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Fall Eisenberg: Die Fronten bleiben

eisenberg2Die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen sitzen unterm Christbaum im Spitalkeller und warten. Heute, Dienstag, wird in der Schwandorfer Straße 11 der Polizeieinsatz nachgestellt, bei dem Tennessee Eisenberg am 30. April getötet wurde; eine Forderung der Rechtsanwälte von Eisenbergs Familie, der die Staatsanwaltschaft nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks nachgekommen ist. Sieben Monate ist es her, seit Eisenberg von zwölf Kugeln getroffen wurde, die zwei Polizeibeamte abgefeuert hatten. Er soll sie zuvor mit einem Messer bedroht haben. Die Ermittler sprechen von Notwehr. Die Rechtsanwälte der Familie bezweifeln das und stützen sich dabei insbesondere auf ein Gutachten des renommierten Rechtsmediziners Dr. Bernd Karger. Diese widersprüchlichen Ergebnisse soll nun die Tatrekonstruktion aufklären. DSC05522rückIm Spitalkeller, einem Traditionswirtshaus in Regensburg-Steinweg, haben Polizei und Staatsanwaltschaft die „Mediensammelstelle” eingerichtet. Und so sammeln sich die Medien hier seit acht Uhr morgens. Ein Schwung an polizeilichen Pressebetreuern ist vor Ort, die allerdings keine Informationen herausgeben können und/oder dürfen. „Einzige Ansprechpartner sind Herr Ruckdäschel und Herr Zach”, erklärt ein Polizeisprecher. Und die beiden Oberstaatsanwälte ziehen es auch heute vor, zu schweigen. Auf einem Tisch liegen die „gesammelten Werke” der Regensburger Staatsanwaltschaft, alte Pressemitteilungen, dazu ein knappes aktuelles Statement des ermittelnden Oberstaatsanwalts Edgar Zach. Die Ergebnisse der Tatrekonstruktion würden bei der abschließenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft berücksichtigt, heißt es darin. Wann diese Entscheidung – wird Anklage erhoben oder nicht – fällt, stehe nicht fest. Das alte Lied. autofrontIn der Schwandorfer Straße tobt derweil eine Materialschlacht. Bereits am Vortag wurden Straßen gesperrt und Polizeikräfte zur Bewachung des Tatorts abgestellt. Am Dienstag sind THW, Feuerwehr und weit über hundert Polizeibeamte vor Ort, um die Aktion abzusichern. Auch in Stadtamhof und in der Altstadt ist die Bereitschaftspolizei immer wieder unterwegs. Plastikplanen werden als Sichtschutz vor dem Innenhof des Gebäudes angebracht, abgedunkelte Limousinen bringen Zeugen und Komparsen an den Tatort. Abgesehen von den beiden Schützen sind alle Polizisten vor Ort, die beim Einsatz am 30. April beteiligt waren. Gutachter und Rechtsanwälte der Familie, Vertreter von Staatsanwaltschaft und LKA sowie die beiden Verteidiger der Schützen, gegen die wegen Verdachts auf Totschlag ermittelt wird, halten sich im alten Schulgebäude am Dreifaltigkeitsbergweg auf. Dorthin wird das Geschehen aus dem Wohnhaus per Video übertragen. Auch hier hängen weiße Planen vor dem Eingang. Am Ende sind es über sechs Stunden Filmmaterial, über das mit Sicherheit erneut leidlich gestritten werden wird. Die wesentliche Frage, um die es sich dabei dreht: Von wo aus wurden die vier tödlichen Schüsse auf Eisenberg abgegeben? Lag zu diesem Zeitpunkt noch eine Bedrohung für Polizeibeamte vor und war damit eine Notwehrsituation gegeben? Zu einer Auseinandersetzung über diese Frage kommt es offenbar schon am Dienstag. Der Gutachter der Familie und Vertreter des LKA liefern sich eine heftige Diskussion, über deren Inhalt man allerdings nichts erfährt. Insofern scheinen die Fronten die gleichen geblieben zu sein. Um 19 Uhr verlassen schließlich die letzten Beteiligten den Ort des Geschehens. Damit hat die Rekonstruktion der Tat länger gedauert als die ersten Untersuchungen am Tatort im April.DSC05529
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Kommentare (60)

  • unsinni

    |

    “Damit hat die Rekonstruktion der Tat länger gedauert als die ersten Untersuchungen am Tatort im April.”

    Damals ging es ja auch nur um den Tod eines Menschen.
    Diesmal aber darum Polizisten zu entlasten.

    Insofern ist das Prozedere angemessen. /Sarkasmus off/

  • gifthaferl

    |

    Die beiden Schützen waren nicht vor Ort?!

    Welche Tat wurde dann eigentlich rekonstruiert?

  • deejay12345

    |

    was wäre denn gewesen wenn die schützen vor ort gewesen wären? dann hätte man ihnen einschüchterung unterstellt (gegenüber ihren kollegen).

    dass eine rekonstruktion länger dauert als die untersuchungen ist eigentlich auch klar: es wird etwas nachgestellt aus bericht 1, es wird dokumentiert, es wird (teilweise) sofort ausgewertet. dann wird das szenario mit den schlussfolgerungen des berichts 2, es wird dokumentiert, es wird (teilweise) sofort ausgewertet.

    spurensicherung ist immer schneller abgeschlossen als eine untersuchung/rekonstruktion. ich verstehe nicht, wie man jetzt wieder alles in frage stellen kann. volkes wille wurde doch umgesetzt. jetzt passt es wieder nicht. ist aber typisch für die heutige zeit… am besten für einige hätte das ganze schon vor tennessees ausraster aufgeklärt werden sollen. das ganze braucht eben seine zeit. wenn einige so schnell vergessen kann keiner was dafür. lasst die leute in ruhe ermitteln. danach kann man das ganze immer noch anfechten bzw. neu aufrollen (sowas geht auch nach dem abschlussbericht der staatsanwaltschaft; zumindest gute anwälte können soetwas). ich für meinen teil bin nach wie vor daran interessiert die wahrheit zu finden und nicht eine vorschnelle (das hatten wir ja schon mal) reaktion zu erhalten. ob es notwehr war oder nicht steht nach wie vor nicht fest.

    und das man direkt nach der rekonstruktion schon eine aussage erhält hatte ich nicht erwartet. also bleib ich wachsam und lese interessiert bis ich mir selbst ein abschlussurteil bilde.

  • spielehippi

    |

    “…ich verstehe nicht, wie man jetzt wieder alles in frage stellen kann. volkes wille wurde doch umgesetzt. jetzt passt es wieder nicht…”

    Man stellt doch nicht alles in Frage.
    Die Vergangenheit hat doch nur bewiesen, dass man die Regensburger Staatsanwaltschaft und ihr handeln äußerst kritisch betrachten muss.

    Nur weil nach fast 4 Monaten der Forderung nach Rekonstruktion “stattgegeben worden ist”, was eigentlich bei einem derart unklaren Tatablauf selbstverständlich sein sollte, heißt das noch lange nicht, dass es jetzt transparent und gut weiterermittelt wird.

