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"Leugnen als Lebensinhalt"

Haftstrafe für Holocaustleugner

Das Landgericht Regensburg hat die Strafe gegen einen notorischen Holocaustleugner verschärft. Statt der erstinstanzlichen Bewährungsstrafe gab es dieses Mal sechs Monate Haft.
"Bestreiten des Holocausts als wesentlicher Lebensinhalt." Gerd Walther (re.) mit seinem Rechtsanwalt Wolfram Nahrath. Foto: as

“Bestreiten des Holocausts als wesentlicher Lebensinhalt.” Gerd Walther (re.) mit seinem Rechtsanwalt Wolfram Nahrath. Foto: as

Betretene Mienen bei Gerd Walther und seinem Rechtsanwalt Wolfram Nahrath. Am Dienstag verurteilte die sechste Strafkammer des Landgerichts Regensburg den 67jährigen wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft. Eine Bewährungsstrafe, wie sie noch das Amtsgericht in erster Instanz verhängt hatte, komme nicht mehr in Frage, so die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Der Angeklagte sei bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Zudem sei er zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung gestanden. „Mein persönlicher Eindruck ist: Der Angeklagte wird immer so weiter machen. Für ihn ist das Bestreiten des Holocausts zum wesentlichen Lebensinhalt geworden“, so Escher.

Walther inszeniert sich als Opfer

In einer Verhandlungspause beim ersten Prozess gegen den Vagantenbischof Richard Williamson im April 2010 hatte sich Walther vor die Kameras und Mikros der Journalisten gedrängt und unter anderem gebrüllt:
„Die Gerichte haben doch bei den Auschwitzprozessen Beweisnotstand. Es gibt vor keinem Gericht der Welt einen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“
Während der zwei Verhandlungstage versuchte Walther sich im Zuge ausufernder und zum Teil wirrer Vorträge als einen Zweifler, einen Dissidenten, das Opfer eines „politischen Prozesses“ darzustellen. „Wir (Walther über Walther) wollen es nicht glauben. Wir wollen es wissen.“ Mal verglich er sich mit chinesischen Dissidenten, mal mit „Edgar (sic!) Snowden“ und immer wieder sprach er davon, dass es im nicht um das Leugnen des Holocaust gehe, sondern um Kritik an der deutschen Rechtsprechung. Sein Verteidiger Nahrath, selbst ein bekannter Rechtsextremist, indes versuchte in seinem Plädoyer, das Gericht von der Verfassungswidrigkeit des §130, Abs. 3 („Holocaustleugnung“) zu überzeugen.

„Kollektives Bedürfnis“ Holocaustleugnung?

Dabei warf Nahrath mit allerlei Zitaten – von Roman Herzog bis Immanuel Kant – um sich und verwies immer wieder auf die angeblich klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, allerdings ohne auch nur eine einzige Passage zu zitieren. Darüber hinaus, so Nahrath, gelte es generell, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hochzuhalten, gerade dann, wenn es um „das nach meinem Verständnis kollektive Bedürfnis“ gehe, „das deutsche Volk vor schwersten Vorwürfen, nämlich des industriellen Massenmords, zu verteidigen“.

Von Nürnberger Rassegesetzen und „etwas mit Gas“

Das scheint Nahraths Mandanten Walther tatsächlich ein Anliegen zu sein. Und neben seiner Leidenschaft fürs Holocaustleugnen hat er auch eine für Rassismus. 2004 etwa beschimpfte er am Potsdamer Hauptbahnhof die Mutter eines Kindes mit dunkler Hautfarbe, ob sie denn nichts von den Nürnberger Rassegesetzen wüsste, die nach wie vor ihre Gültigkeit besäßen. Am Dienstag verglich Walther die industrielle Massenvernichtung der Juden mit dem Giftgasangriff in Syrien („Da war ja auch irgendwie etwas mit Gas im Spiel.“) und fabulierte von denjenigen, „die die Macht über die Politik in Deutschland haben“ und „sogar Jahrhunderte“ im Voraus planen würden. Dem Verfahren gegen sich attestierte er „weltweite Bedeutung“ und meinte an Richterin und Schöffen gewandt, sie könnten „heute Helden werden“, so sie ihn den freisprächen.

