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Dubiose Machenschaften eines Betreuers

Millionenvermögen in Panama-Konstrukt verschoben

Ein zweistelliges Vermögen verschwindet in einem dubiosen Stiftungskonstrukt - doch die Staatsanwaltschaft interessiert das nicht.

Ein zweistelliges Vermögen verschwindet in einem dubiosen Stiftungskonstrukt, die Fakten liegen alle auf dem Tisch – doch die Staatsanwaltschaft interessiert das nicht.

Über zehn Millionen Euro verschwanden von dem Schweizer Bankkonto einer sehr vermögenden Münchner Geschäftsfrau und landeten in einem Stiftungskonstrukt, das an eine Geschichte aus den Panama-Papers erinnert. Direktor jener Stiftung ist Walter K., erst langjähriger Steuerberater, dann gesetzlicher Betreuer der Dame, die er ins Heim stecken ließ. Die Staatsanwaltschaft scheint der Fall nicht zu interessieren.

Ihr Steuerberater sei der Einzige, dem sie vertraue, soll die damals 84jährige Margareta B. gesagt haben, als sie 2001 von einem Arzt gefragt wurde, wer denn für sie die Betreuung übernehmen könne. Die vermögende ehemalige Inhaberin eines exklusiven Modesalons war nach einem körperlichen Zusammenbruch völlig dehydriert in ihrem Haus gefunden und in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Dort wurde bei ihr eine Alzheimer-Erkrankung diagnostiziert und wenig später vom Amtsgericht München eine umfassende Betreuung für alle Lebensbereiche angeordnet.

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Die Dame kam ins Heim, die Villa wurde vermietet

Bestellt wurde, gemäß ihrem zuerst geäußerten Wunsch, ihr langjähriger Steuerberater Walter K.. Der Mann, dem Margareta B. so sehr vertraute, ließ sie umgehend in einem Heim unterbringen. „Sie wollte ihr Haus nie verlassen“, sagt eine Nachbarin unserer Redaktion. Und Geld genug, um sie dort betreuen zu lassen, wäre mehr als ausreichend vorhanden gewesen.

Doch ihr Haus, eine schöne Villa mit großem Garten im Stadtsüden von München, betrat sie bis zu ihrem Lebensende vier Jahre später nie wieder. Kurz nach der Einweisung von Margareta B. vermiete Walter K. die Villa an einen Fremden. Margareta B. starb 2005 im Pflegeheim.

Das Süppchen des vertrauenswürdigen Herrn K.

 Seitdem sind mehr als zehn Jahre vergangen. Um das Vermögen der Verstorbenen tobt ein Streit zwischen den quer über Deutschland, bis nach Regensburg verstreuten Erben auf der einen und einem Konglomerat aus Rechtsanwälten, Erbenermittlern und Steuerberatern, Immobilienmakler, Notaren und weiteren „Beratern“, die schon seit Jahren immer wieder im Zusammenhang mit Pflichtwidrigkeiten und erheblichen Unregelmäßigkeiten zum Nachteil der jeweiligen Mandanten auftauchen, auf der anderen Seite. Doch das soll vorerst noch nicht Thema der Berichterstattung sein.

Es geht weiter um den Steuerberater Walter K., der in seiner Eigenschaft als Betreuer sein ganz eigenes Süppchen gekocht zu haben scheint. Wie Unterlagen, die unserer Redaktion vorliegen, belegen verfügte Maragareta B. über ein beträchtliches Vermögen auf einem Schweizer Bankkonto.

Mehr als zehn Millionen Euro Schwarzgeld?

Kontoauszüge weisen im Jahr 2003 ein Guthaben von über zehn Millionen Euro aus. Kurz vor ihrem Tod, abseits der deutschen Steuerbehörden und ohne dass das damals für Margarete B. zuständige Betreuungsgericht davon gewusst hat, wurde ihr Konto aufgelöst und ihr Geld auf zwei Konten zweier Stiftungen, eine in Panama, eine in Holland, überwiesen.