  • deejay12345

    |

    @spielehippi

    zitat: “Ich finde ihre Fantasie bemerkenswert, vor Allem dass sie es mit dieser auch schaffen, sich selbst als objektiv, neutral und faktennah zu definieren.”

    ich definiere mich überhaupt nicht. ich diskutiere mit ihnen, habe aber eine andere ansicht der dinge. evtl. weil ich nicht emotional daran gebunden bin. mich interessiert es genauso wie sie was denn genau abgelaufen ist. sollten tatsächlich haarstreubende fehler passiert sein müssen die personen auch zur rechenschaft gezogen werden. das werden aber weder sie noch ich bestimmen.

    in einem anderen forum wurde zb. gefragt, ob die diskussion ebenfalls so ablaufen würde wenn es sich nicht um einen waldorf schüler und liebenden studenten, sondern um einen abgewrackten hartz 4 empfänger handeln würde. es kamen sehr ehrlich antworten, nämlich dass das wahrscheinlich nicht so ein mediales echo auslösen würde. die staatsanwaltschaft würde aber dennoch die ermittlungen vorantreiben (speziell wurde da auch der fall “berlin” herangezogen. dort dauerten die ermittlungen fast ein jahr.).

    in diesem fall wird immer sehr viel mit emotion vermittelt. ob von seiten der familie, von den anwälten oder hier im forum. emotion hilft aber nicht weiter. dass für einen anwalt der familie es klar sein MUSS das keine notwehr vorliegt ist sein job. das ganze wird geschickt immer den beamten zugeschoben. die haben ihren job gemacht. ob gut oder schlecht wird derzeit ermittelt. auf jeden fall verhängnissvoll. da sind wir uns alle wohl einig. wohin führt aber diese ganze emotionalität? man wird nicht mehr objektiv. die fakten liegen doch auf dem tisch: täter (tennessee), opfer (mitbewohner), polizei wird gerufen, täter legt messer nicht weg und geht seinen weg (übrigends: das wurde sogar nachgestellt…). es geht jetzt um die verhältnismässigkeit: was genau hat sich abgespielt? war er tatsächlich nicht anders zu stoppen? das wird ermittelt. mich aber anhand von emotionalen aussagen eines anwalts oder von freunden leiten zu lassen liegt mir fern. genau das aber passiert hier in diesem forum.
    genauso könnte ich mich auf die seite des losta stellen und sagen (wie geschehen) es war notwehr (fand ich übrigends auch mehr als unpassend). damit hat er einen ganzen berufsstand in verruf gebracht weil das ganze seitdem nach vertuschung riecht. das hat er wohl selbst gemerkt. darum sagt er jetzt gar nichts mehr (was auch nicht gut ist). wir hören also nur die anwälte eisenbergs. und die sagen jetzt “es war keine notwehr”. im sport würde man jetzt sagen: es steht 1 zu 1. wer dem losta nicht glaubt, darf das jetzt auch nicht tun. sonst wird vorverurteilt.

    ich finde das ganze nur sehr gefährlich: was macht ein anderer beamter wenn sich nochmals so eine situation stellt und er ist gezwungen seine waffe einzusetzen? wird er zögern und somit sein leben oder das von unbeteiligten riskieren? es muss in sekundenbruchteilen entschieden werden. ganz schlaue reden die ganze zeit davon: darauf werden die ja trainiert. schwachsinn. diese sekunden kann man nicht trainieren. das hat man in erfurt und winnenden gesehen. unter diesen eindrücken stand man mit sicherheit damals ebenso noch. es ist leider alles viel komplexer als es einige hier sehen wollen. ich mag jetzt auch nicht noch mal vorbeten was die gutachten ausgesagt haben. das soll jeder nachlesen. aber es steht ein 28 seitiges privatgutachen einem über 800 seiten starken gutachten der staatsanwaltschaft gegenüber. stellt hier einer die frage ob sauber ermittelt wurde? kein mensch! alles was von den anwälten erzählt wird stimmt! muss ja so sein! dagegen wehre ich mich!

  • Gelber Luftballon

    |

    *wir hören also nur die anwälte eisenbergs. und die sagen jetzt “es war keine notwehr”.*

    Dem Anwalt kann man da nicht böse sein. In dieser Angelegenheit war es sein Job, zu dieser Aussage zu kommen. Dafür wurde er (im übrigen für teures Geld) eingekauft.

    *”was macht ein anderer beamter wenn sich nochmals so eine situation stellt und er ist gezwungen seine waffe einzusetzen? wird er zögern und somit sein leben oder das von unbeteiligten riskieren?*

    Die Polizei hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten, bzw. wieder herzustellen. Es wird vermutlich niemand bestreiten, daß jemand, der zuvor eine andere Person mit dem Tode bedroht hat und mit einem Messer in der Gegend rumläuft, eine Gefahr darstellt.

    Die zu Hilfe gerufene Polizei hatte diese Gefährdung abzustellen. Beim Eintreffen der Polizei war der Störer immer noch bewaffnet. Der Störer konnte verbal nicht dazu gebracht werden, seine Waffe abzulegen.

    Vom Anwalt und anderen Unterstützern wurde gefordert, daß die Polizeibeamten, statt die Gefährdung zu unterbinden, vor dem Bewaffneten flüchten hätten sollen.

    Die Bevölkerung hat aber ein Recht darauf, vor bewaffneten Störern geschützt zu werden und die Polizisten haben hierzu eine entsprechende Pflicht.

    So tragisch der Vorfall auch endete, darf man nicht außer Acht lassen, dass Eisenberg einen erheblichen Anteil am Geschehensverlauf hatte.

  • gifthaferl

    |

    “Es wird vermutlich niemand bestreiten, daß jemand, der zuvor eine andere Person mit dem Tode bedroht hat und mit einem Messer in der Gegend rumläuft, eine Gefahr darstellt.”
    Gelber Luftballon

    Doch,das bestreite ich!
    Weil Sie schon wieder die Behauptung des einzigen Zeugen zum Fakt machen –

    UND –

    Es lief NIEMAND “in der Gegend” herum mit einem Messer.
    Es lief allenfalls jemand mit einem Küchenmesser in seiner EIGENEN Wohnung herum.

    Das mache ich täglich, häufig gar mehrmals!

    Muss ich also demnächst damit rechnen, dass plötzlich 8 Polizisten in meiner Wohnung stehen, und das Feuer auf mich eröffnen?

    Könnte sein, ich wäre sehr geschockt von dem Auflauf in meiner Wohnung alleine schon, und dann erst von den Treffern!

    Könnte das sein?!

  • thorsten graf

    |

    Ziemlicher blödsinn gifthaferl. Jeder andere hätte das messer weggelegt. auch sie. Wenn man die mündung einer pistole sieht ist schluss mit lustig. Also ist da mehr vorgefallen. Aber was wissen wir nicht. Daher wäre ich vorsichtig den eisenberg von jeder schuld freizusprechen.

