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Archiv für 17. April 2012

Wie man einen Nicht-Skandal doch noch zum Skandal macht – das exerzieren gerade zwei Regensburger Stadtratsmitglieder vor. Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, weigern sich offenbar zwei der drei freiberuflichen Stadträte, die zu hohe Aufwandsentschädigungen erhalten haben, diese zurückzuzahlen. Insgesamt geht es um rund 5.300 Euro. UPDATE am 18. April: Juristisch ist die Sache nach Auskunft der Stadtverwaltung eindeutig. Die betroffenen Stadträte könnten Verjährung und Entreicherung geltend machen und müssten dann auch nichts zurückzahlen, so ein Sprecherin. Eigentlich war die Angelegenheit erledigt: Drei freiberufliche Stadträte hatten in den vergangenen vier Jahren Verdienstausfall für Termine beantragt, die nur Festangestellte geltend machen können. Allem Anschein nach handelte es sich dabei um ein Missverständnis.

Eigentlich keine große Sache

Die Regensburger „Entschädigungssatzung“, die eine unterschiedliche Behandlung von Freiberuflern und Angestellten vorsieht, gilt in dieser Form bereits seit Ende der 90er, die drei sind neu im Stadtrat und auch der Verwaltung fiel der Fehler zunächst nicht auf – bis zum Februar 2012. Dann wurde den dreien vom zuständigen Amt mitgeteilt, dass „durch ein Versehen unsererseits“ zu hohe Aufwandsentschädigungen geflossen seien. Das Geld wurde höflichst zurückgefordert. Es sollte mit den künftigen Aufwandsentschädigungen verrechnet werden. Auch als das Ganze Anfang April im Zuge einer Fastenpredigt von SPD-Fraktionschef Norbert Hartl öffentlich und anschließend zum „Skandal“ aufgebauscht wurde, nahm die Stadt die Schuld auf ihre Kappe: „Der Fehler liegt eindeutig bei uns“, erklärte eine Sprecherin. Keine große Sache. Thema erledigt.

Skandalös ist die Dreistigkeit

Doch zwei der drei Stadträte scheinen es auf Biegen und Brechen darauf anzulegen, Skandalöses zu produzieren und sei es nur skandalöse Dreistigkeit: Sie weigern sich, das Geld zurückzuzahlen. In einem Fall geht es um 2.500, im anderen um 2.800 Euro. Für 2008 sollen die Ansprüche der Stadt verjährt sein, für die übrigen drei Jahre berufen sie sich auf „Entreicherung“, das heißt: Sie haben das irrtümlich erhaltene Geld bereits ausgegeben und können es nicht mehr zurückzahlen. Weil die Berechnung und Auszahlung des Geldes in der Verantwortung der Stadtverwaltung liegt, dürften sie damit aller Voraussicht nach Erfolg haben – juristisch. UPDATE am 18. April: Juristisch ist die Sache nach Auskunft der Stadtverwaltung eindeutig. Die betroffenen Stadträte könnten Verjährung und Entreicherung geltend machen und müssten dann auch nichts zurückzahlen, so ein Sprecherin.

Dritte Betroffene: Ausdrücklicher Verzicht auf juristische Kniffe

Die dritte im Bunde, Stadträtin Kerstin Radler, selbst Rechtsanwältin, hatte auf diese Einwände, die die beiden anderen Stadträte nun geltend machen, in einem Schreiben an die Verwaltung ausdrücklich verzichtet und zahlt das Geld (640 Euro) zurück. „Auch wenn ich mir persönlich nichts vorzuwerfen habe, ist die Rückzahlung selbstverständlich“, sagt Radler und spricht von einer „moralischen Dimension“ der Angelegenheit. Die sehen die beiden anderen offenbar nicht. In der Stadtratssitzung kommende Woche soll das Thema in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Anmerkung: Die Namen der beiden Stadtratsmitglieder sind unserer Redaktion (ebenso wie dem Großteil des Stadtrats) bekannt, allerdings dürfen wir sie aus juristischen Gründen nicht veröffentlichen.
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