Margareta B. war zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem im Heim untergebracht, schwerstkrank und nicht mehr geschäftsfähig. Direktor jener Stiftung niederländischen Rechts mit dem schönen Namen „Profelicitas“ („Für das Glück“) ist – das belegt ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister – der angeblich so vertrauenswürdige Steuerberater Walter K..

Stiftungskonstrukt im Panama-Stil

„Wir sind eher zufällig auf dieses Konto gestoßen“, erzählt uns Werner Mertel, einer der rund 30 Erbberechtigten. „Wir haben über den Nachlasspfleger von einem eher suspekten Informanten, vertreten durch einen anderen Münchner Rechtsanwalt, von einem Auslandsvermögen in der Schweiz gehört und dann gemeinsam mit unserer Rechtsanwältin recherchiert.“ Zunächst allerdings ohne Erfolg“.

Im April 2014 schließlich meldete sich der Ombudsmann der Schweizer Banken bei den Erben, bestätigte die Existenz eines entsprechenden Kontos und lieferte Belege dafür, dass das Guthaben in ein Stiftungskonstrukt überführt wurde, das an eine Geschichte aus den Panama-Papers erinnert. 2014 befanden sich auf dem Konto der Stiftung, unter deren Amsterdamer Adresse viele weitere Firmen gemeldet sind, über 14 Millionen Euro.

Walter K. belog Gericht und Nachlassverwalter

Walter K. hatte die Existenz eines Auslandsvermögens in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Betreuer sowie als ihr langjähriger Steuerberater stets bestritten. Im Inventar-Verzeichnis über das Vermögen von Margareta B., das er nach Übernahme der Betreuung 2001 ausfüllen musste, findet sich dazu keinerlei Eintragung. Ob diese Angaben, die in vielfacher Hinsicht Zweifel wecken, richtig sind, hat das Betreuungsgericht nie konkret überprüft.

Auf Nachfrage des Nachlassverwalters einige Jahre später erklärte Walter K. mit Blick auf die Vermögensverhältnisse von Margareta B. sogar ausdrücklich schriftlich:

„…ich (kann) mir nicht vorstellen, dass sie zu einem Vermögen von 15 Millionen € gekommen sein soll.“

Eine glatte Lüge, wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat.

Staatsanwaltschaft ermittelt eineinhalb Jahre – und stellt dann das Verfahren ein

Im Oktober 2014 erstattete Werner Mertel zusammen mit mehreren Miterben Strafanzeige gegen Walter K. und schilderte der Münchner Staatsanwaltschaft detailliert und mit Belegen die Vorgänge rund um das Auslandsvermögen von Margareta B. und die damit bestehenden Verwicklungen ihres Betreuers und Steuerberaters Walter K..

Eineinhalb Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft München II. Auch Walter K. wurde zur Vernehmung geladen. Die Aussage hat er nach Informationen unserer Redaktion verweigert. Im Februar 2016 dann die böse Überraschung: In einem nicht einmal eineinhalbseitigen Schreiben verfügt die zuständige Staatsanwältin die Einstellung des Verfahrens. Die knappe Begründung: Die Tat sei bereits verjährt. Auch eine daraufhin eingelegte Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde abgeschmettert.

„Es hätte wegen Geldwäsche ermittelt werden müssen.“

Werner Mertel macht das fassungslos. „Es werden Unsummen für Steuer-CDs ausgegeben. Wir liefern der Staatsanwaltschaft mundgerecht den Beleg für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und sie macht nichts. Die Tatsache, dass dem Freistaat Bayern dadurch zwischen drei und vier Millionen Euro an Erbschaftssteuer entgehen, interessiert scheinbar nicht“

Ähnlich geht es Mertels Rechtsanwältin Sybilla Benker. „ Nach den hier vorliegenden Fakten hätte auch hinsichtlich des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz – § 261 StGB: Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte – ermittelt werden müssen“, sagt sie uns.

Kennt die Staatsanwaltschaft die Gesetze nicht?

