Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Die Angeklagten, die Anwälte, die Zeugen

Joachim Wolbergs: Darum geht es im zweiten Korruptionsprozess

Die Angeklagten, die Rechtsanwälte, die Vorwürfe – die wichtigsten Informationen zum zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs, der am 1. Oktober beginnt.

Ab 1. Oktober pendelt Joachim Wolbergs zwischen Gerichtssaal und Wahlkampf. Foto: Archiv/as

Vier Angeklagte, sieben Strafverteidiger und 20 Zeugen – am 1. Oktober beginnt der zweite Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg. 20 Prozesstage plus fünf Zusatztermine hat die 5. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl anberaumt, um die drei Anklagen zu verhandeln. Die Staatsanwaltschaft legt Wolbergs dieses Mal fünf Fälle der Vorteilsannahme und zwei Fälle der Bestechlichkeit zur Last. Wir erläutern die wichtigsten Punkte.

WERBUNG

Anklagekomplex „Auf der Platte“

Vier Verhandlungstage sind für den Komplex „Auf der Platte“ angesetzt. Im Gegenzug für Spenden in Höhe von rund 160.000 Euro, die der Unternehmer Thomas Dietlmeier (Immobilien Zentrum Regensburg) zwischen 2012 und 2016 für den Wahlkampf von Joachim Wolbergs geleistet bzw. organisiert haben soll, soll sich dieser laut Staatsanwaltschaft in pflichtwidriger Weise für eine Baugenehmigung in einem Landschaftsschutzgebiet („Auf der Platte“) stark gemacht haben.

Wolbergs, der wie schon im ersten Prozess von den drei Rechtsanwälten Peter Witting, Jutta Niggemeyer-Müller und Dr. Klaus-Dieter Höh vertreten wird, sieht sich hier alleine mit der Anklage konfrontiert. Dietlmeier hatte in diesem Zusammenhang bereits einen Strafbefehl wegen Bestechung und Vorteilsgewährung akzeptiert, verbunden mit einer Geldstrafe von 500 Tagessätzen und einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Er wird in dem Prozess am 18. Dezember als Zeuge vernommen.

Die Anklageschrift erwähnt mehrere Termine, bei denen Wolbergs Dietlmeier um Geld/die Übernahme einer Agenturrechnung gebeten bzw. ihn an bereits gemachte Spendenzusagen erinnert haben soll. Die Wortwahl legt nahe, dass die Schilderungen zu einem großen Teil der Aussage von Thomas Dietlmeier entstammen, etwa wenn es heißt, dass ihm diese Gespräche unangenehm waren. Ähnliches war bereits im ersten Prozess gegen Wolbergs zur Sprache gekommen, als ein Kripobeamter auszugsweise aus Dietlmeiers Aussage zitiert hatte. Es sei eine „peinliche Situation“ gewesen, den bettelnden Oberbürgermeister vor sich zu sehen, soll Dietlmeier dabei unter anderem erklärt haben.

Im Gegenzug führt die Staatsanwaltschaft dann verschiedene Gelegenheiten an bei denen sich Wolbergs für eine Bebaubarkeit des Gebiets „Auf der Platte“ stark gemacht habe. Zunächst durch ein Schreiben an Planungsreferentin Christine Schimpfermann Ende 2014. Diese habe daraufhin die zuständigen Mitarbeiter in der Verwaltung angewiesen, eine entsprechende Satzung zu erarbeiten. Doch das Umweltamt stellte sich gegen eine Bebauung. Wolbergs habe dann das Thema auf die Tagesordnung eines verwaltungsinternen Treffens gesetzt. Schließlich soll Wolbergs den Leiter des Umweltamtes und Planungsreferentin Schimpfermann mündlich angewiesen haben, die Bebauung zu ermöglichen. In einem späteren Telefonat Ende 2015 soll Schimpfermann dann Dietlmeier mitgeteilt haben, dass das ganze klappen werde. Zu einer Fertigstellung der entsprechenden Satzung kam es aber bis zu Beginn der Ermittlungen nicht mehr.

Die Anklageschrift schildert weitere Vorhaben Dietlmeiers bzw. des „Immobilien Zentrum Regensburg“, bei denen man sich durch die Spenden an Wolbergs einen Vorteil erhofft habe. Mehrfach tauchen – abseits der Vorwürfe gegen Wolbergs – nicht bekannte Insider aus der Stadtverwaltung auf, die das IZ offenbar mit Informationen versorgt haben, etwa zu städtischen Planungen am Brandlberg.

