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Juristische Kniffe

Abrechnungsfehler: Zwei Stadträte wollen das Geld behalten/ UPDATE: Juristisch ist der Fall eindeutig

Wie man einen Nicht-Skandal doch noch zum Skandal macht – das exerzieren gerade zwei Regensburger Stadtratsmitglieder vor. Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, weigern sich offenbar zwei der drei freiberuflichen Stadträte, die zu hohe Aufwandsentschädigungen erhalten haben, diese zurückzuzahlen. Insgesamt geht es um rund 5.300 Euro. UPDATE am 18. April: Juristisch ist die Sache nach Auskunft der Stadtverwaltung eindeutig. Die betroffenen Stadträte könnten Verjährung und Entreicherung geltend machen und müssten dann auch nichts zurückzahlen, so ein Sprecherin. Eigentlich war die Angelegenheit erledigt: Drei freiberufliche Stadträte hatten in den vergangenen vier Jahren Verdienstausfall für Termine beantragt, die nur Festangestellte geltend machen können. Allem Anschein nach handelte es sich dabei um ein Missverständnis.

Eigentlich keine große Sache

Die Regensburger „Entschädigungssatzung“, die eine unterschiedliche Behandlung von Freiberuflern und Angestellten vorsieht, gilt in dieser Form bereits seit Ende der 90er, die drei sind neu im Stadtrat und auch der Verwaltung fiel der Fehler zunächst nicht auf – bis zum Februar 2012. Dann wurde den dreien vom zuständigen Amt mitgeteilt, dass „durch ein Versehen unsererseits“ zu hohe Aufwandsentschädigungen geflossen seien. Das Geld wurde höflichst zurückgefordert. Es sollte mit den künftigen Aufwandsentschädigungen verrechnet werden. Auch als das Ganze Anfang April im Zuge einer Fastenpredigt von SPD-Fraktionschef Norbert Hartl öffentlich und anschließend zum „Skandal“ aufgebauscht wurde, nahm die Stadt die Schuld auf ihre Kappe: „Der Fehler liegt eindeutig bei uns“, erklärte eine Sprecherin. Keine große Sache. Thema erledigt.

Skandalös ist die Dreistigkeit

Doch zwei der drei Stadträte scheinen es auf Biegen und Brechen darauf anzulegen, Skandalöses zu produzieren und sei es nur skandalöse Dreistigkeit: Sie weigern sich, das Geld zurückzuzahlen. In einem Fall geht es um 2.500, im anderen um 2.800 Euro. Für 2008 sollen die Ansprüche der Stadt verjährt sein, für die übrigen drei Jahre berufen sie sich auf „Entreicherung“, das heißt: Sie haben das irrtümlich erhaltene Geld bereits ausgegeben und können es nicht mehr zurückzahlen. Weil die Berechnung und Auszahlung des Geldes in der Verantwortung der Stadtverwaltung liegt, dürften sie damit aller Voraussicht nach Erfolg haben – juristisch. UPDATE am 18. April: Juristisch ist die Sache nach Auskunft der Stadtverwaltung eindeutig. Die betroffenen Stadträte könnten Verjährung und Entreicherung geltend machen und müssten dann auch nichts zurückzahlen, so ein Sprecherin.

Dritte Betroffene: Ausdrücklicher Verzicht auf juristische Kniffe

Die dritte im Bunde, Stadträtin Kerstin Radler, selbst Rechtsanwältin, hatte auf diese Einwände, die die beiden anderen Stadträte nun geltend machen, in einem Schreiben an die Verwaltung ausdrücklich verzichtet und zahlt das Geld (640 Euro) zurück. „Auch wenn ich mir persönlich nichts vorzuwerfen habe, ist die Rückzahlung selbstverständlich“, sagt Radler und spricht von einer „moralischen Dimension“ der Angelegenheit. Die sehen die beiden anderen offenbar nicht. In der Stadtratssitzung kommende Woche soll das Thema in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Anmerkung: Die Namen der beiden Stadtratsmitglieder sind unserer Redaktion (ebenso wie dem Großteil des Stadtrats) bekannt, allerdings dürfen wir sie aus juristischen Gründen nicht veröffentlichen.
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Kommentare (16)

  • Bediensteter

    |

    Ächz. Wie kann man/frau nur so dumm sein.

  • antwort gefällig?

    |

    @ Bediensteter

    … oder so gierig?

    Da zeigen ein paar “Volksvertreter” ihr wahres Gesicht.

    Anstand und Moral scheint es in der Poltik nicht mehr überall zu geben.
    Die beiden dürften nach der Aktion politisch tot sein. Ich kann mir
    – erstens nicht vorstellen, dass die Namen nicht rauskommen und
    – zweitens, dass die anderen Parteien das nicht im nächsten Wahlkampf genüsslich auskosten werden.

