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„Keine Verpflichtung zu handeln“

Nach Wohnungsbrand: Stadt lässt Mann auf der Straße stehen

Nach einem Wohnungsbrand verlor Ernst Müller fast alles. Mit seiner Bitte um vorläufige Unterbringung in einer städtischen Notwohnung wurde er abgewiesen. Im Ergebnis war er ein ganzes Jahr lang obdachlos. Die Stadt Regensburg glaubt dennoch, alles richtig gemacht zu haben.

Nach einem Brand in seiner Wohnung lebte Ernst Müller ein Jahr lang auf der Straße. Symbolfoto: Wikimedia Commons

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Otmar Spirk

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Weihnachten 2018 begann für den unfreiwillig obdachlosen Ernst Müller (Name geändert) gut. Er durfte bei einem Bekannten übernachten. Endlich mal wieder ein paar Tage in einer warmen Wohnung. Der Weihnachtsabend endete für ihn mit der Attacke eines anderen Gastes. Er wurde verletzt. Ein weiterer Tiefpunkt in einer schwer begreiflichen Geschichte.

Was war passiert? Bis Juni 2018 wohnte Müller in einem Altbau in der Regensburger Altstadt. Als er dann an einem Sommerabend einschlief, ahnte er nicht, dass er in einem Krankenhaus wieder aufwachen würde. In seiner Wohnung brach ein Feuer aus. Viel Glück und einem Nachbarn hat er es zu verdanken, dass er gerettet und mit schweren Rauchvergiftungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Die Brandursache sei bis heute ungeklärt, sagt er.

Krank, gekündigt, wohnungslos

Es folgte Tiefschlag für Tiefschlag. Noch im Krankenbett habe ihm eine Schwester von seinem Arbeitgeber ausgerichtet, dass er gekündigt sei – er befand sich noch in der Probezeit. In die Wohnung konnte er nicht mehr zurück. Sein kompletter Hausstand war futsch. Nach gut zehn Tagen musste Müller das Krankenhaus verlassen – mit einer bleibenden Schädigung beider Lungenflügel und immer noch schwer angeschlagen. Etwas Glück hatte er zumindest: Ein Zimmermitbewohner im Krankenhaus nahm ihn mit zu sich nach Hause und gab ihm zumindest etwas zum Anziehen.

Anschließend wohnte Ernst Müller in Billig-Pensionen, aber das Geld reichte nicht lange. Im Juli machte er sich auf zur „Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ beim Sozialamt der Stadt Regensburg. Er schilderte dem Sachbearbeiter seine Situation und bat um vorläufige Unterbringung in einem Zimmer der Stadt. Er informierte, dass er neben der akuten Lungen-Schädigung anerkannter Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 70 „Prozent“ sei und unter Angstzuständen leide, wenn er mit fremden Menschen zusammen sein müsse.

Notwohnung nur mit Attest

Damit über-erfüllte Müller eigentlich sämtliche Kriterien, die Gerichte einheitlich voraussetzen, damit eine Stadt verpflichtet ist, Obdachlose ganztägig in einer Notwohnung unterzubringen: Er war unfreiwillig obdachlos, offensichtlich hilflos und nicht in der Lage, aus eigener Kraft zumindest sofort eine neue Wohnung zu finden.

Das alles habe den Sachbearbeiter kalt gelassen, erzählt Müller. „Den hat viel mehr interessiert, wie ich obdachlos geworden bin.“ Vielleicht sei er daran ja selber schuld. Ergebnis des Gesprächs: Er dürfe jederzeit im städtischen Obdachlosenasyl in der Taunusstrasse übernachten, so der Sachbearbeiter. Außerdem drückte man ihm eine Liste mit Pensionen und Wohnungsbaugesellschaften in die Hand, wo er sich um eine Wohnung bewerben könne. Wenn er aber mehr wolle, müsse er ein ärztliches Attest vorlegen, um die Notwendigkeit für eine Notwohnung zu begründen.

Schon allein die Art und Weise dieser Ablehnung ist rechtswidrig. Behörden sind gesetzlich verpflichtet, eine ablehnende Entscheidung schriftlich zu geben. Mit rechtlicher und tatsächlicher Begründung und dem Hinweis auf ein in diesem Fall bestehendes Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht.