Es habe „genügend Verdachtsmomente bereits für einen Anfangsverdacht“ gegeben, die auch vorgetragen worden seien, so Benker weiter. „In diesem Fall liegt die Verjährungsfrist nicht bei fünf, sondern, aufgrund einer Änderung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, mittlerweile bei zehn Jahren. Diese Verjährungsfrist müsste auch im Rahmen der Ermittlungen berücksichtigt werden und weiterhin, dass die Vermögensverschiebung von dem Konto der Erblasserin auf das Konto der Stiftung Profelicitas im Jahr 2004 niemals von dem damals zuständigen deutschen Betreuungsgericht genehmigt wurde. Diese Vermögensverfügung ist deshalb unwirksam.“

Kaum Auskünfte von der Staatsanwaltschaft

Der Staatsanwaltschaft München scheint diese Änderung der gesetzlichen Vorschriften allerdings nicht bekannt zu sein, vielleicht ist sie daran aber auch nicht interessiert.

In einer äußerst knappen Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion verneint der zuständige Pressesprecher jedweden Anfangsverdacht für ein mögliches Vergehen der Geldwäsche. Alle anderen möglichen Straftaten seien bereits verjährt. Auf weitere detaillierte Fragen unserer Redaktion wird schlicht nicht eingegangen.

Wurde die Steuerfahndung eingeschaltet? Keine Antwort!

Unklar ist derzeit, ob und gegebenenfalls wann die Staatsanwaltschaft München die Steuerfahndung wegen der dubiosen Vorgänge rund um das Auslandsvermögen von Margareta B. eingeschaltet hat. Eine entsprechende Anfrage unserer Redaktion blieb mit Verweis auf das Steuergeheimnis unbeantwortet.

Betreuer Walter K. schweigt

Ebenfalls keine Antwort erhalten haben wir von Walter K.. Auch nicht auf die Frage, wie er sein Verhalten als Betreuer von Margareta B. beurteilt, die er – entgegen ihrem Wunsch – ins Heim stecken ließ. Beim Namen der Stiftung „Profelicitas“ scheint er in erster Linie sein eigenes und nicht das Glück jener Frau im Auge gehabt zu haben, die ihm so sehr vertraute.

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Kommentare (15)

  • hutzelwutzel

    |

    Bayern und sein Schwarzgeld?
    Irgendwie wird man den Verdacht nicht los, dass sich der Freistaat Bayern hier schon seit Jahren einen sehr schlanken Fuß macht. SteuerfahnderInnen werden nicht eingestellt, wenn es sein muß für geistig umnachtet erklärt, und reiche ältere Leute sowie deren Anverwandte um deren Geld gebracht.
    Man sollte dies mal im Hinblick auf Parteispenden prüfen, denn vielleicht bekommt ja die C-Partei auch aus solchen Töpfen jede Menge zugesteckt. Wundern würde es mich nicht, schließlich trägt man in Bayern traditionell Filz-Lodenhüte. ;-)

  • Stefan Aigner

    |

    Es ist dieselbe Geschichte (nur ein anderer Aspekt), deshalb ist der Link auch im Artikel enthalten.

  • Lothgaßler

    |

    Immer wieder mal wird eine Achillesverse der gesetzlichen Betreuung erkennbar: Kaum Kontrolle der bestellten Betreuer. Wenn dann ein Gauner vom Gericht zum Betreuer bestellt wird, dann fällts Justizia sehr schwer angemessen (Zeit und Härte) zu reagieren.
    Müssen die Betreuten oder deren Verwandten nachweisen welches Vermögen existiert(e) und für was das Vermögen verwendet wurde, oder muss der Betreuer Rechenschaft über das anvertraute Vermögen ablegen? Der Betreuer hat offenkundig Wissen über Vermögen zum Schaden der Betreuten und deren Erben verschleiert und dieses Vermögen dann in seinen Besitz überführt. Wann beginnt den hier die Verjährung: Ab dem Zeitpunkt zu dem der Betrüger sein Werk beginnt, oder ab dem Zeitpunkt zu dem der Betrug bekannt wird?

