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Korruptionsaffäre

Wolbergs-Verteidiger “fassungslos” angesichts der aktuellen Verhaftung

Nach der Verhaftung des Bauträgers Thomas D. (Immobilien Zentrum Regensburg) erneuert Wolberg’ Strafverteidiger Peter Witting seine Kritik an der Regensburger Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig wird die Verteidigungsstrategie weiter deutlich. Wie schon in einer früheren Mitteilung Wittings und auch der Verteidiger des beschuldigten Bauträgers Volker Tretzel wird auch dieses Mal betont, dass die inkriminierten Entscheidungen von Wolbergs “im wohlverstandenen Interesse der Stadt Regensburg” getroffen worden seien. Wir dokumentieren auch diese Mitteilung im kompletten Wortlaut.

Es sind immer mehr Spatenstiche, die die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Verteidiger Witting attestiert den Ermittlern,

Es sind immer mehr Spatenstiche, die die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Verteidiger Witting attestiert den Ermittlern, das ihnen “offesichtlich jedes Verständnis für die Aufgaben und Pflichten eines Oberbürgermeisters” fehle. Foto: pm

Pressemitteilung der Verteidigung von Joachim Wolbergs

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Die Verteidigung von Herrn Oberbürgermeister Wolbergs nimmt fassungslos zur Kenntnis, wie die Staatsanwaltschaft Regensburg im gesamten Ermittlungskomplex agiert. Jede Entscheidung von Herrn Wolbergs, die im Zusammenhang mit Personen steht, die den SPD-Kommunalwahlkampf 2014 unterstützt haben, wird unterschiedslos mit dem Generalverdacht der Korruption überzogen. Der Staatsanwaltschaft Regensburg fehlt offensichtlich jedes Verständnis für die Aufgaben und Pflichten eines Oberbürgermeisters, der mit breiter – legitimerweise auch finanzieller – Unterstützung in das Amt gewählt worden ist, um Entscheidungen im Interesse der Stadt zu fällen bzw. herbeizuführen. Dass dabei seine eigene Überzeugung nicht immer mit der Meinung der Stadtverwaltung übereinstimmen muss, ist schlicht Alltag in der kommunalen Selbstverwaltung.

Ein Oberbürgermeister wird nicht dafür gewählt, die Meinung der Verwaltung umzusetzen, sondern seine eigene politische Überzeugung, für die er gewählt wurde und für die er ggfs. auch geradezustehen hat. Statt in der gebotenen Ruhe und Sachlichkeit einem offensichtlich aus ihrer Sicht bestehenden Verdacht nachzugehen, schafft die Staatsanwaltschaft ein Klima der Unsicherheit und gegenseitigen Verdächtigungen. Auch im Fall des Immobilienzentrums hat Herr Wolbergs unbeeinflusst von Spenden an den SPD-Ortsverein Stadtsüden Entscheidungen getroffen bzw. herbeigeführt, die sachgerecht und im wohlverstandenen Interesse der Stadt Regensburg sind. 

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Kommentare (19)

  • Anonymus

    |

    “Ein Oberbürgermeister wird nicht dafür gewählt, die Meinung der Verwaltung umzusetzen, sondern seine eigene politische Überzeugung, für die er gewählt wurde und für die er ggfs. auch geradezustehen hat.”
    Genau das soll Wolbergs ja, Herr Witting: Geradestehen für die Annahme der höchst dubiosen Annahme von gestückelten Spendengeldern in bisher nie dagewesener Höhe. Ein Oberbürgermeister wird auch nicht dafür gewählt die Interessen der Investoren, sondern die der Bürger die ihn gewählt haben durchzusetzen. Wer ein solches Wahlkampfbudget wie Wolbergs hat, hat einen klaren Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern. Das kann doch nicht im Sinne einer funktionierenden Demokratie sein. Wenn ein solches Verhalten Schule macht, hält sich die Wirtschaft dann Politiker als Schoßhündchen.

  • RA Veits

    |

    Die strengen Voraussetzungen der Rechtsprechung zu den hier in Rede stehenden Tatbeständen finden sich bekanntlich im:
    Urteil des BGH, 3 StR 301/03, 28. Oktober 2004

    Das Drama des dort verhandelten Wuppertaler OB kann man hier nachlesen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Kremendahl

    Die hiesige Verteidigungsstrategie mag dazu führen, dass jetzt, im Zwischenverfahren, das Landgericht ein umfängliches Gutachten einholt mit dem Auftrag zu prüfen, ob Wolbergs Verhalten/Tun/Unterlassen “sachgerecht und im wohlverstandenen Interesse der Stadt Regensburg” war/lag, wie die Verteidigung vorträgt.