Keine Chance bei Wohnbaugesellschaften

All das wusste Müller aber nicht. Am Ende lebte er ein Jahr lang – von Juli 2018 bis Ende Juni 2019 – in Regensburg auf der Straße. Zum Teil durfte er für eine kurze Zeit bei Bekannten nächtigen, dann habe er wieder eine Zeit lang im Stadtpark, unter Brücken, oder an anderen Orten geschlafen, wenn er nicht gerade von der Polizei verscheucht worden sei, erzählt er. Einmal habe er sich bei einer Polizeikontrolle sogar nackt ausziehen müssen.

Obdachlos zu sein sei nur mit der Betäubung durch Alkohol zu ertragen. Aber er habe es geschafft, in der Regel beim Bier zu bleiben und nur wenig „harte Sachen“ zu trinken. Sehr dankbar sei er einer Sachbearbeiterin im Jobcenter der Stadt. Die habe damals wirklich das Möglichste für ihn getan…

Müller läuft, so erzählt er es, in diesem Jahr von Pontius zu Pilatus, um eine Wohnung zu bekommen. Es habe es bei Vermietern versucht, der Sozialbürgermeisterin, karitativen Einrichtungen, einigen Parteien. Entweder sei er nicht vorgelassen worden oder es sei bei leeren Worten geblieben. Aufgrund seines städtischen Vormerkbescheides für Wohnungssuchende bekam er zwar Ladungen zur Wohnungsbesichtigung, wurde aber nirgendwo genommen. Geradezu typisch ist dies für alleinstehende Obdachlose, so die Berufserfahrung des Autors.

Sozialamt fordert Gutachten

Als Ende 2018 das Kälteschutzhaus der Stadt in der Wöhrdstraße eröffnet, schläft Müller nur eine einzige Nacht lang dort. Die Nähe anderer obdachloser Männer in den gemeinschaftlichen Übernachtungszimmern habe ihm Angst gemacht. Das ist ein wunder Punkt in Müllers Vita: Die anerkannte Schwerbehinderung habe er im wesentlichen auf Grund massiver prägender Gewalterfahrungen. Die seien Wurzel seiner sogenannten Angststörung, sagt er.

Nach der ersten Abfuhr im Sozialamt besorgt Müller sich ein fachpsychiatrisches Attest zu seinen Angststörungen und schickt es an die städtische Obdachlosen-Fachstelle. Es folgte eine erneute Absage. Das Attest genüge nicht für eine Notwohnung. Er müsse – auf eigene Kosten – ein Gutachten (die Stadt spricht unserer Redaktion gegenüber von einem fachärztlichen Attest) über die Notwendigkeit seiner Unterbringung beibringen. Müller gibt auf. Ab Oktober 2018 bittet er die Stadt nicht mehr um Hilfe.

Jedes bisschen Hilfe selber suchen

Um das gute Ende vorweg zu nehmen: Als ich Herrn Müller vor ein paar Tagen treffe hat er wieder eine eigene Wohnung – seit Anfang Juli. Vermittelt hat sie ihm eine Privatperson, der er zutiefst dankbar ist. Doch das Jahr Obdachlosigkeit hat er noch lange nicht verdaut, sagt Müller. Er habe riesige Angst, seine Wohnung wieder zu verlieren. Laufend bewirbt er sich. Er will raus aus der Situation, in der er wieder von der Hilfe anderer abhängig sein könnte. Und er ist zornig.

Er wünsche sich, dass Menschen, die unverschuldet in Not geraten, besser behandelt werden als er. Dass ihnen tatsächlich geholfen werde, dass ein Hilfsnetz geschaffen werde, das auch funktioniere. Er habe sich jedes bisschen mögliche Hilfe mühsam selbst suchen und erarbeiten müssen.

“Nicht Aufgabe der Stadt”

Die Stadt Regensburg bestätigt in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion, dass Herr Müller im Juli und Oktober wegen seiner Wohnungslosigkeit beim Sozialamt vorgesprochen habe. Nachdem man im Oktober erfahren habe, dass ein ärztliches Attest vorliege, demnach er nicht mit anderen Obdachlosen zusammen übernachten könne, habe man ihn aufgefordert, auf eigene Kosten ein fachärztliches Attest vorzulegen. Das habe er nicht getan. Im Januar habe er sich außerdem aus dem Verteiler für Angebote von Wohnungsbaugesellschaften abgemeldet.