  • hans

    |

    @thorsten graf
    Woher wollen Sie denn wissen, dass es überhaupt ein Messer gegeben hat? Kann es sein, dass die Beamten einfach überreagiert haben, weil der junge Mann sich nicht gleich so verhalten hat wie die aufgeregten Beamten sich das vorgestellt haben?
    Auch die Polizei macht mal einen Fehler (soll schon vorgekommen sein) und muss dann dafür die Verantwortung tragen…

  • Markus

    |

    *Es wird vermutlich niemand bestreiten, daß jemand, der zuvor eine andere Person mit dem Tode bedroht hat und mit einem Messer in der Gegend rumläuft, eine Gefahr darstellt.*

    +Doch,das bestreite ich!+

    Sollte man gar nicht denken, daß es jemanden gibt, der das bestreitet. ABer bitte sehr, natürlich darfst du der Meinung sein, daß jemand, der zuvor Morddrohungen ausgesprochen und einen anderen mit dem Messer in der Hand verfolgt hat keine Gefahr darstellt.

    +Weil Sie schon wieder die Behauptung des einzigen Zeugen zum Fakt machen –+

    Es soll dahingestellt bleiben, ob diese Aussage zutrifft oder nicht (den Polizisten trat Eisenberg auch mit einem Messer in der Hand gegenüber). Jedenfalls gibt es einen Zeugen. Für die gegenteilige Behauptung hingegen gibt es k e i n e n Zeugen.

    +Es lief NIEMAND “in der Gegend” herum mit einem Messer.Es lief allenfalls jemand mit einem Küchenmesser in seiner EIGENEN Wohnung herum.+

    Eigentlich nur konsequent, daß jetzt auch noch berhauptet wird, ein Messer sei keine Waffe.

    +Das mache ich täglich, häufig gar mehrmals!+

    Was machst du täglich mehrmals, mit dem Messer Mitbewohner und Polizeibeamte bedrohen?

  • deejay12345

    |

    @hans

    woher wollen sie denn wissen das die beamten überreagiert haben? woher wollen sie denn wissen das es das messer nicht gab? sind sie schlauer als wir (dann lassen sie uns teilhaben) und melden sich als kronzeuge beim prozess oder aber sie vertreten einfach nur ihre meinung. dann aber lassen sie es zu, dass andere auch eine meinung haben. wir sind ein freies land und nicht die ddr.

  • hans

    |

    deejay
    Das Messer ist zentraler Punkt der Argumentation um den ganzen Einsatz und um die Tötung des jungen Mannes im Ansatz zu rechtfertigen. Wieso wird dieses Messer nur als Behauptung in den Raum gestellt und der Beweis dafür nicht geliefert.
    Finden Sie das nicht auch merkwürdig?
    Oder wollen Sie darüber nicht nachdenken?
    Dazu wünschen sich die Angehörigen “nur” eine nachvollziehbare Aufklärung, muss sehr darum kämpfen und erhebliche finanzielle Anstrengungen unternehmen. Finden Sie das gerechtfertigt in unserer Demokratie?

  • Markus

    |

    *Finden Sie das nicht auch merkwürdig?*

    Merkwürdig kann nach seinem Gusto merkwürdig finden was er will.

    Bekanntlich kam ein Mensch zu Tode. Das kann nicht mehr wiedergut gemacht werden.

    Hier geht es darum, ob man denen, die bei dem Vorfall dabei waren, strafrechtliche Vorwürfe machen kann, oder ob sie in Notwehr gehandelt haben.

    Für diese Frage ist es irrelevant, was hier Forenbesucher posten.Einzig und alleinntscheidend ist, wie die einzig maßgebliche Stelle, das Gericht dies beurteilt.

  • deejay12345

    |

    @markus

    zitat: “Für diese Frage ist es irrelevant, was hier Forenbesucher posten.Einzig und alleinntscheidend ist, wie die einzig maßgebliche Stelle, das Gericht dies beurteilt.”

    absolut richtig.

    @hans

    sie sagen das fast in jedem ihrer kommentare. sicherlich habe ich mir am anfang darüber gedanken gemacht. spätestens aber nach der tatrekonstruktion sollte man diesen punkt mal abhaken. ich gehe davon aus (auch weil das die anwälte UND der staatsanwalt sagen) dass es das küchenmesser (laut zdf bericht ca. 30cm) auch gibt. es wird auch nicht bestritten dass eisenberg mit diesem messer auf die beamten losgegangen ist (von beiden seiten). es wird auch nicht bestritten dass er die beamten nach unten gedrängt hat. es wird auch nicht bestritten dass er seinen mitbewohner vorher 1 stunde bedroht hat (bis dieser flüchten konnte, siehe notrufprotokoll das ebenfalls veröffentlich wurde). eisenberg war am ausgang des geschehens also nicht ganz unbeteiligt. das stört mich an den aussagen der meisten poster hier.

    darüber was dann zum verherenden ausgang geführt hat können wir nur spekulieren. die eine seite sagte: “zum derzeitigen zeitpunkt sieht es nach notwehr aus” (übrigends originalzitat losta) die andere sagt “gigantische fragezeichen” und “keine notwehr”. wie markus schon sagte, diese beurteilung wird ein richter fällen (wenn es zum prozess kommt). daher können wir hier diskutieren und spekulieren was wir wollen. das haben nicht wir zu entscheiden.

  • deejay12345

    |

    @hans

    jetz hab ich was vergessen:

    zitat: “Dazu wünschen sich die Angehörigen “nur” eine nachvollziehbare Aufklärung, muss sehr darum kämpfen und erhebliche finanzielle Anstrengungen unternehmen. Finden Sie das gerechtfertigt in unserer Demokratie?”

    jein. die demokratie lässt es doch zu dass man das macht. in einem solchen fall sollte es evtl. eine art “opferklagegeld” geben damit man sich den anwaltskosten vorstrecken lassen kann oder aber die herren anwälte könnten von sich auch mal sagen: hey hier ist evtl ein unrecht entstanden – ich verzichte auf ein bisschen geld und mache es für weniger. auch ein anwalt sollte schließlich an der wahrheit interessiert sein. sollte sich herausstellen dass tatsächlich ein unrecht geschehen ist, gibt es keine bessere werbung für einen anwalt und er holt das sofort wieder bei anderen fällen rein.

    hier wird ja viel über spenden finanziert so dass man einen renomierteten gutacher und sehr gute anwälte (mittlerweile sind es sogar 3 glaube ich gelesen zu haben, darum mit vorsicht zu geniessen – 2 sind es aber in jedem fall) hinzu ziehen konnte. das sind keine tellerwäscher die da gebucht wurden.

    was allerdings schon demokratisch ist, dass man sich einen anwalt nehmen kann und das ganze auch öffentlich vorträgt und somit druck aufbaut. das geht in anderen ländern nicht so einfach. und da müssen wir nicht so arg weit gucken.