Nicht weiter verfolgen will die 5. Strafkammer Vorwürfe gegen Wolbergs in Zusammenhang mit der kostenfreien Vermittlung einer Mietwohnung durch Dietlmeier. Hier habe es weitere Personen gegeben, denen eine solche Vermittlung nicht in Rechnung gestellt worden sei. Das hätten Nachermittlungen im Zwischenverfahren ergeben.

Die hohen Spendenversprechen sieht die Staatsanwaltschaft als zwei Fälle der Vorteilsannahme. Weil man Wolbergs’ Einsatz für die Bebauung „Auf der Platte“ als pflichtwidrig einstuft, wirft man ihm zudem einen Fall der Bestechlichkeit vor.

Anklagekomplex „LAGO A3“

Ebenfalls vier Tage sind für den Komplex „LAGO A3“, eine Industriehalle auf den früheren Schlämmteichen der Zuckerfabrik, eingeplant. Neben Wolbergs sind hier die beiden Brüder Ferdinand und Martin Schmack, gleichberechtigte Geschäftsführer der Ferdinand Schmack junior GmbH, angeklagt. Während Ferdinand Schmack von dem renommierten Regensburger Strafverteidiger Michael Haizmann vertreten wird, nehmen neben Martin Schmack die beiden Münchner Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Dr. Annette Rosskopf und Reinhart Michalke auf der Anklagebank Platz.

Persönlich und über Unternehmen ihrer Firmengruppe spendeten die Schmacks zwischen 2012 und 2014 rund 80.000 Euro für den Wahlkampf von Joachim Wolbergs. Im Gegensatz zu den Bauträgern Tretzel und Dietlmeier flossen hier nach der Wahl von Wolbergs zum Oberbürgermeister keine Spenden mehr. Im Visier hat die Staatsanwaltschaft insbesondere die Genehmigung für besagte Industriehalle im Stadtosten Regensburgs.

Die LAGO A3-Halle auf den ehemaligen Schlämmteichen. Foto: as

Bereits im Jahr 2012 war unter Oberbürgermeister Hans Schaidinger eine erste solche Halle genehmigt worden. Weitere Genehmigungen sollte es erst geben, wenn es einen Bebauungsplan für das Gebiet geben würde. Doch in der Verwaltung ging in dieser Sache nichts voran. Wolbergs unterschrieb im Jahr 2016, als die Ermittlungen gegen ihn bereits liefen, die Baugenehmigung für eine zweite Halle. Der Leiter des Bauordnungsamts hatte seine Unterschrift zuvor verweigert.

Die Staatsanwaltschaft sieht darin zwar keine pflichtwidrige Handlung – Wolbergs handelte im Rahmen seines Ermessensspielraums – allerdings seien die Spenden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils ein Fall der Vorteilsannahme. Diese seien im Hinblick auf die allgemeine Dienstausübung von Wolbergs geflossen, um dessen Entscheidungen für dieses und weitere Schmack-Projekte positiv zu beeinflussen. Dessen seien sich alle Beteiligten bewusst gewesen.

Als Beleg führt die Staatsanwaltschaft weitere Projekte der Schmack-Brüder an, bei denen diese auf das Wohlwollen des Oberbürgermeisters angewiesen gewesen seien. Wolbergs hätten die Schmacks zudem eine „To Do“-Liste per E-Mail übersandt, in der zwölf Punkte aufgeführt wurden, die zu erledigen seien.

Anklagekomplex „Nördlicher Rübenhof“

Für die Beweisaufnahme zum Komplex „Nördlicher Rübenhof“ sind drei Tage vorgesehen. Angeklagt ist hier neben Wolbergs und Ferdinand Schmack der frühere Geschäftsführer des Erlanger Immobilienkonzerns Sontowski und Partner, Thomas R. Er wird von dem Regensburger Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Georg Karl, früher Staatsanwalt, vertreten.

Zwischen 2012 und 2016 betreute Thomas R. das Projekt „Nördlicher Rübenhof“, die Errichtung eines REWE-Marktes gegenüber vom Candis-Viertel. Die Schmacks hatten darüber mit Sontowski und Partner eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen und das Areal 2011 an den Immobilienkonzern verkauft.

