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Neuer Anwalt, neues Glück?

Mollath will in Revision

Gustl Mollath ist nicht zufrieden: Gegen das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren hat er am Donnerstag Revision einlegen lassen. Mit seinem Rechtsanwalt aus dem Regensburger Prozess, Gerhard Strate, schien das nicht zu machen zu sein.

Von David Liese

Kämpft weiter für einen “Freispruch ohne Wenn und Aber”: Gustl Mollath. Foto: ld

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Schon kurz nach der Urteilsverkündung machte Gustl Mollath deutlich, dass er mit dem Ergebnis des Wiederaufnahmeverfahrens unzufrieden sei: Jetzt hat Mollath über den Münchner Anwalt Adam Ahmed, der unter anderem auch die kürzlich entlassene Psychiatrie-Insassin Ilona Haslbauer vertritt, Revision einlegen lassen.

Laut einer Meldung des Bayerischen Rundfunks ging Mollaths Fax bei der Justiz am Donnerstag ein – quasi auf den letzten Drücker, da die Frist für eine Revision mit dem heutigen Freitag bereits verstrichen wäre.

Gustl Mollath war im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg zwar freigesprochen worden, jedoch sah es die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher für erwiesen an, dass Mollath seine Ex-Frau Petra M. im August 2002 mehrfach geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt hat.

Dass Mollath zum Tatzeitpunkt unter einer wahnhaften Störung litt, hielt das Gericht zumindest für möglich. Es folgte deshalb dem Rechtsgrundsatz Im Zweifel für den Angeklagten” und ging von einer Schuldunfähigkeit Gustl Mollaths zum Tatzeitpunkt aus.

Mollaths Freispruch stand im Regensburger Prozess von vornherein fest, da ein Angeklagter in einem Wiederaufnahmeverfahren kein für ihn schlechteres Urteil erhalten darf als im Ausgangsverfahren. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Jahr 2006 stand am Ende zwar Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie, allerdings war er als schuldunfähig, weil wahnkrank freigesprochen worden.

Mit ihm will Mollath in Revision gehen: Adam Ahmed. Foto: Archiv/as.

Ob Mollath, der sich eine vollständige Rehabilitation und einen Freispruch ohne Wenn und Aber” wünschte, mit seiner Revision Erfolg hat, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Dass ein solcher Schritt mit Mollaths Anwälten aus dem Wiederaufnahmeverfahren, Gerhard Strate und Johannes Rauwald, nicht zu machen sein würde, lag nahe. Zwischen dem Angeklagten und seinen Verteidigern kam es schon während des Regensburger Prozesses zu Zerwürfnissen. Erst Ende letzter Woche hatte Strate seinen Ex-Mandanten noch einmal öffentlich für sein Verhalten vor Gericht kritisiert.

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Kommentare (14)

  • Walter Wehpunkt

    |

    Na dann freuen wir uns mal auf eine unterhaltsam-spannende Fortsetzung der Mollath Geschichte.

    Wenn die Aussage des RA Strathe aus dem verlinkten FOCUS-Artikel stimmt:
    „Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss“
    … dann also werden die Funken weiter sprühen, die Erde wird donnern und beben und giftig-heiße Nebel drohen den Blick zur Wahrheit zu verschleiern.

    Wohlan denn, ihr investigativen Vulkanforscher, packt Eure Rücksäcke und marschiert zum Vulkan. Schließlich will der mündige Bürger unterhalten werden.

  • Bronischewski

    |

    Ja nun.
    Dann wird der BGH das Urteil nehmen, wird einen Kurzbrief verfassen und dort wird drin stehen:

    “Der Senat beabsichtigt die Revision als unzulässig zu verwerfen.
    Es wird anheim gestellt, die Revision zurück zu nehmen um Kosten zu vermeiden.
    Auf richterliche Anordnung

    XXXXXXXXXXXXXX

    Vors. Richter am BGH”

  • Dolittle

    |

    Verständlich, dass Gustl Mollath mit dem Urteil des LG Regensburg unzufrieden ist. Die Beweiswürdigung des Gerichts mag teilweise vertretbar gewesen sein, überzeugend war sie nicht.

