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Eine Entschuldigung, ein Ausblick und ein Aufruf

Ich gehe in Sack und Asche. Eine Gegendarstellung hat der Betroffene zwar nicht gefordert. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle dringend etwas richtig stellen: Ulrich Perchermeier hat niemandem einen Stinkefinger gezeigt. Aber weil ich schlampig recherchiert, der Aussagen von Personen vertraut habe, die ich für vertrauenswürdig hielt und – das ist eigentlich der größte Fauxpas – nicht einmal bei Herrn Perchermeier nachgefragt habe, habe ich das in einem Artikel behauptet und auch noch groß breitgetreten. Eine aufrichtige und ernstgemeinte Entschuldigung an dieser Stelle, Herr Perchermeier. Eine Entschuldigung, ein Ausblick und ein Aufruf Erfreulich ist es in diesem Zusammenhang aber, dass uns zu den vielen anderen Themen, die wir bislang in unserer kleinen Zeitung behandelt haben, keine oder allenfalls geringfügige Richtigstellungen erreicht haben. Offenbar entspricht alles den Tatsachen, was wir Ihnen so auftischen, was einerseits freut, andererseits ein bedenkliches Bild auf einige Vorgänge in dieser Stadt wirft. Aber vielleicht war auch alles falsch und man hält im Wahlkampf lieber den Mund und ist lieb und nett. Nach dem Gang zur Urne werde ich möglicherweise mit Richtigstellungen überzogen, dass es nur so raucht. Dann werden Sie mich wieder in Sack und Asche gehen sehen. Fürs Erste gehe ich aber am Sonntag wählen – auch wenn’s manchmal schwer fällt. Ihnen auch? Gehen Sie trotzdem. (Ent)spannende Lektüre!
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Kommentare (17)

  • Martin M. Daut

    |

    Sehr geehrter Herr Aigner,
    dass niemand Richtigstellungen verlangt, liegt weniger an der Richtigkeit Ihrer Rerchechen. Vieleicht nimmt man Sie nur nicht so wichtig. Ich hoffe, Ihr Ego übersteht’s.
    Gruß MMDaut

  • Karl Anders

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    Sehr geehrter Herr Daut,

    schade, dass Ihnen nicht INHALTLICHES zu den Vorwürfen einfällt, die man Ihnen macht.

    Ich finde es bezeichnend, wenn Sie stattdessen eine Zeitung persönlich angreifen. “Getroffene Hunde bellen”, sagt der Volksmund.

  • Parteiloser

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    Herr Daut, gibt es ein Anerkenntnis bzgl. ihrer – so wurde berichtet – Aussage: Den Gottl werde ich abschlachten?

  • Martin M. Daut

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    Nein, diese Bemerkung habe ich nie gemacht.
    MMD

  • Karl Anders

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    Herr Daut, Frau Monika Z. hat sich bestechen lassen. Warum haben Sie sie dennoch befördert?

  • Martin M. Daut

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    Sehr geehrter Herr Anders,
    Ihre Frage verstehe ich nicht. Unter meiner Verantwortung wurde die genannte Person als stellvertretende Abteilungsleiterin abgelöst. Das war wohl keine Beförderung. Was nach dem 7. Januar geändert wurde, dafür kann ich nun wirklich nichts.
    MMDaut

  • Martin M. Daut

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    Kleiner Nachtrag: auch wenn es dem landläufigen Gerede widerspricht: bis jetzt ist kein einziger Fall von Bestechlichkeit nachgewiesen.

  • Powerman

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    Sehr geehrter Herr Martin M. Daut,
    seit wann stellt die Staatsanwaltschaft in Deutschland Ermittlungen gegen Unschuldige nur noch gegen Geldzahlung ein? Ihre letzte Äußerung ist so hanebüchen wie ihr Eiertanz, den Sie um Ihr kommen oder nichtkommen zu einer Stadtratssitzung mit Stadtrat Reipl aufgeführt haben. Den armen Riepl haben sie ja ganz schön auflaufen lassen.
    Es steht bisher unwidersprochen im öffentlichen Raum, dass Frau Z. bezahlt hat und dies Voraussetzung für die Verfahrenseinstellung war. Auch würde sich eine unschuldige Frau Z. wohl sehr schnell gegen eine Versetzung oder Gehaltskürzung wehren.
    Die Bürger dieser Stadt sind nicht so blöd, wie manche Politiker und Geschäftsführer glauben. Danke dem Wochenblatt für die Aufklärung dieses Sumpfes.

  • Martin M. Daut

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    Ach Herr Powerman, man sollte halt unterscheiden. Bestechlichkeit (da tut man etwas für die erhaltene Gefälligkeit) und Annahme von Voteilen (das tut jeder, der von einem Geschäftspartner ein Weihnachtsgeschenk annimmt) sind rechtlich zwei Paar Stiefel. Bestechlichkeit hätte zweifellos zur Kündigung geführt, Vorteilsannahme ist nach § 10 Bundesangestelltentarif anders zu beurteilen. Das ist übrigens auch der Unterschied zum Fall der Regensburger Müllfahrer.
    Bisher wurde Frau Z. keine einzige unrechtmäßige Wohnungsvergabe nachgewiesen. Aber Differenzierung ist wohl nicht angesagt. So argumentiert es sich eben leichter.

