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Dies und das

Aus dem Redaktionstagebuch (3/17)

Morgen Regensburg 2Der Streit um die Challenge Regensburg wird jetzt vor Gericht weiter geführt. Vorher hat der selbst ernannte “Prinz von Zamunda” aber noch ein kleines Interview gegeben.  Die Stadt hat vor Gericht einen wegweisenden Sieg errungen und es gibt Neuigkeiten zu den Vorwürfen gegen Professor Michael Osterheider. Unser Redaktionstagebuch.

Der Prinz von Zamunda im Interview

So viel mediale Aufmerksamkeit hatte ein Regensburger Triathlon wohl noch nie. Der Streit zwischen der Challenge Family GmbH und der Purendure GmbH & Co.KG des hiesigen Lizenznehmers Thomas Tajsich hat für jede Menge Schlagzeilen gesorgt. Mittlerweile hat sich auch Zibi „Prinz von Zamunda“ Szlufcik, Oberhaupt der Challenge Family, zu Wort gemeldet. Beim Interview für das Magazin triathlonszene.de versucht Arne Dyck zwar durch hartnäckige Nachfragen an Szlufcik herauszufinden, warum es denn nun zu dem Zerwürfnis gekommen ist, doch der hält sich über eine knappe halbe Stunde fast vollständig bedeckt.

Irgendwie geht es um etwas, das „in den letzten 18 Monaten“ vorgefallen sein soll, es geht um ein Interview, das Tajsich selbst gegeben hatte, das aber dann doch gar nicht so schlimm ist und vor allem könnte es bei dem Streit auch darum gehen, dass Szlufcik Angst davor hat, dass der Challenge Regensburg den Challenge Walchsee, bei dem Szlufcik nicht nur Lizenzgeber, sondern auch Veranstalter ist, Geld kosten könnte.

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Viel erfährt man über Szlufciks Verständnis von Medienarbeit – er lässt keine Gelegenheit aus, Werbeslogans der Challenge Family unterzubringen, bei deren Franchise-Modell die meisten Rennen eine recht geringe Lebensdauer haben. Aktuell wurden Norwegen und Island abgesagt, auch das Rennen in Polen steht offenbar auf der Kippe. Und mit Blick auf Regensburg treffen sich Szlufcik und Tajsich am Donnerstag in Nürnberg vor dem Landgericht – die Challenge Family will dort per einstweiliger Verfügung die Nutzung ihres Logos für das Rennen in Regensburg untersagen.

Tajsich hätte derweil zwar – wie berichtet – ein eigenes Konzept und Logo unter dem Namen „Empire Race“ vorbereitet, allerdings, das teilt die Pressestelle mit, habe die Stadt „dafür bis dato keine Genehmigung erteilt oder vertragliche Absprachen getroffen“.

Eine von Tajsich geplante Mitteldistanz will die Mehrheit im Stadtrat – so viel war aus der nichtöffentlichen Sitzung vergangene Woche zu erfahren – aus Rücksicht auf den Tristar-Verein auf keine Fall zulassen – ob nun unter Challenge- oder Empire-Logo.

Stadt zwingt Lobbyverband in die Knie

slider-4Im Rechtsstreit um die Frage, ob die Stadt Regensburg ihrer Tochtergesellschaft „Regensburg Seniorenstift gGmbH“ (RSG) bezuschussen darf, um den Betrieb des Pflegeheims in Kumpfmühl zu finanzieren hat sie vor dem Oberlandesgericht Nürnberg ein wegweisendes Urteil erstritten. Geklagt hatte der „Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste“ (bpa), der mit rund 7.500 Mitgliedern der größte Lobbyverband der Branche. Der bpa sah in den städtischen Zahlungen eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung. 

Als der bpa die Klage 2016 einreichte, war Oberbürgermeister Joachim Wolbergs um deutliche Worte nicht verlegen. Er sprach von einem „Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung“ und merkte an: „Die ticken wohl nicht ganz richtig.“ Mittlerweile wurde Wolbergs’ Einschätzung gerichtlich auch in zweiter Instanz bestätigt.

