemeinden und der freiwilligen Helfer werden so ad absurdum geführt. Eine Einzelfallprüfung scheint nicht stattzufinden, es kann jederzeit jeden treffen, je nach Gutdünken eines Sachbearbeiters, der die betroffenen Personen und ihre Situation vermutlich gar nicht kennt.

    7. Die Darstellung des Herrn Späth, dies sei der Gleichstellung aller Transferleistungsempfänger geschuldet, ist entweder strunzdoof oder eine zynische Lüge. Gewöhnlich sind Empfänger von Alg2 und Sozialhilfe Mieter, die weit weniger als diesen Quadratmeterpreis und nur ihren tatsächlichen Energieverbrauch bezahlen müssen. Die Rechnung: andere zahen das für mehr, also zahlt ihr (oder die Kommune) das für sehr viel weniger, hat nichts mit Gleichstellung zu tun. Auch können diese Leistungsberechtigten nicht aufgefordert werden, binnen 4 Wochen ihre Unterkunft zu verlassen und andernfalls sonstwohin verbracht werden. Das ist von einer Gleichbehandlung weit entfernt.

    8. Zum Drüberstreuen werden hier auch noch gesetzliche Vorgaben zur Kosten-Nutzen-Rechnung ignoriert.

    Keiner dieser Aspekte wird durch die Situation am Wohnungsmarkt erklärt, geschweige denn gerechtfertigt. Falls Sie da einen Zuammenhang sehen führen Sie den doch bitte mal aus.

  • Piedro

    |

    @Rosalia Genoneva

    Einmal mehr verneige ich mich vor Ihrer bajuvarischen Weisheit.

  • Piedro

    |

    eingeborener
    23. März 2018 um 16:11 | #

    Die Sache macht Schlagzeilen:
    https://www.kult.de/stadtbekannt/1544-euro-pro-quadratmeter/150/12/1628829/

    ***

    „Es ist keine Miete, die sich am Quadratmeterpreis orientiert“, hält die Pressestelle der zuständige Zentralen Gebührenabrechnungsstelle Bayern, Teil der Regierung von Unterfranken, auf Anfrage entgegen.”

    Aha. Interesssant.

    „Die Gebühren sind überall in Bayern gleich. Wir sind an die gesetzliche Verordnung gebunden.“

    Und diese Verordnung ist – auch in Bayern – an das Äquivalenz-Prinzip gebunden. Ergo dürfte die Verordnung in der bestehenden Form rechtswidrig sein.

    „Der Freistaat stellt dem Anerkannten damit Aufwendungen in Rechnung, die dadurch entstehen, dass weiter ein Platz in der staatlichen Asylunterkunft genutzt wird, bis eine Wohnung gefunden ist.“

    Aha. Darum werden die Bewohner zum Verlassen der Unterkunft aufgefordert.

    “Zudem könne in bestimmten Fällen auch das Jobcenter die Kosten übernehmen.”

    Falls die Bewohner erwerbsfähig sind. Andernfalls wäre das Sozialamt zuständig. In beiden Fällen werden diese Kosten von der Kommune bezahlt. Aber das sagt man der Bevölkerung wohl lieber nicht, “Jobcenter” hört sich halt besser an als “aus dem Stadtsäckl”.

    Bereinigt liest sich das dann so: Der übliche Preis interssiert den Freistaat nicht, wir nehmen was wir wollen, weil wird das in eine Verordnung geschrieben haben und lieber darauf verzichten die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, weil man uns sonst draufkommt dass wir uns das aus den Fingern gelutscht haben. Aber kein Grund zur Aufregung, die Kosten tragen sowieso die Bürger und mit Glück dürfen die Bewohner ja auch in ihrem 2-Zimmer-Wohnklo-ohne-Klo bleiben.

    Sorry, da komm ich nicht mit, das ist mir a weng zu boarisch.

  • Tobias

    |

    Der Preis ist eine absolute Katastrophe und nicht nachvollziehbar.
    Aber 18 m² für zwei Personen? Das war doch normal in der Bundeswehr. Hat da jemand geheult, wenn dort sechs Leute in 25 m² Untergebracht waren? Immerhin suchen die “Flüchtlinge” ja nur Schutz und sind nicht im Urlaub.

