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Gesuchte Schwarzfahrerin kann Haft abwenden – 1500 Euro Geldstrafe

Regensburg  – Eine gesuchte Schwarzfahrerin haben Beamte der Bundespolizei am Donnerstagnachmittag (19. Mai) in Regensburg vorläufig festgenommen.

Die Bundespolizisten hatten die 38-Jährige am Hauptbahnhof kontrolliert und bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg festgestellt. Das Amtsgericht hatte die  Frau im April 2015 wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro, ersatzweise 75 Tage Haft verurteilt. Da die Verurteilte aber weder die Geldstrafe bezahlte noch der Ladung zum Haftantritt Folge leistete, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl.

Die Verhaftete war zunächst nicht in der Lage die ausstehenden 1500 Euro aufzubringen. Erst als sie ihre Mutter erreichte und diese den geforderten Betrag einzahlte, blieb ihr der Weg ins Gefängnis erspart.

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Kommentare (2)

  • erich

    |

    Das ist die Aufgabe der Justiz, nämlich die unteren Schichten wegen Nichtigkeiten einzuschüchtern, damit die Politik und die, die den Fresstrog mit ihnen besetzt halten ihr Selbstbedienungs-Sodom und Gomorrha errichten können und konnten, man kannte das schon im Mittelalter!

  • Gast

    |

    @erich: Nicht ganz, siehe Middelhoff. Aber das empfinde ich nur als Tropfen auf den heißen Stein.

Kommentare sind deaktiviert

drin