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“Kein Respekt vor Gesetzen, die uns nicht respektieren!”

Strafverfahren gegen Mohammad Kalali vor dem Chamer Amtsgericht am 08.08.2013 Landshut-31-5Immer noch gilt in Bayern und in anderen Bundesländern die Residenzpflicht. Ein Sondergesetz, das es Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verbietet, die Grenzen des Landkreises, Bezirks oder Bundeslandes zu verlassen, in dem sie untergebracht sind. Ein Gesetz von vielen, die den Geflüchteten in Deutschland auferlegt sind, gegen die sie sich aber auch wehren, wie im Fall von Mohammad Kalali: „Wir leben in Zelten, weil wir die Existenz von Flüchtlingsheimen als menschenverachtend empfinden. Wir nehmen keine Essenspakete an, weil deren Existenz eine Beleidigung für uns Menschen ist. Wir achten nicht die Residenz-Bestimmungen dieses Regierungsbezirks, weil kein Gesetz der Welt das Recht hat, einem unschuldigen Menschen solch eine Einschränkung aufzubürden.“ Es ist ein Jahr vergangen, seit sich Mohammad Kalali mit diesen Worten auf eine dreitägige Reise gegen die Residenzpflicht machte. Nun findet am 08.08.2013 ein Strafverfahren gegen ihn wegen Vergehens nach § 85 Asylverfahrensgesetz statt. Das Verfahren wird vor dem Amtsgericht Cham um 13:30 Uhr durchgeführt. Herr Kalali wird solidarisch zur Verhandlung begleitet werden. Auch über Ihre Anwesenheit und anschließende Berichterstattung würden wir uns sehr freuen! Refugee Strike Regensburg
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