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Archiv für 19. Januar 2009

hollbach

Es ist das Naturschutzgebiet im Landkreis Regensburg: die „Hölle“ bei Brennberg. Im Höllbachtal war jeder schon mal, der gerne wandert und die Natur geniest. Dass die „Hölle“ seit Jahren nach und nach kaputt gemacht wird, weiß kaum jemand. Am Montag entschied das Verwaltungsgericht Regensburg letztlich darüber, ob die Interessen eines Kraftwerksbetreibers höher einzustufen sind als Natur- und Umweltschutz, die Interessen von Anwohnern und Öffentlichkeit.

Ergebis: Die Rupert Heider KG wird ihre Wasserkraftwerke im Naturschutzgebiet „Hölle“ vorerst weiter ohne Genehmigung betreiben. Das Verwaltungsgericht Regensburg gab am Montag einer Klage des Bund Naturschutz (BN) Recht. Damit ist ein Bescheid des Landratsamts ungültig. Die Behörde hatte im Februar 2008 eine erneute Genehmigung für die umstrittenen Kraftwerke erteilt. Zuvor hat das Familienunternehmen Heider über 18 Jahre lang ohne Genehmigung gearbeitet. Mit Duldung des Landratsamtes.

„Es gibt nur die Vermutung, dass das Unternehmen bis in die Spitzen der bayerischen Staatsregierung hinein politisch gesichert ist“, hatte dazu der Vorsitzende des BN, Dr. Hubert Weigert Mitte vergangenen Jahres angemerkt.

An die 7.000 Seiten hatte das Gericht unter Vorsitz von Richter Karl Nowak zu wälzen, um sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Genehmigung des Landratsamts rechtens ist. Zu einer inhaltlichen Debatte kam es jedoch nicht. Entschieden hat letztlich ein Formfehler: Der Genehmigungsbescheid erging an ein Unternehmen, das in dieser Form nicht mehr existiert.

Die Geschichte der Heider-Kraftwerke im Höllbachtal ist 100 Jahre alt. Gegründet wurde das Unternehmen 1909 von Rupert Heider, ihm folgte sein Sohn Fritz Heider und mittlerweile ist Enkel Rupert Heider derjenige, der „den Laden schmeißt“.

So überschaubar diese Übergänge sind – bei der Gesellschaftsform ist die Unternehmensgeschichte eher wechselhaft. Mal handelte es sich um ein Einzelunternehmen, dann eine OHG, erneut ein Einzelunternehmen und heute sind die Höllbachkraftwerke eine Kommanditgesellschaft (KG). Wer das für verwirrend hält, befindet sich in guter Gesellschaft. Zum Beispiel der des Landratsamtes Regensburg.

Die Behörde hatte nicht nur sämtlichen Schriftverkehr, sondern auch den Genehmigungsbescheid an die Höllbachkraftwerke Rupert Heider gerichtet. Ein Unternehmen, das es nicht (mehr) gibt. Dafür gibt es eine Rupert Heider KG. Allerdings ist Rupert Heider weder Kommanditist dieser KG (das ist Vater Fritz nebst Ehefrau), noch Namensgeber (das ist der verstorbene Großvater Rupert).

Wirtschaftz contra Naturschutz: Eine Frage, die für  großes Zuschauer- und Medieninteresse sorgte.„An wen richtet sich dieser Bescheid?“, war denn auch die Frage, die Richter Nowak in den Raum stellte. Das Ergebnis des Gerichts: Der Empfänger und damit auch der rechtlich Verantwortliche ist nicht klar zu bestimmen. Eine solche Klarheit sei aber ein ausdrückliches „Anliegen des Gesetzgebers“, so Nowak. „Von dieser Genehmigung sind auch Dritte betroffen, die wissen müssen, mit wem sie es zu tun haben.“ Diese notwendige Klarheit sei aber hier gerade nicht gegeben. Nur der Unternehmer – damit die KG – könne Inhaber der Genehmigung sein. Da dies nicht der Fall ist, hob das Gericht den Bescheid auf. Zuvor hatte es heftigen Widerspruch von Heider-Anwalt Dr. Klaus Lukow gegeben. Ungeachtet dessen blieb das Gericht – auch nach einstündiger Zwischenberatung – bei seiner Auffassung und erklärte die erteilte Genehmigung schließlich für unwirksam.

