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"Verzerrung des Sachverhalts"?

Kürzungen für Hartz IV-Empfänger – so will sich der Landkreis rechtfertigen

Eine Presseerklärung der SPD, ein Wutausbruch des persönlichen Referenten von Landrätin Tanja Schweiger und eine teils irreführende Stellungnahme des Landratsamtes – unser Bericht über die Kürzung der Mietzuschüsse für Hartz IV-Empfänger im Landkreis Regensburg sorgt für Reaktionen. Am Ende bleibt aber doch: Das Jobcenter des Landkreises sticht mit seinen Zahlen auch bundesweit deutlich heraus.

Harald Hillebrand, persönlicher Referenten von Landrätin Tanja Schweiger, warf sich für seine Parteifreundin in die Bresche. Foto: Archiv/Geier/Landratsamt

„Fakenews“, „perfide“, Bösartigkeit“ – in seinem Facebook-Profil lässt Harald Hillebrand, persönlicher Referent und Parteifreund von Landrätin Tanja Schweiger (Freie Wähler), seinen Emotionen über unseren Artikel zur Praxis des Jobcenters im Landkreis Regensburg freien Lauf. Wie berichtet, wurden im Jahr 2018 knapp 40 Prozent der Leistungsbezieher die Mietzuschüsse gekürzt. Betroffen sind 666 sogenannte „Bedarfsgemeinschaften“, denen im Schnitt 79 Euro gestrichen werden – insgesamt wurden 632.829 Euro an Unterkunftskosten verweigert. Zahlen, die auch Landratsamt und Jobcenter nicht bestreiten, nachdem wir ihnen die entsprechende Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag vorgelegt haben.

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“Besonders strenge Sparpolitik”

Unser Bericht sorgte auch abseits von Hillebrands Wutausbruch für einige Resonanz. Kritik kommt unter anderem von der Doppelspitze der Landkreis-SPD. Die Vorsitzenden Katja Stegbauer und Matthias Jobst attestieren dem Jobcenter im Landkreis in einer Presseerklärung eine „besonders strenge Sparpolitik, die im bundesweiten Vergleich ihresgleichen sucht“. Dabei sei gerade im Landkreis Regensburg „der Wohnungsmarkt besonders angespannt und die Mieten (..,) verhältnismäßig teuer“. Jeder Euro, der nicht aus dem Mietkostenzuschuss gedeckt ist, muss vom Existenzminimum bezahlt werden. „Unser politischer Auftrag ist es, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu bewahren. Das geht nur,wenn wir uns um alle Menschen kümmern. Und genau das erwarten wir auch von der Landrätin.“

Jobcenter und Landratsamt haben am Freitag mit einer gemeinsamen Stellungnahme auf unseren Bericht reagiert, die eine nähere Betrachtung verdient (Wir verlinken alle erwähnten Dokumente, Pressemitteilungen und Stellungnahmen im kompletten Wortlaut.).

„Unzulässige Verzerrung des Sachverhalts“

Demnach sei es eine „unzulässige Verzerrung des Sachverhalts“, wenn man aus den oben erwähnten Zahlen den Schluss ziehe, „das Jobcenter Landkreis Regensburg oder das Sozialamt des Landkreises Regensburg enthielten Hilfebedürftigen Leistungen vor oder betrieben eine Sparpolitik zu Lasten hilfebedürftiger Menschen“.Zum einen seien die Gründe für Diskrepanzen zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Unterkunftskosten vielfältig, zum anderen beteilige sich der Bund zu etwa 50 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Heizung. „Somit unterliegt die Leistungsgewährung nicht der freien Disposition des Jobcenters.“

Außerdem sei das Thema „angemessene Unterkunftskosten“ ein bundesweites und kein spezifisches Problem des Landkreises Regensburg. Und schließlich sei die Methodik des Jobcenters bzw. des Landratsamtes „zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten rechtskonform und wurde von den Sozialgerichten bisher nicht beanstandet“.

Tatsächlich gibt es verschiedene, (allerdings seltene) Gründe – abseits davon, dass Unterkunftskosten für nicht „angemessen“ gehalten werden – die zu Kürzungen führen können. Einige werden auch (auf Seite 3) in der Antwort der Bundesregierung genannt: Das können z.B. Geschäftsräume sein, die nicht zur Wohnung gezählt werden, eventuelle Untervermietungen. Statistisch fassbar seien diese Gründe im Einzelnen nicht, heißt es von der Bundesregierung. Doch ohnehin treten diese Gründe überall zutage, nicht nur im Landkreis Regensburg.

In Bayern und im Bund: Der Landkreis sticht heraus 

Vor diesem Hintergrund bleibt festzuhalten, dass das Jobcenter im Landkreis Regensburg mit Mietkürzungen bei 39,2 Prozent der Bedarfsgemeinschaften sowohl deutlich über dem Bundesdurchschnitt (19,3) als auch dem des Landes Bayern (23) liegt.

Bei den 93 Jobcentern in Bayern landet der Landkreis Regensburg – was den Anteil der von Miet-Kürzungen betroffenen Bedarfsgemeinschaften betrifft – auf Platz elf. Bundesweit befindet man sich unter den ersten 40 – bei insgesamt 425 Jobcentern.

