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Für ein Paar Schuhe in den Knast?

Wegen nicht einmal 20 Euro: Konrad C. wird zum Verbrecher Ein Raub ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet – auch wenn es nur um ein Paar gebrauchte Schuhe geht, die nicht einmal mehr 20 Euro wert sind. Diese Erfahrung muss der 30jährige Konrad C. (Name geändert) aus Regensburg machen, der derzeit vor dem Schöffengericht Regensburg steht. Im Oktober letztes Jahr drückte er sich abends in der Garderobe eines Bowling-Centers herum, was den Spielern nicht verborgen blieb. Sie behielten ihn im Auge, da sie befürchteten, dass er sich an Wertsachen vergreifen würde. Doch der Mann suchte sich ausgerechnet ein Paar Straßenschuhe aus und verlies fluchtartig die Lokalität. Ein paar Gäste, darunter auch der Bestohlene, verfolgten ihn. Doch Konrad wollte seine „Errungenschaft“ um keinen Preis mehr hergeben. Aus dem Disput wurde ein Gerangel und aus diesem schließlich eine handfeste Keilerei. Dabei soll er einen seiner Kontrahenten mit „Ich mach dich alle“ gedroht haben. Durch seine Angriffslust wurde aus einem einfachen Diebstahl ein Raub. „Einen Streifen Tabletten” – Konrad C. will sich an nichts erinnern können Zeugen hatte Richter Norbert Brem für die Verhandlung keine geladen, da der Verteidiger von Konrad im Vorfeld ein Geständnis seines Mandanten angekündigt hatte. Nur ein Sachverständiger war noch im Gerichtssaal anwesend, denn beim Angeklagten ging es nicht nur um Raub, sondern auch – wie so oft in solchen Fällen – um Drogenabhängigkeit. Doch statt des angekündigten Geständnisses war von dem Mann auf der Anklagebank nur zu hören, dass er „mittags einen ganzen Streifen Tabletten genommen” habe und sich „an nichts mehr erinnern” könne. Auch der deutliche Hinweis des Gerichtsvorsitzenden, dass er dann eben in einem neuen Termin alle sechs Zeugen hören werde und die sich anschließende viertelstündige Unterbrechung ließen seinen black out nicht weichen. Alles, an was sich der Angeklagte erinnern konnte oder wollte war, dass er sich eigentlich nur eine Schachtel Zigaretten ziehen wollte. Nach dem Raufhandel sei er von der Polizei mitgenommen worden und er andern Tags habe er am ganzen Körper Blessuren gehabt. Dabei versicherte er dem Gericht immer wieder mit treuherzigen Augenaufschlag „So etwas tue ich doch nicht“. Doch Richter Brem verlässt sich lieber mehr auf die ihm vorliegenden „Sündenregister“, als auf treuherzige Blicke der Angeklagten. So musste sich auch Konrad seine 14 Vorstrafen vom Diebstahl über Betrug und Körperverletzung bis hin zum Hausfriedensbruch vorhalten lassen. Wohl in der Hoffnung, einen gnädigen Richter zu finden, unterzieht sich Konrad seit zwei Wochen einer freiwilligen Therapie, um seine nunmehr mehr als zwölf Jahre anhaltende Drogensucht in den Griff zu bekommen. Als nach einer weiteren Unterbrechung zwei uniformierte Polizeibeamte im Sitzungssaal auftauchten, war endgültig Schluss mit lustig (sprich freiwillige Therapie) – Richter Brem ordnete seine vorläufige Unterbringung im Bezirksklinikum wegen „Dringendem Tatverdacht, Rückfallgefahr und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ an. Der Prozess wird in drei Wochen – diesmal mit Zeugen – fortgesetzt.
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