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Hauptzollamt Regensburg deckt zwei Fälle von Sozialbetrug auf

Im ersten Fall führten die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg dazu, dass ein Bauunternehmer aus dem Kreis Regensburg vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.700 Euro verurteilt wurde.
Der Firmeninhaber zahlte Arbeitnehmern geleistete Überstunden „schwarz“ aus, seiner Verpflichtung, die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam er jedoch nicht nach. Dadurch sparte er sich Sozialabgaben in Höhe von insgesamt ca. 29.000 Euro.

Im zweiten Fall wurde eine 51-jährige Geschäftsfrau aus Regensburg zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Die Unternehmerin betrieb einen Kurierdienst und ließ als Subunternehmerin für eine Vertriebsgesellschaft Zeitschriften, Kataloge und Werbesendungen an Privathaushalte in den Landkreisen Regensburg und Cham verteilen.
Über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren waren in der Firma der Frau etwa 60 geringfügig und kurzfristig Beschäftigte tätig. Lediglich eine Person wurde zur Sozialversicherung angemeldet. Der dadurch entstandene Schaden belief sich auf etwa 17.500 €.
Das Amtsgericht Regensburg sah es als erwiesen an, dass sich die Beschuldigte durch ihr Handeln einen Vermögensvorteil verschaffen wollte.

In beiden Fällen müssen die Beschuldigten neben den verhängten Geldstrafen auch für den entstandenen Schaden sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.

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Kommentare (4)

  • erik

    |

    es geht aber noch dreister lesen sie hier und bewerten sie selbst:
    Als Beispiel sei, wie vor kurzem zu lesen war, die vom
    Rechnungshof beanstandete Mauschelei bei der Arbeitsagentur selbst zu nennen, bei der nach Gutdünken des Vorstandes Gehälter bis zu 200.000 Euro im Jahr für Behördenmitarbeiter festgelegt wurden und weder habe die BA das zuständige Arbeitsministerium über die Gehälter informiert noch die Stellen ausgeschrieben. Die Bewerberauswahl habe sich nach “Einzelfallentscheidungen des Vorstandes” gerichtet. Auch vor skurrilen Konstruktionen schreckte die BA nicht zurück, was in einem Brief monierte wurde. Demnach versetzte die Behörde einen außertariflich Beschäftigten für eine “logische Sekunde” in ein Beamtenverhältnis, um ihm eine Pension zu sichern. Anschließend wurde er beurlaubt und mit einem übertariflichen Privatgehalt ausgestattet.
    Gab’s hier auch einen Aufschrei der Justiz?

  • sünde

    |

    Beide Unternehmer bitte beim Namen nennen und berichten.

  • Monika

    |

    Die Geschäftsfrau darfst nicht mehr arbeiten

  • erich

    |

    der größte Sozialbetrug aller Zeiten waren die Enteigungen durch die Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen!

Kommentare sind deaktiviert

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