  • Piedro

    |

    @Tobias

    Wenn jemand es nicht über sich bringt das Wort Flüchtlinge nicht in Anführungszeichen zu setzen, auch, wenn diese als solche anerkannt sind, das Prüfverfahren also abgeschlossen sind, dem erschließt sich vermutlich auch nicht der Unterschied zwischen der Unterkunft im Wehrdienst und einer andauernden Unterbringung in so einer Unterkunft. Die meisten Soldaten dürften tagsüber Dienst verrichten und regelmäßig nachhause gefahren sein. Diese Menschen haben kaum etwas anderes als diese Unterkunft. Sie haben weniger Platz als einem Schäferhund zusteht. Sie haben keinerlei Privatsphäre, und das oft über Jahre. In diesem Zusammenhang von Urlaub zu faseln lässt tief blicken. Es erklärt auch, warum Sie mit keinem Wort auf die brisanten Punkte des Artikels eingehen. Damit räumen sie dem Freistaat indirekt das Recht ein, gesetzliche Vorgaben zu mißachten, wenn davon “nur” Flüchtlinge betroffen sind, die ja bekanntlich nicht auf Urlaub bei uns sind.

    Nebenbei: Soldaten sind nur bis zum 25. Lebensjahr unterkunftpflichtig, danach haben sie einen Anspruch auf eine eigene Wohnung ausserhalb der Kaserne (und kriegen oft nicht mal eine Unterkunft, wenn sie die haben wollen). Und auch in Kasernen git es Einzelzimmer für die Soldaten, Sammelunterkünfte sind nur bei Rekruten üblich, die sich kaum in ihrer Unterkunft aufhalten. Oder ist das in Bayern etwa anders?

    Und das Thema ist, um Ihnen da mal behilflich zu sein: rechtswidriges Vorgehen bei der Bescheidung zum Haushaltsvorstand, rechtswidriges Vorgehen bei der Veranlagung der Unterkunftkosten, die Höhe dieser Kosten zu Lasten der Kommunen, drohende Ausquartierung, entgegen der Behauptung des zuständigen Ministeriums. Dazu fällt Ihnen, mal wieder, nichts ein? Na dann…

  • Rosalia Genoveva ; (

    |

    An den Tobias!

    Da hamms scho a Wahrheit gsagt, aber nur die Hälftige.
    Weil ihr habts gwiss eigne Fitnessträner ghabt, habts scheene laange Märsche in Wald und Wiese gmacht, und viel Sportlichs miteinander verlebt.

    Des Zimmer is hauptsächlich nur zum Ausschlafn gwesn, so weit geht die Erinnerung scho no, oda net?

  • Hartnäckig

    |

    auch wenn ich nicht unbedingt ein Söder-Freund bin:
    Der seinerzeitige Verkauf von Wohnungen durch den Freistaat Bayern an einen privaten Investor hat die Anzahl der Wohnungen nicht reduziert. Andersrum: Der Wohnraum als solcher ist dadurch nicht weniger geworden.
    und zum Kommentar von Tobias:
    Recht hat er ! Ich habe mich auch nicht gefreut und musste es hinnehmen, dass ich 18 Monate bei der Bundeswehr mit 5 weiteren Leuten auf einer Bude mit Gemeinschaftsdusche und GemeinschaftsWC leben musste.

  • Mr. T

    |

    Na ja, immerhin hat der Tobias ja mittlerweile erkannt, dass die Geflüchteten Schutz suchen und nicht die soziale Hängematte im Wohlfahrtsstaat …
    Ansonsten stellt er sich wie mit jedem seiner Kommentare tief in die braune Ecke.

  • eingeborener

    |

    @tobias @hartnäckig :
    Des ist ja noch gar nix, wos Sie do erlebt habn bei der Bundeswehr. Mei Vater, der war 6 Jahre Soldat im Krieg ,der hot wirklich wos erlebt, do hätts ihr euch in die Bundeswehr-Hosn geschissen !!! Und hat der geheult ! Hot er a nicht, war einfach a alter Nazi : gelobt sei, was hart macht , hat er gesagt ! Und Sie , Herr Tobias und Herr Hartnäckig, gell , Sie hobn wos für die AfD übrig, oder mindestens für den Söder , die zeigen den Flüchtlingen auch, wos lang geht ! Brauchen nicht denken, wir schenken dene Flüchtlinge wos ! Schliesslich schenken wir a sonst den Armen bei uns nix !!! Dann de Flüchtling scho zwormal net !!! Recht hot er, der Freistaat !