    Denn die von der StA bisher nur unterstellte und von ihr nachzuweisende, auch ggf. konkludent zu schließende “Unrechtsvereinbarung” (zwischen den Spendern und dem Beschuldigten/Angeklagten) muss mit Fakten oder/und Indizien unterlegt etc. werden. Ein Gutachtens-Ergebnis aber im Sinne der Verteidigungsstrategie würde der StA die BUTTER VOM BROT kratzen.

    Man stelle sich vor, ein solches Gutachten würde erst nach Zulasssung der Anklage, nach mehreren Verhandlungsterminen etc. erhoben, zu einer längerfristigen Unterbrechung des Strafverfahrens und erst dann zu einem Wolbergs entlastenden Ergebnis führen.

    Hier ist der Wortlaut des BGH-Urteils
    http://lexetius.com/2004,2712

    Man möge sich daran abarbeiten!

  • altstadtkid

    |

    @Anonymus
    Aber das tut sich doch eh schon(Schoßhündchen), Parteispenden, Lobbymeuten und Erpressung mit Arbeitsplätzen sind doch schon seit Jahren Gang und Gäbe

  • Theo Langer

    |

    Der Bürger von Regensburg nimmt fassungslos zur Kenntnis wie die Verteidigung agiert.

  • ExRA

    |

    Definiere “im wohlverstandenen Interesse der Stadt Regensburg”! Was soll das sein? Wer legt das fest? Dieses ständige Lamentieren über die Undankbarkeit der verstockten Regensburger tut allmählich richtig weh. Die Verteidigung von Wolbergs möge sich die Frage stellen, ob sie mit der gewählten “offensiven” Strategie tatsächlich im “wohlverstandenen Interesse” des Mandanten handelt, denn nur darum hat sie sich zu kümmern. Um den Mandanten und darum, daß dieser als Mensch die bevorstehende Schlammschlacht in Form eines öffentlichen Strafprozesses halbwegs passabel übersteht und mit einer möglichst geringen Strafe den Gerichtsaal verlassen kann. Der Spruchkammer allerdings auf dem Silbertablett bereits vor Zulassung der Anklage einen klassischen Strafverschärfungsgrund zu präsentieren – fehlendes Unrechtsbewußtsein – ist kontraproduktiv. Armer “Wolli”! Hoffentlich kriegt er noch rechtzeitig die Kurve.

  • joey

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    Es ist nicht das wohlverstandene Interesse der Stadt, wenn Dietlmeier Grundstücke im Außenbereich für ein Butterbrot kauft und Wolbergs ihm die Wiese in Bauland adelt – und ihm damit Millionen erschafft. Hätte der Vorbesitzer der Fläche auch die selbe Gnade bekommen?
    Wolbergs hätte die Fläche ja auch für die Stadt kaufen können, ja, diese Stadt braucht Bauland.

    @Redaktion: kann man schreiben, um welche Flächen es da geht (sind das diese Teiche…)?

  • auch_ein_regensburger

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    @ Theo Langer
    Maßen Sie sich doch bitte nicht an, für „den Bürger von Regensburg“ zu sprechen.

  • Stefan Aigner

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    @joey

    Es gibt mehrere Gebiete, die in Frage kommen könnte. Für am wahrscheinlichsten halte ich die Brandlberg-Bebauung. Die Teiche sind definitiv nicht gemeint. Dort geht es um Gewerbebauten und Eigentümer der Flächen ist Schmack.

  • Regensburger

    |

    Kommentar gelöscht. Das Übliche.