  • Markus

    |

    ***ich gehe davon aus (auch weil das die anwälte UND der staatsanwalt sagen) dass es das küchenmesser (laut zdf bericht ca. 30cm) auch gibt. es wird auch nicht bestritten dass eisenberg mit diesem messer auf die beamten losgegangen ist (von beiden seiten). es wird auch nicht bestritten dass er die beamten nach unten gedrängt hat. es wird auch nicht bestritten dass er seinen mitbewohner vorher 1 stunde bedroht hat (bis dieser flüchten konnte, siehe notrufprotokoll das ebenfalls veröffentlich wurde).***

    Das ist ja das irrwitzige, einen Dialog unmöglich machende. All das bestreiten die Leute hier doch immer noch.

    **eisenberg war am ausgang des geschehens also nicht ganz unbeteiligt. das stört mich an den aussagen der meisten poster hier.**

    “nicht ganz unbeteiligt” ist ein Euhpemismus. Durch seine (hier von den Leuten nicht eingeräumte) Handlungen, eben die Geschichte vor den dann am Ende gefallenen Schüssen, hat er die Situation geschaffen.

    *die andere sagt “gigantische fragezeichen”*

    Was immer das auch heißen mag….

    Ich habe den Eindruck, hioer meinen einige, sie könnten die Entscheidung in ihrem Sinne “herbeischreiben”.

  • hans

    |

    deejay und markus
    Sie haben beide ein Problem und eine Hoffnung gemeinsam: Sie sind der Meinung, wenn etwas nur oft genug behauptet und nicht bestritten wird, dann wird es automatisch wahr und kann dann jederzeit weiter strapaziert werden. Was Sie immer versuchen als Fakten darzustellen sind nichts anderes als Versuche bestimmter Kreise die tatsächlichen Geschehnisse zu zerreden und allen Sand in die Augen zu streuen. Warten Sie doch das Strafverfahren ab.

  • Manfred Veits

    |

    @ Markus / Zum Messer:

    Sie schreiben: laut zdf bericht ca. 30cm

    Frage: die cm-Angabe bezieht sich worauf:
    auf die Länge des Griffs? der Klinge? in welchem Verhältnis zueinander?

    Schauen Sie mal in ihren Küchenschrank oder googeln sie bei Quelle den Katalog?

    Was stellen Sie fest?

    Warum ist der Typ von Messer von Bedeutung?

    Warum ist das überhaupt von Bedeutung?

    Weil im Rahmen des Notwehr§ (mal wieder durchlesen) von u.a. von einem “gegenwärtigen …. Angriff” die Rede ist.

    Und was bedeutet dieser Begriff nunmehr?

    Erst müssen Sie all diesen Dingen nachgehen, ehe Sie sich den vermeintlichen Sachverhalts-Alternative annähern können.

    Den Sachverhalt nach Gutdünken zusammenschneidern – daraus wird kein Schnuh – never ever!

    Sie schaffen es nicht einmal, verschiedene am Gesetz orientierte grobe Grundannahmen des Ablaufs einzugrenzen – mehr ginge “aus der Ferne” eh´ nicht.

    Also:

    Was ist ein Angriff?
    Wann liegt eine Bedrohung vor?
    Ist eine Bedrohung schon ein Angriff?
    Was ist ein gegenwärtiger Angriff?
    Welche Rolle kann dabei ein Messer spielen, wenn es so oder so oder so beschaffen ist?
    Welche der handelnden Personen hat auf wenn, wann, wie reagiert usw usf?

    Halten Sie bitte inne und leisten Sie – mit Kant – stets ihr “Meisterstück des Verstandes”. Alles andere wird den Umständen und der Familie des Getöteten nicht gerecht.

  • gifthaferl

    |

    “Ziemlicher blödsinn gifthaferl. Jeder andere hätte das messer weggelegt. auch sie. Wenn man die mündung einer pistole sieht ist schluss mit lustig. Also ist da mehr vorgefallen. Aber was wissen wir nicht. Daher wäre ich vorsichtig den eisenberg von jeder schuld freizusprechen.”

    Von thorsten graf am 04. Dez 2009, 12:33 Uhr

    Ziemlicher Blödsinn Herr Graf, Sie wissen, wie JEDER andere reagiert, inclusive mir ?
    In ganz genau welcher Situation denn nun? – das käme noch dazu.

    Nicht einmal ein Hellseher würde behaupten das könne er – sofern einer denn behauptet, er wäre Hellseher.
    Ein Psychiater könnte allenfalls von Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Verhaltensweisen unter bestimmten Voraussetzungen sprechen – wäre er seriös………..

    Ich spreche T.E. nicht von jeder Schuld frei, ich lasse nur auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten, bis das Gegenteil erwiesen ist.
    Die Unschuldsvermutung gilt nun mal FÜR ALLE solange ein Gericht das nicht anders entschieden hat.

    SIE aber sprechen ihn wie einige andere hier – OHNE GERICHT – einfach schuldig – Warum?

    Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
    Oder weil eben NICHT gleiches Recht FÜR ALLE gelten soll in diesem Lande??

  • deejay12345

    |

    @hans

    zitat: “Sie haben beide ein Problem und eine Hoffnung gemeinsam: Sie sind der Meinung, wenn etwas nur oft genug behauptet und nicht bestritten wird, dann wird es automatisch wahr und kann dann jederzeit weiter strapaziert werden.”

    öhm – gilt das ungekehrt nicht genauso? sie hoffen die ganze zeit das kein messer im spiel war. man kann das verhalten von eisenberg nicht einfach ausblenden und behaupten die polizisten hätten alles falsch gemacht.

    @veits

    zitat: “Erst müssen Sie all diesen Dingen nachgehen, ehe Sie sich den vermeintlichen Sachverhalts-Alternative annähern können.

    Den Sachverhalt nach Gutdünken zusammenschneidern – daraus wird kein Schnuh – never ever! ”

    warum schreiben sie dann auch grundsätzlich so, als ob nur die polizei alles falsch gemacht hat??? gilt alles was sie schreiben für eisenberg aber nicht für die polizei? es ist ja schön dass sie sich im strafrecht auskennen. aber wie man sieht, kann man es wohl verschieden auslegen.

  • Markus

    |

    so ist es keiner kann das. Darum wird uns allen nichts überig bleiben, als die Entscheidung des Gerichts abzuwarten…………die Vorverteiler werden sich allerdings dnicht davon abhalten lassen und weiterhin vorverurteilen :(

  • hans

    |

    deejay
    Sie verwechseln da etwas: Ich fordere den Beweis für das angebliche Messer. Sie jedoch nehmen es bereits als bewiesen an nur weil es behauptet wird.
    Aber angeblich sind Sie ja so objektiv…?

