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	<title>Kommentare zu: Fall Eisenberg: „Ergebnisorientierte Ermittlungen”</title>
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	<description>Andere Nachrichten aus Regensburg</description>
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		<title>Von: Lucas</title>
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		<dc:creator>Lucas</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Jan 2010 16:38:32 +0000</pubDate>
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		<description>In Kennntis aller Umstände haben die Juristen der zuständige Behörde ffestgestellt, daß den zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten keine Vorwürfe gemacht werden können. 

Also diese Kiste ist bis auf Weiteres erledigt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In Kennntis aller Umstände haben die Juristen der zuständige Behörde ffestgestellt, daß den zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten keine Vorwürfe gemacht werden können. </p>
<p>Also diese Kiste ist bis auf Weiteres erledigt.</p>
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	<item>
		<title>Von: Sternenfee</title>
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		<dc:creator>Sternenfee</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2010 20:48:44 +0000</pubDate>
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		<description>@lucas
lies doch die Berichte richtig...
die Haustür musste offen sein, wenn ein Polizist Tennessee falles sah. Oder sind vielleicht diese Polizisten die Zombies, die durch Wände sehen können?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@lucas<br />
lies doch die Berichte richtig&#8230;<br />
die Haustür musste offen sein, wenn ein Polizist Tennessee falles sah. Oder sind vielleicht diese Polizisten die Zombies, die durch Wände sehen können?</p>
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		<title>Von: Aktenzeichen XY</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8207</link>
		<dc:creator>Aktenzeichen XY</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 19:39:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8207</guid>
		<description>Keine Argumente, keine Belege oder ständiges Wiederkäuen kennzeichnen Versuche, das Forum kaputtzumüllen unter welchen Pseudonymen auch immer. 
Die 6 Aspekte stehen für beispielhaft für Vieles, was die lange Erklärung der StA nicht hätte offen lassen sollen und was die zuständigen Anwälte dem Gericht zur Klageerzwingung vorlegen können. 
Hat der voreingenommene Innenminister Einfluss auf die Karriere dieses Richters?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Keine Argumente, keine Belege oder ständiges Wiederkäuen kennzeichnen Versuche, das Forum kaputtzumüllen unter welchen Pseudonymen auch immer.<br />
Die 6 Aspekte stehen für beispielhaft für Vieles, was die lange Erklärung der StA nicht hätte offen lassen sollen und was die zuständigen Anwälte dem Gericht zur Klageerzwingung vorlegen können.<br />
Hat der voreingenommene Innenminister Einfluss auf die Karriere dieses Richters?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kanzlei Hoenig Info &#187; Blog Archive &#187; Tennessee Eisenberg – Die Erklärung der Hinterbliebenen</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8200</link>
		<dc:creator>Kanzlei Hoenig Info &#187; Blog Archive &#187; Tennessee Eisenberg – Die Erklärung der Hinterbliebenen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 17:55:15 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Regensburg-Digital ist die Stellungnahme der Rechtsanwälte der Hinterbliebenen zu lesen: [...] Anwaltskollege [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Regensburg-Digital ist die Stellungnahme der Rechtsanwälte der Hinterbliebenen zu lesen: [...] Anwaltskollege [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Lucas</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8198</link>
		<dc:creator>Lucas</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 17:30:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8198</guid>
		<description>*rechtsanwalt richter am 22. Dez 2009, 14:04 Uhr, stimme ich zu.*

Das ist selbstverständlich dein gutes Recht. 
Nur, die Staatsanwaltschaft hat geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten nicht vorwerfbar ist (Notwehr/Nothilfe).

Alle deine Fragen, mit denen versuchst eine Straftat der zu Hilfe gerufenen Polizisten zu konstruieren, sind deshalb müßig.