    Wenn man die heutige MZ liest, schränkt sich der Kreis der möglichen Personen schon deutlich ein, wenn man 2 Selbständige aus der gleichen Oppositionspartei suchen muss.
    Zitat MZ: “… zwei der drei Politiker, die nach MZ-Informationen der gleichen Oppositionspartei angehören, …”

    Ein Blick auf die Stadtratsseiten des Internetauftritts der Stadt Regensburg genügt und man findet die zugehörigen Namen, weil bei allen die Berufsangabe dabei steht..

    http://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrat/10626

    Da hilft es einem der Beiden auch nichts, dass er/sie seinen/ihren Namen nicht genannt haben will. Wer´s wissen will bekommt es jetzt auf diesem Umweg so wie so raus.

    Übrigens – Hut ab vor Frau Radler, die steht zu ihrem Irrtum und läßt die Verwaltungsmitarbeiter, die einen Fehler gemacht haben, nicht alleine im Regen stehen.

  • Radlertölpel

    |

    Ich verstehe nicht wo hier der Skandal sein soll.
    Es hat halt nicht jeder 2500€ locker oder kann ein halbes Jahr auf den Verdienst von 700€ verzichten. Wenn die beiden Stadträte 4 Jahre lang 66€ im Monat zu viel verdient haben lässt mich das vollkommen kalt. Als Mitglieder der Oposition werden ihnen per Beschluß der Koalition grundsätzlich alle Anträge abgelehnt, das ist der eigentliche moralische Skandal im Stadtrat. Dafür sollten die Betroffenen Schmerzensgeld kassieren. Mitglieder der Koalition müssen nähmlich garnichts tun ausser immer brav mitzustimmen, auch gegen ihre eigene Überzeugung.
    Das juristische Argument der “Entreicherung” besteht ja nicht ohne Grund und stützt sich auf eine moralische Grundlage, das Recht. Ich finde es verständlich, dass die beiden Stadträte auf ihrem Recht bestehen, das ihnen unrechtmäßig gezahlte Geld einzubehalten.
    An anderen Stellen wird Geld in viel größerem Maßstab veruntreut: z.B. beim Reiseetat des OB für mehrere 100 000 €.

    Die Skandaliesierung finde ich dumm, oberflächlich und realitätsfern. Mag sein, dass sich die betroffenen Stadträte sich populistisch ungeschickt verhalten, in der Sache sind sie im Recht und sie haben auch recht damit. Nur sind sie leider nicht in der Position, davon in den Medien zu profitieren.

  • wolkenloserhimmel

    |

    nein, Sie haben in der Sache nicht Recht! Wenn Sie das Geld nicht flüssig haben, dann sollen Sie das von mir aus mit 50 € / Monat abstottern.

    Ich, als Steuerzahler, erwarte von den Gewählten, dass diese lesen können (auch Satzungen), wenn ja, dann haben diese es vorsätzlich getan, wenn nicht, dann sind diese nur dumm, dann sollen sie auch nicht im Stadtrat sitzen, so oder so…

    und noch eins: Politik sollte man nicht des Geldes wegen machen, diese Personen erwecken geradezu mit Ihrer Art, dass sie Politik des Geldes wegen machen…

  • mkveits

    |

    Ein Gewerbetreibender ist kein Freiberufler – Das Recht der Verjährung

    Da gibt es doch User, die unterscheiden nicht zwischen:
    Selbständiger-Freiberufler-Angestellter.

    So ist ein Anwalt/Architekt stets zunächst ein Freiberufler, dies in Form entweder als Selbständiger oder auch als Angestellter.

    Ein selbständig tätiger Handwerker übt ein Gewerbe aus, keinen(!) sog. freien Beruf.

    Ich schreibe dies, um der zu erwartenden Gerüchte-Küche einen Moment des Nachdenkens zu ermöglichen.

    Im Übrigen:
    Die Berufung auf Rechtspositionen ist legal und legitim.
    Die Vorschriften über die Verjährung haben mehrere Gesetzeszwecke, u.a. der Befriedung der Lebens-Vehältnisse.

    Siehe nur:
    Annette Guckelberger
    Die Verjährung im Öffentlichen Recht
    Seite 89
    Mohrbeck Verlag

    Auch die Ereignisse am Donaumarkt 2005 unterliegen der Verjährung, in ziviler wie in strafrechtlicher Hinsicht.

  • Bernhard

    |

    Unglaublich! Unabhängig von irgendwelchen “moralischen” Implikationen frag ich mich, wie man politisch so dumm sein kann. Bis gestern gab es keinen Skandal, allem Getöse eines Anzeigenblatts zum Trotz. Was oben steht, stimmt vollkommen: Da produzieren zwei Stadträte einen Skandal durch ihre Dummheit. Fehler macht jeder, aber dann mit Kniffen von diesen Fehlern profitieren wollen…die machen sich vollkommen unglaubwürdig. Wer die beiden sind kann jeder, der es wissen will, spätestens seit gestern nachvollziehen.

    @wolkenloserhimmel hat vollkommen recht: Die beiden könnten das auch abstottern. Darauf hätte sich die Stadt sicher eingelassen. Die Koalition kann sich da schön ins Fäustchen lachen..

  • Stefan Aigner

    |

    UPDATE (siehe auch oben):

    Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist der Fall juristisch abgeschlossen. Die Stadträte könnten Verjährung und Entreicherung geltend machen und müssten dann auch nichts zurückzahlen, so eine Sprecherin. Über alles Übrige diskutiert und entscheidet der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung.