Mit einer durchschnittlichen Kürzung von 6,0 Prozent der Kosten der Unterkunft schließlich liegt der Landkreis Regensburg bundesweit ebenfalls in der Spitzengruppe der ersten 40 (Bayernschnitt: 3,9, Bundesschnitt: 3,3). Man sticht also deutlich heraus – sowohl, was die Zahl der betroffenen Leistungsbezieher betrifft, als auch bei der Höhe der Kürzungen. Bleibt also die Frage nach den Gründen.

Bei den Unterkunftskosten hat der Landkreis das Sagen

Die Behauptung des Landratsamtes, dass auch der Bund mitreden würde, wenn es darum geht, die angemessenen Kosten von Unterkunft und Heizung festzulegen, ist zumindest irreführend. In §§ 6, 44 b SGB II ist relativ klar festgelegt, dass die kreisfreien Städte und Kreise zum einen Träger der Leistungen von Unterkunft und Heizung sind, zum anderen sind diese auch weisungsbefugt, was diese Kosten anbelangt, das heißt: Allein die kreisfreien Städte und Kreise – nicht der Bund – entscheiden, ob die Kosten einer Unterkunft angemessen sind oder nicht – so auch das Jobcenter im Landkreis Regensburg.

Wie diese Kosten nun genau festgelegt werden, ist regelmäßig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. In dem zugrundeliegenden SGB II heißt es dazu lediglich, die Jobcenter müssten „die angemessene Kosten der Unterkunft“ übernehmen. Sozialgerichte haben das weiter präzisiert: Angemessen seien die Unterkunftskosten für Wohnungen aus dem „unteren Preissegment (…) mit einfacher Ausstattung“.

Der Regensburger Sozialrechtler Mathias Klose schreibt dazu unter anderem:

„Die Ermittlung der angemessenen Miete muss dabei auf der Grundlage eines sog. schlüssigen Konzepts, das gerichtlich überprüfbar ist, erfolgen. Das schlüssige Konzept soll gewährleisten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarkts wiedergegeben werden.“

Bei Gegenwind gibt das Jobcenter nach

Welches Konzept das Jobcenter Landkreis bzw. das Landratsamt Regensburg haben, ist unserer Redaktion bislang nicht bekannt. Erfolgreich juristisch angegriffen wurde aber das (damalige) Konzept zumindest im August 2014 durch Rechtsanwalt Klose. Damals urteilte das Sozialgericht Regensburg:

„Im Abgleich mit den vorbeschriebenen Anforderungen des BSG (Bundessozialgerichts, Anm. d. Red.) ist festzustellen, dass es dem vom Beklagten (dem Landkreis, Anm. d. Red.) erarbeitetem ,’Konzept’ bereits an der (…) notwendigen Differenzierung nach Wohnungsgrößen mangelt, da der Quadratmeterpreis einer kleinen Wohnung (…) in der Regel höher ist, als der für eine große (…) Wohnung. Der Beklagte hat demgegenüber alle Mietpreise undifferenziert nach Wohnungsgrößen in die Berechnung eingestellt und daraus einen Durchschnittswert von 4,78 € für die Nettokaltmiete errechnet. Auch konnte das Gericht letztlich die vom Beklagten geführte Aufstellung nicht prüfend nachvollziehen, da die darin enthaltenen Daten bzw. deren Quellen überwiegend nicht mehr vorhanden sind und die Datensammlung daher nicht, auch nicht stichprobenartig, verifiziert werden konnte.“

Anders ausgedrückt: Das Konzept des Landkreises Regensburg taugte (zumindest zum damaligen Zeitpunkt) nichts. Rechtskräftig wurde das Urteil nicht. Man verglich sich in der nächsthöheren Instanz. Die Erfahrung, dass das Jobcenter nachgibt, sobald es Gegenwind gibt, hat auch der Sozialrechtler Otmar Spirk gemacht:

„Bei meinen Streitigkeiten mit dem Jobcenter Landkreis über die angemessene Miethöhe hat das Jobcenter im Widerspruchsverfahren immer schnell eingelenkt. Dabei hatte ich nur darauf verwiesen, dass die Mietkosten in der jeweiligen Gemeinde nach meinen eigenen bescheidenen Internet-Recherchen doch wesentlich höher seien, als vom Jobcenter gezahlt.“

Über drei Jahre keine Mietangleichung

Ein Hintergrund der hohen Quote von Mietkürzungen könnte sein, dass das Jobcenter im Landkreis Regensburg die angemessene Höhe erst sehr verspätet angeglichen hat. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Dezember 2017 muss spätestens alle zwei Jahre eine Überprüfung und gegebenenfalls Angleichung der Miethöhe erfolgen. Dieser Vorgabe kamen das Landratsamt bzw. das Jobcenter zunächst nicht nach. Jedenfalls gab es über drei Jahre keine Angleichung.

