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Brummis dürfen weiter rollen

Verwaltungsgericht kippt Sperrung der B8 für Mautflüchtlinge Gestern Nachmittag kippte das Verwaltungsgericht Regensburg die im April vergangenen Jahres vom Landratsamt Regensburg angeordnete „Sperrung der Bundesstraße 8 für den Mautausweichverkehr“. 14 Transportunternehmen aus der Oberpfalz und Niederbayern – darunter vier Unternehmer aus Regensburg – hatten gegen diese Verkehrsbeschränkung geklagt. Seit letzten Sommer ist der Durchgangsverkehr für Schwerlaster über 12 Tonnen zwischen der Autobahnanschlussstelle Nittendorf und der Kneitinger Brücke, sowie zwischen Rosenhof und Schönach (und umgekehrt) für die so genannten „Mautflüchtlinge“ gesperrt. Zuwiderhandlungen wurden mit 20 Euro Bußgeld geahndet. Zur Begründung führte das Landratsamt in seiner Anordnung im Einklang mit der Regierung aus, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen den Bewohnern der Gemeinden entlang der Bundesstraße 8 nicht länger zuzumuten sei. In ihren Klagen argumentierten die Speditionsfirmen damit, dass sie durch die Anordnung gravierende finanzielle Nachteile hätten, die teilweise zu einer Existenzgefährdung führen würden. Auch seien die durchgeführten Messungen und Berechnungen nicht geeignet, den Nachweis der vom Gesetzgeber geforderten „erheblichen“ Mehrbelastung zu führen. Das Übel lag in den Augen der Richter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts – daraus machte deren Vorsitzender Hans-Georg Korter von Anfang an keinen Hehl – in der „schwammigen“ Formulierung der Straßenverkehrsordnung. Diese spricht lediglich von „erheblichen Auswirkungen“, die ein solch massives Einschreiten rechtfertigen. Konkrete Eckdaten, was hierunter zu verstehen sei, habe der Gesetzgeber jedoch nicht festgelegt. So konnten die Richter in Regensburg nur eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem letzten Jahr zu Grunde legen. Diese geht von einer Lärm-Mehrbelastung von drei Dezibel und darüber aus. Nach den vom Landratsamt selbst vorgenommenen Feststellungen lag jedoch diese Mehrbelastung „nur“ zwischen ein und zwei Dezibel, also deutlich unter dem in München vorgegebenen Wert. Zwar hat das Verwaltungsgericht die Berufung gegen sein Urteil ausdrücklich zugelassen, nach einem zudem erlassenen Beschluss entfällt jedoch bis zu einem rechtskräftigen Urteil die angeordnete Sperrung. Ob der Landkreis (über den Freistaat Bayern) Berufung einlegen wird, will man im Landratsamt Regensburg erst nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.
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