Übrigens dazu:

&quot;(3) Warum hat sie nicht zuerst und hauptsächlich sichergestellt, dass kein Dritter gefährdet werden kann?&quot;

das hat sie

Und hierzu:

&quot;Tatverdächtig sind alle Beamten, die anscheinend versäumten, die Rückzugsmöglichkeit der Kollegen zu sichern, die Haustür offen zu halten und einen Kollegen im Notfall durch diese Tür nach draußen zu ziehen.&quot;

ist anzumerken, daß du mit deinem &quot;Verdacht&quot; ein wenig spät dran bis. Das hat die Staatsanwaltschaft schon geprüft und verworfen (siehe oben)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>*rechtsanwalt richter am 22. Dez 2009, 14:04 Uhr, stimme ich zu.*</p>
<p>Das ist selbstverständlich dein gutes Recht.<br />
Nur, die Staatsanwaltschaft hat geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten nicht vorwerfbar ist (Notwehr/Nothilfe).</p>
<p>Alle deine Fragen, mit denen versuchst eine Straftat der zu Hilfe gerufenen Polizisten zu konstruieren, sind deshalb müßig.</p>
<p>Übrigens dazu:</p>
<p>&#8220;(3) Warum hat sie nicht zuerst und hauptsächlich sichergestellt, dass kein Dritter gefährdet werden kann?&#8221;</p>
<p>das hat sie</p>
<p>Und hierzu:</p>
<p>&#8220;Tatverdächtig sind alle Beamten, die anscheinend versäumten, die Rückzugsmöglichkeit der Kollegen zu sichern, die Haustür offen zu halten und einen Kollegen im Notfall durch diese Tür nach draußen zu ziehen.&#8221;</p>
<p>ist anzumerken, daß du mit deinem &#8220;Verdacht&#8221; ein wenig spät dran bis. Das hat die Staatsanwaltschaft schon geprüft und verworfen (siehe oben)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Aktenzeichen XY</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8185</link>
		<dc:creator>Aktenzeichen XY</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 14:21:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8185</guid>
		<description>rechtsanwalt richter am 22. Dez 2009, 14:04 Uhr, stimme ich zu. Einige weitere Aspekte:

(1)	Musste die Einsatzzentrale und jeder Beamte vor Ort nicht wissen, dass bei einem, der Selbsttötung angekündigt hat, laute Befehle wie „Messer weg!“ eher Gefahren für alle gewaltig erhöhen, als verringern? Sind solche Gefahrsteigerungen rechtlich Tatbeiträge?

(2)	Warum erhöhte die Einsatzzentrale Stress, statt für ruhiges Vorgehen zu sorgen und etwa einen diensttuenden Psychologen von nahen Bezirksklinikum anzufordern. 

(3)	Warum hat sie nicht zuerst und hauptsächlich sichergestellt, dass kein Dritter gefährdet werden kann?

(4)	Im Kampfsport gilt ein Angriff von hinten als unsportlich, weil er bei geringem Risiko besonders chancenreich ist. Welcher Beamte versäumte vor dem 1. Schuss solchen Angriff auf E. von hinten oder von der messerabgewandten Seite? Hätte E. z.B. nicht von hinten mit gezieltem Tritt zu Fall gebracht werden oder der Messerarm von hinten verdreht werden oder der rechte Oberarm massiv mit Schlagstock getroffen werden können? 

(5)	Versäumten vor und nach den ersten Schüssen die Schützen zumindest, sich in Schussposition auf den (rechten) Messerarm zu bringen? Geringe Risiken schwerer Verletzung des bedrängten Kollegen und mässige Risiken für die bloße „körperliche Unversehrtheit“ erforderten keine voreiligen, ungeeignet gezielten Schüsse (linker Arm, linkes Knie). Ob sie verhältnismäßig waren, wog die StA nicht erkennbar ab; auch nicht, ob sie die Gefahr steigerten.

