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Rocker-Prozess

Der wohlwollende Deal mit dem Kronzeugen

Am zweiten Tag des Rocker-Prozesses vor dem Landgericht Regensburg wurde der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft von den Verteidigern stundenlang ins Kreuzverhör genommen. Ein V-Mann war er offenbar nicht. Für sein „Lebensgeständnis“ aber scheint es von der Staatsanwaltschaft erhebliche Zusagen gegeben zu haben.

Die Strafverteidiger der fünf Angeklagten nahmen den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft am Dienstag stundenlang ins Kreuzverhör. Foto: Witzgall

Die Strafverteidiger der fünf Angeklagten nahmen den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft am Dienstag stundenlang ins Kreuzverhör. Foto: Witzgall

Gogo, Zottl und Ranger, Slimer, Arafat, Haui und More – man kennt sich bei den Bandidos und beim Gremium MC. Zumindest per Spitznamen. Mit den Nachnamen der „Kuttenbrüder“ hat der Kronzeuge, der am Montag beim Rocker-Prozess vor dem Landgericht Regensburg stundenlang vernommen wird, immer wieder seine Probleme. Ralph K., früher selbst Präsident des Bandidos Chapter Regensburg, hat vor knapp zwei Jahren reinen Tisch gemacht und das abgelegt, was er sein „Lebensgeständnis“ nennt. An 38 Vernehmungstagen legte er auf „gut 900 Seiten“ knapp 25 Jahre seines Lebens als Rocker offen – unter anderem beim Gremium MC, den Bandidos und einem kurzen Intermezzo bei den Hells Angels.

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Aussagen führten zu 268 Ermittlungsverfahren

Laut dem stellvertretenden Leiter einer Ermittlungsgruppe bei der Kripo Regensburg hatten K.s Aussagen 268 Ermittlungsverfahren zur Folge – Drogendelikte, „a bisserl was mit Waffen“, Körperverletzungen und versuchte Tötungsdelikte. Bei „gut der Hälfte“ sei K. selbst verwickelt gewesen. Vieles davon sei allerdings bereits verjährt.

Dass seine Frau „aus Kreisen der Hells Angels“ bedroht worden sei, während er gerade in Untersuchungshaft saß, habe zunächst den Ausschlag für ihn gegeben, dieses umfassende Geständnis abzulegen, sagt Ralph K.. „Da hatte der Spaß dann endgültig ein Loch.“ Man habe ihm versprochen, dass er und seine Frau ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen würden. Darüber hinaus gab es von der Staatsanwaltschaft die Zusage, dass er wegen zweier Delikte – ein Deal mit gestohlenen Baggern und dem Schmuggel von etwa zwei Kilo Marihuana – lediglich mit vier Jahren Gefängnis rechnen müsse.

Die übrigen Vorwürfe gegen Ralf K. werde man „wohlwollend prüfen“, lautet ein weitere Passus in der Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft. “Unzulässige Zusagen” habe es nicht gegeben, heißt es weiter. K. habe auch nie als V-Mann für die Polizei gearbeitet. Zumindest an der Behauptung, dass es keine weiteren Zusagen gegeben habe, entstehen im Verlauf der Verhandlungen einige Zweifel. Doch dazu später.

„Walhalla“, „Not Aus“ und ein Bagida-Fan

Am Montag erscheint K. mit seinem Rechtsbeistand Hubertus Werner und – „aus Zeugenschutzgründen“ – mit Käppi vor Gericht. Unter seinem roten Hemd trägt er sichtbar eine Schutzweste. Polizeibeamte der Spezialeinheit USK sichern den Gerichtssaal jedes Mal ab, als er diesen zu Beginn und im Lauf der zahlreichen Unterbrechungen betritt und verlässt.

Denn hier sitzen auch etwa zehn Bandidos und deren Sympathisanten – zum Teil bullige Typen. „Walhalla“ hat sich einer auf den Hals tätowieren lassen, „Not-Aus“ steht, versehen mit Fadenkreuz, auf dem Genick eines anderen. Dazwischen mischt sich ein bärtiger Mittfünfziger mit Bierfahne, der schon des öfteren bei Bagida-Demos gesichtet wurde. Den Strafverteidiger von NPD-Mann Sascha Roßmüller, Szeneanwalt Frank Miksch, begrüßt er mit Handschlag.