Noch im Februar 2019 teilte uns die Pressestelle des Landratsamtes mit, dass „die letzte umfassende Angleichung der Miethöhe zum 1.1.2016“ stattgefunden habe. Seitdem sei die „Angemessenheit der Miete durch Auswertung von Mietangeboten in den regionalen Presseerzeugnissen und im Internet, durch Auswertung der Daten von Leistungsempfänger und Wohngeldempfänger ständig überprüft“ worden. Und: „Diese kontinuierlich stattfindende Überprüfung hat keine Veränderung der angemessenen Miethöhen ergeben.“

Erst vor vier Monaten, zum 1. Juni 2019, also dreieinhalb Jahre nach der letzten Erhöhung – kam dann laut der nun vorliegenden Stellungnahme die Wende: Eine „Anpassung“ der Miethöhen „um durchschnittlich etwa zehn Prozent“ trat in Kraft. Angesichts einer derart satten Erhöhung scheint sich also einiges getan zu haben zwischen Februar und Juni 2019…

Die Landrätin hat die Aufsicht über ihre Ämter auszüben

In seinem Kommentar auf Facebook und hier bei regensburg-digital schreibt Schweiger-Referent Harald Hillebrand:

„Die Festlegung der Höchstbeiträge wird nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen Sozialamt und Jobcenter festgelegt. Die Landrätin hat hier keinen Einfluss, zumal das rechtswidrig wäre.“

Die gesetzlichen Vorgaben wurden oben bereits beschrieben. Selbstverständlich kann Tanja Schweiger nicht einfach ins Jobcenter marschieren und nach ihrem Gusto Miethöhen festlegen. Aber natürlich ist es als Landrätin ihre Aufgabe, die laufende Geschäfte zu führen, und als Leiterin des Landratsamtes die Aufsicht über ihre Ämter auszuüben. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Überprüfung und Angleichung der Miethöhen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, gegebenenfalls auch innerhalb kürzerer Zeiträume stattfindet, und dass dabei auch stärker differenziert wird.

Die gleichen Mieten von Pentling bis Hemau?

Ein weiteres Problem, das nämlich eine Rolle spielen dürfte: Abgesehen von Zuschlägen für Lappersdorf und Neutraubling galt – zumindest bis 30. Mai 2019 – überall im gesamten Landkreis die gleiche Miethöhe als angemessen. Speckgürtelgemeinden wie Pentling und Wenzenbach ebenso wie in Bernhardswald und Toign.

Ein Blick in den Immobilienreport der Sparkasse für 2018 zeigt, wie stark und vor allem wie unterschiedlich die Mieten im Landkreis Regensburg gestiegen sind. Unter anderem heißt es darin:

„Wie bereits in der jüngsten Vergangenheit verzeichnen die Landkreisgemeinden auch gegenwärtig ein weiter steigendes Mietpreisniveau. Eine besonders hohe Dynamik zeigt sich nach wie vor in jenen Gemeinden, die direkt an die Stadt Regensburg grenzen. (…) Pentling verzeichnet – wie bereits in den Vorgängererhebungen – weiterhin die höchsten Mieten (ø 10,60 Euro/qm), gefolgt von den Gemeinden Neutraubling (ø 8,80 Euro/qm), Tegernheim (ø 8,60 Euro/qm) und Obertraubling (ø 8,50 Euro/qm). Deutlich niedriger sind hingegen die durchschnittlichen Mieten in den Gemeinden Wörth an der Donau (ø 6,90 Euro/qm), Hemau (ø 6,30 Euro/qm) oder Pfakofen (ø 6,00 Euro/qm).“

Am Rande: In der Stadt Regensburg stiegen die Mieten deutlich rasanter als im Landkreis. Hier liegt die Quote der von Kürzungen betroffenen Bedarfsgemeinschaften bei 22,2 Prozent, durchschnittlich werden 4,2 Prozent der Kosten gekürzt – beides deutlich niedriger als im Landkreis.

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Kommentare (23)

  • Else E.

    |

    Ich habe selbst erlebt, wie es sich anfühlt, mit geringem finanziellen Spielraum auskommen zu müssen. Ich hatte das Glück nach Umzug in eine preiswertere Wohnung wieder mehr Luft zu haben. Mich erschüttert es daher und es macht mich wütend, wenn ich erfahre, dass eine Verwaltung Menschen das Existenzminimum kürzt, weil sie ihren gesetzlichen Bestimmungen nicht oder verspätet nachkommt.
    Ich finde es einen unhaltbaren Zustand, dass man diese Praxis entweder persönlich anfechten muss oder auf dem Weg der Pressefreiheit. Eigentlich sollte es einklagbar sein, dass eine Behörde wie das Jobcenter das Existenzminimum ihrer Kunden sicherstellen muss. So wie es jetzt läuft, bekommen viele nur dann das Lebensnotwendige und zur Teilhabe Nötige, wenn sie Widerspruch einlegen, oder einen Anwalt einschalten. Dass viele Betroffene schlecht informiert oder hilflos oder überfordert sind, ist dem Gesetzgeber anscheinend unbekannt oder gleichgültig. Hier fehlt die Möglichkeit Musterklagen für viele gegen die Konzepte zur miethoehe zu machen. Das braucht dieser Sozialstaat noch, um sich weiter so nennen zu können.

  • Piedro

    |

    @Else E.
    Erlauben Sie mir ein paar Fragen.
    Wurde geprüft, ob ein Umzug für Sie zumutbar ist? Waren Kinder betroffen, ein Schul- oder Kitawechsel die Folge?
    Hat man Sie entsprechend beraten, dass die tatsächliche Miete auch nach sechs Monaten übernommen wird, wenn es Ihnen trotz intensiver Suche nicht gelingt eine angemessene Wohnung zu finden?
    Wurden Sie wegen der Umzugskosten beraten?
    Hat an diese übernommen?
    Gab es dazu Auflagen, falls ja: welche?