  • blauäugig

    |

    @Veits: Aus meiner Sicht verweisen Sie völlig unzutreffend auf einen Freigesprochenen, kam es beim Freispruch des Dr.K. doch auch oder besonders auf diese Merkmale an (den Link dazu haben Sie ja selber gepostet):
    “Zugleich lehnte er es ab, durch direkte Zahlungen unterstützt zu werden, und befürwortete den “rechtlich vorgesehenen Weg” in Form von Spenden an seine Partei unter Beachtung der Vorschriften des Parteiengesetzes (PartG). Der Mitangeklagte C. wertete dies als Einverständnis des Angeklagten Dr. Kr.. Er wollte, daß dieser die Spende als Gegenleistung für die von ihm – C. – geschätzte Amtsführung verstand.
    [11] Der Angeklagte Dr. Kr. verließ das Treffen vorzeitig. Er war im weiteren mit der Finanzierung des Wahlkampfes nicht mehr befaßt und hatte auch keine Kenntnis von der tatsächlichen Handhabung der vom Mitangeklagten C. später an die SPD geleisteten Zahlungen.”
    Und weiter:
    “Während der Angeklagte C. mit seinen Zahlungen die konkrete Erwartung verband, der Angeklagte Dr. K. würde ihn später bei seinem Vorhaben, in W. ein FOC zu errichten, unterstützen, hatte dieser bis zu seiner Wiederwahl davon keine Kenntnis. Zwar war ihm seit Februar 1998 bekannt, dass ein ausländischer Investor in Zusammenarbeit mit dem Zeugen S. ein FOC errichten wollte, von dem Engagement des Angeklagten C. in dieser Sache wusste er indes nichts. Demzufolge war ihm auch nicht bekannt, dass sich der Angeklagte C. von seinen Zahlungen die Unterstützung gerade dieses Vorhabens versprach.”

    Aus dem Freispruch des Dr.K. zu schließen, man könne sich alles erlauben und mit Wahlkampfspenden könne nicht bestochen werden, halte ich nicht für statthaft.

  • Michael Mittermaier

    |

    Ich kann nur sehr hoffen das im Zuge der Ermittlungen auch die Rollen von Christine S. Und Dieter D. geklärt werden. Mir kann niemand weißmachen dass die das nicht alles genau mitbekommen haben….

  • Franky

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    An “blauäugig”:

    Auch aus meiner Sicht beziehen sich die Rechtsanwälte zu Unrecht auf das BGH Urteil von 2004.
    Der Wuppertaler SPD-Oberbürgermeister wurde damals vom Vorwurf der Korruption freigesprochen, weil er glaubhaft darlegen konnte (wers glaubt, besser gesagt es gab keine ausreichenden Beweise der Staatsanwaltschaft) dass er die 500.000 DM eines Bauträgers nur als “allgemeine” Wahlkampfspende bekommen hatte, weil der Unternehmer “nur” seine investorenfreundliche Politik unterstützen wollte – OHNE konkreten Bezug auf tatsächliche Bauprojekte. Das Großprojekt um das es ging, war nämlich dem OB zum Zeitpunkt des Spendenempfangs nicht bekannt. Anderes konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Aha!

    In Regensburg ist der Fall aber anders gelagert!
    Alle Spender der illegalen Immobilien-Wahlkampfspenden hatten konkrete Projekte in Planung, der spätere OB wusste darüber Bescheid, bzw. musste mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass er im Lauf seiner Amtszeit mit konkreten Entscheidungen diesbezüglich konfrontiert wird.

    Sollte der Rechtsstaat nun der Argumentation von Wolbergs Anwälten “alles im Interesse der Kommune” Folge leisten, so würde diese Art von Korruption auf der kommunalpolitischen Ebene legimitiert!

    Sollte es so sein, dann trete ich auch in eine Partei ein, werde kommunalpolitisch aktiv und lasse mich durch Firmenspenden eines mir gut bekannten Großunternehmers, in ein gut bezahltes und mit üppiger Pension ausgestattetes Amt heben, um dort seine wirtschaftlichen Interessen zu vertreten.
    Aber das alles natürlich nur im Interesse der Gemeinde, ist doch logisch.

  • RA Veits

    |

    @Blauäugig

    Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihre Schlussfolgerung im letzten Satz nur die Ihre ist. Darüber hinaus ist sie pauschal (“alles erlauben”) und gibt einen Hinweis auf Ihre innere Einstellung zur Causa.

    Dabei weiß derzeit niemand der Verfahrensakteure, weder die StA, noch das Gericht, wer der oder das Gute, wer der und das Böse ist; das gilt für jedermann.

    Im Übrigen: Kein Fall ist wie der andere.

    Aber diese verlinkten Rechts-Grundsätze des BGH sind auch hier anzuwenden. Es gibt diverse Wege, diese mit zur Überzeugung des Gerichts beweisbaren Fakten zu füllen oder eben auch nicht.