(6)	Tatverdächtig sind alle Beamten, die anscheinend versäumten, die Rückzugsmöglichkeit der Kollegen zu sichern, die Haustür offen zu halten und einen Kollegen im Notfall durch diese Tür nach draußen zu ziehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>rechtsanwalt richter am 22. Dez 2009, 14:04 Uhr, stimme ich zu. Einige weitere Aspekte:</p>
<p>(1)	Musste die Einsatzzentrale und jeder Beamte vor Ort nicht wissen, dass bei einem, der Selbsttötung angekündigt hat, laute Befehle wie „Messer weg!“ eher Gefahren für alle gewaltig erhöhen, als verringern? Sind solche Gefahrsteigerungen rechtlich Tatbeiträge?</p>
<p>(2)	Warum erhöhte die Einsatzzentrale Stress, statt für ruhiges Vorgehen zu sorgen und etwa einen diensttuenden Psychologen von nahen Bezirksklinikum anzufordern. </p>
<p>(3)	Warum hat sie nicht zuerst und hauptsächlich sichergestellt, dass kein Dritter gefährdet werden kann?</p>
<p>(4)	Im Kampfsport gilt ein Angriff von hinten als unsportlich, weil er bei geringem Risiko besonders chancenreich ist. Welcher Beamte versäumte vor dem 1. Schuss solchen Angriff auf E. von hinten oder von der messerabgewandten Seite? Hätte E. z.B. nicht von hinten mit gezieltem Tritt zu Fall gebracht werden oder der Messerarm von hinten verdreht werden oder der rechte Oberarm massiv mit Schlagstock getroffen werden können? </p>
<p>(5)	Versäumten vor und nach den ersten Schüssen die Schützen zumindest, sich in Schussposition auf den (rechten) Messerarm zu bringen? Geringe Risiken schwerer Verletzung des bedrängten Kollegen und mässige Risiken für die bloße „körperliche Unversehrtheit“ erforderten keine voreiligen, ungeeignet gezielten Schüsse (linker Arm, linkes Knie). Ob sie verhältnismäßig waren, wog die StA nicht erkennbar ab; auch nicht, ob sie die Gefahr steigerten.</p>
<p>(6)	Tatverdächtig sind alle Beamten, die anscheinend versäumten, die Rückzugsmöglichkeit der Kollegen zu sichern, die Haustür offen zu halten und einen Kollegen im Notfall durch diese Tür nach draußen zu ziehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hagen</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8168</link>
		<dc:creator>Hagen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 07:42:05 +0000</pubDate>
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		<description>*Interview mit einem der Rechtsanwälte:*

Man darf dem Rechtsanwalt dieses unbedingte Verharren auf dem damals eingenommenen Standpunkt, trotz der nunmehr bekanntgegebenen Ergebnisse nicht vorwerfen. Dafür bekommt er sein Geld.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>*Interview mit einem der Rechtsanwälte:*</p>
<p>Man darf dem Rechtsanwalt dieses unbedingte Verharren auf dem damals eingenommenen Standpunkt, trotz der nunmehr bekanntgegebenen Ergebnisse nicht vorwerfen. Dafür bekommt er sein Geld.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Querleser</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8164</link>
		<dc:creator>Querleser</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 03:46:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8164</guid>
		<description>Interview mit einem der Rechtsanwälte:

http://www.jungewelt.de/2009/12-23/047.php</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interview mit einem der Rechtsanwälte:</p>
<p><a href="http://www.jungewelt.de/2009/12-23/047.php" rel="nofollow">http://www.jungewelt.de/2009/12-23/047.php</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Aktenzeichen XY</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8146</link>
		<dc:creator>Aktenzeichen XY</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 14:56:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8146</guid>
		<description>Trickreich ist Franz Schindlers Stellungnahme „Wenn sie (die Staatsanwaltschaft) nach Auswertung von 13 Gutachten, 38 Zeugenvernehmungen und einer neunstündigen Tatrekonstruktion zu dem Ergebnis gelangt, dass der tödliche Schusswaffeneinsatz gegen Tennessee Eisenberg durch Nothilfe bzw. Notwehr geboten und damit gerechtfertigt war, könne man dieses Ermittlungsergebnis nicht als vorschnell und voreingenommen abtun.“ Ja wenn! Zum Kern des Ergebnisses gelangte die StA wie der CSU-Innenminister jedoch bekanntlich vor umfassender Ermittlung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Trickreich ist Franz Schindlers Stellungnahme „Wenn sie (die Staatsanwaltschaft) nach Auswertung von 13 Gutachten, 38 Zeugenvernehmungen und einer neunstündigen Tatrekonstruktion zu dem Ergebnis gelangt, dass der tödliche Schusswaffeneinsatz gegen Tennessee Eisenberg durch Nothilfe bzw. Notwehr geboten und damit gerechtfertigt war, könne man dieses Ermittlungsergebnis nicht als vorschnell und voreingenommen abtun.“ Ja wenn! Zum Kern des Ergebnisses gelangte die StA wie der CSU-Innenminister jedoch bekanntlich vor umfassender Ermittlung.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: eduard buchinger</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8145</link>
		<dc:creator>eduard buchinger</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 14:53:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8145</guid>
		<description>an @all und @deejay12345


Regelverstöße mit gravierenden Folgen für die
Geschädigten, angefangen von einen irregulären
Hand-Furßballtor in der WM Quali, bis zu den tödlichen Schüssen aus
Polizeidienstpistolen, werden  in unserem  &quot;Wertesystem&quot; wohl derzeit nicht mehr geahndet!

Insbesondere wenn die mutmaßlichen Täter keine Folgen mehr befürchten müssen, weil es sich bei diesen um Porminente, Privellegierte wie u.a. auch Staatsdiener wie Polizisten oder höher gestellte Persönlichkeiten handelt, drückt dann schon mal &quot;notgedrungen&quot; eine Behörde oder entschöeidungsbefugte Stelle,
wie u.a. die StA, ... ein Auge zu!&quot;...

Solches ungleichbehndelndes Verhalten spottet
den Artikel 3 des Grundgesetzes &quot;Gleichheitsgurndsatz&quot; und gefährdet den Rechtstaat bzw. das, dass davon hier im sogen. Fall Eisenberg noch übrig blieb, nachhaltig!!!

Sicher ist hier aber auch, dass der sogenannte kleine Mann stets, mitunter hart bestaft wird!

Angenommen es wäre am 30.04.09 in der Schwandorferstr. ein Polizist zu Schaden gekommen, keiner der bisher drei beteiligten StA, quasi: Vom Ruckdäschel bis zum Zach Edgar
hätte jemals eine Eintsellung gewagt, dass muß
bedenklch stimmen.

Vielmehr hat sich bei den Verursachern die Meinung eingeschlichen: &quot;Probierens wir einfach mal, es wird ja eh nichts passieren!&quot;....
Wenn zudem eine StA noch dazu hilft, ist es mehr als bedenklich, weil diese sich dann als &quot;Herrin
für das: Für und wieder - einesr möglichen Anklage vor einem ordentlichen Deutschen Gericht, aufspielt!&quot;... 
Solches ist dann eben nicht
mehr die rechtstaatliche Aufgabe dieser entscheidungsbefugten Stelle, auch hier der Staatsanwaltschaft in Regensburg!

Nur noch die Zivilcourage der Bürgerschaft kann
diesem Memen Spiel der Nachahmung unterstützt
durch folgenreiche Fehlentscheidungen der hiesigen StA ein Ende setzen!