Im Hauptfokus der Staatsanwaltschaft: NPD-Mann Sascha Roßmüller (mit rechtsanwalt Frank Miksch). Foto: as

Im Hauptfokus der Staatsanwaltschaft: NPD-Mann Sascha Roßmüller (mit rechtsanwalt Frank Miksch). Foto: as

Bei all dem Auflauf und Sicherheitsvorkehrungen bleibt allerdings unklar, ob der von der Staatsanwaltschaft aufgebotene Kronzeuge auch das von ihr gewünschte Ergebnis bringen wird. Wie berichtet, sind fünf Bandidos angeklagt, in der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember 2010 vor der Straubinger Kneipe „Blackout“ einen gezielten Angriff auf Mitglieder des konkurrierenden Gremium MC Straubing gestartet zu haben. Die Vorwürfe lauten auf gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall. Im Fokus der Staatsanwaltschaft steht insbesondere der Neonazi Sascha Roßmüller, Beisitzer im Landesvorstand der NPD. Er soll die treibende Kraft bei dem Angriff gewesen sein.

Bei der Auseinandersetzung am schwersten verletzt wurde ein Bandidos-Unterstützer, der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt. Joachim S. wurde mit einem Messer die Arterie am Arm aufgeschlitzt: Er landete auf der Intensivstation. Ebenso wie die vier übrigen Angeklagten verweigert er die Aussage. Der auf der gegnerischen Seite stehende Wirt der Gremium-Kneipe Blackout soll zwar eine sieben Zentimeter lange Schnittwunde knapp unter dem Auge erlitten haben. Er schwieg bei seiner Vernehmung am ersten Verhandlungstag aber ebenfalls.

Der Kronzeuge vom Hörensagen

Kronzeuge Ralph K. soll am Montag nun etwas Licht in dieses einhellige Schweigen der Rocker bringen. Er ist allerdings nur Zeuge „vom Hörensagen“. 

Als die Auseinandersetzung, die als „Straubinger Blutnacht“ Eingang in die Berichterstattung fand, sich ereignete, war der damalige Präsident des Bandidos-Chapter Regensburg bei einer Party der „Outsider“ in St. Pölten.

K. liefert zwei Versionen des Geschehens. Die eine habe er von dem ebenfalls angeklagten Klaus Peter Sch. bekommen. Sch. war als „Sergeant at Arms“ ranghöchster Bandido in seiner Abwesenheit. Demnach hätten die Bandidos und Unterstützer aus Gruppen mit Namen wie „Mexican Syndicate“ und „Zapatas“ sich lediglich selbst verteidigt. Weil Mitglieder des Gremium MC die Kneipe, in der sich die Bandidos befanden, regelrecht eingekreist hätten, habe man einen „Ausfall“ gestartet, habe ihm Sch. erzählt. „Ich hatte keinen Grund, das zu bezweifeln. Ich habe ihm vertraut.“

Zwei Angeklagte müssen in Fußfesseln erscheinen. Foto: Witzgall

Zwei Angeklagte müssen in Fußfesseln erscheinen. Foto: Witzgall

Später, in Untersuchungshaft, habe er mit einem Mitglied des Gremium MC gesprochen, der eine etwas andere Version der Ereignisse geschildert habe. „Die hätten jederzeit einfach die Kneipe verlassen können.“ Stattdessen habe Klaus Sch. das Zeichen zum Angriff gegeben und die Bandidos-Gruppe habe die Gremium-Mitglieder daraufhin mit Messern, Dachlatten und großen – illegalen – Dosen Pfefferspray attackiert. Das sei ihm weit plausibler erschienen, sagt K.. Auch weil er zwischenzeitlich – als kurzzeitig auch wegen des Angriffs Beschuldigter – die Akten und Fotos von den Pfefferspray-Dosen gesehen habe. „So etwas hatten wir normalerweise nie dabei.“

Kneipen-Touren, um zu provozieren

Warum Sch. sein Vertrauen so missbraucht habe, könne er sich nicht wirklich erklären. Es habe die klare Vereinbarung gegeben, dass „wir die Gremium-Leute nur provozieren, aber nie als erste angreifen“. Das habe bei mehreren Touren durch Straubinger Kneipen auch so geklappt. Nur dieses eine Mal nicht. 