  • Reiner Gottl

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    Zur Vermeidung von weiteren Irritationen.
    In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft heißt es:
    “Das Verhalten der Beschuldigten Z. ist strafbar als Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in drei tatmehrheitlichen Fällen nach §§ 299 Abs. 1, 53 StGB. Insbesondere angesichts dessen, dass ihre Mandantin (Monika Z.) geständig ist und nicht vorbestraft war und die Arbeitgeberin der Beschuldigten im Verfahren mitteilte, dass es sich jeweils um frei freifinanzierte Wohnungen gehandelt habe und die interen Kriterien für die Vergabe als solche nicht verletzt worden seien “,…
    Herr Daut was geben Sie denn da von sich? Sie kennen doch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Zumindest bei den drei genannten Fällen wurden Zahlungen in Höhen von 460 € bis 800 € je Wohnungsvergabe gezahlt und ist nachgewiesen. Die Angaben der Stadtbau waren auch falsch. Eine Wohnung ist nachweislich öffentlich gefördert. Eine Erdgeschoßwohnung wurde an zwei junge Männer vermietet. Die Vergabelichtlinien der Stadtbau sagen dazu was ganz anderes. Diese sollten Sie kennen.
    Dass Sie eine gelernte Arzthelferin zur stellvertretenden Abteilungsleiterin gemacht haben, kann sowieso niemand verstehen.
    Bestechung bleibt Bestechung.

  • Reiner Gottl

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    Über die Äußerung “abschlachten” gibt es seit letzter Woche ein Anerkenntnisurteil zu Lasten der Stadtbau. Darüber macht die Stadtbau natürlich keine Pressemitteilung.

  • Martin M. Daut

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    Sehr geehrter Herr Gottl, Ihre Angelegenheiten mit der Stadtbau bewegen mich seit acht Wochen nicht mehr. Das wissen Sie doch. Auf einem anderen Blatt steht, dass ich die Äußerung “abschlachten” im Zusammenhang mit Ihnen nie gebraucht habe. Ihr Förderer Rudolf Winkler, den Sie dafür als Zeuge genannt hatten, hat Ihnen dafür damals vor Gericht heftig den Kopf gewaschen. Sie erinnern sich doch noch? Bleibt Ihr Freund J.G. Zu dem soll ich derartiges am 22. August 2001 auf dem Parkplatz der Stadtbau gesagt haben in Gegenwart seines Kollegen S.H. Dumm nur, dass der damals vier Wochen in Urlaub und dazu im Ausland war. Sie sollten wissen, wie dünn das Eis ist.
    Ein interessanter Aspekt ist, dass Sie, anders als ich, offensichtlich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft so gut kennen. Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass Sie mit jemandem in Verbindung stehen, der sich dazu widerrechtlich Zugang verschafft hat. Feine Freunde!

  • Immer langsam.

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    Meine Herren Daut und Gottl (falls die Namen hier identisch mit den Personen), ist Ihnen beiden jemals der Gedanke gekommen, dass man Sie beide nur benutzt hat?

  • Reiner Gottl

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    Herr Daut die Ermittlungakte ist Ihnen im Detail sehr bekannt.Ihr Anwalt hat dies in der Plenumssitzung eindeutig dargestellt. Zu denken gibt, dass Sie diese vorsätzlich verschleiern. Zum Zeugen G. sollten Sie die Gerichtsakten nochmals eindringlich studieren. Darin ist kein Datum genannt. Die Aussage interpretieren Sie schon wieder einmal falsch. Darin steht:” Ich glaube es etwa zwei bis drei Monate vor der Wiederbestellung von Herrn Daut als Geschäftsführer. Es könnte August 2001 gewesen sein, ganz sicher bin ich mir aber nicht.”
    Was Sie am 22.08.01 zu wem gesagt haben, ist Ihre Sache.
    Ich empfehle Ihnen, wenn Sie was schreiben, sollten Sie sich zuerst einmal ausreichend informieren.
    Ihre unwahren Kommentare sind müssig.

  • Martin M. Daut

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    Herr Gottl,
    1.) Das Datum 22.8. stammt aus Ihrer eigenen Klageschrift.
    2.) Dass ich die Akten nicht gelesen habe dürfen Sie mir glauben. Das hat im Auftrag der Stadtbau Rechtsanwalt Weinmann getan, der dann auch die weiteren Schriite empfohlen hat. Aber lassen wir’s, schade um die Zeit.

  • Reiner Gottl

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    RA Weinmann hat in der Plenumssitzung erklärt, dass Sie die Ermittlungsunterlagen am 6.12.06 erhalten habe. RA Weinmann hat diese von Ihnen im März 2007 bekommen. Das können Sie keinem weiß machen, dass Sie mehere Monate die Akten nicht gelesen haben. Was haben Sie in dieser Zeit getan?
    Auch meine Mobbing-Klageschrift sollten Sie nochmals genauer lesen.
    Sie waren wohl mit allen Angelegenheiten nicht immer auf dem Laufenden.
    Was haben Sie mit dem angeblichen Versicherungsbetrug des Prokuristen K. gemacht? Haben Sie sich diese Unterlagen auch nehmen lassen?

  • Redaktion Wochenblatt Digital

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    Sehr geehrte Herren Daut und Gottl,

    Wochenblatt Digital eignet sich als unabhängige und überpateiliche Tageszeitung nicht für einen persönlichen Schlagabtausch. Deshalb können wir Ihre weiteren Kommenare in diesem Fall hier leider nicht mehr veröffentlichen.

    Die Redaktion

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