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Strafzettelflut mit Hintergrund

Die schwarze Liste der Blaujacken

Wenn Sie sich vom Verkehrsüberwachungsdienst verfolgt fühlen, dann ist das vielleicht wirklich so.

Rund 80.000 Knöllchen im Gegenwert von mehr als einer Million Euro stellen die städtischen Verkehrsüberwacher jährlich aus. Doch manche Verkehrssünder erfahren besondere Aufmerksamkeit. Foto: as

Rund 80.000 Knöllchen im Gegenwert von mehr als einer Million Euro stellen die städtischen Verkehrsüberwacher, im Volksmund “Blaujacken” genannt, jährlich aus. Doch manche Verkehrssünder erfahren besondere Aufmerksamkeit. Foto: as

Wie viele Strafzettel Horst Frey genau bekommen hat, seit er 2009 im Weißgerbergraben sein Uhrengeschäft eröffnet hat, weiß er nicht mehr so genau. „Es dürften aber einige hundert Euro sein, die ich bezahlt habe“, sagt der Geschäftsmann. Irgendwann riss die Verwarnungswelle urplötzlich ab – warum, dazu später.

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„Die machen das ja nicht aus Gehässigkeit.“

Eigentlich benutzt Frey sein Auto in der Regensburger Altstadt nur selten, fährt alles mit dem Fahrrad. Nur wenn er mal etwas ins Geschäft liefern musste, fuhr er mit seinem alten Citroen vor. Selten habe er länger als zehn oder 15 Minuten gebraucht, um auszuladen, erzählt Frey. Dennoch mehrten sich die Verwarnungen immer mehr. Von einer „regelrechten Flut“ in den Jahren 2010 bis 2012 spricht der 63jährige. Dass diese Verwarnungen wenigstens zum Teil unverhältnismäßig waren, bestätigte Frey unterdessen sogar das Gericht. In zwei von drei Fällen, in denen Frey beispielhafte Klagen anstrengte, hob das Amtsgericht Regensburg die Kostenbescheide der Stadt auf. Dennoch ging das Knöllchen-Sammeln weiter.

Dass dies an einer Laune der Verkehrsüberwacher liegen könnte, die alljährlich Knöllchen für über eine Million Euro ausstellen – Tendenz steigend, mochte er nicht glauben. „Die machen das ja nicht aus Gehässigkeit.“ Ebenso ist bekannt, dass es für die eher schlecht bezahlten „Blaujacken“ auch keine Erfolgsprämie pro Strafzettel gibt. Warum also war Freys Citroen ein, wie er sagt, „Objekt der Beobachtung“?

„Außerdem stehen Sie auf der schwarzen Liste.“

Es dauerte eine Weile, bis Frey herausfand, dass sein Nummernschild auf einer schwarzen Liste stand. Doch zwischenzeitlich hat er das sogar schriftlich. In einer der Verhandlungen, die er anstrengte, um die Verwarnungen überprüfen zu lassen, rutschte einer Verkehrsüberwacherin, die als Zeugin geladen war, die Bemerkung heraus: „Außerdem stehen Sie auf der schwarzen Liste. Sie wissen schon, wegen dem Weißgerbergraben.“ Das Verfahren gewann Frey, doch jene Bemerkung ließ ihm keine Ruhe.

Briefwechsel mit dem Ordnungsamtschef: Leugnen, zugeben, einschüchtern 

Eine schwarze Liste? Er wollte wissen, was es damit auf sich hat und begann beim Ordnungsamt nachzufragen. Daraus ergab sich eine aufschlussreiche Korrespondenz mit dem vor kurzem pensionierten Chef des Ordnungsamts, Alfred Santfort. In einem ersten Antwortschreiben bestritt Santfort die Existenz einer wie auch immer gearteten Liste: „Natürlich werden beim Städt. Verkehrsüberwachungsdienst keine dem Verkehrszentralregister in Flensburg vergleichbaren Listen geführt.“

„Die Verdoppelung des bisherigen Grundbetrages bei Verwarnungen wäre die Folge.“ Der frühere Ordnungsamtschef Alfred Santfort mag keine kritischen Nachfragen. Foto: Archiv

„Die Verdoppelung des bisherigen Grundbetrages bei Verwarnungen wäre die Folge.“ Der frühere Ordnungsamtschef Alfred Santfort mag keine kritischen Nachfragen. Foto: Archiv