Trotzdem ein frohes Fest  ;-(</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>an @all und @deejay12345</p>
<p>Regelverstöße mit gravierenden Folgen für die<br />
Geschädigten, angefangen von einen irregulären<br />
Hand-Furßballtor in der WM Quali, bis zu den tödlichen Schüssen aus<br />
Polizeidienstpistolen, werden  in unserem  &#8220;Wertesystem&#8221; wohl derzeit nicht mehr geahndet!</p>
<p>Insbesondere wenn die mutmaßlichen Täter keine Folgen mehr befürchten müssen, weil es sich bei diesen um Porminente, Privellegierte wie u.a. auch Staatsdiener wie Polizisten oder höher gestellte Persönlichkeiten handelt, drückt dann schon mal &#8220;notgedrungen&#8221; eine Behörde oder entschöeidungsbefugte Stelle,<br />
wie u.a. die StA, &#8230; ein Auge zu!&#8221;&#8230;</p>
<p>Solches ungleichbehndelndes Verhalten spottet<br />
den Artikel 3 des Grundgesetzes &#8220;Gleichheitsgurndsatz&#8221; und gefährdet den Rechtstaat bzw. das, dass davon hier im sogen. Fall Eisenberg noch übrig blieb, nachhaltig!!!</p>
<p>Sicher ist hier aber auch, dass der sogenannte kleine Mann stets, mitunter hart bestaft wird!</p>
<p>Angenommen es wäre am 30.04.09 in der Schwandorferstr. ein Polizist zu Schaden gekommen, keiner der bisher drei beteiligten StA, quasi: Vom Ruckdäschel bis zum Zach Edgar<br />
hätte jemals eine Eintsellung gewagt, dass muß<br />
bedenklch stimmen.</p>
<p>Vielmehr hat sich bei den Verursachern die Meinung eingeschlichen: &#8220;Probierens wir einfach mal, es wird ja eh nichts passieren!&#8221;&#8230;.<br />
Wenn zudem eine StA noch dazu hilft, ist es mehr als bedenklich, weil diese sich dann als &#8220;Herrin<br />
für das: Für und wieder &#8211; einesr möglichen Anklage vor einem ordentlichen Deutschen Gericht, aufspielt!&#8221;&#8230;<br />
Solches ist dann eben nicht<br />
mehr die rechtstaatliche Aufgabe dieser entscheidungsbefugten Stelle, auch hier der Staatsanwaltschaft in Regensburg!</p>
<p>Nur noch die Zivilcourage der Bürgerschaft kann<br />
diesem Memen Spiel der Nachahmung unterstützt<br />
durch folgenreiche Fehlentscheidungen der hiesigen StA ein Ende setzen!</p>
<p>Trotzdem ein frohes Fest  ;-(</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: blauer Tintenklecks</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8144</link>
		<dc:creator>blauer Tintenklecks</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 14:30:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8144</guid>
		<description>Eine kleine Literaturempfehlung:

http://www.amazon.de/Das-Lexikon-Verschw%C3%B6rungstheorien-Verschw%C3%B6rungen-Geheimb%C3%BCnde/dp/3492240240</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine kleine Literaturempfehlung:</p>
<p><a href="http://www.amazon.de/Das-Lexikon-Verschw%C3%B6rungstheorien-Verschw%C3%B6rungen-Geheimb%C3%BCnde/dp/3492240240" rel="nofollow">http://www.amazon.de/Das-Lexikon-Verschw%C3%B6rungstheorien-Verschw%C3%B6rungen-Geheimb%C3%BCnde/dp/3492240240</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hagen</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8143</link>
		<dc:creator>Hagen</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 14:19:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8143</guid>
		<description>+Zu den Fakten:
Ein junger Mensch wurde vorsätzlich getötet.+

Nein, das ist gerade kein Fakt, daß Eisenberg &quot;vorsätzlich&quot; getötet worden ist.

++Möglicherweise war die Tat gerechtfertigt und damit strafrechtlich nicht zu beanstanden.++

Der Begriff &quot;Tat&quot; ist hier nicht angebracht (wenngleich vom Verfasser vielleicht gewählt, um eine Verbindung zum Begriff &quot;Straftat&quot; herzustellen). Richtig ist, daß eine (im übrigen gründliche) Untersuchung ergeben hat, daß das Verhalten der Polizeibeamten strafrechtlich nicht zu beanstanden ist.