Er vermute, dass Sascha Roßmüller Sch., ohne den ein solcher Angriff nie hätte stattfinden können, aufgehetzt habe, so K.. Er habe Roßmüller zuvor schon einmal degradiert, weil der mit Blick auf den Präsidenten des Gremium MC Straubing mal gesagt habe: „Der und seine ganze Brut gehören umgebracht.“

Wie schon am ersten Verhandlungstag ist auch dieses Mal Rechtsanwalt Helmut Mörtl derjenige Strafverteidiger, der am hartnäckigsten nachfragt. Er zieht die Glaubwürdigkeit von Ralph K. in Zweifel, glaubt, dass ihm mehr versprochen wurde, als er und die Staatsanwaltschaft zugeben. Immer wieder kommt es zu Wortgefechten zwischen Mörtl und K.s Rechtsanwalt Werner. Immer wieder muss die Sitzung unterbrochen werden, damit das Gericht entscheidet, ob K. Mörtls Fragen beantworten muss.

„500 Gramm Crystal“: Verfahren eingestellt!

Schließlich räumt K. ein, dass wenigstens zwei Verfahren gegen ihn eingestellt wurden, bei denen es um Drogengeschäfte von erheblichem Umfang ging. Beim einen war es der Schmuggel von „fünf bis sechs Kilo Amphetamine“, in einem weiteren Fall ging es um „500 Gramm Crystal“. Fälle, bei denen man vor Gericht schon mal acht bis neun Jahre bekomme, so Mörtl. „Wenn das stimmt, dann haben wir hier sehr viel nicht erfahren.“ K. sei für seine Aussagen „einiges geschenkt“ worden.

Bemerkenswert: Johann Urlbauer, der Rechtsanwalt von Klaus Peter Sch., dem „Sergeant at Arms“, der von K. am schwersten belastet wurde, stellt nicht eine einzige Frage.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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Kommentare (8)

  • jeffrey

    |

    die deutsche justiz
    und speziell die regensburger justiz
    ist eine hure.
    das wissen wir doch schon lange

  • Hans dampf

    |

    Jeffrey finden Sie? Mir kommt es eher wie eine Horde Halbstarker vor bei denen jeder der Geilste sein will. Wenn ich schon lese

    >Gremium. Bandidos. Hells angels

    War rossmueller nicht auch erst beim Gremium MC?

    Wia in der ersten Klasse nur dass hier net Gschubst wird sondern dass es Waffen braucht. Tolle Ehre haben die Herren. Affa. Bffb. Gffb.

    Ueberall der gleiche Gschmarri und wenns mir net passt wechsel ich die Bande weil die sind viiiiiel cooler.

    Mama nein meinen Griesbrei ess ich nicht ich bin jetzt Rocker.

    Was fuer ein Theater. Freu mich auf weitere Berichte.

    Ride free.

  • Wie wär's damit...

    |

    … den ersten Kommentar wegen Sexismus zu löschen???

  • Jürgen Rei

    |

    @Hans Dampf in Bezug auf den Kommentar von Jeffrey einwandfrei Thema verfehlt – setzen – 6

  • Hans dampf

    |

    Danke Herr Lehrer REI. Gut zu wissen dass wenigstens einer aufmerkt. An meinem Kommentar habe ich trotzdem nichts zu veraendern.

    Vielleicht koennen Sie werter Herr REI kurz kommentieren, warum in diesem Fall die Gleichung RegensburgJustiz=Hure gelten soll

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hure

    Fuer mich scheint die Definition eher bei den harten Jungs (mit wechselnden Sexual-aehm Bruderschaftsbeziehungen) zu passen.

  • Jürgen Rei

    |

    @Hans Dampf
    Definition: eine Hure macht für Geld oder sonstige Zuwendungen “alles”
    Vgl. hierzu die deutsche (speziell die Regensburger) “Un”Rechtsprechung

    vielleicht können sogar Sie hier Parallelen erkennen und somit den Vergleich “Justiz – Hure” nachverfolgen

    @Jeffrey
    Ich denke dies ist in ihrem Sinne

  • Geldstrafe für NPD-Rocker » Regensburg Digital

    |

    […] ging Kimmerl auch auf die Lebensbeichte des früheren Bandidos-Präsidenten Ralph K. ein. Dieser sei kein Kronzeuge, wie mehrfach von der Verteidigung behauptet. Da gegen K. zahlreiche […]

Kommentare sind deaktiviert

drin