  • blauäugig

    |

    @Veits Warum sollte ich auf Grund der mir über öffentlich verfügbaren Medien denn keine Meinung haben und den Fall für mich bewerten? Natürlich halte ich die bislang unbestrittenen Behauptungen zur Art der Verbuchung der Spenden und auch deren Höhe für verwerflich. Auch das Privatdarlehen an den Ortsverband und die Aufhebung der ersten Ausschreibung für das Nibelungenareal, welches Wolbergs gleich am ersten Arbeitstag als OB in die Wege geleitet hat. Hierin würde ich zumindest folgendes sehen –
    auch aus dem von Ihnen verlinkten Urteil – “Zeigt sich der Amtsträger dagegen bereit, als Gegenleistung für die Wahlkampfförderung im Falle seiner Wahl eine konkrete, den Interessen des Vorteilsgebers förderliche Entscheidung zu dessen Gunsten zu treffen oder zu beeinflussen, macht er sich der Vorteilsannahme schuldig, ”
    Sie mögen über Ihren ehemaligen Gegenkandidaten (OB-Wahl 2008) auch weitere Informationen haben, ich kenne ihn nicht persönlich.

  • RA Veits

    |

    Unterschied zwischen Meinung und Tatsachen (bei Gericht oder bei der Pressearbeit)

    @ Blauäugig

    Ich rede nicht von Ihrer und jedermanns Meinungsfreiheit.

    Ich schrieb von noch zu beweisenden Tatsachen. Wie solche, die auch in Ihrem zuletzt wiedergegebenen Zitat aufscheinen. Darin “verbirgt” sich nichts anderes als die von mir in Bezug genommene “Unrechtsvereinbarung”; siehe oben.

    Vor diesem Hintergrund versteht sich schon Ihr einleitendes fragendes “WARUM” gar nicht. Natürlich sollen Sie, wie jedermann. Offenbar kommunizieren wir aneinander vorbei…

    Die Art der vollzogenen Spenden und deren Entgegennahme mag die eine oder andere Ordnungswidrigkeit erfüllen, besagt aber über die Erfüllung der fraglichen Straftatbestände alleine gar nichts. Und wer hat über die Neuausschreibung des NAreals entschieden?

    Der “Teufel” steckt sicherlich im Detail. Wir werden es sehen, so oder so.

  • Lothgaßler

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    Da musste ich schon bei einem der ersten Sätze lachen:
    “Der Staatsanwaltschaft Regensburg fehlt offensichtlich jedes Verständnis für die Aufgaben und Pflichten eines Oberbürgermeisters, der mit breiter – legitimerweise auch finanzieller – Unterstützung in das Amt gewählt worden ist, um Entscheidungen im Interesse der Stadt zu fällen bzw. herbeizuführen.”
    -> … der mit breiter – legtimerweise auch finanzieller – Unterstützung…
    Also bitte sehr Herr RA! Wenn Sie so argumentieren, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die breite Unterstützung in finanzieller Hinsicht sich auf einen kleinen Personenkreis beschränkte, welcher dem Umfeld einiger weniger Immobilienentwickler zugeordnet werden darf. Jeder zum OB gewählte kann auf eine Stimmenmehrheit verweisen, also auf eine “breite Unterstützung”. Das liegt in der Natur der Sache, und deshalb muss es Kontrolle geben, zur Not auch über die Judikative.
    Ich hoffe doch sehr, dass die Verteidigungsstrategie so nicht aufgeht, denn dann dürfte zukünftig sogar offen korrumpiert werden. Man darf dann nur die Zauberworte “im wohlverstandenen Interesse der Stadt Regensburg” nicht vergessen und muss irgend eine Behauptung im Sinne sozial/ökologisch anfügen. Ich korrigiere mich: Man muss dann diese Zauberworte in jedes Telefonat, in jedes Protokoll usw. einfügen.
    Jeder Bürgermeister und jeder bei der Stadt Beschäftigte wird von sich behaupten, dass er nur “im wohlverstandenen Interesse der Stadt” handelt. Gilt hier eigentlich die Umkehr der Beweislast? Muss Wolbergs nachweisen, dass sein Handeln im “wohlverstandenen Interesse der Stadt” lag?

  • Ernst Seler

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    Kommentar gelöscht. Stellen Sie keine Personen in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, bei denen dies nachweislich falsch ist.

  • Alfred Meier

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    Wenn ich richtig verstanden habe, wirft die Staatsanwaltschaft Wolbergs vor, er hätte seinen Einfluss als OB dazu genutzt, dass ein Grundstück der Stadt an einen Unternehmer verkauft wurde, der nicht das unter wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gesichtspunkten beste Angebot abgegeben hatte. Da liegt natürlich die Frage nahe, ob es bessere Angebote gab.

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drin