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Akribische Ausländerbehörde im TV

Wer ist Ali Abdullah Hussein? Wie bereits im Juni berichtet, beschäftigt sich die Ausländerbehörde Regensburg schon seit mehreren Jahren mit dieser Frage. 1996 floh der 39jährige Kurde aus dem Irak. Seit 1999 lebt er in Deutschland – ein gesicherter Aufenthaltsstatus wird ihm hier bislang nicht zugestanden. Auch die Tatsache, dass Hussein seit mittlerweile drei Jahren mit seiner Frau Helga verheiratet ist, ändert daran nichts. Im Gegensatz zu den Steuerbehörden erkennt die Ausländerbehörde die Ehe der Husseins nicht an. Der zuständige Mitarbeiter hat ein Auflösungsverfahren ins Rollen gebracht.

Am morgigen Donnerstag, 20.15 Uhr, beschäftigt sich im Bayerischen Fernsehen das Magazin quer mit diesem bizarren Fall, der an einen Kafka-Roman erinnert.

„Totalfälschung“, „zweifelhaft“, „inhaltlich widersprüchlich“ oder dem Echtheitsbeweis nicht zugänglich: Dokumente, mit denen Hussein seine Identität belegen will.

Die Echtheit sämtlicher Dokumente, die der 39jährige Iraker bislang vorgelegt hat, um seine Identität nachzuweisen, wird von der Behörde bezweifelt. Mal werden sie als „Totalfälschung“, mal als „zweifelhaft“ oder „inhaltlich widersprüchlich“ qualifiziert. Bei anderen Unterlagen fehlen in den Augen der Behörde „wesentliche Voraussetzungen für eine urkundentechnische Echtheitsbewertung“.

Fazit: Die Behörde glaubt Abdullah Hussein nicht, dass er tatsächlich Abdullah Hussein ist – mit einer Ausnahme.

Gegen die Ehe, die Hussein und seine Frau Helga 2007 geschlossen haben, hat der zuständige Mitarbeiter ein Auflösungsverfahren ins Rollen gebracht. Begründung: Abdullah Hussein war im Irak verheiratet. Das hat er bei seiner Einreise angeben, ebenso, dass seine Frau verstorben ist. Letzteres glaubt man bei der Behörde wiederum nicht und vermutet hinter Hussein, so er denn doch der sein sollte, der er angibt zu sein, einen Bigamisten.

In den Augen der Regensburger Ausländerbehörde kann er nämlich nicht zweifelsfrei beweisen, dass seine erste Frau tatsächlich tot ist. Die entsprechende Sterbeurkunde qualifiziert man bei dem städtischen Amt als „zweifelhaft“.

Zwischenzeitlich hat Hussein nun weitere Dokumente aus dem Irak vorgelegt, nebst beglaubigten Übersetzungen der deutschen Botschaft: unter anderem Unterlagen des Krankenhauses und der irakischen Meldebehörden, die den Tod seiner Frau belegen sollen. Erneut werden nun diese Dokumente auf ihre Echtheit geprüft.

Einen wirklichen Anhaltspunkt dafür, dass Husseins erste Frau noch lebt, hat die Ausländerbehörde Regensburg übrigens nicht. Im Gegenteil: Eine Vertrauensanwältin, die im Auftrag der deutschen Botschaft im Irak nachgeforscht hat, kommt zu dem Schluss, dass die Frau mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich tot ist. Die Stellungnahme ihrer hauseigenen Anwältin wiederum stuft die Botschaft als „weder aussagekräftig, noch nachvollziehbar“ ein.

Das Ende vom Lied: Das Eheauflösungsverfahren läuft weiter. Ebenso der Nervenkrieg mit den Behörden. Kürzlich hat Hussein eine Rechnung über 550 Euro erhalten, die er für die Einschaltung der Vertrauensanwältin berappen soll.

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3 Kommentare

  1. Tja, nach dem “Quer-Bericht” sind wir wohl alle genau so schlau wie vorher. Wenn die Regensburger Ausländerbehörde eine Stellungnahme unter Hinweis auf das laufende verwaltungsgerichtliche Verfahren verweigert, dann müssen wir halt vertrauensvoll das Votum der Gerichte abwarten.
    Schaunmermal, dann sengmersscho…

  2. Dann schauen wir uns heute abend den Bericht bei “quer” an (in dem möglicherweise ja ein Mitarbeiter des Ausländeramtes zu Wort kommt) und danach geben wir erneut schlaue oder weniger schlaue Kommentare ab. Nicht umgekehrt. Ich bin gespannt.

  3. Bereits mit dem Eheschluss hat der Antragsteller allein in formeller Hinsicht alle Rechte.

    Entscheidend wird sein, wie wahr/falsch sich dieser Satz des Berichts herausstellen wird, der da lautet:
    “Einen wirklichen Anhaltspunkt dafür, dass Husseins erste Frau noch lebt, hat die Ausländerbehörde Regensburg übrigens nicht.”

    Ggf. würde sich dann das behördliche Verhalten als evident willkürlich oder gar als vorsätzlicher Bruch des Rechts herausstellen.

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