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Kunstbeirat mit Hitlerbart

Der erste Regensburger Kunstbeirat wacht seit Sonntag über die Rasenskulptur. Foto: AignerWieder ein Anschlag? Bewaffnet mit einem Fernglas wacht seit Sonntag ein einsamer Gartenzwerg über die Rasenskulptur am Donaumarkt. Gelbe Kunstblumen waren es, mit denen der Park vor der Wurstfabrikruine zuletzt verziert worden war. Sie wurden wieder entfernt. Und nun das! Ein rotgewandteter Gartenzwerg mit Stadtwappen und schmuckem Hitlerbärtchen hat sich hinter den Bauzaun geschmuggelt. Ob der „Erste Regensburger Kunstbeirat“ mit seinem Fernglas in die Zukunft schaut? Die ist für den Donaumarkt noch ungewiss. Laut Stadtverwaltung hat man das Ziel, im Herbst mit einem europaweiten Investorenwettbewerb zu beginnen. Der Profit soll nach dem Willen der SPD in sozialen Wohnungsbau gesteckt werden. Ob der „Erste Regensburger Kunstbeirat“ das noch erleben wird?
Foto: AignerFoto: Aigner
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Kommentare (1)

  • Veits M.

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    Die Vermutung liegt nicht ferne, dass der Aktivist aus Karlsruhe entsandt wurde; seine ihm vielleicht von der kleinsten Bundesbehörde verabreichte Aufmachung spricht dafür, in ihm eine Art V-Mann zu vermuten.

    Sein Auftrag: als Berichterstatter versteckt zu ermitteln; aufzuklären, wer dafür in Volkes Namen verantwortlich zeichnen will, dass GRAS über den DONAUMARKT wächst. Insoweit erklärt sich das Fernglas – mit dem er auch Aus- und Draufsicht halten will, wie sich denn die PPP-Modalitäten bei der weiteren Donaumarkt-Verwicklung finanziell belastend über Generationen von Regensburger zum Nutzen der Wenigen legen sollen.

    Die u.U. optische Ähnlichkeit des Ermittlers mit Personen der Zeitgeschichte könnte beabsichtigt sein und mag das Ziel verfolgen, den gemeinen Regensburger bis zur Landtagswahl zu beschwichtigen – eine klassische paradoxe Intervention.

    “Tarnen und Täuschen” also, so dass es selbst der Heimatzeitung mit ihrem aufklärerischen Impetus nicht leicht fallen dürfte, die Bürgerschaft in gewohnter Weise, sich der Stärkung der Demokratie verpflichtet wissend, wahrheitsgemäß zu unterrichten.

    Immer jedoch kommt der V-Mann, trotz seiner Kleinwüchsigkeit, auch unbenannt, als potenzieller Zeuge in Betracht – so dass Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung.

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