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Archiv für 24. Januar 2009

europaflaggeDie Wahlen zum EU-Parlament stehen an. Die im Bundestag vertretenen Parteien sind in den EU-Wahlkampf eingetreten. Sie wollen sich ja für ihre Parteimitglieder die Pfründe eines äußerst gut dotierten EU-Abgeordneten nicht entgehen lassen. Bezeichnend hierfür ist das unwürdige Schaustück der CSU mit der Straußtochter Monika Hohlmeier: Die CSU will eine in Bayern abgehalfterte Politikerin ins Europaparlament abschieben, um ihr eine Alterssicherung zu besorgen. Kein Wort, welche Voraussetzungen diese Frau für eine Abgeordnete im EU-Parlament qualifizieren, kein Wort, was sie dort bewirken soll. Wichtig ist, für sie einen gut bezahlten Job zu finden. Aus Unkenntnis (wohl kaum) oder bewusst lügend wird dem Wähler vorgespielt, die Wahl zum Europaparlament sei für die Europapolitik äußerst wichtig. Es wird vorgespielt, dass das EU- Parlament die für die EU wesentlichen Entscheidungen treffe. Es wird vorgespielt, dass der EU-Abgeordnete die Interessen seines Wahlkreises in der Europapolitik wirksam geltend machen könne. Welch Hohn, welch Spiegelfechterei! Wurden Sie von den etablierten Parteien jemals darüber informiert, dass die Europapolitik bestimmt ist durch zwischenstaatliche Verträge, die die Staatschefs bzw. die Fachminister der EU-Länder (also auch Deutschlands) geschlossen haben? dass nationale Zuständigkeiten, Gesetze zu erlassen, durch diese Verträge auf die EU übertragen wurden und werden? dass diese zwischenstaatlichen Verträge für Deutschland durch Zustimmung durch den deutschen Bundestag verbindlich wurden und werden? dass die EU-Politik einschließlich der Gesetzgebungsinitiative durch den EU-Rat (Staatschefs bzw. Fachminister) und den nicht durch Wahlen demokratisch legitimierten enorm aufgeblähten Verwaltungsapparat der Europäischen Kommission ausgeübt wird? dass das Europäische Parlament erst in neuerer Zeit die Möglichkeit hat, durch ein Veto europäische Gesetze zu verhindern? Wurde Ihnen von den etablierten Parteien jemals gesagt, dass die EU ständig über nationale Hoheitsrechte entscheidet, die ihr nicht übertragen sind? dass die EU sich an die verfassungsrechtliche und vertragliche Vorgabe, subsidiär zu handeln, nicht hält? Subsidiarität bedeutet, dass die EU nur dort eingreifen darf, wo die einzelnen EU-Länder die Sachverhalte nicht selbst lösen können und wo ein gemeinsames Interesse eine einheitliche Regelung erfordert. dass lediglich hier das EU- Parlament, soweit es am Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist, kontrollieren und eingreifen kann? dass für diese Kontrolle ihre Kandidaten in das EU- Parlament gewählt werden sollen? Es liegt an Ihnen, durch Ihre Wahl zum Europaparlament zu bestimmen, ob im Europaparlament Abgeordnete sind, die die Macht der EU in ihre Schranken verweisen. Nur so kann verhindert werden, dass die EU zu Lasten der EU-Länder, also auch von Deutschland, ständig verfassungswidrig ihre Macht erweitert Es liegt an Ihnen, durch Ihre Wahl zum Bundestag zu bestimmen, dass dort Abgeordnete sind, die die von den Regierungschefs abgeschlossenen Verträge nur dann ratifizieren, wenn dies im gemeinsamen Interesse der EU- Angehörigen nötig und mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Hermann StriedlHermann Striedl, Jahrgang 1938, ist pensionierter Richter. Er gehört dem Bundesvorstand der ödp an und ist Mitglied des Bürgerbündnisses „Mehr Demokratie”. In seiner jüngsten Veröffentlichung, als Co-Autor des Regensburger Rechtsanwalts Dr. Thomas Troidl, beschäftigt sich Striedl mit „Mehr Demokratie im Gemeinderat”.

Niemand hat die Absicht, Grundrechte einzuschränken

„Es gibt überhaupt niemanden, der auch nur im Entferntesten auf die Idee käme, Gewerkschaftsdemonstrationen in unserem Lande einzuschränken.“ Das war der Tenor von CSU-Innenminister Joachim Herrmann, als die – seinerzeit noch allmächtige – CSU Mitte 2008 das neue bayerische Versammlungsgesetz durchdrückte. Nein, nein. Rechte von Gewerkschaften, ob nun bei Demos oder im Arbeitskampf, werden in […]

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