Als Frey nicht locker ließ, räumte Santfort schließlich ein, dass es eine „Verfahrensdatei“ gebe. Aber natürlich keine schwarze Liste. Da habe die Mitarbeiterin vor Gericht wohl einen „unpräzisen Ausdruck“ verwendet. Ohne eine Rechtsgrundlage zu nennen, erklärte Santfort, dass es sich hierbei „um zulässige Ermittlungsakten“ handle. Den Antrag auf Akteneinsicht ignorierte der damalige Ordnungsamtsleiter geflissentlich, ebenso die Frage danach, wie man überhaupt auf besagter Liste landet. Stattdessen ließ der Leitende Verwaltungsdirektor Frey wissen, dass man gegen ihn „künftig Verfahren wegen vorsätzlicher Tatbegehung einleiten“ werde, wenn er sein Parkverhalten nicht ändere. „Die Verdoppelung des bisherigen Grundbetrages bei Verwarnungen wäre die Folge.“

„Eine spezielle Rechtsgrundlage (…) nicht notwendig“

Frey ließ es fürs erste gut sein. Doch die Neugier blieb. Und auch die Verärgerung über Santforts Reaktion. Und so fragte er irgendwann erneut beim Ordnungsamt nach. Doch dort konnte man zunächst die besagten Schreiben von Alfred Santfort nicht mehr finden. Der langjährige Ordnungsamtschef hatte glatt vergessen, diese mit einem Aktenzeichen zu versehen. Nach einigem Hin und Her bekam Frey schließlich im Januar 2014 die Auskunft, dass für die besagte Liste des Verkehrsüberwachungsdienstes „eine spezielle Rechtsgrundlage (…) nicht notwendig“ sei. Und weil er ohnehin nicht mehr auf der Liste stehe, habe er auch kein Recht auf Akteneinsicht. Punkt.

Seit einem Fahrzeugwechsel bekam Frey in zwei Jahren keinen Strafzettel mehr. Foto: Melanie Flemme

Seit einem Fahrzeugwechsel bekam Frey in zwei Jahren keinen Strafzettel mehr. Foto: Melanie Flemme

Auch unserer Redaktion nennt die Stadt keinerlei Rechtsgrundlage, als wir nachfragen. Die brauche es auch gar nicht, sagt uns eine Pressesprecherin. „Nach Auskunft des Datenschutzbeauftragten der Stadt Regensburg steht diese Liste mit den gespeicherten Daten für die Verfolgung und Ahndung von Halt- und Parkverstößen mit den Bestimmungen des Datenschutzes im Einklang“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Doch immerhin bekommen wir, im Gegensatz zu Herrn Frey, Antwort auf die Frage wie man „in Genuss“ eines solchen Listenplatzes kommt: Demnach müssen mindestens zehn Fälle „innerhalb von sechs Monaten an der selben Örtlichkeit mit dem gleicher Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet“ worden sein. Dann landet die Autonummer auf einer Liste, versehen mit dem Vermerk „Kfz entsprechend verwarnen“. Erst, wenn innerhalb von weiteren sechs Monaten „keine Auffälligkeit mehr vorliegt“, könne die Nummer wieder gestrichen werden. Diese Liste sei unerlässlich, um einen „einheitlichen Informationsstand“ zu gewährleisten, heißt es von der Stadt weiter. Sie sei „für alle Mitarbeiter im Außendienst eine Hilfestellung, um einen einheitlichen Gesetzesvollzug zu gewährleisten“.

Freys Ausweg: Carsharing

Mit diesem „einheitlichen Gesetzesvollzug“ scheint es allerdings nicht so weit her zu sein. In den letzten beiden Jahren hat Frey nämlich nur noch einen einzigen Strafzettel erhalten. Dabei hat er weder sein Fahr- oder Parkverhalten geändert hätte, nein. Er hat einfach sein altes Auto verkauft und ist auf Carsharing umgestiegen. „Das ist wahrscheinlich die einzige Chance, um von dieser fragwürdigen Liste herunterzukommen.“ Ein Verwaltungsrechtler, dem wir die Angelegenheit vorgelegt haben, rät dem 63jährigen indes, Klage einzureichen.