  • hutzelwutzel

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    @Lothgaßler:

    Erwähnen wird hier ruhig mal besonders die Betreuungsangelegenheiten im Freistaat Bayern. Schließlich hatte auch Regensburg bereits (s)einen Betreuungsskandal, und es kommen viele Leute in Versuchung – auch die Geldigen, die es nicht bräuchten – wenn bei älteren Leuten was zu holen ist, weil man diese in Heime verräumen, medikamentös stillhalten, aber vorher – falls nicht ohne Anhang – von/ mit deren Anverwandten entzweien kann. Wenn ich es einmal richtig gehört hatte – ist schon ein paar Jahre her – dann soll es in Bayern sogar die Marotte geben, dass Banken Konten von Leuten führen, die längst verstorben sind, und ohne dass hier irgendjemand für den Todesfall als Verwalter eingesetzt worden wäre.
    Wenn das nicht analog toten Briefkästen, wunderbaren Schwarzgeld-Depots nahe kommt, weiß ich auch nicht mehr.

  • hutzelwutzel

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    Lesen hier auch Steuerfahnder und Geldwäscheexperten mit? ;-)

    Auf gehts, es winken möglicherweise große Karrieresprünge, weniger in Bayern als im Bund.

  • meine10cent

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    Ich rätsle gerade, nach welcher Vorschrift bitteschön die Verjährungsfrist bei Untreue und Geldwäsche 10 Jahre betragen soll. Falls die Rechtsanwältin meint, dass es ein besonders schwerer Fall der Untreue ist (266 Abs. 2 mit 263 Abs. 3 StGB) ändert das nichts daran, dass die Verjährungsfrist nur 5 Jahre beträgt (§ 78 Abs. 4 StGB).
    Auch bei Geldwäsche nach 261 StGB, selbst im besonders schweren Fall (§ 261 Abs. 4 StGB) bleibt es bei 5 Jahren Verjährungsfrist.
    Einzig bei der Steuerhinterziehung des Betreuers, der für den Betreuten Steuererklärungen abzugeben hat , wäre an 10 Jahre Verjährung zu denken,aber auch nur für das Jahr 2004- Wenn die Frau 2005 verstorben ist, endete damit die Betreuung; die letze Steuererklärung, die der Betreuer abgeben musste, wäre die für 2004 gewesen, die dann bis 31.5.2015 abzugeben war. Auch da wird es also knapp, zudem müsste die hinterzogene Steuer bei 100.000 € gelegen haben, weil das der maßgebliche Betrag für die 10jährige Verjährung ist, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird. Und wenn man mal mit dem Einkommensteuerrechner auf der webseite des Finanzministeriums milchmädchenrechnet müssten etwas unter 250.000 € zu versteuerndes Einkommen aus den 10 Millionen € auf dem Konto in 2003 erzielt worden sein, um auf eine hinterzogene Steuer von etwa 100.000 € zu kommen. Also ab einem Zinssatz von 2,5 % käme das gerade so hin.

  • Rentnerin

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    Egal wie das gelaufen ist, das Vertrauen in unsere Justiz habe ich längst verloren.
    Ich kenne einige Fälle von Betrug, die mit der Antwort “wegen Geringfügigkeit eingestell” abgewickelt wurden.
    Es ging dabei um Schäden in Höhe von ca. 3000,– €, das ist für kleine Leute wirklich viel Geld.
    Wir kleinen Leute können also getrost Parteien wie die Linken und die AfD wählen.
    Das ist unsere einzige Waffe.
    Für die kleinen Leute kann es nur besser, aber nicht mehr schlechter werden.

  • Sir Sonderling

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    Zitat: “Wir kleinen Leute können also getrost Parteien wie die Linken und die AfD wählen.
    Das ist unsere einzige Waffe. Für die kleinen Leute kann es nur besser, aber nicht mehr schlechter werden.”

