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Archiv für 28. Januar 2011

Würzburg hat ihn. Passau hat ihn auch. In der Nähe von Regensburg leisten sich Sinzing, Schwandorf und Amberg einen. Vor kurzem wurde er selbst in der bayerischen Landeshauptstadt München gesichtet: der „kleine bürokratische Tiger“. In Regensburg ist er noch nicht beheimatet. Und das, obwohl sich der Stadtrat in der Vergangenheit schon einen Wolf diskutiert hat über ein Thema, dem Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig einen so possierlichen Namen gab. „Kleiner bürokratischer Tiger“ klingt einfach netter als „Informationsfreiheitssatzung“. Besonders nett geht man mit dem Tigerchen in Regensburg allerdings nicht um. Zuletzt im Mai 2010 lehnten CSU und SPD es ab, Bürgerinnen und Bürgern mit dem Tiger ein verbrieftes Recht auf den Zugang zu städtischen Informationen einzuräumen. „Wir sind schon gläsern“, „Wir haben kein Defizit“, „Das verursacht zu viel Aufwand“ oder „Das braucht’s überhaupt nicht“, lauteten damals die schlagendsten Argumente. Ähnliches gab es wieder zu hören, als ödp-Stadtrat Benedikt Suttner am vergangenen Mittwoch erneut nachfragte, wie es denn um die Lebensbedingungen für ein so exotisches Ansinnen in Regensburg bestellt sei. Schlecht sieht es aus. Wirklich schlecht. Der Amtsschimmel in Regensburg fürchtet den kleinen Tiger und verteidigt sein Revier mit stoischem Machtbewusstsein. „Eine solche Satzung brauchen Sie doch nur, wenn Sie der Verwaltung misstrauen“, meint Oberbürgermeister Schaidinger. „Dann müssten Sie sich die Akten anschauen.“ Aber wer sollte das schon wollen und weshalb. „Ich sehe da keinen zwingenden Grund“, so der Verwaltungschef. Das mache viel zu viel Arbeit, sagt Schaidinger. Am Ende könnte der kleine Tiger noch mutieren – zum Kontrollsaurier vielleicht. Wenn da jemand Auskunft haben wolle, sagt Schaidinger, dann müsse die Verwaltung jede Akte durchsehen, um die die „Belange Dritter“ zu wahren. Denn mancher Dritte, das ist bekannt, gebiehrt sich wie ein scheues Reh. Ja, in Zeiten wie diesen sei „der Datenschutz ein hohes Gut“, das man nun „auch ausbaden“ müsse. Warum der kleine Tiger in anderen Städten mehr willkommen ist, etwa in München (ein Bericht dazu bei webevangelisten.de)? „Das war ideologisch und politisch gewünscht“, sekundiert Rechtsreferent Schörnig. „Die Frage ist, ob es wirklich etwas nutzt.“ Mitnichten, glaubt Schörnig. Ein wirkliches mehr an Information für neugierige Bürgerinnen und Bürger werde das nicht bringen. „Da werden hohe Erwartungen geweckt, die dann doch nicht erfüllt werden.“ Und speziell München habe den Lebensraum des kleinen Tigers so beschränkt, dass am Ende „nur ein laues Lüftchen“ heraus komme. Gerade jetzt, wo Regensburg beschlossen habe, 2,5 Prozent an Personalkosten einzusparen, sei es doch das falsche Signal mit dem kleinen bürokratischen Tiger ein mehr an Verwaltungsaufwand zu erzeugen, meint Schörnig. Bei uns werde das „pragmatisch und nicht ideologisch“ gelöst. Und das sei gut so, vermutlich für alle. Mit diesem Pragmatismus steht Regensburg beileibe nicht allein. 96 Prozent der bayerischen Städte und Gemeinden haben offenbar ein ideologisches Problem mit dem kleinen bürokratischen Tiger, der bei Bedarf seine Krallen in die schwarzen Schafe unter den Amtsschimmeln schlagen könnte. Da bleiben die Platzhirsche lieber unter sich. Informationsfreiheitssatzung: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) garantiert seit 2006 einen leichteren Zugang zu amtlichen Informationen – allerdings nur bei Bundesbehörden. Bayern gehört zu den Bundesländern, die sich einem solchen Gesetz auf Landesebene bislang hartnäckig verweigern. Städte und Gemeinden können aber auf kommunaler Ebene eine Informationsfreiheitssatzung erlassen, um ihren Bürgern den Zugang zu städtischen Informationen verbrieft zu garantieren. Je nach Ausgestaltung erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein garantiertes Recht, Antworten auf ihre Fragen an die Verwaltung und gegebenfalls Einsicht in entsprechende Akten zu erhalten. Die Münchner Informationsfreiheitssatzung gibt es hier. In Regensburg setzt man bislang auf willkürliches Gutdünken. Am vergangenen Mittwoch bezeichnete Rechtsreferent Dr. Wolfgang Schörnig eine Informationsfreiheitssatzung als “kleinen bürokratischen Tiger”, der allenfalls ein laues Lüftchen bringe und bügelte damit eine Anfrage von Stadtrat Suttner ab.

Im Zweifel für den Polizeibeamten?

„Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.“ Dieser Grundsatz steht wörtlich in der Strafprozessordnung und das ist auch gut so. Weniger gut ist es, wenn man den Eindruck gewinnt, dass dieser Grundsatz nicht für jedermann in gleichem Maße gilt. Der Fall eines 25jährigen, dem kürzlich […]

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