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Kommentare (36)

  • hf

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    Oh, die böhse Stadt, ich scheiß mir gleich in die Hosen! Jetzt sind auch schon arme, erwerbsmäßige Falschparker Opfer von solchen Stasi-Methoden, da krieg ich ja gleich noch mehr Paranoia; mit welchen Betablockern soll ich das jetzt wieder austarieren?

    Spaß beiseite: Ich finds richtig gut, dass die Verkehrsüberwachung solchen Leuten, die regelmäßig die Verkehrssicherheit gefährden, ans Leder geht. “Schwarze Liste” klingt krass, aber sollen die Beamten etwa in ihre Akten scheissen? Eigentlich schade, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, den betreffenden Fahrzeugen ein paar Monate “Altstadt-Verbot” oder sowas zu erteilen.

    Zum Vergleich: Ein Schwarzfahrer kann genau zweimal das erhöhte Beförderungsentgelt entrichten, dann steht er nicht nur auf einer schwarzen Liste sondern auch auf dem Führungszeugnis zusammen mit “Erschleichen von Leistungen”.

    Santfort und seine Kollegen sollen genau so weiter machen! Wär’ ja noch schöner, wenn allein der Geldbeutel entscheidet, wer sich hier an Verkehrsegeln halten soll.

  • Dolittle

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    Natürlich hat jede Behörde eine Liste der OWiG-Verfahren, die sie führt. Das muss sie auch, denn sie ist verpflichtet, Akten zu führen. Den Verwaltungsvorgang fordern die Gerichte aus regelmäßig an. Es ist auch kein Problem, wenn die Verwaltung Listen führt, auf denen besonders häufige “Kundschaft” aufgeführt ist.

    Spannender – und leider im Artikel nicht klar ersichtlich – ist die Frage, ob die Ordnungshüter bei ihrem Tagwerk auf diese Liste zugreifen konnten – und mussten. Wenn beim Erfassen eines Kfz-Kennzeichens tatsächlich ein Hinweis kam „Kfz entsprechend verwarnen“, dann bedeutet das doch im Umkehrschluss, andere Kfz ohne diesen Hinweis wurden nicht verwarnt. Warum auch immer.

    Neben datenschutzrechtlichen Bedenken, die da einem kommen, stellt sich die Frage, ob das behördliche Ermessen hier fehlerhaft ausgeübt wurde. Denn ob eine solche Liste überhaupt zulässiges Differenzierungskriterium sein kann – oder ob hier nicht vielmehr Falschparker unzulässig ungleich behandelt wurden – ist vom Zweck der Ermessensermächtigung her zu beurteilen. Wenn sich die Stadt also darauf beruft, ihre Liste diene dem “einheitlichen Gesetzesvollzug”, dann sollte es sich in Wirklichkeit nicht um einen Gesetzesverstoß handeln.

  • bernd

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    Ja parkt der arme Altstadt-Geschäftsmann denn nun falsch oder nicht?

  • erik

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    schwarze Listen, Leugnen, auf Druck zugeben, einschüchtern, verschwundene Akten, verweigern von Auskünften alles Merkmale die man eigentlich eher mit der Gestapo bzw. Stasi in Verbindung brachte. Mir scheint auch heute greift man gerne auf die Methoden von früher zurück und hat sie sich in vielen Bereichen offenbar zu eigen gemacht.

  • hf

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    @dolittle: immer langsam. Erstens unterstellen sie der verkehrsüberwachung pauschal rechtsbeugung. Zweitens ist es ein unding, bei einem knöllchen so etwas wie belastungseifer nachzuweisen oder gar abzustreiten. “die haben es doch nur auf mich abgesehen“ ist in dem Kontext so alt wie billig. Und drittens: natürlich sollten die erfassungsgeräte vernetzt sein, damit absichtlich-dauerfalschparker als solche identifiziert werden können und entsprechend zur Kasse gebeten werden können. Auch, wenn z.b. die Polizei das Auto sucht, sollte ein verkehrsüberwacher gewarnt sein.

  • Jürgen R.

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine persönlichen Auseinandersetzungen.

  • Lars

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    @hf:
    Bitte erläutern: Wieso können Dauerfalschparker denn nicht sowieso schon “entsprechend zur Kasse gebeten” werden? Wenn die jedes mal, wenn sie falsch parken einen Knollen berappen müssen, dann ist das doch “entsprechend” oder etwa nicht? Oder werden etwa doch nicht alle vor dem Gesetz gleich behandelt?