  • deejay12345

    |

    @hans

    ganz im gegenteil. ich schlussfolgere es einfach daraus, dass die anwälte dieses ebenfalls als gegeben sehen. ich glaube sonst wäre von der seite schon etwas mehr zu dem thema gekommen. nach einsicht der anwälte in den bericht/das gutachten (wo mit sicherheit bilder des messers zu sehen waren) ist dieses thema nicht mehr von ihnen angesprochen worden. daher meine schlussfolgerung.

    ich habe auch mal ein bisschen im internet andere (ähnliche) straftaten verfolgt. und dort ist nicht immer eine präsentation der tatwaffe zu finden. ihre behauptung ist also falsch. ich habe auch nirgends in gesetzestexten nachlesen können, dass man die waffe zwingend der öffentlichkeit zeigen muss.

  • hans

    |

    deejay
    Welche meiner “Behauptungen” ist falsch?
    Erzählen Sie doch nicht so wirres Zeug wenn Sie nichts zu sagen haben. Ich glaube nicht, dass Sie in der Lage sind, die anwaltliche Vorbereitung der Prozessführung nachvollziehen zu können. Schließlich geht es gegen Staatsbeamte die meinen das Recht für alle Ihre Taten für sich gepachtet zu haben. Sie haben doch keine Ahnung mit welchen Methoden da vorgegangen wird, der tatsächlich objektive Betrachter hat allerdings bereits einen Eindruck bekommen.

  • Manfred Veits

    |

    Hier ist ein LINK für den Interessierten auf
    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

    Ich wäre nicht überrascht, wenn es ggf. noch kurz vor Weihnachten zu einer Entscheidung der StA käme. Des Inhalts, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eingestellt wird.

    Dann bliebe den Familien-Anwälten der Weg durch die Beschwerdeinstanz, ggf. bis zum Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg und sogar bis zum Bundesverfassungsgericht. Das würde Jahre in Anspruch nehmen. Und die hiesige StA hätte den Fall erstmal weg.

    Ich gehe davon aus, dass dieser Tötungsfall Rechtsgeschichte und Rechtspolitik schreiben wird, ja, muss:

    1. Es wird um die Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr gehen. In einem extremen Fall, der höchstrichterlich entschieden wird.

    2. Und es sollte nach meiner Überzeugung auch darum gehen, dass es “kein richtiges Ermittlungsverfahren im falschen” geben kann (um an das bekannte politische Zitat anzuknüpfen). Dies ist ein politisches Anliegen.

    Das bisherige Ermittlungsverfahren hat nicht nur wegen der Einmischung des Herrn Innenministers, nicht nur wegen der frühen (So-gut-wie)Festlegung des LOStA Ruckdäschel auf Notwehrlage, sondern wegen einer augenfälligen Reihe von befremdlichen Abweichungen der Ermittlungstätigkeit vom üblichen, rechtsstaatlichen Prozedere den Beweis erbracht, dass aus Gründen der Transparenz, der Rechtssicherheit, des Willkürverbots gemäß Art.3 GG und der Legitimation, mithin aus Gründen einer wehrhaften Demokratie, vom Gesetzgeber in Berlin für derartige Tatbegehungen durch Beamte eine eigene, womöglich nur dem Parlament verantwortliche Instanz ins Leben zu rufen ist. ai hat hierzu mehrmals berichtet und Forderungen erhoben – seit Jahren ohne Erfolg.

    Es stünde der Welterbestadt Regensburg gut an, wenn aus ihrer Mitte insoweit ein Impuls und eine Bewegung nach Berlin getragen würde. Die Stadt hat zwei MdB, andere Politiker, die ihr Schweigen zu diesem Fall werden irgendwann brechen müssen, verfügen über weitere Kontakte, damit gemeinsam eine konzertierte Aktion gestartet werden kann. – Auch deshalb erscheint es wichtig, dass das ganze Verfahren von A – Z fein säuberlich öffentlich dokumentiert wird – über die Aktenlage hinaus.

    Bleiben wir wachsam! Der Rechtsstaat erhält sich nicht von allein. Er braucht seine Verfechter, die all jenen auf die Finger klopfen, die meinen, sie stünden über dem Gesetz. Für ein “Gesetz des schwarzen Filzes”(SZ) sollte in der Domstadt kein Platz (mehr) sein.

  • Markus

    |

    *Ich wäre nicht überrascht, wenn es ggf. noch kurz vor Weihnachten zu einer Entscheidung der StA käme.´Des Inhalts, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eingestellt wird.*

    Ich wäre auch nicht überrascht, im Gegenteil, ich erwarte eine Einstellung. So wie sich mir der Geschehensverlauf darstellt, von seiner ganzen Entwicklung her:

    Eisenberg bedrohte seinen Mitbewohner mit einer Waffe, so daß dieser die Polizei zu Hilfe rief. Die herbeigerufenen Polizeibeamten fanden ihn dann auch bewaffnet vor. Er kam der mehrmals wiederholten Aufforderung zum Ablegen der Waffe nicht nach. Er ging mit der Waffe in der Hand auf einen Polizeibeamten los und konnte nicht einmal druch die ersten Schüsse in die Beine, die ihn kampfunfähig machen sollte, gestoppt werden. Erst die letzen Schüsse in vitale Bereiche konnte sein Angriff gestoppt werden.

    Bei der Beurteilung des Handelns der betroffenen Polizeibeamten ist auch darauf abzustellen, wie sie den Hergang subjektiv erleben haben. Ich sehe dies als berechtigte Notwehr.

    sollte sich die Staatsanwaltschaft wegen des Drucks der Straße nicht zur einstellung des Verfahrens entschließen können, dann hoffe und glaube ich, daß sich daß dann zuständige Gericht bei seinem Urteil von solchen Einflüssen nicht beeindrucken läßt.

  • Thomas

    |

    Ich bin sehr überrascht, wie viele Teilnehmer des Forums hier den Ablauf der Umstände so genau kennen und dann schlußfolgern.
    Allerdings kommt man doch bei neutraler Einschätzung nicht umhin, aufgrund der fehlenden oder der unterschiedlichen Bekanntmachungen der Staatsanwaltschaft Zweifel an einer gewollten umfangreichen Auklärung des Falles zu haben. Wenn es z.B. stimmt das die beiden Schützen erst nach einigen Tagen vernommen wurden, kann ich diese Vorgehenweise nicht verstehen!
    Ich bin froh das die Öffentlichkeit sich jetzt doch sehr interessiert zeigt und damit etwas Druck für eine umfangreiche Auklärung erzeugt.
    Ich wünsche mir, das die Öffentlichkeit genau aufgeklärt wird, im Sinne der Angehörigen und auch im Sinne der Polizei; daher hoffe ich das der Fall nicht eingestellt wird.

  • Markus

    |

    ich glaube zwischenzeitlich auch, daß es für die betroffenen Polizeibeamten besser ist, wenn nicht die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, sondern das Gericht sie freispricht.

  • hans

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    Markus
    Wenn Sie sich so sicher sind, dass es zum Freispruch für die Polizisten kommt, warum versuchen Sie dann hier Stimmung zu machen?
    Oder ist das nur das laute Pfeifen im dunklen Wald…

  • Gelber Luftballon

    |

    @Hans

    Es scheint, als wärst du anderer Meinung?

    Tja, das ist öfter so im Leben, daß Sachverhalte von verschiedenen Menschen unterschiedlich beurteilt werden.