  • Hartnäckig

    |

    Mr. T schreibt:
    Na ja, immerhin hat der Tobias ja mittlerweile erkannt, dass die Geflüchteten Schutz suchen und nicht die soziale Hängematte im Wohlfahrtsstaat …
    Bleiben wir bei den Fakten ! Dann heisst es richtig:
    Ein nennenswerter Teil der Asylbewerber sind Geflüchtete, die Schutz suchen und nicht die soziale Hängematte !
    Aber – deswegen ist jemand noch lang nicht braun – wenn er sieht, dass es tatsächlich auch den anderen Teil gibt !

  • Lothgaßler

    |

    Als Student bewohnte ich auch kleine Buden, selten über 18 qm und öfters mit Waschbecken im Treppenhaus. Schön wars nicht, aber leben konnte man doch. Zu zweit in so einem Zimmer musste ich nie aushalten.
    Wenn der obige Sachverhalt Gleichbehandlung beschreibt, dann müssten doch alleinstehende “Transferleistungsempfänger” in Mehrbettzimmer “eingewiesen” werden. Dann müsste per Losentscheid ein “Haushaltsvorstand” bestimmt werden (ich weiß, Gleichheit im Unrecht gibts nicht).
    Alleine dieses Vorgehen finde ich übergriffig und nicht so ohne weiteres mit der Würde des Menschen vereinbar. Wenn schon eine Not-Wohngemeinschaft per Behördenentscheid zusammengeführt wird, dann muss die Bestimmung eines (Wohnungs- besser Zimmer-) “Vorstands” unterbleiben. Der “Vorstand” kann nicht über die Belange seines Zimmermitbewohners entscheiden! Warum wird nicht 50/50 abgerechnet, weils zu einfach und damit nachvollziehbar wäre?
    Davon abgesehen wird ein Zimmerbewohner gegenüber dem zweiten Zimmerbewohner auch noch finanziell benachteiligt. Wie will man das rechtfertigen?
    Was die Kostenbescheide bzw. Gebührenfeststellungen angeht: Wo fängt Wucher an, wo hört dieser auf und wieso kann eine Behörde so tun, als ob dies normal wäre: 66 Euro Stromkosten/Monat für ein Zimmer, jede Steckdose mit eigenem Zähler?!
    Egal ob Flüchtlinge oder einheimische Transferleistungsbezieher: Die Benachteiligung dieser Menschen gegenüber jenen mit ausreichend Einkommen scheint politisch gewollt zu sein. Es scheint mir, dass die Gesetze unzureichend formuliert sind. So muss offensichtlich das Grundrecht auf Gleichheit (http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22319/gleichheit) um den Sachverhalt “Vermögen und Einkommen” ergänzt werden. Das nicht in dem Sinne, dass nun allen gleich viel Vermögen und Einkommen zusteht, aber dass ihre Grundrechte nicht wegen Mangels an Vermögen und Einkommen gering geschätzt werden dürfen.

  • Piedro

    |

    Hartnäckig
    24. März 2018 um 20:27 | #

    Bleiben wir bei den Fakten ! Dann heisst es richtig:
    Ein nennenswerter Teil der Asylbewerber sind Geflüchtete, die Schutz suchen und nicht die soziale Hängematte !
    Aber – deswegen ist jemand noch lang nicht braun – wenn er sieht, dass es tatsächlich auch den anderen Teil gibt !

    ***

    Ja, der Großteil ist tatsächlich nennenswert. Es war auch nicht davon jemand sei braun, es hieß jemand stellte sich mit seinen Kommentaren in die braune Ecke. Nun man die AfD nicht als Nazi-Partei bezeichnen, davon ist sie weit entfernt, zumindest noch. Aber es unstrittig, dass in dieser Partei zunehmend rechtsradikale Positionen durch rechtsradikales Personal vertreten werden.

    Wenn auf die Fakten verwiesen wird: anerkannte Flüchtlinge sind genau das: als Flüchtlinge anerkannt. Wer dann immer noch nicht auf Anführungszeichen verzichten kann diskreditiert sich nun mal. Auch geht es nicht darum zu sehen, dass es auch den “anderen Teil” gibt, es kommt darauf an, wie man diesen Teil wichtet. Wenn entsprechende Verweise die Basis von Beiträgen ist, aus der Reihe “das muss doch mal wieder gesagt werden” und sonst nix kommt, egal worum es eigentlich geht, dann ist die Stimmungsmache klar erkennbar. Dabei werden die Fakten dann auch gleich mal über Bord geworfen, um anschließend wieder darauf zu verweisen. Hier sind diese ach so wichtigen Fakten: es gibt auch die anderen, die unguten, denen der Schutz nicht zustünde. Und? Darum geht es gerade nicht.

