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Archiv für 13. Juli 2011

Mit dickem Fell und Sitzfleisch durch die BayernLB-Affäre: Hans Schaidinger.
Ist Hans Schaidinger als Aufsichtsrat der E.ON Bayern AG fehl am Platz? Ja, meint ein Aktionär, der darüber seit mehreren Monaten im Clinch mit dem Energiekonzern liegt. Der Regensburger (Name der Redaktion bekannt) spricht Schaidinger jegliche Qualifikation ab, um Mitglied in einem Aufsichtsgremium sein zu können. Angesichts seiner Rolle als Verwaltungsrat der BayernLB habe er dies „mehrfach dokumentiert“. Ein Verbleib des Regensburger Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der E.ON Bayern AG stelle für das Unternehmen ein „erhebliches Haftungsrisiko“ dar.

Bayern LB: Mangelnde Sorgfaltspflicht, Fahrlässigkeit, Desinteresse

Im Zusammenhang mit der BayernLB ging Schaidinger über Monate durch die Schlagzeilen. Als Mitglied des – als Kontrollorgan gedachten – Verwaltungsrats segnete er Oberbürgermeister 2007 den Kauf der maroden und in kriminelle Machenschaften verwickelten Hypo Group Alpe Adria (HGAA) mit ab, in dessen Folge ein Schaden von mindestens 3,7 Milliarden Euro entstand. Juristisch gesehen ist Schaidinger zwar – das ergab schließlich der Untersuchungsbericht des Bayerischen Landtags – aus dem Schneider, allerdings wird ihm eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und Fahrlässigkeit bescheinigt. Unter anderem heißt es in dem Bericht: „Er (Schaidinger) sitzt bis heute im Verwaltungsrat der Bayern LB, wusste aber selbst Ende 2010 noch nicht, was die Bank (die HGAA) wirklich gekostet hat. Hier offenbart sich ein Desinteresse (…), dass das seiner Kollegen aus dem Verwaltungsrat noch übersteigt.“

Gefahr für Aktionäre?

Diese und andere Passagen zitiert der E.ON-Aktionär in mehreren Schreiben an den Vorstand des Unternehmens und fordert, Schaidinger aus dem Aufsichtsrat abzuberufen. „Durch sein fahrlässiges Handeln und seine Versäumnisse sind bereits erhebliche Schäden für den Freistaat Bayern eingetreten“. Dies gelte es für die Aktionäre der E.ON Bayern zu vermeiden. Entsprechend sei Schaidingers Verbleib im Aufsichtsrat weder mit dem Aktienrecht noch mit den Richtlinien des Unternehmens vereinbar. Bei der E.ON AG ist der kritische Aktionär vorerst abgeblitzt. Die Aufsichtsräte würden regelmäßig auf ihre Eignung hin überprüft und müssten darüber hinaus versichern, dass sie die Voraussetzungen für eine solche Position erfüllen, heißt es in einer knappen Antwort. Anhaltspunkte für eine mangelnde Eignung Schaidingers seien „nicht ersichtlich“. Als der Aktionär nachhakt, wird im mitgeteilt, dass man zu Schaidingers Eignung als Aufsichtsrat „keine weiteren Ausführungen“ treffen werde. Klein beigeben will der Aktionär noch nicht. „Es kann wohl kaum sein, dass für diese Position im Aufsichtsrat niemand zur Verfügung steht, der in der Lage ist, die Aufgaben eines Mitglieds eines Aufsichtsorgans zu begreifen und diese auch im Sinne der Anteilseigner wahrzunehmen.“ Bei der Aktionärshauptversammlung im kommenden Jahr will er seine Fragen nun öffentlich diskutieren lassen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Aktionäre keine Gefahr sehen, dass durch weitere Fahrlässigkeiten dieser Person dem Unternehmen Schaden zugefügt wird.“
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