+++Insofern hätte es der Ermittlungsbehörde gut zu Gesicht gestanden, die Beantwotung dieser Frage dem Gericht zu überlassen.+++

Nein, wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, daß keine Straftat vorliegt, dann ist es ihr auch verwehrt, Anklage zu erheben. Unabhängig davon ist zu bedenken, daß die beteiligten Polizeibeamten bislang (und wie sich jetzt herausgestellt hat zu Unrecht!) einer massiven Straftat verdächtigt waren. 

+++Die Meinungen derjenigen, die den Inhalt der Akten kennen gehen auseinander.+++

Es mag ja viele Meinungen geben. Relevant ist hier die Beurteilung durch die hierfür berufene Stelle. Und die aht festgestellt, daß kein strafrechtlich relevantes Verhalten, eben auch keine Notwehrüberschreitung, vorliegt.

+++Dieses Verständnis kann aber nicht soweit gehen, dass sich Polizisten für Ihre Fehler nicht mehr verantworten müssen.+++

Die Polizeibeamten haben unter strafrechtlichen Aspekten eben keine &quot;Fehler&quot; begangen.

+Ohne unser Vertrauen wird auch die Arbeit unserer Polizeibeamten nicht leichter werden.+

Das ist richtig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>+Zu den Fakten:<br />
Ein junger Mensch wurde vorsätzlich getötet.+</p>
<p>Nein, das ist gerade kein Fakt, daß Eisenberg &#8220;vorsätzlich&#8221; getötet worden ist.</p>
<p>++Möglicherweise war die Tat gerechtfertigt und damit strafrechtlich nicht zu beanstanden.++</p>
<p>Der Begriff &#8220;Tat&#8221; ist hier nicht angebracht (wenngleich vom Verfasser vielleicht gewählt, um eine Verbindung zum Begriff &#8220;Straftat&#8221; herzustellen). Richtig ist, daß eine (im übrigen gründliche) Untersuchung ergeben hat, daß das Verhalten der Polizeibeamten strafrechtlich nicht zu beanstanden ist.</p>
<p>+++Insofern hätte es der Ermittlungsbehörde gut zu Gesicht gestanden, die Beantwotung dieser Frage dem Gericht zu überlassen.+++</p>
<p>Nein, wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, daß keine Straftat vorliegt, dann ist es ihr auch verwehrt, Anklage zu erheben. Unabhängig davon ist zu bedenken, daß die beteiligten Polizeibeamten bislang (und wie sich jetzt herausgestellt hat zu Unrecht!) einer massiven Straftat verdächtigt waren. </p>
<p>+++Die Meinungen derjenigen, die den Inhalt der Akten kennen gehen auseinander.+++</p>
<p>Es mag ja viele Meinungen geben. Relevant ist hier die Beurteilung durch die hierfür berufene Stelle. Und die aht festgestellt, daß kein strafrechtlich relevantes Verhalten, eben auch keine Notwehrüberschreitung, vorliegt.</p>
<p>+++Dieses Verständnis kann aber nicht soweit gehen, dass sich Polizisten für Ihre Fehler nicht mehr verantworten müssen.+++</p>
<p>Die Polizeibeamten haben unter strafrechtlichen Aspekten eben keine &#8220;Fehler&#8221; begangen.</p>
<p>+Ohne unser Vertrauen wird auch die Arbeit unserer Polizeibeamten nicht leichter werden.+</p>
<p>Das ist richtig.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: So am Rande</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8142</link>
		<dc:creator>So am Rande</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 14:11:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8142</guid>
		<description>Die Staatsanwaltschaft hat nur die Erwartungen erfüllt, die LKA (Gutachten), BKA (auch ein Gutachten) und Polizei (viele Zeugen) in sie gesetzt haben. Das Gutachten des Privatgutachters wird nur auszugsweise, wo es passt, zitiert, ansonsten werden widersprüchliche Zeugenaussagen und Gutachter ergebnisse weg gelassen. Weil Herr Ruckdäschel viel zu früh das Maul aufgerissen und &quot;Notwehr, Notwehr&quot; gebrüllt hat, bleiben dann eben viele Zweifel. Insofern sollte ein Richter, der auf jede3n Fall unabhängiger ist als eine Staatsanwaltschaft mit der Bewertung der Fakten, Zeugenaussagen und Indizien betraut werden.