Der REWE-Markt am Candis-Viertel. Foto: pm

Der Bebauungsplan der Stadt Regensburg sah für den „Nördlichen Rübenhof“ eine maximale Verkaufsfläche von 3.000 Quadratmetern vor, doch Thomas R. habe als zuständiger Projektentwickler von Anfang an eine Fläche von 6.000 Quadratmetern durchsetzen wollen, so die Staatsanwaltschaft. Zusätzliche 1.500 Quadratmeter seien bereits im Kaufvertrag mit den Schmacks ausdrücklich erwähnt.

Um die Erweiterung der Verkaufsfläche durchzusetzen, habe Ferdinand Schmack Anfang 2014 angeregt, dass Thomas R. in Abstimmung mit einem geschäftsführenden Gesellschafter von Sontowski und Partner dieses Anliegen den beiden aussichtsreichsten OB-Kandidaten Christian Schlegl und Joachim Wolbergs mit auf den Weg geben sollte, verbunden mit einer kleinen Spende. Thomas R. und der geschäftsführende Gesellschafter hätten zunächst je 900 Euro spenden wollen. Doch die Spende habe sich verzögert, weil der entsprechende Entwurf für den gewünschten Bebauungsplan, den man den Kandidaten senden wollte, nicht rechtzeitig fertiggestellt worden sei.

Nach dem ersten Wahlgang, wo Wolbergs nur knapp am Wahlsieg vorbeigeschrammt war, hätten sich die beiden Sontowski-Geschäftsführer dann geeinigt, nur noch an Wolbergs zu spenden – 5.000 Euro. Daraufhin habe Ferdinand Schmack den gewünschten Bebauungsplan für die Rübenhof-Fläche an Wolbergs gesandt und ihn gleichzeitig über die Spendenzusage informiert, so die Ankläger. Später soll Thomas R. in einer E-Mail die Spende und die gewünschte Erweiterung der Verkaufsfläche in einen direkten Zusammenhang gestellt haben. Im Anschluss an die Spende habe sich Wolbergs dann mehrfach, gegen den Widerstand der Verwaltung, für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans eingesetzt.

Thomas R., der Sontowski im Februar 2016 verließ, und Ferdinand Schmack wirft die Staatsanwaltschaft deshalb Bestechung in Mittäterschaft vor, Joachim Wolbergs Bestechlichkeit.

Wolbergs weist die Vorwürfe zurück

Joachim Wolbergs hat bei verschiedenen Gelegenheiten sämtliche Vorwürfe weit von sich gewiesen. Beim Komplex Nördlicher Rübenhof beispielsweise hat er mehrfach darauf verwiesen, dass unter anderem auch die CSU für eine Erweiterung der Verkaufsfläche plädiert habe. In Zusammenhang mit der Genehmigung der LAGO A3 argumentiert Wolbergs zum einen mit der Sicherung von Arbeitsplätzen, zum anderen habe er die Staatsanwaltschaft vor seiner Unterschrift unter die Baugenehmigung schriftlich umfassend über seine Entscheidung und die zugrundeliegenden Motive informiert. Genau Details wird man während des Prozesses erfahren – Wolbergs will sich erneut umfassend äußern.

Mit Spannung erwarten darf man auch die Aussage von Thomas Dietlmeier, der zwar einen Strafbefehl akzeptiert hatte, gleichzeitig aber über seine Anwälte erklären ließ, dass er insbesondere den Vorwurf der Bestechung zurückweise.

Auch der zweite Prozess wird erneut ein Schaulaufen der Prominenz aus Politik und Verwaltung. Als Zeugen sind unter anderem die Stadträte Ludwig Artinger, Horst Meierhofer und Tina Lorenz, Bürgermeister Jürgen Huber, Wirtschaftsreferent Dieter Daminger und Planungsreferentin Christine Schimpfermann, mehrere städtische Amtsleiter sowie leitende Mitarbeiter des IZ, Schmack Immobilien und Sontowski und Partner geladen. Der frühestmögliche Termin für ein Urteil wäre der 28. Januar 2020.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (31)