Fazit: Es sei nicht Aufgabe der Stadt, jemanden eine Wohnung zu besorgen. Es gebe „keine Verpflichtung der Stadt zu handeln“. Dennoch habe man „Unterstützungsangebote“, aber: „Der Kontakt zum Amt für Soziales erfolgte eher sporadisch, so dass wir davon ausgehen durften, dass unsere Unterstützungsmöglichkeiten entweder nicht gewollt sind oder nicht benötigt werden.“

Anders ausgedrückt: Selber schuld, Herr Müller.

Kommentar: Kein Bewusstsein für Grundsätzliches 

Trotz leichter Abweichungen zwischen den Aussagen der Stadt Regensburg und von Herrn Müller bestätigt sich im Kern erneut, worüber regensburg-digital schon häufiger berichtet hat: Die Stadt ist trotz rechtlicher Verpflichtung offenbar nicht willens, die notwendigen Notwohnungen für alleinstehende unfreiwillig Obdachlose zu schaffen.

Man wimmelt sie ab und macht das Recht auf Unterbringung in einer städtischen Notwohnung zum Hindernislauf:

  • Eine sofortige Unterbringung wird abgelehnt. Stattdessen verweist man auf Wohnungsbaugesellschaften, wo alleinstehende Obdachlose in der Regel kaum eine Chance haben.
  • Man fordert rechtlich nicht notwendige Atteste, die belegen sollen, was man anhand des Schwerbehindertenausweises von Herrn Müller auch einfach als gegeben akzeptieren könnte: eine Angststörung, die das Übernachten in Mehrbetträumen für ihn unerträglich macht.
  • Und überhaupt soll der Betroffene gefälligst etwas hartnäckiger sein, damit man ihm in einer Fachstelle, die dazu da ist, Obdachlosen zu helfen, auch glaubt, dass er wirklich Hilfe braucht.

Gerade die Schwächsten der Schwachen können auf so einem Parcours nur verlieren.

Ganz nebenbei tritt die Stadt mit diesem Vorgehen nach dem Motto „ Wo kein Kläger, da kein Richter“ den Rechts- und Sozialstaat mit Füssen. Sie ignoriert, dass Herr Müller von Anfang an die Kriterien erfüllt hat, die die Stadt verpflichtet hätten, ihn in einer Notwohnung unterzubringen. Zumindest wäre das problemlos möglich gewesen, wenn man denn gewollt hätte. Doch stattdessen vertröstet man und lehnt ab. Einen Bescheid, der Herrn Müller darüber aufgeklärt hätte, dass er dagegen hätte klagen könne, stellt man gar nicht erst aus. Und vom Grundsatz der Amtsermittlungspflicht, demzufolge die Stadt von sich aus den Sachverhalt hätte aufklären müssen, scheint man noch nie etwas gehört zu haben.

Am Ende stand für Ernst Müller ein Jahr Wohnungs- und Obdachlosigkeit und dass er aus dieser Situation heraus überhaupt wieder ein Heim gefunden hat, geschah nicht dank, sondern trotz des Verhaltens der „Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“.

Was Sie und mich das angeht? Das Thema ist der Kernbereich unserer Demokratie. Die Gerichte stützen das Recht von Obdachlosen auf eine ganztägige Unterbringung auf Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes: die Verpflichtung des Staates zur Achtung der Menschenwürde und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Vor diesem Hintergrund war es ein wichtiger und richtiger Schritt, dass die Stadt Regensburg unter Verantwortung der (damals „nur“) Sozialbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer das Thema Obdachlosigkeit weg vom Ordnungsamt in die Hände des Sozialamts gelegt und nicht mehr als rein ordungspolitisches, sondern soziales Problem identifiziert hat.

Die lapidare, ja gleichgültige Antwort der Stadt Regensburg zeigt aber, dass es sich bislang wohl eher um ein reines Umfirmieren handelt. Ein tatsächliches Bewusstsein für die Bedürfnisse und Rechte der Betroffenen scheint nicht vorhanden zu sein.