Rupert Heider bezeichnet das Urteil als „nicht nachvollziehbar“. Mit dem Gang in die nächste Instanz ist also zu rechnen.

„Sehr zufrieden“ zeigte sich hingegen Dr. Peter Streck, Vorsitzender des BN Regensburg. „Es ist schon merkwürdig, wenn eine Behörde nicht merkt, an welche Firma des Heider-Imperiums sich ihre Genehmigung richtet. Und das 18 Jahre lang“, so Streck. 18 Jahre – so lange dauerte das Verfahren seit dem Auslaufen der Genehmigungen für die beiden Kraftwerke.

Allerdings nimmt sich dieser Zeitraum eher bescheiden aus, betrachtet man einen anderen. 1958 gab es vom Landratsamt erstmals die Auflage, für ein Kraftwerk eine Pegelanlage zu installieren. Damit sollte kontrolliert werden, ob das Unternehmen die Auflagen zur Wiedereinleitung von Wasser in den Höllbach auch tatsächlich einhält. Heute – 50 Jahre später – gibt es diese Anlage immer noch nicht. Ebenso lange ist es her, seit die Standsicherheit eines Staubeckens der Firma Heider überprüft wurde.

Hintergründe

Das erste Kraftwerk des Familienunternehmens Heider entstand 1909. In den Jahren 1951 und 1962 folgten zwei weitere Kraftwerke nebst Staubecken. Alle drei Kraftwerke speisen sich aus dem Höllbach im Naturschutzgebiet Hölle. Gutachten und Stellungnahmen von Fachleuten belegen den einmaligen ökologischen Wert. Der erste bayerische Landesbeauftragte für Naturschutz, Professor Otto Kraus, sprach Ende der 60er von einem „einzigartigen Dreiklang aus Wasser, Fels und Vegetation“.

Einer vergleichsweise großzügigen Genehmigungspraxis tat das offenbar keine Abbruch. Selbst das bayerischen Innenministerium setzte sich dafür ein, dass das Unternehmen anstelle von anfänglich 1.000 Litern Wasser pro Sekunde schließlich nur noch 110 Liter wieder in den Höllbach einleiten musste. Die Folge: Der einst rauschende Höllbach ist heute eher ein Rinnsal, die Wasserqualität ist dramatisch gesunken, zu Lasten von Fauna und Flora. So ist etwa die dort vorkommende Flussperlmuschel mittlerweile ausgestorben.

Erhellend ist ein Schreiben des Landratsamtes Regensburg, in dem es unter anderem heißt, dass „ein solches Projekt unter den heutigen gesetzlichen Voraussetzungen sicherlich so nicht mehr genehmigungsfähig wäre“, doch man habe – wie es an anderer Stelle heißt – hier die Vorgabe, den wirtschaftlichen Interessen mehr Gewicht einzuräumen. Daran scheint sich das Landratsamt denn auch gehalten zu haben. Nachdem die Genehmigungen für zwei von Heiders Kraftwerken 1989 und 1991 ausgelaufen waren, dauerte es bis zum Februar 2008, ehe das neue Genehmigungsverfahren schließlich abgeschlossen war. Mit einem Bescheid, der nun wieder aufgehoben wurde. Der Bund Naturschutz bezeichnet die Vorgänge im Höllbachtal als „behördlich geduldete und sanktionierte Naturzerstörung“.

Sollte das Urteil vom Montag Bestand haben, steht ein neues Genehmigungsverfahren an.

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