„Wir spielen in der Weltliga…“

Doch selbst dieser Appell vermochte die Kammer nicht zu überzeugen. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sei in punkto Holocaustleugnung eindeutig. Der §130, Abs. 3 setze notwendige Grenzen, um NS-Propaganda zu unterbinden, so Richterin Escher. Walthers Wortspiel – er habe doch nicht den Holocaust, sondern nur dessen Offenkundigkeit bestritten – ändere am Tatbestand nichts. „Leugnen ist auch das Bestreiten der Beweisbarkeit.“ Und Walthers Äußerung könne – das habe auch die Befragung der Zeugen ergeben – ein unvoreingenommener Zuhörer gar nicht anders verstehen. Davon, dass Walther den Gang in die nächste Instanz suchen wird ist auszugehen, schließlich, so erklärte er vor Gericht, „spielen wir (also er) in der Weltliga“.
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Kommentare (9)

  • caruso

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    Ein Idiot! Damit steht er leider nicht allein. Weder in D
    noch anderswo.
    lg
    caruso

  • Wolfgang Huste

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    Ein übler, menschenfeindlicher Artikel, voller aufgesetztem Hass und Parteiname gegen den Angeklagten. Widerlich!

  • norbert e. wirner

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    “Ein übler, menschenfeindlicher Artikel, voller aufgesetztem Hass und Parteiname gegen den Angeklagten. Widerlich!”

    …ist das nicht das ziel, das der angeklagte, der “spieler in der weltliga”, unter anderem verfolgt, nämlich genau solche artikel zu erhalten?

    ich bewerte den artikel als wichtig und gut, aber solche leute einfach im staub der nichtbeachtung versinken zu lassen kann auch funktionieren.

    stichwort breivik: verrottend im schweigen der öffentlichkeit. hoffentlich bleibts auch so.

  • Veritas

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    Die Feststellung der Richterin “Leugnen ist auch das Bestreiten der Beweisbarkeit” ist intellektuell angreifbar und für einen Rechtsstaat geradezu fatal. Der Satz würde bedeuten, ein Richter darf die Beweisbarkeit eines Sachverhaltes ohne weiteren eigenen Nachweis feststellen und gleichzeitig Zweifel und Widerspruch an seiner Feststellung unterbinden. Damit wäre richterlicher Willkür Tür und Tor geöffnet und die deutsche Prozessordnung sieht folglich eine Prozessführung ohne Einspruchsmöglichkeit des Angeklagten nicht vor.
    Da das Urteil im vorliegenden Fall wesentlich auf dieser Feststellung fußt, wurde hier zweifellos Unrecht gesprochen.

  • Britt

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    @veritas

    Was für dummews Gequatsche. Was die Richterin gesagt hat, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Und wer immer noch glaubt, den Holocaust wieder und wieder beweisen zu müssen, der sollte sich mal mit dem Prozess Lippstadt vs. David Irving beschäftigen.

    Vor einem – wohlgemerkt – britischem Gericht wurde nicht nur der Holocaust erneut bewiesen, sondern auch die Tatsache, dass Irving diesen wissentlich falsch dargestellt/ verharmlost/ geleugnet hatte.

  • Variationen eines Themas

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    @ Britt 04.11.2013, 12:48h
    @ Veritas 04.11.2013, 12:34h

    O-Ton Deborah Esther Lipstadts zur Verurteilung David Irvings am 20.02.2006:
    “I am not happy when censorship wins, and I don’t believe in winning battles via censorship … the way of fighting Holocaust deniers is with history and with truth” she (Deborah E. Lipstadt) told the BBC-News website.

  • Notorischer Volksverhetzer muss in den Knast | Regensburg Digital

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    […] Gerd Walther ist nun auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg abgeblitzt. Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom Oktober 2013 sei verworfen worden, so Gerichtssprecher Dr. Michael Hammer heute gegenüber […]

  • Wolfgang Huste

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    Mein Kommentar vom 30. Oktober 2016 stammt nicht von mir (Wolfgang Huste). Dieser schon. Damit da keine Missverständnisse aufkommen: Holocaustleugner und überhaupt Faschisten sollten hart bestraft werden. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

  • Wolfgang Huste

    |

    Ich meinte: Mein Kommentar vomn 30. Oktober 2013.

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