    “Dass viele Betroffene schlecht informiert oder hilflos oder überfordert sind, ist dem Gesetzgeber anscheinend unbekannt oder gleichgültig.”
    Das kann man so nicht sagen, die Beratungspflicht ist im Gesetz klar geregelt. Die allgemeinen Vorschriften über die Informations-, Auskunfts- und Beratungspflichten der Sozialleistungsträger sind für die Aufklärung in § 13 SGB I, Beratung in § 14 SGB I und Auskunft in § 15 SGB I geregelt. Wenn die Behörde dagegen verstößt, ist das nicht dem Gesetzgeber anzulasten. Und dann ergeben sich auf dem Rechtsweg Möglichkeiten gegen Bescheide und Kürzungen vorzugehen. Aufwendig, für die Betroffenen schwer zu durchschauen, und man muss es halt erst wissen.

    “Hier fehlt die Möglichkeit Musterklagen für viele gegen die Konzepte zur miethoehe zu machen. Das braucht dieser Sozialstaat noch, um sich weiter so nennen zu können.”
    Dann wäre das Hartz-System in kurzer Zeit abgeschafft. Es ist so schon ein Kostenfaktor, der sich nur durch Verheimlichen rechtfertigen lässt. Die juristischen Folgekosten sind nicht zu erfahren, das ist noch keinem gelungen, weil die Datenerhebung das nicht her gibt. Sie sind gewaltig, und das, obwohl sich nur ein geringer Bruchteil der von rechtswidrigen Bescheiden (geschätzte 50% mindestens!) Betroffenen wehren. So muss jeder Einzelne sich informieren, widersprechen, ggf Klagen. Aber es gibt die Möglichkeit kompetenter Beratung, auch ohne Anwalt. Durch Initiativen, Vereine, und in kompetenten Internetforen (wo durchaus zur Vorsicht zu Raten ist, es gibt da auch wirklich schlimme Seiten).

    In diesem Zusammenhang ist es erstaunlich, wenn der persönliche Referent der Landrätin einem Anwalt, der dazu rät den Rechtsweg zu beschreiten, diesen als Mandantenfänger abqualifiziert und schreibt: “Was am Ende wirklich „widerlich“ ist, wird jeder Leser selber sehr gut beurteilen können.” https://www.regensburg-digital.de/landkreis-kuerzt-fast-40-prozent-der-hartz-4-empfaenger-den-mietzuschuss/15102019/#comment-433127
    Damit hat er recht.

  • Piedro

    |

    “„Fakenews“, „perfide“, Bösartigkeit“ – in seinem Facebook-Profil lässt Harald Hillebrand, persönlicher Referent und Parteifreund von Landrätin Tanja Schweiger (Freie Wähler), seinen Emotionen über unseren Artikel zur Praxis des Jobcenters im Landkreis Regensburg freien Lauf.”
    Gibt es da ein Link? Ich finde das nicht. Gelöscht?

    “…die im bundesweiten Vergleich ihresgleichen sucht“.
    Findet sie. Aber der Landkreis ist im oberen Segment. Aber: “Daraus den Schluss zu ziehen, das Jobcenter Landkreis Regensburg oder das Sozialamt des Landkreises Regensburg enthielten Hilfebedürftigen Leistungen vor oder betrieben eine Sparpolitik zu Lasten hilfebedürftiger Menschen, stellt eine unzulässige Verzerrung dieses Sachverhalts dar und muss mit Nachdruck zurückgewiesen werden.”
    https://www.regensburg-digital.de/landkreis-kuerzt-fast-40-prozent-der-hartz-4-empfaenger-den-mietzuschuss/15102019/#comment-433282

    „Somit unterliegt die Leistungsgewährung nicht der freien Disposition des Jobcenters.“
    Natürlich nicht. Die angemessenen KdU MÜSSEN gewährt werden. Und, wenn die Voraussetzungen gegeben ist, auch eine höhere Miete. Das hat der Gesetzgeber natürlich geregelt. Aber was hat das mit der Festlegung der Angemessenheit zu tun?

    “Außerdem sei das Thema „angemessene Unterkunftskosten“ ein bundesweites und kein spezifisches Problem des Landkreises Regensburg.”
    Völlig richtig. Aber wenn im Landkreis schon weit mehr Menschen einen Mietanteil vom Regelsatz leisten müssen als in der Stadt stimmt da was nicht mit der Angemessenheit – oder mit der Praxis des Jobcenters – oder mit beidem. Auch haben längst nicht alle Kommunen einen so hohen Anteil an “unangemessen” wohnenden Leistungsberechtigten. Eine weitere Nebelkerze.

    “Und schließlich sei die Methodik des Jobcenters bzw. des Landratsamtes „zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten rechtskonform und wurde von den Sozialgerichten bisher nicht beanstandet“.
    Stimmt nicht. 2014 hat das SG Regensburg das schlüssige Konzept gekippt. Weil das aktuelle Konzept noch nicht verhandelt wurde muss es noch lange nicht schlüssig im Sinne des Gesetzes sein. Ein rechtswidriger Bescheid, über den noch nicht verhandelt wurde, ist doch deshalb nicht rechtskonform. Seltsame Logik.

    “Statistisch fassbar seien diese Gründe im Einzelnen nicht, heißt es von der Bundesregierung.”
    Nur, wenn die entsprechenden Daten nicht erhoben werden.