    PS: mich würde ja freuen, wenn das Ordnungsamt nicht nur in der Innenstadt ihren Dienst tun würde. Es gibt in Regensburg Quartiere, da werden schon seit Jahr und Tag ganze verkehrsberuhigte Zonen vom lokalen Gewerbe als öffentlicher Parkplatz verwendet und dementsprechend täglich für mehrere Stunden komplett zugeparkt. Hat sich bisher wohl noch niemand für interessiert…

  • hf

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    @lars: steht glaub ich im text: wer immer am selben fleck falsch parkt, bei dem kann von absicht ausgegangen werden und der zahlt doppelt. fin dich fair, und weil nciht immer derselbe überwacher da sein kann hilft hier die technik.

    und was die übrigen viertel angeht: da habe sie sowas von recht!

  • Klaus Zettel

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    In Regensburg gibt es zweierlei Recht. Die Innenstadt wird perfekt überwacht. Die Randbezirke ersticken mit Falschparkern. Zufahrten werden zugeparkt und keine Polizei oder Blaujacke kümmert sich darum.

  • ganghofersiedler

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    ich hab hier den eindruck, dass hier lauter spießbürger und gutmenschen schreiben. die polizei hat auch solche listen, da wird noch weiter differenziert. sogar soweit, dass man anzeigen, die man gekriegt hat und aufgegeben hat als polizist nachschauen kann. ich rede von anzeigen, nicht von verurteilungen, da steht in der tagebuchdatei nichts drin. das halte ich für rechtlich genauso fragwürdig. solange jemand nicht in der feuerwehreinfahrt steht, absichtlich jemanden blockiert oder sonst jemandem persönlich schadet finde ich es eine frecheit was in regensburg abgeht. tickt ihr noch ganz richtig? der staat sollte FÜR den menschen da sein nicht gegen ihn. wenn ich 10 minuten wo stehe und was anliefere, dann darf ich das in den meisten fällen. dass ich dann ein knöllchen dran habe ist eine frechheit, was mir genauso schon passiert ist. die meisten von hier sind so verquer und haben eine auffassung bei der ich kotzen könnte. und dann gleich mit dem finger auf die anderen zeigen: JA DA WAR NOCH KEINE BLAUJACKE; WO SIND DIE NUR WENN MAN SIE BRAUCHT! RUNTER VON MEINEM RASEN!

  • Derfnam

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    Parkplätze in Regensburg sind knapp. Diese knappen Parkplätze sollen einigermaßen (man wird es natürlich nicht allen -Anwohnern, Stadtbesuchern, Geschäftsinhabern- recht machen können). Die bestehenden Regelungen sind ein Versuch, den vielfältigen, sich oft widersprechenden (mehr Anwohnerparkplätze für die Stadtbewohner, oder mehr Parkplätze für die Stadtbesucher). Interessen gerecht zu werden.

    Wie in eigentlich anderen Bereichen des tätlichen Lebens auch, reicht es leider nicht aus, an die Einsicht der Menschen zu appelieren. Um korrektes Verhalten zu erreichen, muß Fehlverhalten sanktioniert werden, Jeder Autofahrer kennt die Regeln. Setzt er sich über diese Regeln hinweg .dies geschieht so gut wie immer aus egoistischen Gründen und vorsätzlich, dann treten eben die bekannten Folgen ein.
    Die allermeisten Autofahrer respektieren und beachten die Regeln. Wer die Regeln nicht beachtet muß aim Interesse von uns allen abgestraft werden,.

    Ich habe keine Verständnis dafür, dass absolut Einsichtsunwillige, sich darüber beklagen und auch noch Nebenkriegsschauplätze eröffnen

