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Klage gegen Brückensperrung?

Der Landkreis will die Sperrung der Steinernen Brücke nicht akzeptieren. Bei einer von Landrat Herbert Mirbeth initiierten Sondersitzung des RVV-Aufsichtsrates forderten die Landkreisvertreter Einsicht in das Gutachten, das zur Sperrung geführt hatte. Davon wolle man abhängig machen, ob man gegen die Brückensperrung rechtsausichtlich oder gerichtlich vorgehe, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Kritik gab es am Verhalten der Stadt Regensburg. Landkreisvertreter sprachen von einem „mehr als mangelhaften Bauunterhalt“ der Steinernen Brücke durch die Stadt. Zuvor hatte Oberbürgermeister Schaidinger einräumen müssen, dass das Brückengeländer sich in einem weit maroderem Zustand befindet, als bislang angenommen. Selbst „geringe Kräfteeinwirkungen“ können demnach zu einer Gefahr führen.

Ungeachtet dessen will der Landkreis die Sperrung nicht hinnehmen. Bei der verfügten Sperre habe man die „Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit und der Wahrscheinlichkeit“ unbeachtet gelassen. Offiziell begründet wurde die Sperrung der Steinernen damit, dass das Geländer dem Aufprall eines Busses nicht standhalten könne. Das habe ein Gutachten ergeben, das anlässlich eines Busunfalls an der Jakobstraße in Auftrag gegeben wurde. Tatsächlich ist der marode Zustand des Geländers schon länger bekannt. Ohne Gutachten, bestand laut Schaidinger, allerdings keine Veranlassung, zu handeln.

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