    “Bleibt also die Frage nach den Gründen.”
    Wieso das denn? “Weitere Aussagen, etwa dass Leistungsempfängern „Minder“- oder „Unterzahlungen“ zugemutet werden, sind (…) zurückzuweisen.”
    Dann ist doch alles gut, oder nicht?

    “Erst vor vier Monaten, zum 1. Juni 2019, also dreieinhalb Jahre nach der letzten Erhöhung – kam dann laut der nun vorliegenden Stellungnahme die Wende: Eine „Anpassung“ der Miethöhen „um durchschnittlich etwa zehn Prozent“ trat in Kraft. Angesichts einer derart satten Erhöhung scheint sich also einiges getan zu haben zwischen Februar und Juni 2019…”
    Der böse Wohnungsmarkt. Dafür sind die Mieten vorher ja drei Jahre lang nicht gestiegen…

    “Aber natürlich ist es als Landrätin ihre Aufgabe, die laufende Geschäfte zu führen, und als Leiterin des Landratsamtes die Aufsicht über ihre Ämter auszuüben.”
    Ach, das wäre nicht rechtswidrig? Sowas aber auch!

  • Taxifahrer

    |

    Der persönliche Spezialist von Schweiger soll schön die Füße stillhalten. Karlsruhe wird sowieso bald die Hartz-4-Sanktionen für verfassungswidrig erklären. Was will man auch vom Existenzminimum kürzen. Es ist das Existenzminimum.

  • Piedro

    |

    @Taxifahrer
    Auch ich kann nicht nachvollziehen, wie ein Minimum gekürzt werden kann. Es besteht jedoch keine Hoffnung, dass Sanktionen für generell für verfassungswidrig erklärt werden, denn es werden nur Sanktionen ab 30% geprüft, hierzu hat das SG Gotha eine Richtervorlage eingereicht. Die meisten Sanktionen betreffen nicht diesen Sanktionsbereich, sondern Meldeversäumnisse, Kürzung 10% des Regelsatzes. Ca 50% der Widersprüche/Klagen werden im Sinne des Beschwerdeführers entschieden, weil ein “wichtiger Grund” fälschlich nicht anerkannt wurde oder die “Einladung” rechtswidrig war, etwa, weil sie keinen zulässigen Meldegrund betraf. Man wird sich weiterhin wehren müssen, auch, wenn es keine Sanktionen von 30-100% mehr gibt.

    Auch handelt es sich bei dieser Problematik nicht um Sanktionen (so wenig wie “Mietkürzungen”. Die KdU werden immer in bisheriger Höhe weiter gezahlt. Es wird nichts gekürzt, “nur” ein Teil der KdU nicht gezahlt, weil sie als unangemessen betrachtet werden. Das kann die Miete betreffen, aber auch die Heizkosten. Ich verfolge seit Jahren einen Fall, in dem die Klägerin nach beinahe 5 Jahren (!) Recht bekam und die Heizkosten nachgezahlt werden mussten. Diese Energie muss ein Mensch erst mal aufbringen, sich von einem Verfahren zum nächsten über Jahre nicht unterkriegen zu lassen.

  • GSH

    |

    Lustig ist ja: (Zitat) Der Verein ist gemeinnützig und wird damit regelmäßig überwacht.

    Alle drei Jahre für die zurückliegenden drei Jahre eine Steuererklärung abzugeben, ist keine Überwachung.

    Mit dem Thema habe ich mich im Moment weiter nicht beschäftigt. Für blöd verkaufen braucht der persönliche Referent der Frau Landrätin die Bevölkerung aber auch nicht.

  • Piedro

    |

    @me
    Danke. Das gleiche Geblubber wie hier. Er musste es halt los werden.

    @GSH
    “Der Verein ist gemeinnützig und wird damit regelmäßig überwacht.”
    Ein gemeinnütziger Verein muss seine Gelder satzungsgemäß einsetzen. Das wird natürlich geprüft.

    Die Fragen hinsichtlich der Anrechnung von Zuwendungen in der Grundsicherung (100%) und nach dem SGB2 bleiben wohl unbeantwortet. Es bringt nicht viel helfen zu wollen, wenn damit letztlich nur der Behörde geholfen wird.

    Beispiel die Klassenfahrten: das JC MUSS diese Bezahlen, wenn die Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören. Wenn der Verein das bezahlt kann das angerechnet und vom Regelsatz abgezogen werden. Bei der hier ersichtlichen Inkompetenz zu diesem Thema ist es durchaus möglich, dass dies dem Verein gar nicht bewusst ist, aber das ändert nichts.

    Ein freundliches Wort dazu fände ich erfreulich. Auch gerne eine Korrektur, falls ich falsch liege. Aber sich nur zu empören ohne Butter bei die Fische zu geben ist eine schwache Nummer.

  • Lol

    |

    was habt Ihr denn, die sollen sich nach Bedarf echauffieren, senkt zumindest die Heizkosten im Landrats/rätinnen amt ?

  • GSH

    |

    @Piedro: Ja, es wird alle drei Jahre vom Finanzamt für die drei zurückliegenden Jahre geprüft. Ansonsten gibt es als Überprüfungsorgan die jährliche Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft.

    Das war’s aber dann schon auch mit Überprüfung.

