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Archiv für 25. März 2014

Gustl Mollath attackiert Forensik

„Paragraph 63 ist ein Nazi-Gesetz“

Im Juli wird hier gegen ihn selbst verhandelt, am Dienstag war er nur als Zuschauer am Landgericht: Gustl Mollath. Am Rande des Verfahrens gegen die Regensburgerin Ilona Haslbauer machte der 57jährige im Gespräch mit David Liese seinem Ärger über die Praxis des Maßregelvollzugs Luft.

Als Unterstützer von Ilona Haslbauer am Landgericht: Gustl Mollath. Foto: Liese

Als Unterstützer von Ilona Haslbauer am Landgericht: Gustl Mollath. Foto: Liese

Er wirkt gefasst, aber auch ein bisschen nachdenklich. Gustl Mollath ist heute nicht als Verfahrensbeteiligter im Landgericht. Schon gar nicht als Angeklagter, sondern als Zuhörer, als Unterstützer und als Kritiker des berühmt-berüchtigten §63 Strafgesetzbuch, nach dem psychisch kranke Straftäter im sogenannten „Maßregelvollzug“ untergebracht werden. Mollath spricht in diesem Zusammenhang von einem „Nazi-Gesetz“.

Zur Verhandlung steht ein Vorfall im Bezirkskrankenhaus Straubing. Ilona Haslbauer, seit sieben Jahren im Maßregelvollzug, soll eine Oberärztin mit einer Gehhilfe gegen das Bein geschlagen haben (unser ausführlicher Bericht von der Verhandlung).

„Diese Ärztin schiebt irgendwelche Filme“

Mollath kennt diese Oberärztin nach eigenen Worten sehr genau. Auch er sei ihr „als Patient ausgeliefert“ gewesen, sagt er. Sein Eindruck: Die Medizinerin sei immer noch „genauso psychisch krank wie damals“. Sie „schiebe“, im Jargon gesprochen, „irgendwelche Filme“.

Gerade eben hat die Ärztin vor Gericht bedauert, dass sich Ilona Haslbauer noch immer in der Forensik in Taufkirchen befindet. Ein persönliches Interesse an der Strafverfolgung habe sie ohnehin nicht, betont sie. Mollath bringt das auf die Palme. „Sie spielt sich selbst die Gute vor“, sagt er. „Sie hat mit Sicherheit dazu beigetragen, dass Ilona Haslbauer noch immer da drin ist.“

„Eine ganze Palette an Sanktionen“

Er habe selbst drei Jahre lang im Bezirkskrankenhaus Straubing verbracht, und die Situation sei für die Insassen dramatisch. Er habe einen Fall erlebt habe, bei dem ein Häftling aus der Sicherheitsverwahrung in die forensische Psychiatrie gekommen sei und sich nach kurzer Zeit nach der Sicherheitsverwahrung zurückgesehnt habe.

Dass die Oberärztin vor Gericht behauptet, es gäbe in Straubing keine Sanktionen gegen negativ auffällige Patienten, bezeichnet Mollath als „das Dreisteste“. Man hätte „eine ganze Palette an Sanktionen“, offizielle wie inoffizielle. Das fange beim Fensterabschluss an und gehe über das Einsperren im Zimmer bis hin zum Ausgesperrtsein, „acht Stunden lang, bei Wind und Wetter“.

„buchstäblich Blut an ihren Händen“

Was den 57jährigen besonders bewegt, ist die Situation der forensischen Kliniken und des Maßregelvollzugs in Deutschland allgemein. Die Ärzte in den forensischen Abteilungen hätten „buchstäblich Blut an ihren Händen“. Sie schrieben mit ihren Kugelschreibern ganze Familien ins Verderben.

„Macht braucht wirksame Kontrolle“

Das Personal in den Psychiatrien könne größtenteils agieren, wie es wolle. Der entscheidende Faktor sei es aber, dessen Macht über die Insassen zu brechen. „Macht braucht Kontrolle, und zwar wirksame Kontrolle.“ Jeder „ordentliche Richter, ordentliche Staatsanwalt, ordentliche Polizist“ müsse aber Angst haben, seine Karriere zu gefährden, wenn er in bestimmten Fällen im Sinne der Psychiatrie-Insassen entscheide.

„Wo bleibt der Aufschrei der Ordentlichen?“, fragt Mollath während unseres Gespräch mehrfach. Die einschlägigen Fälle seien doch alle hinlänglich bekannt. Justiz und Behörden, aber auch Medien und Zivilgesellschaft attestiert Mollath einen großen Hang zur Konformität. „Das Mitläufertum ist in diesem Land stärker ausgeprägt als 1933.“

Mollath unterstützt Psychiatrieinsassin

Schuldfähig nach Gutachters Gusto?

Ja was denn nun? Ilona Haslbauer sitzt seit sieben Jahren in der Forensik, weil sie eine Nachbarin attackiert, wegen eines „paranoiden Wahnsystems“ aber nicht schuldfähig sein soll, so ein Gutachter. In einem anderen Verfahren wurde der Regensburgerin nun – von einem anderen Gutachter – volle Schuldfähigkeit attestiert. Wird das Auswirkungen auf ihre weitere Unterbringung haben?

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