    Ich baue Ihnen mal eine Brücke. In jedem Raum, in dem Flüchtlinge untergebracht werden, muss es einen Haushaltsvorstand geben. Das verlangt die Verordnung. Also wird eine Person nach Belieben zum Haushaltsvorstand erklärt, was für die Person von Nachteil ist, sobald sie Einkommen erziehlt. Denkbar ist dabei auch, dass gleich eine andere Person zum Haushaltsvorstand erklärt wird, wenn sie Einkommen erziehlt, ebenso willlkürlich. Das entspricht nicht dem, was der Rechtsstaat behördlichen Entscheidungen auferlegt, darüber sollte geredet werden, nicht darüber, dass es auch die Unguten gibt. Meinen Sie nicht, dass der Punkt wichtig ist? Weil wir so zu den Unguten werden, wenn wir zulassen, dass unsere eigenen Grundsätze negiert werden? Und das können wir nicht damit erklären, dass es auch die Unguten gibt.

    Eine weitere Brücke: jeder Flüchtling muss 99 €uro für die Unterbringung zahlen, der Haushaltsvorstand entsprechend mehr. Hier sind es zwei Personen auf 18m². Es ist auch denkbar: 50 Personen auf 90m². Das macht dann 4.950 €uro plus 278 = 5228 €uro. Pro Kopf auch 9 m², aber besser zu erkennen, dass die Relation, die diese Verordnung mit Gleichbehandlung zu rechtfertigen versucht, absolut nicht stimmen.

    Dass es auch die Unguten gibt interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht mehr, auf die zu verweisen ist weit ab der Fakten, die zu betrachten sind. Fakt ist, dass hier geltendes Recht mißachtet werden, wenn im Namen angeblicher Gleichbehandlund die Kommunen mit derart irrsinnigen Summen belastet werden, die zweifelsfrei sinnvoller und zielführender verwendet werden könnten.

    Es erschließt sich mir überhaupt nicht, dass erklärte AfD-Anhänger sich diesem Zusammenhang nicht stellen und sich dazu äußern, sondern lieber mit Anführungszeichen und Verweise auf die Unguten, die es ja auch gibt, von den zu diskutierenden Fakten ablenken. Das erscheint dann tatsächlich braun, vielleicht nicht im Sinne von nationalsozialistisch (obwohl es bei dieser Art der Stimmungsmache durchaus Parallelen zur Stimmungsmache im 3. Reich gibt, geschenkt), sondern im Sinne von Scheiße. Und Scheiße stinkt, das ist ebenfalls ein Fakt.

    Genug der Polemik. Es gibt auch den Teil, um den es in diesem Artikel geht. Dazu kein Wort von der AfD-Fraktion dieser Seite. Warum nicht? Überfordert? Kein Interesse? Eine andere Zielsetzung als die Fakten? Ein hehres, heiliges Ziel, gleich denen, mit denen man nicht verglichen werden will?

  • Piedro

    |

    Die Stromkosten habe ich gerade nicht berücksichtigt. Die 50 Personen in diesem Raum müssten 1650 €uro für Energie bezahlen, die sie gar nicht verbrauchen können.

    Da auch dieser Betrag mangels Einkommen von den Kommunen bezahlt werden muss, kostet dieser 90 m²-Raum für 50 Personen 6.878 €uro.

    Wenn die Personen in 18 m²-Räumen zu zweit untergebracht werden rechnet sich das natürlich anders. Da kommen wir auf 11.075 €uro bei 50 Personen. Damit könnte man einiges mehr machen als die Minimalunterbringung.

    Ist das Fazit dieser Rechnung, Flüchtlinge seien in größeren Kontingenten pro Raum unterzubringen, hat man sich als AfD-Wähler bewährt.

    Lautet das Fazit diese Kostenstellung ist weder durch Gesetz noch durch Vernunft gerechtfertigt, bewährt man sich als mündiger, vernunfbegabter Bürger, der Fakten reflektiert und dem an einer Änderung dieser Verordnung gelegen ist. Für mich wäre es wünschenswert, solche Bürger auch im Umfeld der AfD zu finden.

  • Piedro

    |

    Peinlich: ein Rechenfehler. Den Haushaltvorstand habe ich doppelt eingebaut, es sind also 99 €uro von der genannten Summe abzuziehen. Es sind also “nur” 10.976 €uro für 50 Personen im Stockbett, mit einem Lichtschalter und – mit Glück – einer eigenen Steckdose fürs Handy.