Falls das Notwehr war, bleibt aber auch, dass Polizisten zu schlecht ausgebildet, um zu acht jemand mit einem Messer zu entwaffnen. Und dann müssen ganz woanders Köpfe rollen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Staatsanwaltschaft hat nur die Erwartungen erfüllt, die LKA (Gutachten), BKA (auch ein Gutachten) und Polizei (viele Zeugen) in sie gesetzt haben. Das Gutachten des Privatgutachters wird nur auszugsweise, wo es passt, zitiert, ansonsten werden widersprüchliche Zeugenaussagen und Gutachter ergebnisse weg gelassen. Weil Herr Ruckdäschel viel zu früh das Maul aufgerissen und &#8220;Notwehr, Notwehr&#8221; gebrüllt hat, bleiben dann eben viele Zweifel. Insofern sollte ein Richter, der auf jede3n Fall unabhängiger ist als eine Staatsanwaltschaft mit der Bewertung der Fakten, Zeugenaussagen und Indizien betraut werden.</p>
<p>Falls das Notwehr war, bleibt aber auch, dass Polizisten zu schlecht ausgebildet, um zu acht jemand mit einem Messer zu entwaffnen. Und dann müssen ganz woanders Köpfe rollen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hagen</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8141</link>
		<dc:creator>Hagen</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 14:04:37 +0000</pubDate>
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		<description>*es wird alles erklärt was wir hier seit wochen diskutieren. sogar das messer ist präsentiert worden, dna spuren am schlagstock sichergestellt, pfefferspray einsatz bestätigt usw. alles was hier permanent in frage gestellt wurde ist entkräftet…*

*die anwälte erzählen uns die ganze zeit, dass es nicht so gewesen ist. es wird aber kein ansatz geliefert der diese these belegt.*


Das der Anwalt seine Schiene weiterfährt, überrascht nicht wirklich. Der versucht das Geld, daß er kostet zu rechtfertigen. Ich erwarte auch nicht unbedingt, daß die Verschwörungstheoretiker von ihrem Unsinn ablassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>*es wird alles erklärt was wir hier seit wochen diskutieren. sogar das messer ist präsentiert worden, dna spuren am schlagstock sichergestellt, pfefferspray einsatz bestätigt usw. alles was hier permanent in frage gestellt wurde ist entkräftet…*</p>
<p>*die anwälte erzählen uns die ganze zeit, dass es nicht so gewesen ist. es wird aber kein ansatz geliefert der diese these belegt.*</p>
<p>Das der Anwalt seine Schiene weiterfährt, überrascht nicht wirklich. Der versucht das Geld, daß er kostet zu rechtfertigen. Ich erwarte auch nicht unbedingt, daß die Verschwörungstheoretiker von ihrem Unsinn ablassen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: rechtsanwalt richter</title>
		<link>http://www.regensburg-digital.de/fall-eisenberg-%e2%80%9eergebnisorientierte-ermittlungen%e2%80%9d/21122009/#comment-8136</link>
		<dc:creator>rechtsanwalt richter</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 13:04:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.regensburg-digital.de/?p=6059#comment-8136</guid>
		<description>Die Einstellung durch die StA war zu erwarten. Richtig ist sie allerdings meiner Meinung nach nicht.

Selbstverständlich ist die Stellungnahme nachvollziehbar. Fraglich ist aber, ob die StA nicht Ihre Kompetenzen überschreitet und aus Gründen der Rechtstaatlichkeit verpflichtet war, Anklage zu erheben.

