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Generelle Radweg-Pflicht ist rechtswidrig

Ein Urteil mit Signalcharakter hat der Regensburger Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), Dr. Klaus Wörle, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten. Nach achtjährigem Rechtsstreit mit der Stadt Regensburg wurde nun letztinstanzlich entschieden: Radler dürfen im Regelfall auf der Straße fahren. Nur in Ausnahmefällen – bei begründeter Gefahrenlage – darf eine Kommunen die verpflichtende Benutzung von Radwegen anordnen. In Regensburg hatte die Stadtverwaltung die Benutzung gemeinsamer Geh- und Radwege in den Ortsteilen Oberisling, Leoprechting und Grass angeordnet. Wörle hatte dagegen mit Unterstützung des ADFC Bayern geklagt. Vom Verwaltungsgericht Regensburg wurde Wörles Klage abgewiesen. 2009 bekam er vor dem Verwaltungsgerichtshof in München nun auch in der letzten Instanz recht. Die Stadt Regensburg muss nun die blauen Schilder entfernen; aufgrund des Grundsatzcharakters des Urteils dürfte sich der Schilderwald aber auch in anderen Kommunen lichten. Seit Anfang der 90er Jahre gibt es Studien, die belegen, dass Radwege in vielen Fällen unsicher sind als die Fahrbahn. Klaus Wörle spricht von einer „trügerischen Sicherheit”. „Immer wieder kommt es zu Unfällen, weil Pkw-Fahrer die Radler beim Abbiegen übersehen.” Benutzungsrecht statt -pflicht müsse die Regel sein. Wörle fordert bereits seit längerem, weitere Radwege in Regensburg auf den Prüfstand zu stellen. Bereits seit 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. „Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland haben die Verordnung bis heute weitestgehend ignoriert und fast alle Radwege beschildert“, so der Bundesvorsitzende des ADFC Klaus Syberg in einer aktuellen Stellungnahme. „Nach diesem Urteil sind nun alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.“
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Kommentare (18)

  • Neuromancerr

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    Oh weh! Das wird unserem OB aber gar nicht gefallen.
    Wer für Radler ist ist gegen den OB!
    Das kommt, von städtischer Seite, manchmal so rüber.
    Allerdings wird es interessant zu sehen wie und ob dieses Urteil in Regensburg umgesetzt wird!

  • Demokrat

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    Das stimmt jetzt so auch nicht. Der OB ist immerhin Freizeit-Rennradler und hat Regensburg zudem mit einem wertvollen Ironman beglückt (wenn auch nicht aus eigener Tasche bezahlt).

  • Alltagsradler

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    Erwähnenswert ist dabei, daß das Urteil keine Neuigkeit verkündet. Es hat nur bestätigt, daß die Rechtslage so ist wie sie eben ist.

    In anderen Kommentar-Foren wird so getan, als hätte sich heute irgendwas an der Rechtslage geändert. Das ist nicht der Fall, diese Regelung gilt seit 1997.

  • Roadrunner

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    Ich kenne auch die andere Seite der Medaille, beispielsweise in der Schweiz. Dort ist es generell so, dass Radfahrer die Straße zu benutzen haben.

    Das funktioniert wohl auch nicht besser oder schlechter als bei uns, aber dabei ist vorausgesetzt, dass die Autofahrer sich der Tatsache auch alle bewusst sind, da der Radfahrer (der sich ja wenn er kann natürlich an der Ampel rechts vorbeimogelt) noch viel extremer im toten Winkel ist, als das bei einem Radweg deutscher Bauart der Fall ist.

    In vielen Schweizer Städten gilt deshalb faktisch das “Abschneiden” des Radfahrers, d.h. als Rechtsabbieger blockiert man die markierte Fahrradspur, damit der sich nicht neben einen stellen kann.

    Wenn ich mir aber so anschaue wie viele Leute hierzulande schon das Prinzip Kreisverkehr nicht kapieren (da wird bei der Einfahrt geblinkt und bei der Ausfahrt nicht), was meistens lediglich ärgerlich aber weniger gefährlich ist, dann möchte ich mir nicht vorstellen, was da bei einer etwaigen Änderung der Praxis bei Fahrradfahrern passieren würde…

  • Veits M.

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    Rechtsgeschichte!

    Ist es nicht bemerkenswert, dass es das Verwaltungsgericht Regensburg war, dass jene 1997-Regelung nicht in ihrer Klarheit erkannte und es eines Grundsatzurteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München bedurfte? Man muss darüber hinaus der Stadtverwaltung “dankbar” sein, dass sie trotz entsprechender schriftlicher Einlassungen von Bundesministerien im Laufe des Revisionsverfahrens ihr Rechtsmittel der Revision N I C H T zurücknahm, so dass nunmehr der ADFC mit Dr. Klaus Wörle an der Spitze Rechsgeschichte schreiben konnte.