Schon in erster Instanz vor dem Landgericht Regensburg hatte die Stadt anschließend recht bekommen. Dieses Urteil hat – am 21. November – das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt und die Unterlassungsklage des bpa abgewiesen. Die Stadt Regensburg darf damit weiter die Defizite ihrer Tochter ausgleichen und den Neubau des Bürgerheims Kumpfmühl finanzieren.

In der schriftlichen Urteilsbegründung, die uns vorliegt, räumt das Oberlandesgericht der kommunalen Daseinsvorsorge Vorrang vor europäischem Wettbewerbsrecht ein, auf das sich der bpa in seiner Klage berufen hatte.

Wörtlich heißt es in dem Urteil unter anderem:

„Ein sachlich gerechtfertigter Grund für die streitgegenständlichen Finanzhilfen besteht aber darin, dass Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 57 Abs. 1 GO, Art. 73 AGSG den Gemeinden u.a. das örtliche Gesundheitswesen zuweist, dem auch die Altenpflege unterfällt. In Erfüllung ihrer Pflicht darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, hat die Beklagte die von ihr zu diesem Zweck gegründete Regensburg Seniorenstift gGmbH, die gemeinnützig und ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, mit entsprechenden Finanzhilfen ausgestattet. Da die Regensburg Seniorenstift gGmbH 100%ige Tochter der Beklagten ist, kann diese auf die Durchführung der Gemeinwohlverpflichtungen entscheidenden Einfluss nehmen. Das ist gegenüber anderen Pflegeheimbetreibern nicht der Fall.“

Gegen das bislang noch nicht rechtskräftige Urteil hat das Oberlandesgericht keine Revision zugelassen.

Osterheider: Betrugsvorwurf ist vom Tisch

Professor Michael Osterheider bei einem Vortrag im Bayerischen Justizministerium im Juli 2017. Foto: Justizministerium

Professor Michael Osterheider bei einem Vortrag im Bayerischen Justizministerium im Juli 2017. Foto: Justizministerium

Kurz nach der Veröffentlichung unseres Berichts zu den Ungereimtheiten um ein Gutachten des Regensburger Professors Michael Osterheider beim Prozess um das „Horror-Haus von Höxta“ vermeldet das Westfalen-Blatt, dass der Betrugsvorwurf gegen den 61jährigen vom Tisch sei. Wie berichtet, hatte Osterheider in seinem Gutachten über den Hauptangeklagten Wilfried W. angegeben, er haben den Hauptbeschuldigten in dem Verfahren im April persönlich besucht und mit ihm gesprochen. Tatsächlich war es nicht er, sondern sein wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Gericht ließ daraufhin prüfen, ob Osterheider den Besuch selbst abgerechnet hatte. Das war offensichtlich nicht der Fall.

Nach wie vor im Raum steht allerdings der Vorwurf der Falschaussage: Osterheider hatte sich bei der Befragung zu seinem Gutachten mehrfach in Widersprüche verstrickt – nicht das erste Mal, wie unsere Recherche vom Freitag belegt. Eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht hat Osterheider bislang nicht abgegeben.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat er sich für längere Zeit krank gemeldet. Er dürfe sich keinem Stress aussetzen, heißt es in dem vorgelegten Attest dem Vernehmen nach. Nun wird er voraussichtlich wegen Krankheit von seiner Pflicht als Gutachter entbunden. Für Beobachter ist das eine Finte, um der Entbindung wegen der Vorwürfe zuvor zu kommen. Der Verteidiger des Hauptangeklagten in Paderborn sagt gegenüber dem Westfalen-Blatt mit Blick auf Osterheider: „Für ihn ist es natürlich angenehmer, dass das Schwurgericht ihn aus Krankheitsgründen entpflichtet, als wenn es sich zu seiner Arbeit als Gutachter äußern würde.“

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Kommentare (7)

  • Mac

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    “Einer der Verteidiger” klingt im ersten Moment, als wenn es ein Verteidiger Osterheiders gewesen wäre; das wäre dann eine taktisch eher ungewöhnliche Aussage gewesen. Dass aber der Verteidiger des im Prozess Begutachteten sich so äußert, ist schon eher verständlich (und noch diplomatisch formuliert ;-)).