  • erik

    |

    “Die Erfahrung, dass das Jobcenter nachgibt, sobald es Gegenwind gibt, hat auch der Sozialrechtler Otmar Spirk gemacht:”

    kürzlich war zu lesen:

    “Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen”, sagt Steidl. “Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.”
    Quelle:Abendzeitung
    Ein Tag im Jobcenter
    Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report

    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung, eine staatliche Behörde) verzichten 3.100.000 bis 4.900.000 Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut und erscheinen in keiner Statistik mehr.

  • Else E.

    |

    @ piedro: nichts von allem trifft zu. Ich habe immer gearbeitet und trotzdem war das verfügbare Geld zeitweise knapp. Ein dicker Faktor war eben die Miete und wenn dann noch unvorhersehbare Ausgaben kommen, fühlt sich das Leben sehr eingeschränkt an. Die Vorstellung, dass Menschen, darunter viele Kinder, dauerhaft so leben müssen, ist bedrückend.

  • Werner Reisinger

    |

    Herr Hillebrandt versucht das unsoziale Amts-Handeln und Amtsversagen der Frau Landrätin schön zu reden. Dabei wurde die Frau Landrätin von mir sowohl mit offenen Briefen und in einem persönlichen Gespräch bereits vor Jahren von mir auf diese Missstände in ihrer Behörde hingewiesen.
    Ich habe die unsoziale Praxis des Jobcenters – die Angemessenheit der üblichen Ortsmiete nicht rechtskonform zu ermitteln – von 2007 bis 2014 bekämpft, was letztlich zu dem hier erwähnten Urteil des Sozialgerichts aus dem Jahr 2014 geführt hat.
    Offenbar hat das Jobcenter nicht gehalten, was es in der Gerichtsverhandlung erklärt hat, nämlich dieses Urteil des Sozialgerichts zukünftig als Referenz zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft zu betrachten.
    Es gehört zu den Dienstpflichten der Frau Landrätin dafür zu sorgen, dass ihre Behörden nach Recht und Gesetz handeln. Wenn sie die Missstände kennt, muss sie handeln. Sie kennt diese Missstände schon seit mehreren Jahren, denn diese wurden ihr von mir wiederholt bekannt gemacht. Da sie offenbar seit Jahren trotzdem nicht handelt, kann man davon ausgehen, dass sie diese Missstände jedenfalls duldet (wenn nicht gar diese anordnet) und ihr jegliches sozialstaatliches Verständnis fehlt.
    Ich bin jederzeit gerne bereit, den mit der Frau Landrätin geführten Schriftverkehr – insbesondere die an sie gerichteten offenen Briefe – hier einzustellen, wenn dies gewünscht ist.

    WR

  • Piedro

    |

    @Else E.
    Danke. Das bedrohliche Lebensgefühl ist gewollt, das zeigt schon die Änderung der Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Regelsatzes. Um so wichtiger ist es, dass die gestiegenen (und immer verspätet, unzureichend) angepassten Sätze für Energie zu einer Unterdeckung, die aus anderen Teilen des Regelsatzes kompensiert werden müssen. Wenn dann auch noch die Miete den Regelsatz mindert ist das oft katastrophal.
    Es freut mich für Sie, dass Sie zunächst eine angemessene Wohnung finden konnten. Das gelingt immer weniger Betroffenen.
    Eine Beratung fand also nicht statt. Wundert mich nicht. Aber es ging ja gut aus für Sie.

    @Werner Reisinger
    “Ich habe die unsoziale Praxis des Jobcenters – die Angemessenheit der üblichen Ortsmiete nicht rechtskonform zu ermitteln – von 2007 bis 2014 bekämpft, was letztlich zu dem hier erwähnten Urteil des Sozialgerichts aus dem Jahr 2014 geführt hat.”
    Gratulation. Wie lange hat das Verfahren gedauert?

  • Julian86

    |

    Die hier diskutierte Sache passt “gut” in den aufklärerischen Rahmen, den Ulrike Herrmann (TAZ) zeichnet, indem sie mit dem “Mythos soziale Marktwirtschaft” endlich aufräumt. Sie schreibt:

    >> Die “soziale Marktwirtschaft” hat nie existiert und war nicht mehr als ein Slogan, mit dem die CDU ihre Wahlkämpfe bestritt. <<

    Mit diesem Slogan habe man geschickt verdeckt, "wie ungerecht es in der Bundesrepublik zuging und zugeht".

    Quelle:
    Die soziale Marktwirtschaft war nie sozial
    von Ulrike Herrmann
    Gegenblende vom 16.10.19
    https://gegenblende.dgb.de/
    (Buchauszug)

  • Piedro

    |

    @Julian86
    >> Die “soziale Marktwirtschaft” hat nie existiert und war nicht mehr als ein Slogan, mit dem die CDU ihre Wahlkämpfe bestritt. <<
    Das kann man so sehen, muss man aber nicht.