  • Regensburger

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    Besonders bemerkenswert ist es, dass der Radweg, an dem sich der Streit entfacht hat, vorher sehr mühselig von den Anwohnern erkämpft wurde. Diese waren der Meinung, dass es an dieser Stelle viel zu gefährlich sei, mit dem Rad auf der Straße zu fahren.
    Das zeigt mir, dass es nicht von allen Radfahrern als Fortschritt gesehen wird, wenn Radler künftig auch bei einem vorhandenen Radweg auf der Straße fahren dürfen. Hoffen wir dass in einer solchen Situation nicht einmal ein schwerer Unfall passiert. Dann werden wieder alle auf die Behörde schimpfen, weil sie natürlich genau an dieser Stelle eben doch das Schild hätte aufstellen müssen…
    Ich werde jedenfalls weiterhin Radwege benutzen, auch wenn ich dazu nicht gesetzlich verpflichtet sein sollte.

    @Neuromancerr:
    Toll, dass Sie es geschafft haben, auch hier die Kurve zu einer OB-Schelte zu schaffen. Mit Phantasie und ausreichend Hass geht eben alles. Gratuliere!

  • domiNO

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    @veits
    ich gehe davon aus, dass es so stimmt wie es im Artikel steht, nämlich dass Wörle auch vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg obsiegte – woher haben Sie Ihre gegenteilige Information oder passt es nicht in Ihren Kram?

  • Stefan Aigner

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    @domino
    @Manfred Veits

    Uns ist in dem Artikel ein Fehler unterlaufen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte Wörles Klage abgewiesen. Wir hatte fälschlicherweise berichtet, dass Wörle auch in Regensburg recht bekommen hatte. Wir entschuldigen uns. Der Fehler wurde korrigiert.

  • H. Müller

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    Nicht vergessen, es geht hier nicht um die Existenz von Radwegen, sondern nur um die Pflicht, sie zu nutzen!

    Fahrradwege sind oft eine sichere und sehr angenehme Angelegenheit, aber nicht selten werden sie auch zur Falle, da viel zu viele Kraftfahrer mit viel zu wenig Hirn unterwegs sind, und beim Abbiegen glauben, es gebe plötzlich keine Radfahrer mehr.
    Wenn also ein Radfahrer aus häufiger, leidiger Erfahrung weiß, dass er hier einfach bedroht ist, muss er doch die für ihn sicherere Variante wählen dürfen.

    @ Regensburger

    Wer zum Beispiel Schaidingers unsäglichen Auftritt bei den Stadtgesprächen zum Thema Fahrradfahren in Regensburg verfolgen musste, kann genau den von “Neuromancerr” geschriebenen Eindruck (“Wer für Radler ist ist gegen den OB!”) nicht mehr bestreiten. Da Frage ich mich schon, wer hier den “Hass” (ein großes Wort) ins Spiel bringt.

  • Klaus Wörle

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    Eine Anmerkung zur örtlichen Situation: In erster Linie kämpften die Bewohner der Stadtteile damals um eine Gehwegverbindung, denn früher gab es gar keinen Seitenweg zwischen den Stadtteilen. Hätte man die Benutzung als Radweg ernst genommen, hätte man auch geeignete Zu- und Abfahrten sowie Querungshilfen schaffen müssen, wie es die einschlägigen Bestimmungen vorsehen. Auch jetzt sind dort wahrscheinlich mehr Fußgänger als Radfahrer auf dem Weg. Und gemäß einer Verkehrszählung benutzen auch bisher schon etwa ein Drittel der Radfahrer die Fahrbahn – die Belastung durch Kfz-Verkehr ist dort ja sehr gering.

    Radfahrer sind naturgemäß die inhomogenste Verkehrsart, und so wäre die naheliegende Beschilderung als “Gehweg, Radverkehr frei” geeignet, den Radfahrern, die das subjektive Sicherheitsgefühl der Trennung vom Kfz-Verkehr schätzen, die Benutzung des Wegs zu ermöglichen, ohne jeden Radfahrer gleich die zwangsweise Benutzung vorzuschreiben.