  • Renate Stromer

    |

    Zu Lothgaßler
    ‘Als Student bewohnte ich auch kleine Buden, selten über 18 qm und öfters mit Waschbecken im Treppenhaus. Schön wars nicht, aber leben konnte man doch.’
    Und jetzt wohne ich in einem schnuckeligem Häuschen in der Altstadt, befreit von stinkenden Diesels…. ;-)

  • Rosalia Genoneva

    |

    Herrschaftszeitennochmal, die Manderleit stelln sich das Leben immer einfach vor.
    Klar braucht einer keine 33 Euro Strom nicht nur fürs Mobile aufladn.
    Netta, den ganzen Strom hertragn und den unverbrauchten wieder wegverräumen, und den ganzen Elektrosmog wieder wegscheuchn, meiner Seel, ich als Hausfrau und Muatter weiß des, was des für an Arbeit ist. Früher hab ich das ganz allein gmacht.

    Den Rest von elektrischen Momente, die lass i inzwischen scho länger dem Bonifaz zum Entfernen, zerscht isses so arg, dass er an Bier trinken muss um des im Zimmer auszumhalten, aber nach ungfähr vier Mass hat er den Smog von dera vorherigen Mobiltelefonnutzung in jedem Raum energetisch weggschafft, echt wahr!

    Dass das was kosten sollt, wann sich die Deutschen mitm Strom herstelln und und dem Entsorgen vom Smog abrackern, das solltert gar a Rengschburger Sozi einsehn!

  • Lothgaßler

    |

    @Renate Stromer:
    Ich wohne zwar in der Altstadt, aber das Häuschen in dem ich wohne ist nicht schnuckelig und nicht meins. Die Wohnlage ist exponiert und “laut” und die Diesel sind nicht ausgesperrt (und das wird ohnehin nur einen kleinen Teil der Dieselstinker treffen), ein Parkplatz liegt unmittelbar vor dem Haus und auch sonst ists kein Traum.

  • Thik

    |

    “Die überhöhten Mietkosten bezahlen ja notfalls das Sozialamt der Stadt oder das Jobcenter Stadt – warum kommen von dort keine Einwände?”
    Eine hervorragende Frage.
    https://www.youtube.com/watch?v=C3xM8sHGoiQ
    Kudos auch an Piedro.

  • Piedro

    |

    @Thik

    Vielleicht auch deshalb, weil hier die Rechtswidrigkeit noch viel weiter gefasst wird als bisher gedacht.

    Aus der Seite des Herrn Thomée, seines Zeichens Anwalt für Sozialrecht und ein wirklicher Fachmann des Themas Behördenwillkür:

    “Ich möchte jetzt mal auf einen exemplarischen Fall hinweisen: hier geht es um einen Geflüchteten der von März 2016 – Sep. 2017 in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landratsamts Kehlheim untergebracht war, der Mensch wer in der Zeit der Unterbringung im SGB II – Bezug. Nach Beendigung der Unterbringung in der Unterkunft und nach Rausfall aus dem Leistungsbezug wegen einer bedarfsdeckenden Arbeitsstelle bekommt er im Feb. 2018 eine Rechnung über 5.013,15 EUR Unterbringungskosten. Das LRA räumt ihm zur Tilgung gerne auch eine Ratenzahlung ein (Anlage 1). In der Zeit der Unterbringung, war er im SGB II – Bezug, wenn dort die Forderung vom LRA geltend gemacht worden wäre, hätte das Jobcenter diese Unterbringungskosten als Bedarfe für Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II übernehmen müssen. Eine Rückzahlung wäre dann nicht angefallen (Auszug Leistungsbescheid ohne KdU – Anlage 2).
    Nach Auszug aus der Unterkunft und Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und somit in Zeiten des Nichtleistungsbezug wird eine Gesamtrechnung erstellt. Wenn er damit zum Jobcenter geht, werden sie ihm sagen, er sei kein Leistungsempfänger, er bewohne die Unterkunft nicht mehr und hätte deswegen keinen Leistungsanspruch.
    Dieser Position ist sich deutlich entgegenzustellen.

    …”

    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2333/

  • Flüchtlingshelferin

    |

    Noch schlimmer ist, dass Menschen (Asylbewerber und Geduldete) über Jahre dort NICHT ausziehen dürfen!
    Auch eine Arbeit berechtigt nicht zum Ausziehen in eine Wohnung, wenn man eine überhaupt finden würde.
    Chaos, das bei diesen Bescheiden entsteht müssen die Verwaltungsmitarbeiter noch mehrere Jahre aufräumen.

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