  • Matthias Kellerer

    |

    Wahre Geschichte…
    Im Jahre 2010 wohnte ich in der unteren Bachgasse. Wie die meisten wissen, darf man diese als Anwohner nur bis 11:00 zum Be- und entladen mit dem Pkw aufsuchen.
    Wir (meine Famile, eine Frau schwanger mit dem dritten Kind, zwei Kinder, 4 und 1 Jahre) waren eingeladen auf eine Hochzeit in Oberbayern. Da wir sehr bepackt waren (Kindersachen, Buggy, Koffer) und bereits im “Hochzeitsoutfit” steckten, beschloss ich den PkW zu holen, da wir sonst mit den ganzen Sachen zu Fuß bis zum Auto (parkte am Petrsweg) durchgeschwitzt (inklusive Kinder) gewesen wären. Es war ein sehr heisser Samstag vormittag, als ich mir erlaubte, gegen 11:10 Uhr in die besagte Gasse mit meinem Pkw einzubiegen. Als ich das Auto parkte (meine Frau, die zwei Kinder und sämtliches Gepäck warteten bereits unten), war eine Blaujacke neben mir, die bereits ein Knöllchen ausfüllte. Ich fragte die Frau, ob das Ihr Ernst sei und erklärte ihr die Situation. Sie zeigte keinerlei Gefühl, sondern demonstrierte ihre Macht und gab mir das Knöllchen…
    Als ich sie daraufhin aufmerksam machte, dass die Hotelgäste des Orphee an und abreisen können, wann sie wollen und kein Knöllchen bekommen, meinte sie nur lapidar: ” Ja so ist das…” , und ging weiter.

  • bernd

    |

    @Matthias Kellerer: Richtig so. Du ziehst in die Bachgasse und dir ist klar, das dort
    das Parken/halten/einladen nicht möglich ist. Deine Formulierung “gegen 11” riecht nach 11:15.

  • Matthias Kellerer

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    Lieber Bernd,

    erst richtig lesen, dann kommentieren. Ich schrieb nicht “gegen 11”, sondern um 11:10 Uhr.

    Mir ist klar, dass ich nach der erlaubten Zeit war, ich habe auch das Knöllchen bezahlt, aber alles was ich einfordere ist etwas Fingerspitzengefühl.

    Das andere Thema ist, dass anscheinend Hotelgäste dieser Stadt anders behandelt werden als Bürger dieser Stadt. Mir ist nicht klar, warum ein Hotelgast 10 Meter weiter mit dem Auto anreisen darf, 15 Minuten stehenbleibt, dann weiter zum Kohlenmarkt fährt, dort wendet, weil er nicht sieht, dass er in die Wahlenstrasse einbiegen könnte, und die Bachgasse zurückfährt. Das ist alles erlaubt. Da hörts bei mir auf. Entweder für alle oder nicht. In Venedig darf der Gast auch nicht mitn Auto rein…
    aber wahrscheinlich, Bernd, bist selber a Blaujacke…

  • Isidor

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    ***Mir ist klar, dass ich nach der erlaubten Zeit war, ***

    Das heißt, es wurde völlig korrekt ein “Knöllchen” verhängt.

    Die Regeln sind allen Verkehrsteilnehmern bekannt, wer sie verletzt, wird sanktioniert. Es geht alles mit rechten Dingen zu. Der Rest ist Selbstbemitleidung. Die Eröffnung von Nebenkriegsschaupltzen ist nicht zielführend.

  • Horst

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    Ich habe selbst 15 Jahre in der Altstadt gewohnt und jahrelang sowohl geschäftlich als auch privat angliefert. Strafzettelanzahl: ca. 5 Stück und keiner davon beim Ausladen.
    Es geht also auch anders, vor allem wenn man sich trotz kurzem Falschparkens nicht verkehrsbehindernd hinstellt.
    Schuld sind eben immer die anderen.

    Auch wundert es mich nicht, wenn Wiederholungstäter anders behandelt werden: Das ist vor Gericht so, das ist hier im Blog so und wahrscheinlich überall auf der Welt. Wenn bei notorischem Falschparken sich die Strafen erhöhen und dies rechtlich so in Ordnung wäre, wo liegt das Problem?

    Es gibt meiner Meinung nach genügend Stellen, auch in der Altstadt, wo eindeutig zu wenig kontrolliert wird oder nur zu bestimmten Uhrzeiten. Zugeparkte Behindertenparkplätze oder Feuerwehreinfahrten sind u.a. das Ergebnis.

    Fakt ist natürlich auch dass es in der Altstadt zuviel Verkehr und mittlerweile zu wenig Anwohnerparkplätze gibt. Über Parkhauspreise oder einen fehlenden Donaumarktersatz kann man auch diskutieren. Der Stadt unter Schaiding war das zumindest alles ziemlich egal.

    Den Bürgern natürlich auch, außer sie betrifft es direkt. Die Welt hat sich immer um einen selbst zu drehen…

  • Kurt

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    Bitte auch mal in Stadtamhof kontrollieren. Die panzerähnlichen Ungetüme, die hier regelmäßig alles Zuparken, werden überraschenderweise nie verwarnt. Vermutlich gibts auch eine Liste, wo der Geldadel Regensburgs draufsteht und die nicht verwarnt werden.