    Wie M. Veits schrieb, war das Kuriosum in diesem Fall, dass die unterste Verwaltungsgerichtsinstanz nicht wie in den zig anderen ähnlich gelagerten Fällen genügte, die an sich klare Aussage der StVO anzuwenden, sondern dass nun einmal die zweite (und letztlich zur Bestätigung auch noch die oberste) Instanz bemüht werden musste. Obwohl … wenn man andere Entscheidungen des VG Regensburg kennt, war’s womöglich doch kein Kuriosum.

  • Klaus Wörle

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    @ Stefan:
    Wenn du schon beim Korrigieren bist: Die juristische Diskussion dauerte etwa acht Jahre (nicht fünf!), angefangen vom Widerspruch im Januar 2003 bis zur Urteilsbegründung des BVerwG, die für Januar 2011 erwartet wird.

  • Veits M.

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    Nachtrag:

    Es ist doch bemerkenswert, WIE das VG R. seine damalige erstinstanzliche Entscheidung gegen(!) den Kläger Wörle begründete. Wie immer: IM NAMEN DES VOLKES. Und wie die MZ den Urteilsspruch transportierte.

    Ich empfehle allen das gleichnamige Buch von Jutta Limbach “Im Namen des Volkes – Macht und Verantwortung der Richter “.

    Der LINK zur MZ-Berichterstattung von 2005
    http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10071&pk=41495&p=1

    P.S.
    DomiNA, sind Sie ein KRAMer? Der in Vorurteilen wühlt? Falls ja – warum?

  • Wollwirker

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    Paradox ist es schon, daß gerade der mächtigste Radwege-Lobbyist Deutschlands, der ADFC, ein Ende der Benutzungspflicht dieser erstreitet.
    Hier liegt die Crux.
    Viele Kommunen wurden durch Gutachten seitens Verkehrsexperten zum Bau von Radwegen angehalten (und der ADFC vorneweg).
    Die teuren Wege sollen natürlich auch benutzt werden. Politiker und Autofahrer sehen nicht ein, daß Radler einfach die für sich sicherste und schnellste Fahrbahn auswählen- wo doch Autofahrer diese Wahl nicht hat.

  • Regensburger

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    Die Kommunen werden jetzt sicher weniger Radwege bauen. Dort wo man die Benutzung nach diesem Urteil nicht vorschreiben darf, steht ja somit fest, dass das Fahren auf dem Radweg zumindest nicht sicherer ist, als auf der Straße. Wenn aber kein Sicherheitsgewinn entsteht, kann man sich das Geld auch sparen. Eigentlich muss man es sich sparen, da eine Kommune kein Geld ausgeben darf, für Dinge, die keinen Vorteil (also hier Sicherheitsgewinn) bringen.
    Ich nenne das einen echten Pyrrussieg für uns Radler.

  • Alltagsradler

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    @Regensburger

    Das ist kein “Pyrrussieg”, denn beim Bau von benutzungspflichtigen Radwegen werden in den seltensten Fällen Radfahrer gefragt. Der Wunsch nach Radwegen kommt eben schon lange nicht mehr vom ADFC, der sich damals von der Autolobby über den Tisch hat ziehen lassen. In einer Zeit, wo 30er-Zonen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen eine Utopie waren, dachte sich der ADFC wahrscheinlich: Lieber ein Extra-Wegelchen als gar nichts.

    Im Forum der MZ wurde bei der Diskussion um den Radweg nach Grünthal aufgedeckt, daß die vehementen Radwegbefürworter eigentlich Auto-Benutzer sind.

    Wenn in Zukunft weniger Radwege gebaut werden, ist das ein voller Erfolg, nicht nur für Radwegegegner:

    – Platz: In den engen Städten einen extra Streifen für eine verkehrsart zu reservieren, ist blanker Unsinn, unter den auch alle anderen Verkehrsteilnehmer leiden: Weniger Platz für Parkplätze, Gehwege, engere Fahrbahnen.
    – Sicherheit: Der wahre Grund für Radwegbau ist, den Autos eine radfahrerfreie Fahrbahn zu bieten, um Geschwindigkeiten und Ampelschaltzeiten zu optimieren. Mischverkehr zwingt zu gegenseitiger Rücksichtnahme, vermindert insgesamt die Höchstgeschwindigkeit (NICHT DIE Durchschnittsgeschwindigkeit!) und damit die Unfallschwere (auch von Auto-Auto-Unfällen).

    Die Radwegbenutzungspflicht aus Sicherheitsgründen ist praktisch immer eine Ausrede. Meistens wünschen sich Autofahrer, die im Halbschlaf mir 50-60km/h zum Büro pendeln wollen, solche Fahrrad-Ghettos.