    Liebe Rentnerin, ich glaube Sie haben ein gewaltiges Problem mit der Realität. Ich möchte nichts schönreden, wir haben in diesem Land einige Probleme in Sachen Ungerechtigkeit, die dringend zu lösen wären.
    Aber aus obigem Thema abzuleiten, die AfD zu wählen, ist völliger Blödsinn. Haben Sie sich mal das Parteiprogramm angesehen und sich bewusst gemacht, wer davon profitieren würde? (Soziale) Gerechtigkeit werden Sie dadurch sicher nicht erreichen!

    Und trotz aller Probleme und Ungerechtigkeiten vor Ort gehören fast alle Bürger in Deutschland nach wie vor zu einer global betrachtet geringen Schicht privilegierter Menschen, die ohne Sorge um die tägliche Existenz in Wohlstand, Rechtssicherheit, weitgehender sozialer Absicherung und Achtung ihrer Grundrechte leben können. Sie können mir gerne jetzt diverse Probleme in Deutschland entgegen schleudern, allein – diese sind mir wohl bewusst. Ihre Aussage vom “es kann nicht mehr schlechter werden” wird dadurch aber nicht weniger falsch – sehen Sie sich doch einmal auf dem Planeten um und überlegen sich, mit wieviel Prozent der Menschen Sie gerne tauschen würden.

    Zum Artikel an sich: Ich möchte nicht wissen, wie viele Rangeleien um Geld und Immobilien es derzeit in der “Generation Erben” gibt. In meinen Augen kann ein x-Millionen-Vermögen nur auf dem Rücken von ausgebeuteten Mitarbeitern (bzw. denen von oder Zulieferern) oder gelinkten Kunden entstehen. Ich frage mich, seit wann RD Anwalt der (verhinderten) Millionenerben ist? ;-) Wenn die Herrschaften sich um den von der alten Dame zusammengerafften Geldhaufen geprellt fühlen, sollen sie halt den Rechtsweg durch die Instanzen beschreiten.

  • Rentnerin

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    Zu Sir Sonderling:
    Ich stimme Ihren Ausführungen voll zu, trotzdem verstehe ich die Justiz manchmal nicht.

  • Mr. T

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    Sehr gut argumentiert, Sir Sonderling. Die Frau Rentnerin hat’s zur Einsicht bewogen. Soziale Gerechtigkeit über die NSAfD zu erreichen ist wie eine Erkältung mit einem Kopfschuss zu vertreiben.
    Es ist auch keine Schande, als Nichtjurist die Justiz öfter mal nicht zu verstehen. Auch da passieren Fehler und “gefühlte Ungerechtigkeiten” gibt es für uns Laien immer wieder. Oder wann hat schon mal jemand die Strafe für einen Kindsmörder oder Tierquäler als gerecht empfunden?

  • Lothgaßler

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    @Sir Sonderling:
    Zur Sache vertreten Sie eine sonderbare Meinung. Hier zeigt sich ja gerade wie leicht von Gerichten bestellte Vormünder bzw. Betreuer fremdes Vermögen zu ihrem eigenen machen können, und wie schwer es ist diesen Diebstahl nach dem Recht wieder rückgängig zu machen. Der Rechtsweg wird wegen möglicher Verjährung aufgrund trickreicher Verschleierung ggf. abgeschnitten. Und als Sahnehäubchen obendrauf wird der Dieb dann noch nicht mal strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, sondern kriegt womöglich einen neues Opfer zur Betreuung vom Gericht serviert. Dergleichen erleben auch Menschen, die kein Millionenvermögen besitzen, dann gehts halt nur ums Sparbuch oder ums Häuschen.

  • tom

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    @ Sonderling und Rentnerin

    Jetzt müsst ihr nur noch seit an seit die Internationale anstimmen……

  • Stb

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    Um den Steuerberater Walter K. wenigstens berufsrechtlich zu belangen und die Sache gerichtlich zu verhandeln sollte man das Steuerberatergesetz heranziehen.

    Viel Erfolg

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drin