  • Tessa Schön

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    Irgendwie sind die Verhaltensweisen der Parksünder und einiger Blogger ähnlich: nämlich rüpelhaft und uneinsichtig.

  • Torsten

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    Die mitleidslosen Kommentare können eigentlich nur von Zeitgenossen kommen, die nicht in der Altstadt wohnen. Wer den Zirkus jeden Tag miterlebt, reagiert anders.
    Andererseits muss man zur Verteidigung der Blaujacken schon sagen, daß man manchmal – und ich benutze dieses Wort sehr sehr gezielt, Exemplare trifft, die durchaus Nachsicht und Rücksicht zeigen. Dann aber auch wieder die – sich in der deutlichen Überzahl befindlichen – anderen Blaujacken, die die schon auf einen lauern, wenn sie einen nur sehen.
    Ob es eine solche schwarze Liste gibt? Da traue ich mich wetten. Und die Durchsetzung einer solchen Liste wird durch engstirnige und verbohrte Neider und Spiessbürger auch noch massiv begünstigt. Leute, die wie zu Stasi-Zeiten, gerne mal beim Amt anrufen, wenn Du Deine Einkäufe in die Wohnung trägst, weil Du da “gefälligst nicht stehen zu bleiben hast”. Ich will niemanden angreifen, aber liest man sich hier die vorangegangenen Kommentare durch, mag man Parallelen finden…
    Ich selbst hatte im Sommer mal ein etwas längeres Gespräch mit einem Schreiberling der Stadt hier in unserer Strasse. Wie es denn sein könne, daß ANWOHNER im Besitz eines Anwohneranweises bis zu einen Kilometer vom Haus entfernt parken müssten, während ein Fahrzeug mit Schwerbehindertenausweis nachweislich – ja hier habe ich mich selbst mal als Spiessbürger betätigt und 10 Tage in Serie zwei daily pictures geschossen – über eineinhalb Wochen hinweg einen solchen Parkplatz blockiert und keinen einzigen Strafzettel bekommen hat. Kommentar der BJ: “Wen ich aufschreibe lassen sie mal meine Sorge sein.” So viel zu einer eindeutigen Gesetzeslage. Aber wehe wenn Du als Normalfahrer mal fünf Minuten Deine Getränkekisten ausladen musst… Und bevor die Moralapostel jetzt kommen mit “Ja selber Schuld im Altstadtbereich”, ich wohne in der Gegend um die Alfons-Auer-Strasse. Also nix mit verkehrswidrig parken oder so nen Müll. Nur einfach fünf Minuten am Strassenrand und den Anwohnerausweis im Handschuhfach vergessen.
    Was mich so wundert : Nun ist mein den Jacken wohl gut bekanntes und immer gern verwarntes Auto seit zwei Monaten verkauft. Und ich sehe seit 8 Wochen keinen einzigen dieser Wegelagerer mehr hier raus laufen… wahrscheinlich reicht das Material durch den Christkindlmarkt im Stadtkern mehr als auch… so viel zu einer allgemeinen Verkehrssicherheit…

    Alles zusammenfassend muss man leider sagen, daß unsere Stadt von einem schönen angenehmen Miteinander zu einem Haufen Denunzianten verkommen ist, mit den BJ als ausgestrecktem schmutzigen Arm der Geldeintreiberei. Manche von denen tun mir wirklich leid, weil sie menschlich voll in Ordnung sind. Aber so, wie in unserer Stadt mit der Parksituation umgegangen wird, braucht man sich nicht wundern, wenn gebürtige Regensburger wegziehen. Ist ja auch egal, kommt ja a neuer Depp nach und zahlt auch fleissig…

  • Claudia Semper

    |

    @Torsten
    ich hoffe dir bleibt eine Schwerbehinderung und die vermeintlichen Vorteile eines entsprechenden Ausweises erspart.
    Torsten, ich wünsche dir das du dein Getränkekistl noch viele Jahre gesund und munter selber tragen kannst.

  • Bernd Blaujacke

    |

    Torsten, seit wann wohnst du in der Altstadt? Kann es sein, das man dort schon länger nicht parken kann? Warum ziehst du in die Altstadt, wenn du dein Auto vor dem Wohnzimmer parken möchtest? Wie wäre es mit Lappersdorf?