    Gerade weil das Gericht überzeugt war, Mollath habe seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Doch die objektiven Indizien dafür waren sehr, sehr dünn. Wenn auf solchen Grundlagen in deutschen Gerichtssälen Recht gesprochen wird (und das wird es wohl häufig), dann bleibt immer ein fader Beigeschmack. Der wird hier noch dadurch verstärkt, dass etliche Würdenträger der Bayerischen Politik und Justiz ein nicht geringes Interesse daran hatten, das Justizopfer Mollath trotz rechtswidriger Psychiatrisierung und formalen “Freispruchs” als Täter darzustellen.

    Es passt zu Herrn Mollaths Persönlichkeit, dass er das auch nicht akzeptieren kann.

    Doch jemand, der erlebt hat, was ihm widerfahren ist, wird nicht nur immerwährendes Misstrauen gegen staatliche Institutionen hegen. Er wird auch so oder so in der Justiz keine Gerechtigkeit finden. Auch nicht in der Bundesdeutschen. Denn schon das Recht ist schon per se ungerecht, wenn es um die Restitution des eigenen Unrechts geht.

  • Nico

    |

    das Gericht kam zur Überzeugung , dass……..eine Revision dagegen..??? bin jetzt sehr gespannt , ob das überhaupt möglich ist, aus formalen Gründen natürlich….

  • Hans

    |

    Ich finde es nicht in Ordnung wenn einerseits Herr Mollath im Urteil als Gewalttäter und Körperverletzer seiner damaligen Ehefrau dargestellt wird und andererseits eine Revision als eher unwahrscheinlich bzw. unmöglich eingestuft wird weil Herr Mollath durch das Urteil angeblich keine “Beschwer” erfährt. Ich finde das ist eine ganz erhebliche Beschwer! Auch wenn sich das Urteil nicht in negativen strafrechtlichen Konsequenzen für Herrn Mollath darstellt ist er doch durch das Urteil auf ewig als Straftäter und Körperverletzer abgestempelt, das ist so nicht in Ordnung, jedenfalls nicht ohne zweifelsfreie Beweise zu seiner Schuld. Was da bisher vorgetragen wurde ist als Beweis nicht geeignet, eher im Gegenteil.

  • Wahrheitssucher

    |

    Die Revision ist notwendig, um die schwerwiegenden
    Menschen- und Grundrechtsverletzungen gegenüber
    Herrn Mollath nicht zu akzeptieren und die Rechts-staatlich-keit zu verteidigen. Sehr enttäuschend ist die
    fragwürdige Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über das WA-Verfahren:

    Nachdem die Journalisten Herr Przybilla und Herr Ritzer sehr umfassend und kritisch ein Jahr lang über den Fall Mollath berichtet
    hatten, wurde die Berichterstattung über das WA-Verfahren durch den langjährigen erfahrenen Gerichtsreporters Hans Holzhaider v o r d e r g r ü n d i g objektiv fortgesetzt.
    Am Donnerstag, den 14.Aug.2014! berichtete Herr Holzhaider mit dem bildzeitungsreifen Titel: “Der seltsame Gust Mollath” sehr ausführlich über das fragwürdige Marathon-Plädoyer des Oberstaatsanwalts Meindl.
    Zwei Tage v o r dem Urteil verstieg sich der SZ-Journalist mit einer fettgedruckten Überschrift mit der Aussage:
    “Der Mensch hat ein Recht auf Schrullen, aber nicht auf das
    Durchstechen von Reifen”. Eine üble Vorverurteilung, die dann durch den Freispruch von der Sachbeschädigung bestätigt wurde!
    Eine Berichterstattung über das überzeugende Plädoyer des Herrn
    Dr. Strate erfolgte nur mit den Worten:Gerhard Strate stellte die Ex-Frau und deren Schwägerin, die zweite Belastungs-zeugin als Lügnerinnen dar; die Belege, die er dafür aufführen konnten blieben d ü r f t g.. Nach der Urteilsverkündigung setzte Holzhaider seine Gerichtsreportage ausschließlich im Bayern-Teil am Samstag den 16.8.2014 mit dem Artikel “Die Passion ist zu Ende” fort.
    Er berichtete über die Einschätzung von Dr. Strate mit seinen Worten:
    “Das ist ein sorgfältig begründetes Urteil, das geht a b s o l u t
    in Ordnung”.Klasse finde er, wie das Gericht den Vorwurf der Sachbeschädigung auseinandergenommen habe. “Völlig klar” werde aus der Urteilsbegründung, dass das Urteil des LG Nürnberg mit dem Mollath in die Psychiatrie eingewiesen wurde, ein Unrechtsurteil gewesen sei:”Die Psychiatrisierung hätte nicht stattfinden dürfen”.

