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Entscheidung fällt im August

Fall Eisenberg: Klage in Straßburg?

Nach der Ablehnung ihrer Verfassungsbeschwerde prüft die Familie des 2009 getöteten Tennessee Eisenberg derzeit mit ihren Anwälten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Erwägt den Gang nach Straßburg: Dr. Jan Bockemühl. Foto: Archiv

Erwägt den Gang nach Straßburg: Dr. Jan Bockemühl. Foto: Archiv

Als „sehr merkwürdig“ bezeichnet der Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts im Fall Tenessee Eisenberg. Wie gestern berichtet, werden sich die Polizeibeamten, die den 24jährigen Studenten am 30. April 2009 bei einem Einsatz erschossen haben, nicht vor Gericht verantworten müssen. Eine Beschwerde von Eisenbergs Familie gegen einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.

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Warum so lang? Warum mit Begründung?

„Normalerweise trifft das Verfassungsgericht eine solche Entscheidung innerhalb sehr kurzer Zeit. In diesem Fall brauchte es drei Jahre“, sagt Bockemühl, der die Familie vertritt. „Außerdem wird so etwas in der Regel auch nicht begründet.“ In diesem Fall allerdings gebe es eine neunseitige Begründung, die sich auch kurz mit dem Argumenten in der Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt.

Eisenberg war bei dem Polizeieinsatz von zwölf Kugeln getroffen worden. Zuvor soll er seinen Mitbewohner und anschließend die hinzu gerufenen Beamten mit einem Messer bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg sah seinerzeit keine Veranlassung, Anklage zu erheben. Gemäß dem Grundsatz „in dubio pro reo“ hätten die Beamten aus Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt. Sämtliche Beschwerden der Familie dagegen wurden abgewiesen. Zuletzt scheiterte ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg. Auch dort kam man zu dem Ergebnis, dass die Beamten mit hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt hätten. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist der nationale Rechtsweg ausgeschöpft.

Zugang zum Rechtsweg verwehrt?

„Das Verfassungsgericht sagt nicht, dass der Nürnberger Beschluss richtig war. Es heißt lediglich, dass diese Entscheidung nicht unvertretbar gewesen sei“, sagt Bockemühl. Er sieht nun durchaus Anhaltspunkte dafür, dass mit dieser Nichtannahme der Beschwerde gegen europarechtliche Fragen verstoßen wurde. „Der formale Rechtsweg muss eine Überprüfung sein, die jedem Zweifel gerecht wird“, so der Rechtsanwalt. Im Fall Eisenberg hätten allerdings Polizei und Staatsanwaltschaft das Ergebnis vorweg genommen und seien von einer Notwehrsituation ausgegangen. Der Familie sei damit das Recht genommen worden, die Vorwürfe gegen die Polizeibeamten in einem Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang prüfen zu lassen. Möglicherweise werde man nun dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen, so Bockemühl. Derzeit berate man sich darüber mit der Familie. Im August wisse man mehr.

Alle Berichte zu dem Fall.

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Kommentare (5)

  • Veronika

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    Danke dem BVerfG! Damit kann die Sache dann endlich mal richtig geklärt werden! Manchmal scheint das BVerfG selbst zu wissen, dass in Deutschland keine richtige Klärung möglich ist.

  • Angriff

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    Der Grundsatz „in dubio pro reo“ kann nur gelten wenn es auch einen Angeklagten gibt. Es ist ein Grundsatz für die Rechtssprechung. Ein Richter muß sich daran halten. Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich hier zum Richter aufgeschwungen und ein mögliches Ergebnis vorweggenommen. Das ist wohl ein klarer Angriff auf die Gewaltenteilung.

  • Bernd Lauert

    |

    Ehrlich gesagt, so ganz verstehe ich das Gericht und auch die Eltern von Tennesee nicht.
    Rollen wirs mal so auf: Ein junger Mann, psychisch krank, und das bestimmt nicht seit gestern, wohnt mit enderen in einer WG. Er wird gefährlich, Mitbewohner udn Nachbarn tun das einzig Richtige: Sie rufen die Polizei. Eigenschutz geht immer vor.
    Die Polizei hat die Aufgabe Dritte zu schützen. Dazu hat sie Waffen bzw. das Recht Gewalt auszuüben.
    Tennesee liess sich also weder von Warnschüssen, Pfefferspray(was bekanntlich wirklich jeden niederstreckt) stoppen und er war bewaffnet. Weas soll ich z.B als Polizist tun? Mir das Messer reinrammen lassen? Nein, ich stoppe ihn mit der Waffe. Das dies tödlich ausging mag an der möglicherweise mangelnden Schiesspraxis des Beamten oder an eine technischen Defekt der Waffe gelegen haben. Was wäre gewesen es wären nur zwei Beamte vor Ort und einer ist bereits verletzt. Der andere Beamte hat dann die Pflicht seinen Kollegen ausser Gefahr zu bringen und nochdazu Andere vor Schaden zu bewahren.
    Jedoch stellt sich mir die Meta-Frage: Was hat man den getan um die Allgemeinheit vor Tennessee zu schützen? Solch ein Verhalten kommt garantiert nicht aus dem Nichts und es wäre mehr als nötig gewesen ihn in eine Behandlung zu übergeben.
    Wo ist also auch MEIN Menschenrecht das mich niemand absticht?
    Es stimmt also was eine mir bekannte Psychiatrieschwester sagt: Die gefährlichsten Kranken laufen draussen frei rum, die Anderen sind eingestellt auf Medikamente.

  • kein Regensburgr

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    Es braucht sich keiner zu wundern, dass die Polizei in der Öffentlichkeit immer unbeliebter wird, wenn die eigenen Missetaten so fraglos durchgehen.
    Ich hab die ganze Argumentation “in dubio pro reo” nie verstanden.
    Jetzt aber nach Straßburg.

  • erik

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    damit diesse Angelegenheit im Sinne eines Rechtsstaates endlich unvoreingenommen und unabhängig aufgearbeitet wird, würde auch ich empfehlen eine Instanz außerhalb Deutschlands in Europa anzurufen. Man kann dabei nur hoffen, das die europäischen Institutionen noch keinen Lebenswandel als Hure der Politik eingeschlagen haben, wenn man allerdings das Postengeschachere nach den Wahlen beobachtet, kommen zumindest mir erste Zweifel. Den die deutsche Justiz hat meiner Meinung das gleiche Problem wie das ZDF, nämlich sie ist auch von Parteibücher und deren Bagage infiltriert und unterwandert (siehe z.B. Bundesverfassungsgericht und z.B. Politiker aus dem Saarland) und was dabei zu erwarten ist, kann zumindest ich am ZDF und seiner Sendung “Unsere Besten” ableiten!

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drin