    Man wird abwarten müssen, bis die zuständige Stelle entschieden hat.

    Wenn du möchtest, kannst du ja bis dahin laut pfeifen :)

  • hans

    |

    gelber luftballon
    Es ist halt fatal, wenn ein “Sachverhalt” von einem Schusswaffenträger derart falsch beurteilt wird, dass dadurch ein Mensch erschossen wird.

  • Gelber Luftballon

    |

    *Es ist halt fatal, wenn ein “Sachverhalt” von einem Schusswaffenträger derart falsch beurteilt wird, dass dadurch ein Mensch erschossen wird.*

    Das ist deine Interpretation.

    Andere interpretieren den Geschehensablauf anders (Notwehr).

  • hans

    |

    Zuerst konnten sich die Notwehr-Gläubiger die Möglichkeit eines Strafprozesses gegen die schiessenden Beamten nicht vorstellen. Natürlich wird es zum Prozeß kommen, es dauert halt seine Zeit. Nun schwenken die gleichen Notwehr-Gläubiger langsam um und “Befürworten” sogar ein Verfahren, wollen aber jetzt schon wissen, dass der Richter auf Freispruch entscheidet. Lassen wir uns doch überraschen, denn weitere Überraschungen wird es vielleicht noch geben.

  • spielehippi

    |

    “Natürlich wird es zum Prozeß kommen”

    Da wär ich mir gar nicht so sicher. Leider.

  • Gelber Luftballon

    |

    *Natürlich wird es zum Prozeß kommen”*

    Da wär ich mir gar nicht so sicher. Leider.

    ++Natürlich wird es zum Prozeß kommen,++

    Es steht noch nicht fest, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, oder ob sie keine Strafttat (da Notwehr) erkennt und das Verfahren einstellt.

    Sollte Anklage erhoben werden, dann steht wiederum nicht fest, ob das Gericht verurteilt, oder freispricht (z.B. wg, Notwehr).

    Wir werden es erfahren, wenn die o.a. Entscheidungen getroffen worden sind.

  • hans

    |

    Selbst wenn der Staatsanwalt keine Anklage erhebt, so ist die Sache damit nicht erledigt. Der Rechtsuchende muss dann nur weiter seinen Weg gehen und früher oder später wird es zum Verfahren kommen.

  • Gelber Luftballon

    |

    *Der Rechtsuchende muss dann nur weiter seinen Weg gehen und früher oder später wird es zum Verfahren kommen.*

    Du spielst auf ein Klageerzwingungsverfahren an. Kann man machen, das geht. Vielleicht kann man auf diesem Wege die Durchführung eines Verfahrens herbeizwingen, vielleicht auch nicht. Sollte es gelingen, bliebe abwarten, wie das Gericht entscheidet.

  • DENIS

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    Der Kommentar wurde von der Redaktion gelöscht.

  • Markus

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    *früher war es selbst verstandlich rache zu nehmen.*

    jaja, früher. Das waren noch goldene Zeiten, besonders bei primitiven Völkern, als noch das Blutrache und Faustrecht galten. Wenn man da groß und stark oder einfach viel war, dann konnte man Ankläger und Richter in einer Person sein und sich mit Gewalt nehmen was man wollte.

    Unsere Gesellschaft ist aber, schon vor langer Zeit übereingekommen, wie übrigens die gesamte zivilisierte Welt, Faustrecht und Blutrache abzuschaffen.

    *…wenn ich ein polizist wäre hatte ich in die füsse geschossen. und eins bis drei mal..”

    Hammse ja, hammse ja. Der Eisenberg zeigte, aus Gründen, die noch nicht ganz klar waren. keinerlei Wirkung und ging mit dem Messer in der Hand weiterhin auf die Polizisten zu.

    *ich hätte sie alle entlassen und nie wieder derartigen job ausüben lassen.*

    Warum? Weil sie sich gegen den bewaffneten Störer behauptet haben ?

  • Immanuel K. Anti

    |

    @ Markus:
    Oh weh oh weh, da fehlt’s aber weit.
    Von “primitiven Völkern” redet man in der modernen Soziologie/Ethnologie schon länger nicht mehr. Weil es das nicht gibt: je einfacher die materielle Ausstattung, umso komplexer sind nämlich die sozialen Regeln.

    “Unsere Gesellschaft” hat nichts abgeschafft, die Todesstrafe wurde von den Vätern des Grundgesetzes abgeschafft, denn würde man da den Mann von der Straße mitreden lassen, dann würden auf öffentlichen Plätzen immer noch grausamste Strafen vollstreckt. Selbst eine Redakteurin der Heimatzeitung darf Kastration fordern, ohne daß ihr groß widersprochen wird. Weil es ja in Nachbarländern auch praktiziert wird. Und denen – wie auch Ländern, in denen noch heftigere Körperstrafen vollzogen werden – würde ich das Etikett “zivilisiert” nicht absprechen wollen.
    Obendrein ist es gerade in unserer Gesellschaft recht einfach, zu bekommen was auch immer man will, sofern man (ich zitiere Sie jetzt nur zu gerne) “groß und stark oder einfach viel” ist, sofern man “viel sein” nicht als “groß an der Zahl”, sondern als “einflußreich” liest.
    Also zusammenfassend: Es liest sich befremdlich, wenn Sie – offenbar als Antwort auf einen gelöschten Kommentar – von zivilisatorischen Errungeschaften (Gewaltenteilung) sprechen, die Sie erstmal nicht korrekt benennen und einordnen können, um dann aber damit zu schließen, daß sich die Polizisten in Ihren Augen offenbar korrekt verhalten haben, indem sie den “bewaffneten Störer” mit dem uns allen bekannten Resultat behandelt haben.
    Sollen also jetzt Polizisten doch wieder gleichzeitig Richter und Henker sein? Oder nur in gewissen Fällen?

    Tss tss tss…

  • Markus

    |

    Kant kann sich nicht mehr wehren, daß sein Name von Ignoranten missbraucht wird. Ansonsten: Themaverfehlung, Sechs, setzen.

  • groeg tremo

    |

    es kommt bei diesem fall immer die verwunderung und ratlosigkeit zum ausdruck, warum man auf einen mann mit einem messer so oft schießen muss, daher empfehle ich jedem verständnislosen folgenden fall in stuttgart vom 08.08.1989, als ein mann mit einem messer 2 polizisten tötete und 3 weitere schwer verletzte – er hatte doch nur ein messer?! – nachzulesen im internet “polizistenmorde deutschland”

  • hans

    |

    Weshalb sollte ein anderer Fall es rechtfertigen wenn in diesem Fall 16 Schüsse auf einen jungen Mann abgegeben werden? Wirres Zeug.

  • Waldorf

    |

    Nix “wirres Zeug”. Es zeigt, vielmehr, wie gefährlich die Situation für die Polizeibeamten war.