    Wenn auch diese Berichterstattung den Anschein erweckt objektiv zu sein, ist sie durch die obigen Aussagen ausgesprochen einseitig und schwerwiegend m a n i p u l a t i v. Insbesondere durch die unzureichende Berichter-stattung über das Verteidigerplädoyer. Damit wurde der offensichtliche Belastungseifer der Ex-Frau verschwiegen und der Gesamtzusammenhang im Fall Mollath geht insbesondere in der Berichterstattung über das Urteil m.E. bewußt verloren. Leserzuschriften über das WA-Verfahren wurden nur über die Zwangsbeobachtung durch Prof. Nedopil veröffentlicht.
    Die Berichterstattung durch Herrn Holzhaider hat m.E. das sehr fragwürdige Urteil publizistisch vorbereitet und ist der renommierten Süddeutschen Zeitung nicht würdig.
    Herr Heribert Prantl hat zumindest die gesellschafts-politische Bedeutung von Herrn Mollath im deutschland-weiten Teil der SZ gewürdigt.

  • Mollath II

    |

    Es ist nicht einfach in solchen Verfahren die Akten des ersten und zweiten Prozesses zu kennen.

    Auf Bayern-grundrechte.de ist ein Versuch einiges zusammenzufassen was nach Urteil relevant ist.

    Das Rechtsmittel ist ja nicht nur zu diskutieren ob es zulässig ist sondern auch um was es alles gehen kann.

  • Rosco Runners

    |

    Spätestens jetzt komme ich im Bezug auf Herrn Mollath auch ins Zweifeln! Anstatt seinen Freispruch zu akzeptieren, sucht er nun wieder die Öffentlichkeit. Vielleicht braucht er derzeit auch finanziell die Öffentlichkeit. Wer weiß…

  • Es reicht!

    |

    Ich komme mehr und mehr zu der Auffassung, dass der werte Herr Mollath im Oberstübchen möglicherweise doch nicht ganz in Ordnung ist. — Komm Gustl, lass es jetzt gut sein. Genieße Dein Leben, such’ Dir einen Job und verbringe den Tag mit Arbeit, dann vergeht vielleicht auch das Summen im Kopf. Und die Mehrheit der Gesellschaft wäre sehr dankbar, nichts mehr von diesem ewigen Schmarrn lesen zu müssen.

  • Jens

    |

    Bitte keine Beleidigungen verbreiten. Sachlich kann diskutiert werden, ob Herrn Mollath Unrecht gegenüber seiner Ex nachgewiesen wurde und ob der Revisionsantrag wirklich dazu beitragen kann, Justiz- und Psychiatrieversagen, Regelungs- und Weiterbildungsmängel fruchtbar aufzuklären.

    Jedenfalls ist Herr Mollath zu lange und zu vielseitig erniedrigt worden. Umso weniger verdient er nun feige Spekulationen über sein Oberstübchen.

  • Jürgen R.

    |

    @Es reicht!

    Ich denke mal, dass Herr Mollath im “Oberstübchen” mehr in Ordnung ist, als manch einer, der sich anmaßt, über ihn urteilen zu müssen, ohne jedoch den Zusammenhang auch nur ansatzweise zu begreifen!
    Das sind dann aber diejenigen, die am lautesten schreien, wenn ihnen selbst nach ihrer Auffassung Unrecht widerfährt

