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Archiv für 26. Oktober 2010

Warum wurde der Picasso-Schläger erst jetzt festgenommen?, fragt das Bündnis „Keine Bedienung für Nazis“. Wie berichtet wurde der mutmaßliche Rädelsführer des neonazistischen Überfalls auf das Regensburger Lokal am 15. Oktober in Untersuchungshaft genommen. Gleichzeitig wurde bekannt, dass er bereits vor diesem Überfall mehrfach wegen Randale, rechtsradikaler Parolen und Körperverletzung von der Polizei festgenommen worden war. Erst im Februar wurde der Mann aus dem Gefängnis entlassen, wo er eine Haftstrafe wegen Körperverletzung absitzen musste. Nach dem Überfall auf das Picasso und einer weiteren Festnahme zwei Wochen später, in unmittelbarer Nähe des Lokals, musste die Polizei den Mann wieder auf freien Fuß setzen. Man habe die Sache der Staatsanwaltschaft vorgelegt, verbunden mit der Anfrage, ob die sechs beteiligten Männer in Haft bleiben sollten, teilte ein Polizeisprecher unserer Redaktion damals mit. Das wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Es liege kein Haftgrund vor, hieß es laut Polizeisprecher damals von Seiten der Staatsanwaltschaft. „Es stimmt uns bedenklich, dass die Polizei lange Zeit keine rechtliche Handhabe gegen einen bekannten Straftäter hatte“, so Juba Akili, Mitinitiator des Bündnisses, in einer heute verbreiteten Pressemitteilung. Vielmehr hätte man bei frühzeitiger U-Haft unschuldige Opfer schützen können. Wie berichtet hatte der nun in U-Haft sitzende 25jährige laut Polizeiangaben einem 16jährigen bei der Regensburger Herbstdult einen Maßkrug über den Kopf geschlagen und ihn schwer verletzt. Für Picasso-Wirt Sion Israel steht fest: „Der Vorfall im Picasso hätte für eine langfristige Inhaftierung ausreichen müssen.“ Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl hat sich heute in der Mittelbayerischen und Süddeutschen Zeitung gegen solche Vorwürfe verteidigt. Im konkreten Fall sei mit all seinen Delikten „eben erst jetzt das Maß voll“ gewesen, so Meindl zur MZ. Das Unterbinden von Straftaten sei kein Haftgrund, erklärt Meindl in der SZ. Er nennt als Gründe für Untersuchungshaft Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr – und Wiederholungsgefahr. Letztere scheint die Staatsanwaltschaft trotz erneuten Auftretens und erneuter Festnahme des Neonazis in unmittelbarer Nähe des Picasso zwei Wochen nach dem Überfall nicht gesehen zu haben. Erst durch die Masse an Vorwürfen müsse der Mann mit einer Haftstrafe rechnen, so Meindl. „Deswegen bestand Fluchtgefahr, was für den Haftbefehl ausschlaggebend war.“ Wann der Fall verhandelt wird, ist derzeit noch nicht absehbar. 
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