  • Demokrat

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    @ Alltagsradler: Dem kann ich als Gelegenheits-Autofahrer und 365-Tage-im-Jahr-Radler nur zustimmen:

    Wer “sicher” auf Radwegen schleichen will (Sonntagsradler, gemütliche Ü70-Fahrer, etc.), findet genügend Wege, jetzt und in Zukuunft. Dauert dann halt manchmal länger, man muß gelegentlich schieben, und halt an den Gefahrenstellen (Radwegende, Abzweigungen, Einfahrten, etc.) auch tierisch aufpassen – aber die Zeit muss man sich als nicht sattelfester Freizeitradler halt nehmen.

    Wer hingegen das Rad als VERKEHRSMITTEL täglich nutzen möchte, fährt mit der neuen Regelung ohne Radwegnutzungspflicht garantiert besser (und wohl auch sicherer). Ich werde mich natürlich auch künftig oft “freiwillig” auf Radwegen bewegen – bin doch nicht lebensmüde und wage mich jetzt mit meinem Bike z.B. auf die vierspurige Friedenstraße… dort würde ich ja keine 3 Tage überleben, selbst wenn ich im “Recht” wäre.

    Was aber am “Radwegeurteil” eins der wichtigsten Dinge ist: Man kriegt vom Richter keine Teilschuld mehr aufgebrummt, wenn einem mal wieder in kriminellster Weise die Vorfahrt genommen wurde (von Rechtsabbiegern, von Ausparkern, von plötzlich-die-Autotür-Aufreissern, etc.) und’s doch mal gekracht hat. Schon deswegen wird man wohl künftig von den “stärkeren” Verkehrsteilnehmern besser und zuverlässiger wahrgenommen.

    Ich finde das Urteil überfällig. Hatte übrigens bisher in mehreren Jahrzehnten keinen einzigen Radunfall (und auch nur einen kleinen Autounfall ohne Personenschäden).

    Und, Leute, Radwege werden auch künftig gebaut werden. Hey!
    Glaubt irgendjemand im Ernst, dass sich Gemeinderäte verweigern werden, wenn da irgendwo ne neue Wohnsiedlung ausgeweisen wird und die Anwohner Sturm laufen, weil für ihre Kleinen kein sicherer Kindergarten- oder Schulweg vorhanden ist? Das sind Wählerstimmen…

  • Martin Oppermann

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    Guten Tag!
    Ich hätte da mal eine Frage an alle “unverbesserlichen Radfahrer”, die scheinbar nach allen Möglichkeiten suchen, um Radwege nicht benutzen zu müssen: Sagt Euch der §1 StVO vielleicht etwas? Selbst wenn ihr aufgrund neuer und “fragwürdiger” Gesetze einen Radweg nicht zwingend benutzen müsst, eine STRAFE ZAHLEN müsst Ihr unter bestimmten Bedingungen trotzdem! Wenn ein Radfahrer neben einem Radweg auf der Straße fährt und ein Autofahrer ihn nicht überholen kann, weil er wegen des Gegenverkehrs den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, dann stellt dies eine Nötigung dar und der Radfahrer verstößt gegen Absatz 1 und 2 des §1 StVO. (Entscheidend ist das Ende von Absatz 2!)

    § 1 Grundregeln.
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Aus diesem Grund appelliere ich an den gesunden Menschenverstand aller Radfahrer: Wenn es einen Radweg gibt, oder zumindest die Nutzung eines Fußweges für Radfahrer gestattet ist, dann sollte man die Straße auch verlassen und dort fahren. Leider vergessen viele Radfahrer immer wieder das man neben Rechten eben auch Pflichten hat! Von der “Signalwirkung” auf Kinder will ich erst gar nicht reden. Wenn Kinder sehen das Radfahrer auf der Straße fahren, obwohl ein Radweg vorhanden ist, dann machen sie es womöglich nach und kommen unter die Räder… Habt Ihr darüber vielleicht auch schon mal nachgedacht?
    Was mich selbst betrifft… Ich betreibe selbst aktiv Radsport und lege jedes Jahr mit meinem Treckingrad zwischen 2000 und 3000 Kilometern zurück. Auf der Straße fahre ich aber nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Aber wahrscheinlich legen es viele meiner “Kollegen” ja geradezu darauf an überfahren oder gerammt zu werden… Zudem entzieht sich das nicht benutzen der Radwege auch jeder Logik. Hier in Gifhorn und Umgebung sind die Radwege besonders gut ausgebaut, eben und geteert. Viele diese Wege sind sogar besser befahrbar als die Straße!

    Gruß von Martin

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