  • hans

    |

    Total wirres Zeug.
    Der eine Fall hat mit dem anderen Fall rein gar nichts zu tun. Man kann doch nicht ohne Not und aus sicherer “Schützenstellung” (laut Pressemitteilung) mit 12 Treffern einen jungen Musikstudenten erschießen und sich dann auf einen anderen Fall berufen wollen. Das ist reines Wunschdenken oder Träumerei, wirres Zeug halt!

  • Waldorf

    |

    *Der eine Fall hat mit dem anderen Fall rein gar nichts zu tun.*

    Es hat sich gezeigt, daß ein mit einem Messer Bewaffneter zwei Polizeibeamte umbringen kann.

    Mag ja sein, dass das für dich “wirres Zeug” ist. für die umgebrachten Polizeibeamten und deren Angehörige war es eine Tragödie. wenn man natürlich Polizeibeamten nur als “Bullen” betrachtet………..

  • gifthaferl

    |

    „Es hat sich gezeigt, daß ein mit einem Messer Bewaffneter zwei Polizeibeamte umbringen kann.“
    Von Waldorf am 12. Dez 2009, 20:13 Uhr

    Was ist das albern, solche Aussagen mal eben – immer wieder – in den Raum zu stellen.

    Da kann noch ganz anderes passieren – mit einem Besenstiel, mit einem schweren Aschenbecher , mit der Statue der Heiligen Jungfrau Maria gar, oder womit auch immer – überraschend, unvermittelt, aus dem Hinterhalt…………….
    DAS WAR ABER IN DEM FALL ALLES NICHT SO!

    Welch ungeheuer „vergleichbarer“ Fall dieser
    “08.08.1989

    In Stuttgart sollte ein 46jähriger Liberianer nach einer Schwarzfahrt und Körperverletzung überprüft werden. Unvermittelt stach er mit einem Bajonett (mitgeführt in einer zusammengerollten Zeitung) auf die Beamten ein.

    POM Peter Quast,28 und POM Harald Poppe, 27 wurden dabei getötet. Drei weiter Kollegen wurden zum Teil schwer verletzt.

    Der Täter wurde von einem tödlich verletzen Beamten erschossen. ”
    http://www.corsipo.de/Polizistenmorde.htm

    Ein Bajonett übrigens……….

    Tatwaffen bei den auf dieser Seite aufgelisteten Fällen von 87 getöteten Polizisten seit 1961 waren:
    1 Handgranate
    1 Bajonett
    1 Rolltreppensturz
    3 Autos
    2 Messer

    80 SCHUSSWAFFEN

    Täter waren Drogendealer, Bankräuber, flüchtige Straftäter, des öfteren kontrollierte Autofahrer, Terroristen, belgische Soldaten, ein Kollege, ein Amokläufer,……..und 4 Fälle häuslicher Gewalt.

    Und ganz und gar überwiegend hatten die Täter Schusswaffen……………

    In allen Fällen häuslicher Gewalt waren aber offenbar maximal 2 Polizisten am “Geschehensort”

    Die Polizeihistorie seit 1961 in Deutschland jedenfalls ist offenbar trotz 4 toter Polizisten bei Notrufen wegen häuslicher Gewalt üblicherweise kein Anlass für 4 Einsatzwagen.

    In Regensburg findet man laut eigener Aussage exakt das vor, was im Notruf behauptet wurde, und trotzdem flippen 8 Polizisten auf der Stelle aus?

    Was meint man denn in Regensburg so vorzufinden, wenn ein Notruf wegen häuslicher Gewalt erfolgt – das Christkind?
    Sind deswegen gleich 4 Wagen hin?

    Keine verletzte Person, das allerdings dürfte ungewöhnlich sein – der spurenlos Gewalt ausgeübt habende Gewalttäter dann aber tot – das auch!

  • Waldorf

    |

    *Es hat sich gezeigt, daß ein mit einem Messer Bewaffneter zwei Polizeibeamte umbringen kann.“
    Von Waldorf am 12. Dez 2009, 20:13 Uhr*

    **Was ist das albern, solche Aussagen mal eben – immer wieder – in den Raum zu stellen**

    Das ist schlicht die Wahrheit. Sie kann auch von dikr nikcht abgeleugnet werden. Und hier:

    ***Tatwaffen bei den …. getöteten Polizisten … waren:
    -2 Messer***

    räumst du ja es sogar ein.

    Um es noch einmal zu sagen: Ja, ein Messer ist eine Waffe, ja man damit Menschen töten und nochmals ja, das ist auch schon vorgekommen.

  • gifthaferl

    |

    “Das ist schlicht die Wahrheit. Sie kann auch von dikr nikcht abgeleugnet werden.”
    Von Waldorf am 12. Dez 2009, 22:26 Uhr

    Habe ich geschrieben es sei eine Lüge, dass man mit einem Messer jemand töten kann?

    Eine Unterstellung in der Hoffnung, alle anderen lesen auch prinzipiell höchstens 3 Wörter oder wirklich mangelndes Textverständnis – soll ja auch sehr verbreitet sein hierzulande s. PISA?
    Kommt auch so erstaunlich oft vor hier….bei einigen Usern.

    Ein Küchenmesser ist aber keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
    Wie viele andere Dinge des täglichen Gebrauchs, mit denen man ebenfalls einen Menschen töten kann.
    Es gibt nahezu nichts, mit dem man keinen Menschen töten kann.

    Hämmer, Schraubenzieher, Nagelfeilen, Krawatten, Bohrmaschinen, Motorsägen, Flaschen, Seidentücher, Jungfrauenstatuen, Kreuznägel, Brieföffner, Eispickel…………..

    Da kannst du mir folgen?

    Da wird man um eine TATWAFFE zu erhalten dann schon irgendeine Tat nachweisen müssen – oder wenigstens einen Angriff, der in mehr besteht als in mit nach untem gestreckten Arm umhergehen.

    Denn der Besitz oder das in der Hand halten solcher Gegenstände stellt nämlich keinen Straftatbestand dar!

    Um kollektive Hysterie – irrationales Handeln – einigermaßen erklärlich zu machen, wäre es nicht vekehrt, dass nachweislich etwas passiert ist BEVOR diese Hysterie ausbricht.
    Was wäre allerdings interessant zu erfahren.

    Nochmal ganz langsam: Diese Aussagen “Da war doch ein Messer, der Rest erklärt sich dann doch ganz von selbst” ist ALBERN!

  • Waldorf

    |

    Armes Gifthaferl, beruhig dich doch. Es hat doch keine Auswirkung, was hier gesagt wird. Laß dir mal den Begriff “Waffe” im strafrechtlichen Sinne erklären und sag so einen Unfug

    “Ein Küchenmesser ist aber keine Waffe”

    nicht mehr. Du blamierst dich.

    Bei der Justiz sind Fachleute tätig. Die wissen was eine Waffe ist. Da kannst du hier die Waffeneigenschaft eines Messers so oft abstreiten wie du willst. Wie verbohrt muss man sein, um abstreiten zu wollen, dass ein Messer eine Waffe ist………..