  • Kaiser Michael

    |

    An alle Gutmenschen und Oberschlauberger hier: Eine funktionierende Innenstadt braucht ein gewisses Maß an Individualverkehr.
    Das gehört zum urbanen Leben, das brauchen die Einzelhändler und auch die Tagesgastromomie. So ist das num mal, Strom kommt auch nicht nur einfach aus der Steckdose.

  • Matthias Kellerer

    |

    Lieb Blaujacke Bernd,

    es geht nicht ums parken in der Altstadt, sondern in meinem beschriebenen Fall, um das Be- und Entladen….

    Wäre meine Frau mit Gepäck 10 Meter weiter am Orphee gestanden, und ich hätte sie dort abgeholt, dann hätte wahrscheinlich die Blaujacke (Bernd) gedacht, das sind Hotelgäste und alles wäre gut gewesen und es hätt kein Knöllchen gegeben…
    Für mich unlogisch…

  • semmeldieb

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    meine bilanz: 3 bis 4 zettel pro jahr bei ca. 40 kurzzeit-parkverstössen, die sich eben nicht immer vermeiden lassen.

    da ich das grundsätzlich auch als angebracht ansehe – ist mir ja völlig bewusst, dass ich falsch parke – bin ich immer höflich und humorvoll ggü. dem aussteller der zettelchen gewesen.

    einige haben sogar ein auge zugedrückt und sich ebenso freundlich verhalten, andere nicht.

    unspektakulär – bei mir zumindest.

  • Isidor

    |

    ***Die mitleidslosen Kommentare können eigentlich nur von Zeitgenossen kommen, die nicht in der Altstadt wohnen. ***

    Es geht schlicht darum, dass es für alle Verkehrsteilnehmer verbindliche Regeln gibt und Regelverstöße sanktioniert werden. Nicht mehr und nicht weniger.

  • torsten

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    Ach und die gelten für Besitzer eines schwerbehindertenausweises nicht oder was? Stellt man das hier klar, ist man der böseste Mensch auf Gottes erden…. Scheinheiligkeit ole ole

  • Altstadtbewohner

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    Hier mal eine kleine Geschichte zwecks dem Fingerspitzengefühl der Damen und Herren vom Ordnungsamt:
    Als ich vor ca. 2 Jahren mit meinem Bewohner-Parkausweis etwas länger auf einem Bewohner-Parkplatz stand, war mir entgangen, dass dieser nach ca. 3 Tagen wegen einer Baustelle geräumt werden musste . Anstatt mein Auto abschleppen zu lassen, bemühte sich die “Knöllchendame” darum, den Halter des Autos (mich) und meine Adresse ausfindig zu machen und klingelte kurzerhand an meiner Türe. Freundlicherweise teilte Sie mir mit, bitte das Auto wegzufahren, da dieses sonst abgeschleppt werden müsste (Kosten ca. 200€).
    Ich fand dies wirklich eine nette Geste und ich denke dies geht auch über ihre eigentliche Arbeit hinaus. Insofern möchte ich die vorherige Aussage bzgl. dem mangelnden Fingerspitzengefühl relativieren.

  • Dubh

    |

    @ Torsten

    Richtig, dass auf Anwohnerparklplätzen nur Anwohner stehen dürfen gilt nicht für Besitzer eines Schwerbehindertenparkausweises bzw. die brauchen auch keinen extra Anwohnerausweis.
    Inhaber diese Parkausweises können auf allen Parkplätzen in Deutschland stehen, solange sie wollen/müssen und gebührenfrei, sofern man zahlen muss, und auch auf allen Anwohnerparkpläzen bundesweit.

    Mit einem Schwerbehindertenausweis gibt es allerdings noch lange keinen solchen Parkausweis, nicht einmal wenn man gehbehindert ist – man muss außergewöhlich gehbehindert sein, Merkzeichen aG.

    In dem von dir geschilderten Fall regst du dich völlig unnötig auf, du gehst von einer falschen Rechtslage aus.

  • torsten

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    Dann erkundige dich mal richtig. Der Ausweis erlaubt eben nicht ein zeitlich unbeschränktes parken. Maximal drei tage, danach ist Schicht im Schacht. Und Selbst wenn nutzt eine solche Verhaltensweise nur einem, respektlos jedem Anwohner gegenüber, zumal keine 100 weiter am Friedhof ein spezieller Parkplatz Gewesen wäre, den umgekehrt nur so ein Ausweis befahren darf.