Zu den Fakten:
Ein junger Mensch wurde vorsätzlich getötet. Totschlag ist eine Straftat. Möglicherweise war die Tat gerechtfertigt und damit strafrechtlich nicht zu beanstanden. Jeder wird einsehen, dass die Beantwortung dieser Frage im vorliegenden Fall durchaus heikel ist. Das Eis, auf das sich die StA begibt scheint jedenfalls relativ dünn zu sein und Ungereimtheiten sind nicht von der Hand zu weisen. Insofern hätte es der Ermittlungsbehörde gut zu Gesicht gestanden, die Beantwotung dieser Frage dem Gericht zu überlassen.

Auch in einem zweiten Punkt sind Zweifel durchaus angebracht. Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommen sollte, dass es sich um Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, stellt sich die Frage, wann deren Grenze überschritten ist. Die Meinungen derjenigen, die den Inhalt der Akten kennen gehen auseinander. Derjenige, der in Notwehr handelt, aber die Grenzen dieses Rechts überschreitet, macht sich strafbar.

So kann man zwar Verständnis für das Verhalten der Beamten aufbringen. Dieses Verständnis schließt mit ein, dass bei der täglichen Arbeit Fehler gemacht werden. Dieses Verständnis kann aber nicht soweit gehen, dass sich Polizisten für Ihre Fehler nicht mehr verantworten müssen. So ensteht jedenfalls der Eindruck, als müsse sich der Staat selbst schützen.

Insofern kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine öffentliche Strafverhandlung mit offenem Ausgang die beste Werbung für unseren Rechtstaat gewesen wäre. Dabei ist es egal, wie man zu dem Vorfall steht.

Ohne unser Vertrauen wird auch die Arbeit unserer Polizeibeamten nicht leichter werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einstellung durch die StA war zu erwarten. Richtig ist sie allerdings meiner Meinung nach nicht.</p>
<p>Selbstverständlich ist die Stellungnahme nachvollziehbar. Fraglich ist aber, ob die StA nicht Ihre Kompetenzen überschreitet und aus Gründen der Rechtstaatlichkeit verpflichtet war, Anklage zu erheben.</p>
<p>Zu den Fakten:<br />
Ein junger Mensch wurde vorsätzlich getötet. Totschlag ist eine Straftat. Möglicherweise war die Tat gerechtfertigt und damit strafrechtlich nicht zu beanstanden. Jeder wird einsehen, dass die Beantwortung dieser Frage im vorliegenden Fall durchaus heikel ist. Das Eis, auf das sich die StA begibt scheint jedenfalls relativ dünn zu sein und Ungereimtheiten sind nicht von der Hand zu weisen. Insofern hätte es der Ermittlungsbehörde gut zu Gesicht gestanden, die Beantwotung dieser Frage dem Gericht zu überlassen.</p>
<p>Auch in einem zweiten Punkt sind Zweifel durchaus angebracht. Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommen sollte, dass es sich um Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, stellt sich die Frage, wann deren Grenze überschritten ist. Die Meinungen derjenigen, die den Inhalt der Akten kennen gehen auseinander. Derjenige, der in Notwehr handelt, aber die Grenzen dieses Rechts überschreitet, macht sich strafbar.</p>
<p>So kann man zwar Verständnis für das Verhalten der Beamten aufbringen. Dieses Verständnis schließt mit ein, dass bei der täglichen Arbeit Fehler gemacht werden. Dieses Verständnis kann aber nicht soweit gehen, dass sich Polizisten für Ihre Fehler nicht mehr verantworten müssen. So ensteht jedenfalls der Eindruck, als müsse sich der Staat selbst schützen.</p>
<p>Insofern kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine öffentliche Strafverhandlung mit offenem Ausgang die beste Werbung für unseren Rechtstaat gewesen wäre. Dabei ist es egal, wie man zu dem Vorfall steht.</p>
<p>Ohne unser Vertrauen wird auch die Arbeit unserer Polizeibeamten nicht leichter werden.</p>
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