  • hans

    |

    Es ist doch so, daß sich die Polizisten die den jungen Mann im April 2009 in Regensburg ohne Not aus sicherer Schützenposition (gem. Pressemitteilung) mit 12 Treffern erschossen haben dafür werden verantworten müssen. Es müssen sich doch jetzt keine Polizisten für einen Fall aus dem Jahr 1989 rechtfertigen wobei 2 Polizisten und ein Libanese getötet wurden? Das hat auch nichts mit einem Messer, Gabel, Löffel oder Zahnstocher zu tun. Was sollen also diese wirren Ablenkungsmanöver.

  • Waldorf

    |

    *Es ist doch so, daß sich die Polizisten die den jungen Mann im April 2009 in Regensburg ohne Not aus sicherer Schützenposition (gem. Pressemitteilung) mit 12 Treffern erschossen haben dafür werden verantworten müssen.*

    Das ist falsch. Es wurde keine Anklage erhoben. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, ist nocht niocht gefallen. Falls Anklage erhoben werden sollte, wird sich ein Gericht mit dem Vorgang befassen. Wie das Gericht in der Sache urteilen wird, weiß niemand. Die Erwartungen hier im Forum sind unterschiedlich.

    Im Rahmen der Entscheidungen der relevanten Stellen (Staatsanwaltschaft, Gericht) wird dann auch verbindlich entschieden werden, ob die Polizeibeamten “ohne Not”, oder aus gerechtfertigter Notwehr gehaandelt haben.

    Es müssen sich doch jetzt keine Polizisten für einen Fall aus dem Jahr 1989 rechtfertigen wobei 2 Polizisten und ein Libanese getötet wurden?

    Die seinerzeit von einem Bürger mit einem Messer umgebrachten Polizeibeamten sind erwähnt worden, weil irgendwelche Irrlichter (nachdem sie erst abgeleugnet hatten, daß der Eisenberg mit einem Messer bewaffnet war) bestritten hatten, daß ein Messer eine Waffe ist, mit der man andere Menschen, bedrohen oder töten kann.

    Wenn die relevanten und zuständigen Stellen gesprochen haben, ist der Fall entschieden. Bis dahin kann man hier viel rumspekulieren…und von “Mord” und anderem Unsinn faseln.

  • spielehippi

    |

    @waldorf

    “Bis dahin kann man hier viel herumspekulieren…und von “Mord” und anderem Unsinn faseln.”

    Ich find’s super, dass sie an den Spekulationen dabei ebenso tatkräftig mitwirken wie alle Anderen.s.o.

    Sie waren ja dabei, sind objektiv, mögen kleine Kinder, natürlich sind sie auch tierlieb und haben im übrigen “die Wahrheit” für 2 Euro/Jahr gepachtet.
    Und ganz zuletzt sei erwähnt, dass Sie es lieben du “diskutieren”, auch wenn Sie genau wissen, dass die(acht. zitat!: “zusändigen Stellen” /ende (ihr lieblingswörter?) dafür zuständig sind. Lieben sie Gebetsmühlenartigkeit?

    Herzlichen Glückwunsch!

    PS.: Achja, und um Sie gleich mal zu entwaffnen: Mein Vater heißt Joseph und ich bin am 24.12 geboren worden.

  • Waldorf

    |

    @Hippie

    Ein absolut sinnentleerter Beitrag, ein einziger persönlicher Angriff. an sich keiner Entgegnung wert.

    *PS.: Achja, und um Sie gleich mal zu entwaffnen: Mein Vater heißt Joseph und ich bin am 24.12 geboren worden.*

    Dazu nur soviel: Welcher der in der Scheune zu Bethlehem zugegen gewesene sind Sie denn, der Ochs oder der Esel?

  • hans

    |

    waldorf keine Sorge, es wird schon zur Anklage kommen. Je früher desto besser.

  • Waldorf

    |

    *… es wird schon zur Anklage kommen.*

    Kann sein, kann nicht sein. Wir werden sehen.
    Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, bliebe abzuwarten, wie das Gericht darüber entscheidet.

  • Eduard Johannes Buchinger

    |

    an @all User and @Manfred Veits …!

    Lasst “die” nur verbergen, mit großen weißen Leichentüchern, die Straßen absperren, ihre Gesichter vermummen, die womöglichen Täter zu schützen!
    Es bleibt dabei, die Wahrheit und deren in Regensburg so erschwerten “Findung”, kennt diese Grimassen der angeblichen “Macht” und sogen.
    “Stadt-, nein nicht Staats- schon Stadtgewalt!”,
    zum Glück nicht!
    So müßen wir Regensburger dafür sorgen!!

  • Sternenfee

    |

    @waldorf
    Es ist faszinierend, wie Du immer noch daran festhälst, daß ein Gericht auf Notwehr plädiert. Du hast bis jetzt auch nicht daran gedacht, daß es zu einer Tatrekonstruktion kommt. Du dachtest immer, daß wird alles abgeschmettert, da Notwehr. Jetzt steht fest, daß es eine Verhandlung geben wird; ob von der Sta Rgbg. oder nach einem längeren Weg. Eine Anklage wird es geben.
    Faszinierend ist auch, daß bis heute niemand dieses Messer gesehen hat. Es wird interessant sein zu erfahren, wie es aussieht, wie es sichergestellt wurde und ob man hier Fingerabdrücke von Tennessee Eisenberg daran findet oder ob alle sicherzustellenden Fingerabdrücke all den anderen Personen vor Ort zuzuordnen sind. Wird dieses Messer überhaupt als Beweismittel zugelassen? Welchen Grund gibt es denn, die angeblich so gefährliche Waffe nicht dem ungläubigen Volk zu zeigen. Wie schon so oft gesagt, Rückdäschel ist doch sonst so schnell mit dem Präsentieren der Tatwaffen.

  • Sternenfee

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    @Graf vom 4.12.
    Selbst wenn es ein Messer gegeben hat, kann es sein, daß die Polizisten überreagiert haben; wie man ja auch aus den Infos der Tatrekostruktion´erlesen kann. Wenn auf mich jemand schießt, werfe ich mein Messer auch nicht mehr weg. Aber abgesehén davon, zeigen auch die Verletzungen, daß die Polizisten einen Sehfehler hatten; ´wie sonst läßt sich erklären, daß bei einem Rechtshänder der linke Arm zerschoßen wird. Vielleicht hat er das Messer auch fallen lassen, wenn er denn zu diesem Zeitpunkt noch eines in der HAnd hatte. Vielleicht hatte er auch das Messer nur in seiner Wohnung in der Hand und nicht mehr als er im Flur war. Ich bin gespannt, wann die Öffentlichkeit erfahren wird, wo denn dieses angebliche Messer gefunden wurde nach der Tötung.

  • metanox » 12 Kugeln

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    […] auf die Klimaveränderungen aufmerksam zu machen. Weiterführende Informationen: Fall Eisenberg: Die Fronten bleiben Eisenberg: Ohne Not? Fall Eisenberg: Ermittlungen eingestellt! Eisenberg: Erklärung der […]

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