  • Empörer007

    |

    Man mag die Anschuldigen zu Hrn. Wolbergs gar nicht mehr weiterlesen… (seit 2011/12 rollt die Spendenkohle!).
    Dieser Herr hat, trotz seines (nur von ihm) hinausposaunten “faktischen Freispruchs” im 1. Prozeß, jedes Anrecht verloren, weder als BM noch als Stadtrat, in Regensburg etwas gestalten zu dürfen!
    Es wird ein “Grauen” werden (als Beobachter), diese Vorstellung im LG Rbg…., mit zu verfolgen!
    Aber Hr. W. wird ab 01.10.19 wieder in eine “Beleidigungssuada” verfallen…, und er wird seine “Hände” wieder und wieder in Unschuld waschen wollen….
    Hoffentlich legt der Vs. Richter eine wesentlich härtere Gangart an…

    Anmerkung zu Hrn. Aigners Praxis: Meine Beträge zu. W. einfach zu streichen (bleiben Sie bitte bei der Sache!) finde ich weniger gut… wie wäre es, wenn Sie den Kommentar mal einstellen würden? Andere Beträge sind da weniger zimperlich u. werden eingestellt…, schade.

  • Stefan Aigner

    |

    @Herzig
    @Empörer

    Wir gewähren mehr Freiheiten als vielen lieb ist und werden das auch weiterhin so handhaben. Ihrerseits wäre es schön, sich öfter mal zusammenzureißen. Spart viel Arbeit.

  • Mr. T.

    |

    Herr Herzig, hätte Ihnen Ihre jahrelange Justizerei nicht sämtliche Fähigkeiten zur Differenzierung genommen, würden sie merken, dass viele hier W.s Verhalten rein moralisch beurteilen und nicht juristisch. Sie und ein paar andere versuchen dann krampfhaft, dies als eine dilettantische juristische Beurteilung auszulegen, um sich daran abarbeiten zu können. Da gibt es doch sicher auch einschlägige Foren für juristische Schwanzvergleiche, oder? Da muss man keinen Laien nie getätigte juristische Aussagen unterschieben, um sie zu belehren und sich überlegen fühlen zu können. Wenn sie sich zum Wetter äußern, messe ich sie auch nicht an einem Kachelmann.

    Ansonsten bin ich sehr gespannt auf den weiteren Verlauf des neuen Verfahrens. Für mich hören sich die Vorwürfe noch mal ein Eck konkreter und schwerwiegender an.

  • Lothgaßler

    |

    Es ist uns und der Staatsanwaltschaft zu wünschen, dass die Vorwürfe gut belegt sind, denn meine Erwartung ist, das sich die aufgerufenen Zeugen a) weder direkt noch indirekt selbst belasten bzw. in Probleme manövrieren wollen (teils auf Zeit bestellte Referenten) und b) nicht oder nur vage erinnern können (der goldene Ausweg).

    @Empörer007:
    Natürlich wird Wolbergs wieder die Vorwärtsverteidigung wählen und alles aus seiner Sicht erklären. Und ich sage dazu gut so. Die Frage ist doch die, wie verhalten sich Gericht und Staatsanwaltschaft.
    Wolbergs wird der Stadtgesellschaft erklären müssen, weshalb er gegen den begründeten Widerstand der Verwaltung entschieden hat. Das Totschlagargument “Arbeitsplätze” sticht a) nicht immer und b) nicht gegen jedes Gegenargument. Erklärt er das nicht plausibel, dann bleibt unabhängig von der rechtlichen Würdigung Dreck an ihm haften. Er sollte auch erklären, warum er Spenden angenommen hat, bei denen ein Geschmäckle mit im Spiel war (Rübenhof).

  • highwayfloh

    |

    Wie waere es mal auf die Causa Rieger und Gefolge mit gleicher Hingabe einzugehen? Ooh – tschuldigung … der ist ja von der CSU …. SCNR

  • highwayfloh

    |

    @Guether Herzig um 19:29 Uhr:

    Meiner Meinung nach ein Irrtum. Sachverhalte lassen sich _sehr wohl_ moralisch und juristisch beurteilen, dies getrennt voneinander – mit Verlaub. Sie selbst sollten doch als Jurist sehr gut wissen, dass sich die moralische Empoerung / das moralische Empfinden unabhaengig von der juristischen Seite bildet. Nichts fuer ungut.

    PS: Umlaute sind derzeit eines Systemcrash inkl. Neuaufsetzen geschuldet, ebenso evtl. Rechtschreibfehler.

  • R.G.

    |

    Herr Herzig, ich würde es toll finden, wenn Sie einen eigenen Blog eröffneten.
    Mit dem Ziel, volksbildnerisch zu wirken.

