Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Schriftliches Urteil liegt vor

Mollath: Revision muss jetzt begründet werden

Das schriftliche Urteil im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath liegt vor. Jetzt muss sein neuer Verteidiger die eingelegte Revision begründen. Ob er damit Erfolg hat, ist fraglich. Von David Liese
mollath

Gustl Mollaths neuer Verteidiger muss nun die eingelegte Revision begründen. Foto: Archiv / ld.

Die Urteilsbegründung im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath ist da. Auf etwa 120 DIN A4-Seiten legt die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Escher den Freispruch Mollaths ausführlich dar. Damit kann jetzt auch das formale Verfahren der Revision, die Mollaths neuer Verteidiger Adam Ahmed eine Woche nach dem Urteilsspruch eingelegt hatte, beginnen. Sobald das schriftliche begründete Urteil Ahmed erreicht, hat er einen Monat Zeit, die Revision beim Landgericht Regensburg zu begründen. Daraufhin kann die Staatsanwaltschaft eine Gegenerklärung abgeben. Zuständiges Revisionsgericht wäre der Bundesgerichtshof.

Zulassung der Revision ist eher unwahrscheinlich

Ob Gustl Mollath mit seinem Freispruch überhaupt Chancen auf eine Revision hat, ist fraglich. Denn notwendige Voraussetzung für deren Zulassung ist, dass der Angeklagte einer sogenannten „Beschwer“ unterliegt. Nach Meinung vieler Rechtsexperten gilt ein Freispruch – egal aus welchen Gründen – gemeinhin nicht als „Beschwer“ und kann damit auch keine Grundlage für eingelegte Rechtsmittel sein. Mollath wurde im Wiederaufnahmeverfahren von den Vorwürfen, seine Ex-Frau geschlagen, gewürgt und gebissen zu haben, freigesprochen. Das Gericht sah die Taten jedoch als erwiesen an: Lediglich der Umstand, dass eine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht ausgeschlossen werden konnte, führte zu einem Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“. Auch in den übrigen ihm zur Last gelegten Straftaten – Reifenstechereien und Freiheitsberaubung – wurde Gustl Mollath in Regensburg freigesprochen.

Mollaths neuer Anwalt strebt weiteren Wiederaufnahmeantrag an

Das Wiederaufnahmeverfahren war auf Betreiben von Mollaths damaligem Anwalt Gerhard Strate zustandegekommen und der Anlass, dass Gustl Mollath nach sieben Jahren aus der forensischen Psychiatrie entlassen wurde. Während des neuen Prozesses überwarf er sich mit Strate. Sein neuer Anwalt Adam Ahmed dachte auch über ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall der Psychiatriepatientin Ilona Haslbauer nach, um diese zu rehabilitieren. Letztere tourt mittlerweile mit Nina Hagen durch Deutchland. Alle Berichte zum Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath finden Sie hier.
Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (1)

  • Daniel Berg

    |

    Auch wenn ich normalerweise eher pro reo eingestellt bin hoffe ich doch dass der 1 Strafsenat des BGH diese lächerliche Revision verwirft. Ich habe mir sämtliche Verhandlungstage angesehen und der Schluss den die Richter ziehen ist richtig und nicht angreifbar

Kommentare sind deaktiviert

drin