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Aus Liebesfrust eigene Wohnung angezündet

Das Leben von Bettina P. (26) war von Anfang an eine einzige Tragödie Zwar gehen die 26jährige Bettina P. und der gleichaltrige Oliver R. (Namen geändert) inzwischen jeder seinen eigenen Weg, am Mittwoch saßen sie – unfreiwillig vereint – auf der Anklagebank von Amtsrichter Werner Gierl. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen „Fahrlässige Brandstiftung“ vor. Die beiden bewohnten 2006 zusammen mit dem gemeinsamen, zweijährigen Sohn und einen sechsjährigen Buben von Bettina (aus einer früheren Beziehung) eine kleine Erdgeschoßwohnung im Regensburger Stadtwesten. An einem Abend im Oktober freute sich Bettina darauf, dass man gemeinsam ihren Geburtstag „beim Italiener“ nachfeiern wollte. Entsprechend groß war die Enttäuschung, als sie hören musste, dass ihr Herzblatt „lieber was mit Freunden unternehmen“ wolle. In ihrem Frust griff sie – wie schon so oft in der Vergangenheit – zur Flasche, um ihren Liebesschmerz zu betäuben. Gegen 22 Uhr zerriss sie im Schlafzimmer ein Hemd, zündete es mit einem Feuerzeug an und warf die „Fackel“ auf einen Berg Schmutzwäsche, wo sich die Flammen weiter fraßen. In dieser Zeit schlief der Kleine im daneben liegenden Kinderzimmer, während der Größere bei der Nachbarin übernachtete. In der Hoffnung, auf diese Weise ihren „Herzbuben“ zurück zu holen, rief sie Oliver am Handy an und erzählte von dem Feuer. Auf der Bettkante sitzend wartete sie bis er eintraf. Mit Wasser und Decke löschte Oliver auch das Feuer. Inzwischen hatte Bettina den Rettungsdienst einbestellt, der sie wunschgemäß ins Bezirksklinikum – wo sie bereits hinreichend bekannt war – brachte. Oliver lieferte seinen Sohn ebenfalls bei der Nachbarin ab und ging so gegen vier Uhr morgens mit einem Kumpel in eine Diskothek. Als er zurückkehrte, standen Feuerwehr und Polizei vor dem Haus, ein Rollladen und das dahinter liegende Fenster waren von den Floriansjüngern eingeschlagen worden – und die ganze Wohnung verqualmt und verrußt. Wie auch immer, das Feuer muss sich während seiner Abwesenheit neu entfacht haben. Vor Richter Werner Gierl zeigten sich die beiden Angeklagten geständig, auch wenn sie sich keiner Schuld bewusst waren. Für sie war es einfach nur „Zufall“, dass sich die Wäsche neu entzündete. Tragisch und erschreckend zugleich hörten sich dann die umfangreichen Ausführungen des Gerichtssachverständigen an. Danach war das Leben von Bettina vom ersten Geburtsschrei an eine einzige Tragödie. In ein Elternhaus hineingeboren, wo Alkohol und Drogen an der Tagesordnung waren, hatte auch sie selbst mit 13 Jahren den ersten Kontakt zu Betäubungsmitteln und ein Jahr später ihren ersten Rausch. Im Laufe der Zeit – meist, wenn sie Partnerschaftsprobleme hatte – steigerte sich ihr Alkoholkonsum „bis zum Umfallen“. So auch am Tattag, für den die Gerichtsmediziner eine Blutalkoholkonzentration von 2,6 Promille errechneten und überdies deutliche Spuren von Opiaten feststellten. Auch sieben abgebrochene Therapien brachten keine Besserung. Lediglich während ihrer Schwangerschaften zeigte sich Bettina abstinent. Dazu passend auch die kriminelle Karriere von den beiden noch so jungen Angeklagten. Beide hatten, wenn auch unterschiedlich häufig, schon Erfahrungen mit dem „Gefängnis von innen“ sammeln müssen. Bei Oliver steht überdies noch ein Verfahren vor dem Schöffengericht wegen „Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige“ an. Bei den ausgesprochenen Strafen – neun Monate auf Bewährung für Bettina und eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 20 Euro für Oliver – zeigte sich Richter Werner Gierl von seiner milderen Seite. Er wären, so sein Hinweis, durchaus auch Strafen möglich gewesen, die die Angeklagten hätten absitzen müssen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (hs)
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