    Oder einen Online Kurs anbieten, das wäre was.
    Aber ab 100 000 Usern müssen Sie bei YT Ihren Account verifizieren.
    Das kriegen Sie hin, zu beweisen, dass Sie Sie sind.

  • GSH

    |

    ‘Tschuldigung, aber anscheinend verstehen einige Personen freie Meinugsäußerung, Diskussion, Forum und gesittes Verhalten überhaupt nicht mehr.

    Es ist doch gerade der Sinn einer Diskussion, sich mit der Sichtweise einer anderen Person zu beschäftigen.

    Danke für das “öfter mal zusammenreissen”.

  • Stefan Aigner

    |

    Und jetzt wäre es schön, wieder zum Thema des Artikels zurückzukehren. Meinungen dazu werden freigeschaltet, der Rest nicht mehr.

  • highwayfloh

    |

    @Stefan Aigner:

    Mein Kommentar bezueglich Rieger war dahingehend gemeint, dass sich – leider – schon wieder abzeichnet, dass sich hier die bekannten vermeintlich fachjuristischen Scharmuetzel erneut abspielen. Darauf koennen wir – meine Meinung – sehr wohl verzichten. Nichts fuer Ungut.

  • highwayfloh

    |

    Und so wie ich es sehe:

    Vergleicht man die letzten 40 / 50 Jahre Stadtpolitik – wobei meist die CSU die herrschende Mehrheit hatte so muss man doch feststellen, gerade was die Antraege der CSU in letzter Zeit anbelangen:

    Das was die CSU in der letzten Zeit angeprangert hat und der SPD vorwirft haette sie selbst unter Viehbacher und Schaidinger schon vor 20 Jahren verwirklichen koennen!

    Was wurde gegen Christa Maier wegen der Tempo 30 Zonen gewettert seinerzeit… jetzt haben wir “Fridays for Future”-Demos, die die ganze Stadt lahmlegen … und dies regelmaessig! Kann es auch nicht sein… .

  • Franco

    |

    Ich werde ‚zum Thema des Artikels zurückzukehren‘:
    Hoffentlich kommt Thomas Dietlmeier mit RA Dr. Peter Gauweiler, wäre echt geil fürs UNESCO-Welterbe Regensburg und fürs Museum der Bayerischen Geschichte.

  • Jonas Wihr

    |

    Und ich dachte schon, Herr Wolbergs kann sich keine Anwälte und keine Prozesse mehr leisten! Sagte er nicht mal etwas in der Art? Vielleicht – so meine These – wirft die von der Mutter (?) erworbene Tretzel-Immobilie ja doch mehr an Mieteinnahmen ab als gedacht. Denn Mutter Wolbergs wohnt nach wie vor nicht in selbiger.

  • XYZ

    |

    Abs. 2, Anlagekomplex auf der platte
    Das ist wohl eher ein redaktionsversehen? Bin allerdings in dem politdrama nicht so drin.

  • Stefan Aigner

    |

    @@XYZ

    was soll da ein Versehen sein?

  • XYZ

    |

    Das areal auf der platte/fasanerieweg ist wegen aussen- oder innenbereich und landschaftsschutzgebiet planungsrechtlich sehr schwierig zu beurteilen – hat da unterhalb nicht mal ein verwirrter zuflucht gesucht? Ansonsten muss ich mich korrigieren, die berichterstattung war korrekt.

  • XYZ

    |

    Wenn ich als einstiger verwaltungsjurist befragt würde könnte ich nur antworten:
    eine weitere bebauung hat dort nichts zu suchen, spenden hin oder her.

  • Mr. T.

    |

    Werter Herr Herzig, die moralische Beurteilung setzt eben keine juristische Klärung voraus. Man kann sich juristisch sicherlich noch gerade an der Grenze bewegen und moralisch schon lange darüber hinaus geschossen sein. Ein gutes Beispiel dafür ist die aktuelle Diskussion um die Beleidigungen von Renate Künast. Das Gericht sieht darin noch gerade die juristische Grenze gewahrt, während die Aussagen für viele Menschen unsäglich weit über moralischen Grenzen sind.
    Ähnlich sehe ich das mir Herrn Wolbergs. Ich und andere fordern auf Grund unserer moralischen Einschätzung keine irgendwie geartete juristische Verurteilung. Wir ziehen jeder für sich persönliche Konsequenzen hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit und Wählbarkeit. Keiner von uns kann ihn zu irgendetwas verurteilen außer dem Entzug unseres Vertrauens. Nicht mehr und nicht weniger. Und das sei uns zugestanden. Wie das Gericht urteilt, soll Justizia unterstellt sein. Es wäre nett, wenn Sie jeder einzelnen Person ihr persönliches Urteil zugestehen, dass Herrn Wolbergs nicht mehr kostet, als maximal eine Stimme.
    Ich persönlich empfinde keine Schadenfreude, sondern nur eine große Enttäuschung, die durch die neuen Vorwürfe nur noch größer wird. Mir wäre es auch lieber, alles würde sich in Wohlgefallen auflösen und ich hätte mich nicht getäuscht.

