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Archiv für 17. Dezember 2015

„Arglistiges Verhalten“

Porno-Abmahner muss Schadenersatz zahlen

Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann haftet persönlich für Kosten, die einem Betroffenen der Redtube-Massenabmahnungen entstanden sind. Das Amtsgericht Regensburg hat kürzlich ein Urteil mit Mustercharakter gefällt und sieht „ausreichend Anhaltspunkte für arglistiges Verhalten“.

Die Party ist vorbei. Thomas Urmann erleidet eine juristische Niederlage nach der anderen. Foto: Archiv

Die Party ist vorbei. Thomas Urmann erleidet eine juristische Niederlage nach der anderen. Foto: Archiv

Es ist still geworden um Thomas Urmann. Der einstmals berühmt-berüchtigte Regensburger Porno-Anwalt („Porno-Pranger“, Redtube-Abmahnungen) hat seine Lizenz – wie er behauptet – schon vor längerem „freiwillig zurückgegeben“. 2014 wurde er wegen Insolvenzverschleppung als Geschäftsführer einer Augsburger Wurstfabrik verurteilt. Und seine frühere Rechtsanwaltsgesellschaft hat er in eine GmbH zur „Verwaltung eigenen Vermögens“ umgewandelt. Doch die Mühlen der Justiz mahlen weiter.

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