  • Zitta Haim

    |

    @Torsten
    allmählich wird mir echt übel.
    rd. 31 €/Jahr kostet der Bewohnerausweis, d.h. weniger als 0,10 €/Tag!
    rd 4000 €/Jahr kostet ein Parkplatz im Parkhaus für den Normalmenschen, d.h. 11 €/Tg.
    Es wird Zeit, das die Verwaltung bei den subvensionierten Bewohnerparkplätzen die Gebühren drastisch erhöht.

    Die Altstadtbewohner jammern hauptsächlich, dass es keine Möglichkeit zum Be- und Entladen gibt. Mein Vorschlag: Anzahl die Bewohnerparkplätze im Altstadtbereich um 50% reduzieren, dann können auch ausreichend Behindertenparkplätze und Kurzzeitparkplätze (15 Min) zum Laden eingerichtet werden.

  • Mediator

    |

    Man kann so eine Liste nennen wie man will, aber ihre Existenz macht Sinn.
    Letztendlich ist es ja durchaus von Bedeutung ob jemand einmal, fünfmal oder öfters pro Monat die Verkehrsregeln ignoriert.

    Ständiges ignorieren von Regeln und Gesetzen sollte sich auch in steigenden Strafen bemerkbar machen. Die Knöllchen sind ja nicht wirklich unerschwinglich und so ist der eine oder andere versucht sich rechtswiedrig zu verhalten weil man es sich leisten kann.

    Mag man bei notorischen Falschparkern noch Verständnis haben hört dies bei notorischen Rasern schnell auf. Besitzer von hochpreisigen Fahrzeugen werden vermutlich über Bußgelder nur lächeln und wenig daraus lernen.

    Eine zentrale Erfassung von Verkehrsverstößen und eine angepasste Bestrafung würde vielleicht einige zum umdenken bewegen.

  • Rudi Grünwald

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    Das Problem ist nicht die Liste, sondern dass von der Stadt vom Leiter des Ordnungsamtes die Liste erst geleugnet wird, dass weder die Rechtsgrundlage erkärt wird, diese Liste im Gerichtsverfahren nicht vorkommt, noch dass eine Akteineinsicht gewährt wird.

    Da gehts ja zu wie bei Kafka hier in Regensburg!!!

    Die Stadtverwaltung arbeitet doch im Auftrag aller Bürger! Leider wird man als Bürger vielzuoft als “Untertan” ohne Rechte behandelt.

  • Thomas

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    Vorsicht Herr Grünwald. Sonst kommt gleich wieder einer und betet das Mantra von den Regeln vor, die es nunmal einzuhalten gilt.

  • altstadtkid

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    Also bei meinen Streifzügen fällt mir auch öfter auf das gerade fettere PKW’s irgendwo rumstehen, und nie aufgeschrieben werden.
    Bei mir kommt da schon oft das Gefühle auf das “Weiße Listen” existieren.
    Die Regensburger Altstadt (Fußgängerzone) ist inzwischen eh ein Hindernissparkur für
    Fußgänger Auto 12Uhr, Powerradler 6 Uhr und von 3 Uhr kommt der Junggesellinnen/gesellen Abschied und will dir irgendeinen Unfug erzählen.
    Durch die vielen Ausnahmegenehmigungen kennt sich keiner mehr aus, und alle fahren rein. Und bei 50% der Radler siegt das Speed Gen, egal wie gemeingefährlich das ist.
    Die fahren den reinsten Slalom und die Fußgänger sind die Stangen, nur das sich die Stangen auch noch bewegen. Man sollte das ganze wieder für den Verkehr freigeben und den guten alten Bürgersteig wieder einführen. Wäre nicht ganz so verlogen

  • Mr. T

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    Genau, altstadtkid, man gehe nur mal zum Ende der Messe am Sonntag auf den Emmeramsplatz und schaue, ob da irgendeiner der wildesten Parker einen Zettel hängen hat. Was gäbe das für einen Ärger wenn ein aufrechter Katholiban während seiner heiligen Pflicht auch noch einen Strafzettel bekommt, den er gegen echtes Geld und nich nur durch eine Beichte wieder gut machen kann?

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