  • Julian86

    |

    Notwendig einseitig?

    Vielleicht war ja die Absicht, mit diesem Artikel die Leser/Innen in den Stand der Dinge, worum geht es?, einzuführen, eine edle. Da hinter dieser Absicht die Sicht der Verteidigung derzeit fast notgedrungen zurückbleiben muss, mithin hier fast “nur” die einseitige Sicht der Anklagebehörde skizziert wird, erscheint es mir mit den Regeln bestenfalls objektiver Aufklärung angebrachter, den künftigen Lauf des demnächst beginnenden Strafprozesses mit seinem pro und contra zu dokumentieren, wofür die Redaktion ja bereits eine gewisse Meisterschaft erreicht hat.

    P.S. Zum obigen Disput zwischen Recht und Moral ein aktuelles Zitat zur Causa Künast:
    “Die Trennung zwischen den drei Aspekten „moralische Empörung“, „politische Kritik“ und „justiziable Beleidigung“ muss sehr scharf sein…”
    Tobias Riegel, Nachdenkseiten.de vom 25. September 2019

  • H. Müller

    |

    Vielen Dank für diesen wieder einmal sehr informativen Artikel.

    Meine Anmerkung zu den Prozessen gegen Wolbergs, und zur Diskussion hier:

    Die Affäre spielt sich meiner Meinung nach auf mehreren Ebenen ab.

    Die erste ist die juristische. Durch die Justiz wurden die zweifelhaften Vorgänge öffentlich. Die Frage ist die nach der Strafbarkeit, die nur von den Gerichten abschliessend zu klären ist.

    Die zweite ist eine politische und moralische. Hier ist jeder Bürger gefragt, wie er die Spendenpraxis, die Gegenleistungen und die Folgen für die Stadt und die Bewohner und somit für sich selber bewerten möchte. Die Prozesse liefern dazu viel Informationen.
    Die juristische Bewertung hat damit sehr wenig zu tun, ausser man sieht alles, was knapp nicht strafbar ist, als moralisch und politisch normal an. (Ich persönlich habe andere Ansprüche an die Politik.)

    Eine dritte Ebene ist im Menschlichen und Persönlichen zu sehen, und auf dieser Ebene sind Mitgefühl oder Mitleid wohl angebracht. Jedoch dürfen diese meiner Meinung nach bei weitem nicht ausschlaggebend dafür sein, ob jemand ein wichtiges und bedeutendes Amt führen kann oder soll.

    Ich finde es wichtig, diese Ebenen immer zu trennen, um sich selbst ein Urteil zu bilden, ob jemand wie Wolbergs als Politiker wünschenswert ist.

    Es ist Wolbergs Strategie, sie systematisch zu vermischen, um für sich Nutzen daraus zu ziehen. Er setzt die juristische Beurteilung gleich mit der moralischen und politischen (denn nur juristisch hat er noch eine Chance auf Entlastung), und nutzt dabei die persönliche, um sich als Opfer zu stilisieren (übrigens die Hauptstrategie des Populismus).

    Man sollte ihm nicht den Gefallen tun, dieses Spiel mitzuspielen.

  • kaliber 8

    |

    H. Müllers Beitrag trifft absolut den nagel auf den kopf.

  • Mr. T.

    |

    Auch ich muss sagen, dass ich H. Müller nur zu 100% zustimmen kann. Sie/Er schafft es, dies wesentlich besser auszudrücken, als ich ;-)

  • XYZ

    |

    H. Müller heute 15.09:
    Das ist durchaus richtig, man darf die ebenen nicht verwechseln. Nur eine frage: wurde das nicht von staats wegen und via presse publicum forum verwechselt? Es ging im wesentlichen um eigentlich banale verwaltungsrechtliche fragen ausserhalb des strafrechts wo die meisten durch unwissenheit glänzten. Moral wurde vorgeschoben, Immanuel Kant.