    Anfangs hat das recht gut funktioniert (auch wenn es Argumente dagegen geben mag), das Lohnniveau war in Ordnung, was natürlich auch an starken Gewerkschaften gelegen hat, die ihre Glaubwürdigkeit nicht auf dem Schröder-Altar geopfert hatten. Mit dem wirtschaftlichen Wachstum stieg auch der Wohlstand und die Sicherheit durch soziale Absicherung. Dass dies zusammengehauen wurde und Erwerbslose zur Billiglöhnerarmee der Wirtschaft wurden, inzwischen sogar die Lohnkosten vom Staat übernommen werden können und die ausgeuferte Bürokratie alles überschattet, vom Prinzip des Förderns bis hin zur Gerichtsbarkeit, dass Fördergelder zunehmend verwendet werden um diese Bürokratie zu finanzieren und die Behörden mit Verfassungsauftrag in einem nie gekannten Ausmaß rechtswidrig handeln zeigt zumindest auf, das soziale Marktwirtschaft inzwischen nicht mehr funktioniert.
    Schröder hat sich in Davos ja mächtig gefreut, dass D-Land den größten Billiglohnsektor Europas etabliert hat, das war ja auch gut für die Exportwirschaft. Die EU rügt allerdings regelmäßig unfaire Wettbewerbsvorteile wie unstatthafte Angriffe in die soziale Absicherung an – was kaum interessiert, abgesehen davon, dass die Kanzlerin in ihrer Stellungnahme schon mehrfach falsche Angaben gemacht hat. Das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft ist schon in Ordnung, wenn schon Kapitalismus, dann so. Aber es wurde systematisch ausgehebelt und durch Neoliberalismus ersetzt.

  • Julian86

    |

    In Ihrem vorletzten Satz, Don Piedro, schlage ich vor, das Wort “ist” zu streichen und durch “wäre” zu ersetzen. Dann ist es stimmig.

    Herrmann hat sich wohl auch des folgenden Buchs von 1999 erinnert:

    Oskar Faus, Mythos “soziale Marktwirtschaft”, Pladoyer für eine soziale Demokratie, Friehling-Verlag, 1999

    Ein hoch aktuelles Buch
    Darin geht es auch ganz konkret um zeithistorische Fakten und der Autor ent-kleidet Erhard vom umgehängten Mäntelchen der “sozialen” MW.

    Für die konservativen Wähler, die es ernst meinen mit der von der Union nur vor sich hergetragenen “Schöpfung” und der Würde des Menschen, sei empfohlen

    das Studium der Sozialenzklika “Quadragesimo anno” (1931).

    Man durchforste sie im Hinblick u.a. auf soziale Gerechtigkeit, Arbeit und Kapital, Natur und ergänze sie gedanklich um die seit 40 Jahren bestehenden Kenntnisse des Klimawandels.

    Hier ist der Wortlaut
    http://www.kathpedia.com/index.php?title=Quadragesimo_anno_(Wortlaut)

    Dem Teil der SPD, die demnächst über ihre Vorsitzenden und eine evt. Aufkündigung der GroKo entscheidet, mag man das obige Buch empfehlen, das es mMn vorzuschreiben gilt:

    Wir brauchen ein Plädoyer, eine Rede an die Nation durch den neuen Kanzler mit dem Titel:
    “Plädoyer für eine neue öko-soziale Demokratie”.

    Hierin müssen die durch die Ag. 2010 verursachten Verwerfungen thematisiert und am Ende abgeschafft werden. Mit der AfD oder auch der Union geht das offenbar nicht.

    Frau Merkel fällt auch insoweit aus: Sie sprach sich ja für eine “marktkonforme Demokratie” aus und hat so den von Ihnen gerügten Neoliberalismus gegen alle Vernunft auch noch befördert.

    Wohin gehst du, Deutschland?

  • cF

    |

    2/3 Gesellschaft und ihr zunehmend instabiler Zusammenhalt als Gefahr für die Demokratie

    Zu den “Unsichtbaren”, nicht politisch Repräsentierten, zählen neben den Hartz4-Empfängern laut dieser Studie auch die Jungen, die demnächst die Zukunft gestalten sollen.

    “Das Bild einer überwiegend progressiven und engagierten Jugend, das z.B. durch die Fridays-for-Future-Bewegung transportiert wird, lässt sich also nicht halten. Stattdessen zählen 45 Prozent der 18- bis 29-Jährigen zum unsichtbaren Drittel. Ihre stärke Einbindung ist im Hinblick auf die mittel- und langfristige Solidität und Lebendigkeit der Demokratie absolut zentral sein.”

    Studie
    https://www.dieandereteilung.de/

    “Zusammenhalt ist aber nicht nur wichtig für das gesellschaftliche Miteinander, sondern letztlich zentral für das Gelingen liberaler Demokratie. Eine Gesellschaft, in der „Wir gegen die“ gilt [- was die AfD forciert -] ist nicht nur anfälliger für Spaltung, sondern auch nicht in der Lage, die großen Herausforderungen unserer Zeit produktiv zu bearbeiten und um die Zukunft zu ringen – von der Klimapolitik über die Migration bis zu fundamentalen Gerechtigkeitsfragen. Zusammenhalt bedeutet auch Konfliktfähigkeit.”

    In der Wochenzeitung Die Zeit wird diese hoch aktuelle Studie behandelt
    Soziale Gerechtigkeit
    Das unsichtbare Drittel
    https://www.zeit.de/2019/44/soziale-gerechtigkeit-more-in-common-studie-demokratie-emanzipation

  • Piedro

    |

    @Julian86
    Sehr interessant, wie sich das hier entwickelt, aber wir drohen uns vom Thema sehr zu entfernen.
    “Frau Merkel fällt auch insoweit aus: Sie sprach sich ja für eine „marktkonforme Demokratie“ aus und hat so den von Ihnen gerügten Neoliberalismus gegen alle Vernunft auch noch befördert.”
    Sie sagte 2005: “Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und freie Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.”
    In welchem Zusammenhang lässt sich leicht in Erfahrung bringen.