  • Ernst Seler

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    “Weil er möglicherweise eine falsche Zeugenaussage vor Gericht gemacht hat, steht der Regensburger Psychiatrie-Professor Michael Osterheider vor seiner Entpflichtung als Gutachter im vielbeachteten Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter.”

    https://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/hoexter-prozess-regensburger-professor-im-zwielicht-100.html

    Mit diesem Hinweis – immerhin vom Bayerischen Rundfunk – dürfte das Ansehen des renomierten Regensburger Psychiaters mehr als beschädigt sein, wenn auch mit der Hilfe eines anderen Arztes, die bestätigte fehlende Belastungsfähigkeit (“Stress”) Herr Osterhaider nun nicht vor Gericht die Widersprüche aufklären muß.
    Als Beobachter fallen die verschiedenen Kosten der Gutachten im Prozeß auf. Wenn Herr Osterhaider persönlich an dem Gutachten “verdient”, entsteht indirekt der Verdacht, die Höhe der Kosten des Gutachtens sind nur seinem “Namen” geschuldet, der nun für immer beschädigt sein dürfte?! Herr Osterhaider hat dem Ansehen der Psychiatrie einen schlechten Dienst erwiesen. Entlastend für Herrn Osterhaider: wer so in die seelischen Abgründe von sexuellen Straftätern blicken muß, ist möglicherweise stressbelastet, bedarf der Hilfe Dritter…. -.

  • Ernst Seler

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    Der Journalist Hans Holzhaider hat gestern abend einen interessanten Artikel veröffentlicht, der noch mehr Details bekannt gibt:

    “Angesehene Gerichtspsychiater äußern Zweifel, ob ein solches Verfahren fachlich angemessen und sinnvoll wäre. “Ich würde mich sehr schwertun, so einen Auftrag zu übernehmen”, sagt der Münchner Forensiker Norbert Nedopil. Wenn man sich schon intensiv mit einem Angeklagten beschäftigt habe, sei es schwer, sich bei der Begutachtung des “gegnerischen” Angeklagten von dem schon gewonnen Bild frei zu machen. Ganz ähnlich äußert sich der Essener Gerichtspsychiater Norbert Leygraf. “Man konzentriert sich zwangsläufig darauf, das aus einer Perspektive zu sehen”, sagt er.”

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/verbrechen-in-hoexter-gutachterin-fuer-hoexter-prozess-gesucht-1.3779208

    Mit Herrn Nedopil sprach ich kurz am ersten Tag im Mollath-Prozess. Sein jetziger Hinweis ist nachvollziehbar, da es darum geht, wer von den beiden Angeklagten die Schuld auf den anderen schiebt. Die Details, die Holzhaider bekannt gibt (“Brust”) lassen berechtigt den Zweifel entstehen, ob die jetzige Gutachterin für die Angeklagte auch Gutachter für den Angeklagten sein kann. Wenn das Gericht sie bestellt, dann dürfte dies ein Grund sein, das Urteil am BGH anzufechten. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum Psychiater Osterheider sich offensichtlich aus der Verantwortung des Prozesses davonstiehlt. Wenn seine jetzige Erkrankung lediglich ein Gefälligkeitsgutachten ermöglicht, gerät die gesamte Psychiaterzunft in verruf….

  • dugout

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    “Eine von Tajsich geplante Mitteldistanz will die Mehrheit im Stadtrat – so viel war aus der nichtöffentlichen Sitzung vergangene Woche zu erfahren – aus Rücksicht auf den Tristar-Verein auf keine Fall zulassen ”

    Das ist die allererste vernünftige Aussage der Stadt in Sachen Triathlon/Challenge/IRONMAN überhaupt

  • Gis

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    Die Mitteldistanz auf der Challenge-Strecke wäre eine Riesensache für Regensburg gewesen, die viele Athleten begrüßt hätten. Die Tristarstrecke für die Mitteldistanz ist die der Speeddistanz, die vier mal zu fahren ist. Viel zu eintönig, viele werden sich das nicht antun.

  • dugout

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    @ Gis:
    Bestimmt mindestens so eine Riesensache wie die Challenge in Regensburg jetzt schon ist oder?

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