  • Manfred L.

    |

    Es hat mich oft gewundert, wenn im Bebauungsplan 3 Stockwerke vorgegeben waren und das IZ dann aber 4 Stockwerke bauen durfte. Diesen Vorteil hätten die Mitbewerber sich auch gerne gehabt.

  • Lothgaßler

    |

    @XYZ:
    Unfug, es geht nicht um “banales verwaltungsrecht”, sondern um den Verdacht der Korruption, der sich im Zuge des Verwaltungshandelns des OB Wolbergs in mehreren Fällen aufdrängt. Der Anfangsverdacht ist gegeben, die Ermittlungen haben dies scheinbar erhärtet und die Staatsanwaltschaft tut ihre Pflicht.
    Wie sonst sollen Kommunalpolitiker und OBs in den Verdacht der Korruption geraten, wenn nicht bei “banalen” Verwaltungshandlungen (wie einer Baugenehmigung oder dem Zuschlag bei einere Ausschreibung)?
    Gerade Ermessensspielraum darf kein Freibrief sein, wenn das Verwaltungshandeln im Kontext einer “Spende” steht. Die passende Verteidigung würde dann ja lauten: ich hätte sowieso so entschieden, die Spende hätte es gar nicht gebraucht. No way!

  • Mr. B.

    |

    @Lothgaßler @XYZ

    Genau Lothgaßler, um diese Sache geht es!!!!!!
    Man muss auch nicht unbedingt ein Jurist sein, um zu verstehen, dass hier was nicht richtig gelaufen ist und es offensichtlich zu Straftaten gekommen ist, die auch verfolgt werden müssen.
    Vielleicht haben sie jetzt viele aufgeklärt, die alles besser darstellen wollen, als es ist!

  • XYZ

    |

    Verdacht der korruption:
    Dieser wurde m.E. aus der höhe und zeit der spenden gefolgert ohne konkrete oder ‘banale’ verwaltungsrechtliche nachweise – nun ja, warten wir halt den bgh/st ab.
    Im übrigen: Am 02.04.2019 wurde im BT erneut ein antrag eingebracht parteispenden von unternehmen zu verbieten und private spenden zu begrenzen. Ein ähnlicher antrag war nach meiner erinnerung früher gescheitert da die deutschen strafrechtlichen sanktionen völlig ausreichen würden, was auch von der EU beanstandet wurde. Eine solche änderung des parteigesetzes war aber nicht willkommen, von transparency stets beanstandet . . .

  • XYZ

    |

    Eine solche – 10. oder 11. oder x’te – neufassung des altehrwürdigen parteigesetzes würde auch die überforderten strafgerichte entlasten, auch wenn die parteien dann einen geringeren prozentualen beitrag aus dem staatssäckel erhalten würden.

  • XYZ

    |

    Nachtrag:
    Der antrag ist im internet zu finden unter BT 19/9054, sehr interessant. Das steuerrecht müsste dann aber auch angeglichen werden, absetzbarkeit nur in der höhe sozialer organisationen und nicht ohne bemessungsgrenze wie bei politischen parteien?

  • Rengsburger

    |

    Erstmal Lob an die Redaktion. Jetzt sind wir alle wieder auf dem Laufenden und können mit einfachen verständlichen Worten nachvollziehen welche Vorwürfe im Raum stehen. Dies kann man bei machen Kommentaren leider nicht behaupten. Es kommt einem so vor als würden hier wie schon im ersten Prozess viele Nebelkerzen gezündet, um am Ende den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen.
    Erschreckend ist für den entsetzen Betrachter wie einfach es hier für einige Mäzene anscheinend möglich war aus 3000 qm Verkaufsfläche 6000 qm zu zaubern.
    Oder ein Naturschutzgebiet in ein Baugebiet zu verwandeln auf Kosten der Natur und der Allgemeinheit. Hier geht es um Hunderte von Millionen Euro.
    Wenn ein Bürgermeister solche Möglichkeiten hat muss er absolut integer und unabhängig umgehen. Jeder Anschein der Vorteilsnahme muß von Anfang an vermieden werden. Sonst ist ja jeder Investor geradezu versucht solch einen Mann zu kaufen. :(

Kommentare sind deaktiviert

drin