    Nun, bisher dachte ich die Verfassung garantierte die soziale Marktwirtschaft sei aus der Verfassung abgeleitet, vielleicht nicht in alle Ewigkeit, aber zumindest während ihrer Gültigkeit…
    Aber das recht auf Existenzsicherung wurde unter ihrer Agenda ja auch ordentlich revidiert…
    Der Mehrfachen Wiederwahl stand diese Ansicht nicht entgegen. Deshalb kann Ihre letzte Frage nicht beantworten.

  • Piedro

    |

    @cF
    Auch sehr interessant, leider enthält die Auswertung einige Unschärfen. So hätte es mich interessiert, wie sich die einzelnen Gruppen auf den Osten und den Westen des Landes verteilt, auch, wenn die Anteile an der Gesamtbevölkerung schon einiges aussagt. Weites wird nicht unterschieden worin die Unzufriedenheit besteht. Es bringt nicht viel alles in einen Topf zu werfen und das Fazit zu ziehen: wir müssen da was machen – ohne zu wissen was genau beanstandet wird.

  • Werner Reisinger

    |

    @Piedro

    Begonnen habe ich 11/2006. 2007 Obdachlos. Kommentar des Stellvertreten Geschäftsführer Fischer “Ist doch mir gleich wo ihr bleibt”. Die Nennung der angemessenen Vergleichsmiete wurde verweigert. Auf den Hinweis, dass ich darauf einen Rechtsanspruch hätte, wurde der Sicherheitsdienst beauftragt mich aus dem Haus zu begleiten (31.08.2007).
    Am 30.07.2007 hat der Geschäftsführer Merl erklärt, alle Amtshandlungen würden weisungsgebunden von ganz oben erfolgen.

    Das SG hat 2008 die ersten Klagen abgewiesen. Es gäbe ja in der ländlichen Oberpfalz Wohnungen für 4,78 Euro/qm (Richter Kiesl)
    Das LSG hat 2011 die Notwendigkeit für eine Änderung gesehen (Vergleich).
    04/2012 gings erneut vors SG.
    Das Jobcenter hat argumentiert, solange man nicht vom Gericht verpflichtet werde zu handeln, werde man so weiter machen. Das SG hat diesmal das Jobcenter in die Pflicht genommen (2014).
    2015 erneut Klage wegen Erstattung/Verrechnung. SG 2017 Klageabweisung (Richterin Grünsfelder).
    09/2017 Jobcenter räumt vor dem LSG Fehler bei der Erstattung/Verrechnung ein. Vergleich.

    WR

  • Piedro

    |

    @Werner Reisinger
    Ein langer Atem, alle Achtung. Vergleichsangebote hat es keine zu geben, um den Prozess ohne Urteil zu beenden? Das wird oft gemacht, damit die Rechtsprechung sich nicht in die Verwaltungspraxis einmischt und bei allen anderen verfahren werden kann wie gehabt. Sie haben viel bewirkt.

    Genau so habe ich die Stellungnahme verstanden, in der es heißt bis jetzt habe kein Gericht die aktuelle Praxis beanstandet. Und so verstehe ich auch die Desinformation, keiner soll auf die Idee kommen seinen Anspruch durchzusetzen, notfalls auch durch eine Klage.

    “Am 30.07.2007 hat der Geschäftsführer Merl erklärt, alle Amtshandlungen würden weisungsgebunden von ganz oben erfolgen.”
    Stellt sich die Frage wen er damit meint. Den lieben Gott wohl kaum. Ich tippe mal auf den zuständigen Landrat, die Landesregierung oder der Freistaat mischen sich da eher nicht ein. Es geht ja auch um viel Geld, über eine Millionen in den letzten zwei Jahren, die natürlich niemandem vorenthalten wurde, das auch nur zu denken wäre ja böswillig, verzerrend und eine unzulässige Verzerrung des Sachverhalts, nicht wahr?

    Danke für die Auskunft und vor allem Ihr Durchhaltevermögen. Beispielhaft, und ein Signal an alle Betroffenen: nicht einschüchtern lassen, nicht vergleichen, damit es nicht mit allen anderen so weiter geht. Durchsetzen. Und wenn es bis vors Bundesgericht gehen muss. Recht ist nur Recht wenn man es durchsetzt.

  • Werner Reisinger

    |

    @Piedro

    “die Landesregierung oder der Freistaat mischen sich da eher nicht ein”
    Offiziell sicherlich nicht, allerdings lässt die Antwort auf meine Nachfrage einen Ausschluss auch nicht zu. Herr Merl meinte auf meine Nachfrage von wem die Weisungen kommen “von ganz ganz oben”.
    Dass sich das Sozialministerium nicht einmischen hat wollen kann ich allerdings bestätigen. Die damals zuständige Sozialministerin Stewens hat ihre Bediensteten beauftragt, mir mitzuteilen, sie nehme an, dass die unvermeidliche Obdachlosigkeit durch das Jobcenter wohl verhindert werde. Das Jobcenter durfte Stellung beziehen. Das war aber nicht bereit, ein Verschulden oder Mitverschulden einzuräumen. Das hat denen gereicht.

    Zur Vergleichsannahme: Aus persönlichen Gründen musste ich verschiedene persönliche Umstände in meine Überlegungen einbeziehen. Diese Konstellation hatte ich 2014 nicht.

    WR

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