  • Ernst Seler

    |

    Es ist durchaus möglich, der neue Anwalt von Herrn Mollath schafft es, die “Beschwer” trotz des Freispruches aufzuzeigen. Ich selbst habe einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vorliegen, in welchem eine Kammer eine “Beschwer” für meine Person zugesteht, obwohl das Gerichtsverfahren (drei Richter nacheinander, keinen sah ich; entdeckte die vielen Richer nur durch Akteneinsicht) zu meinen Gunsten ausging, eine amtliche Betreuung (wegen der Schulkreuzangelegenheit) verneinte. Ich hatte durch Akteneinsicht entdeckt, ein Richter hatte im Geheimen psychiatrische Ferngutachten erstellen lassen (sie sind rechtlich unzulässig), welche die Notwendigkeit einier amtlichen Betreuung verneinten. Und trotzdem gab es eine “Beschwer”, da jegliche psychiatrische Bewertung meiner Person (ohne Rechtsgrundlage) Grundrechte verletzt, auch wenn die sog. Gutachten zu meinen Gunsten ausfielen. Ich habe den Vortrag der psychiatrischen Stellungnnahme von Herrn Prof. Nedopil live mitgehört. Der Text ist auf der website von Anwalt Strate nachzulesen. – Herr Mollath war für Herrn Strate ein schwieriger Mandant, aber die Befürchtungen von Herrn Mollath hatten sich ja bewahrheitet. Herr Strate ging davon aus, die psychiatrische Schiene wird nicht im Prozeß eröffnet. Strate stellte zwar einen Antrag, Herr Prof. Nedopil solle nicht anwesend sein, doch er wurde abgewiesen. Intuitiv ging ich davon aus, hier wäre eine sofortige Verfassungsbeschwerde möglich gewesen. Herr Mollath hatte gegenüber dem Fernsehen – konnte das ganze Interview live in den Fluren des Gerichtes mithören – in knappen, klaren Worten verdeutlicht, warum es einen Rechtskonflikt gibt. Auf der einen Seite das Recht auf Aufklärung, also Anwesenheit des Psychiaters, auf der anderen Seite sein Recht zur persönlichen Verteidigung, welche er durch die Anwesenheit des Psychiaters nicht frei wahrnehmen könne, also nur eingeschränkte Äußerungen. Herr Mollath hatte ja sein angekündigtes Schweigen nicht durchgezogen.
    Möglicherweise erkennt der BGH oder das BVerfG durchaus die Notwendigkeit, die Frage der psychiatrischen Gutachten zu hinterfragen. Ich habe jedenfalls einen Beschluß des BVerfG aus dem Jahre 1997, welcher in diese Richtung weist. Es ist eine Unsitte der Behörden und Gerichte, über den Bürger psychiatrische Gutachten erstellen zu lassen. Zu viel Möglichkeit der Willkür durch Psychiater ist gegeben. Bei Herrn Mollath wurde sein Hinweis, meine innere Stimme sagt mir (Stimme des Gewissens) zur Grundlage für die Phantasie des Psychiaters ein mögliches Stimmenhören in seinem Gutachten festzuhalten, das möglicherweise eine Schizophrenie begründet, also lauter Phantasterei der Psychiatrie. – Dem kann möglicherweise der neue Anwalt von Herrn Mollath ein Ende bereiten. – Übrigens erfahre ich nun hier, wie Herr Holzhaider mit der “Reifenstecherei” Herrn Mollath vorverurteilte. Ich erlebte Herrn Holzhaider jeden Tag im Gerichtssaal, all die Koryphaen der Medien. Es gehört auch Mut dazu, trotz der öffentlichen Meinung, nicht klein beizugeben. Wer die Äußerungen des Richters Herrn Fahsel kennt, weiß, warum Herr Mollath mit dem jetzigen Urteil nicht zufrieden ist:

    “Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stutt-gart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie un-zählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staats-anwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nen-nen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System ge-deckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann über-kommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.” Frank Fahsel – Richter a.D. am Landgericht Stuttgart, in der Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008

  • Mollath: Revision muss jetzt begründet werden | Regensburg Digital

    |

    […] kann jetzt auch das formale Verfahren der Revision, die Mollaths neuer Verteidiger Adam Ahmed eine Woche nach dem Urteilsspruch eingelegt hatt…, beginnen. Sobald das schriftliche begründete Urteil Ahmed erreicht, hat er einen Monat Zeit, die […]

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