  • antwort gefällig?

    |

    @ Aigner

    Wenn Sie es so mit den Tatsachen haben, dann bitte schön.

    Tatsache ist, für Selbständige gibt es für Veranstaltung A und Veranstaltung B 20 Euro pro Stunde.

    Tatsache ist, dass das klar in der Satzung nachzulesen ist.

    Tatsach ist – das unterstelle ich mal -, dass die 3 Betroffenen lesen können und der detuschen Sprache mächtig sind.

    Tatsache ist, dass sie im Antrag auf Erstattung der 20 Euro/Stunde nicht nur Termine für Veranstaltungen A und B aufgeführt (beantragt) haben.

    Soviel zu den Tatsachen.

    Jetzt zu der Frage: Wieso soll man nicht sagen dürfen, dass die 3, anders als andere Neulinge (z.B. H. Spieß usw. – es gibt mehr als 3 Selbständige unter den Neulingen) mehr beantragt haben als ihnen zustand?

    Ist diese Frage ein Skandal? Ist der Hinweis auf diese Tatsache ein Skandal?

    Noch ´ne Frage: Wo ist der Unterschied, ob ich was beantrage, was mir nicht zusteht oder ob eine Verkäuferin einen liegengebliebenen Leergutbon einlöst?

    Die Verkäuferin fliegt fristlos raus, wenn Sie erwischt wird, während – nach Definition Aigner – die 3 großzügigen Antragsteller/innen (?) die erwischt wurden schuldlos sind.

    Da fällt mir der Spruch eines alten Freundes ein, den dieser an Weihnachten immer zum Besten gab:
    “Ja wenn des so is, dass sie der Herr Oberförster san, dann stell i etz den Christbaum wieder zruck.

    Genausowenig, wie das im echten Leben funktioniert, genausowenig kann man, ob der komischen Antragstellung der 3 Stadtratsentschädigungsbeantrager/innen zur Tagesordnung übergehen.

    Und, mal unter uns Pfarrerskinder, liebe Domtaube Aigner, wenn Hartl, Schlegl oder Wolbergs 10 Cent zuviel abgerechnet hätten, ihr Artikel würde anders aussehen, da hat der gute Schaukelstuhl schon voll ins schwarze getroffen. So voll, dass Sie sogar reagiert haben.

    Ach ja ich schließe mich den Vorrednern an, wie kann man nur dos blöd sein.

  • Bert

    |

    @antwort gefällig?

    Übrigens hielten (bis gestern) Bayerischer Rundfunk, MZ und SZ die drei Stadträte für “schuldlos” oder die ganze Angelegenheit zumindest für belanglos. Gab nur ein Medium, das sich den “Skandal” von Herrn Hartl einflüstern ließ. “Schuldlos” sind die drei auch per gesetzlicher Definition. Daran ändern auch Ihre paranoiden Unterstellungen gegen Herrn Aigner (“Wenn Wolbergs, Hartl…”) nichts.

  • leoprechtinger

    |

    klar ist eines:
    aus der csu-fraktion können die beiden Entreicherten nicht sein. das hätten vanino, renter, gugau, rieger NIEMALS für sich behalten können.
    Ich finde, der Streit hat mitunter auch positive Seiten!

  • wendehals

    |

    Der Kommentar wurde von der Redaktion gelöscht.

  • wendehals

    |

    Der Kommentar wurde von der Redaktion gelöscht.

  • norbert e. wirner

    |

    na, wenns ein versehen der verwaltung ist und vorsatz bei den anträgen ausgeschlossen ist, dann können die beiden natürlich das argument der verjährung anbringen, wenn das hier geift, und das geld behalten. ist einwandfrei.

    die andere frage ist dann aber, wie sie es kommunizert haben, aber vielleicht kommt ja noch was dazu in nächster zeit.

    sie könnten ja auch ganz öffentlich sagen, was passiert ist und wenn sie dann auch noch bekanntgeben, dass sie eben so knapp bestückt sind, dass es ihnen einfach sehr wehtäte, das geld jetzt aufzubringen und sie deshalb zunächst aufschub über die verjährungschance suchen…usw…

    naja, das würde ein positives licht auf die personen als solches werfen.

    mal sehen, was noch nachkommt…

  • Bürger

    |

    ***Übrigens – Hut ab vor Frau Radler, die steht zu ihrem Irrtum und läßt die Verwaltungsmitarbeiter, die einen Fehler gemacht haben, nicht alleine im Regen stehen.***

    Respekt vor Frau Radler, die als Juristin die Rechtslage kennt und wüßte, wie sie sich dem Rückforderungsbegehren entziehen könnte, aber von den juristischen Schlupflöchern keinen Gebrauch macht.

  • StuhloderSessel

    |

    @antwort gefällig?

    Sonst noch was mitzuteilen? Die Fakten anerkannt? Hartl`s Aussage schon gelesen?
    Herr Aigner lag und liegt richtig. Er und regensburg-digital machen Vieles, aber eben keinen recherchelosen Kampagnenjournalismus.

Kommentare sind deaktiviert

drin