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Kommentare (76)

  • Michael Kelp

    |

    Rechtsbruch der Stadt Regensburg, sollte sehr hart bestraft werden, den im abzocken ist die Stadt auch gut dabei. Zu einem früheren Nachbarn sagte die Stadt zu im nach einer Kündigung der Wohnung : Wenn Sie keine Wohnung finden, müssen Sie damit rechnen obdachlos zu werden….

  • Else E.

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    Nicht zu fassen, wie eiskalt die Stadt obdachlose
    Menschen im Regen stehen lässt. Und dass diese Praxis eher die Regel als die Ausnahme ist, dokumentiert RD laufend. Aber anscheinend sind Grundwerte wie die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit eher drittrangi g, und dies quer durch die regierenden und ehemals regierenden Parteien. Sonst könnte sich eine Behörde, die Obdachlosigkeit verhindern soll, ein solches systematisches Versagenund Recht brechendes Verhalten nicht leisten. Dort fühlt man sich den hilflosesten Menschen gegenüber mit derartiger zynischer Arroganz anscheinend gut gedeckt.

  • Joachim Datko

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    Sollte ein fachärztliches Attest nicht einfacher zu beschaffen sein, als ein Gutachten?

    Zitat: “Das Attest genüge nicht für eine Notwohnung. Er müsse – auf eigene Kosten – ein Gutachten (die Stadt spricht unserer Redaktion gegenüber von einem fachärztlichen Attest) über die Notwendigkeit seiner Unterbringung beibringen.”

    Ist die Forderung der Stadt nach einem fachärztlichen Attest nicht leichter und damit auch kostengünstiger zu erfüllen als ein Gutachten?

    Der Satz im Zitat ist eigenartig konstruiert. Am Anfang des Satzes wird der Eindruck erweckt, es geht bei der Forderung der Stadt um ein Gutachten, was nicht der Fall ist: “Das Attest genüge nicht für eine Notwohnung. Er müsse – auf eigene Kosten – ein Gutachten […]”. Habe ich recht?

  • Markus Frowein

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    Ich habe ja in ähnlichem Zusammenhang schon erwähnt, dass die Verlegung der
    Zuständigkeit vom Ordnungsamt zum Sozialamt nicht wirklich etwas bringen wird.
    So, wie es offenbar recht regelmäßig ausieht, habe ich wohl leider Recht behalten.
    Was ich aber noch viel trauriger finde, ist, dass in ähnlicher Regelmäßigkeit Opfer
    dieser asozialen Stadtpolitik hier bei RD mit Schmutzkübeln beworfen werden.
    Niemand ändert etwas an diesen Verhaltensweisen und keiner schämt sich!

  • Sir Sonderling

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    @an den Physiker, Philosophen und Kaminkehrer-Verschwörer J. Datko zu seiner Frage “Habe ich recht?”: Nein!

  • Heinen

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    Nicht nur mit Obdachlosen. Sondern auch mit Menschen die chronisch krank sind, werden behandelt wie der letzte Dreck. Hab’s am eigenen Leib erlebt.

  • Richard

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    Sehr geehrter Herr Otmar Spirk, geht es auch ein bisschen weniger polemisch? Ich kann zwar erkennen, dass Sie sich für Ihre Mandanten einsetzen, Ihre Wortwahl ist mir persönlich aber immer etwas zu deftig und polemisch. Damit konterkarieren Sie Ihre eigentlich guten Absichten.

  • ElsE E.

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    Also ehrlich, lieber @ Richard, weichgespülte Artikel gibt’s in der regensburger Medienlandschaft zu hauf. Missstände wie diese können gar nicht deutlich genug gebranntmarkt werden. Hier wird von Behörden das Recht ungestraft mit Füssen getreten.

  • R.G.

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    @Richard
    schrub: “Ihre Wortwahl ist mir persönlich aber immer etwas zu deftig und polemisch. ”

    Wertes Richard!
    Ich empfehle Ihnen “Fisches Nachtgesang” von Christian Morgenstern: Knappe Wortwahl, ohne Rechtschreibfehler, nur dezent sozialkritisch!

  • Erik

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    Ich würde die Stadt wegen Diskrmininierung verklagen. Hiermit bitte ich den Reporter dem Mann dieses mitzuteilen und so Schmerzensgeld einzuklagen.

  • Schulz

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    Sie müssen sich alle schämen! Sind bestimmt alle getauft und verhalten sich echt super! Nächstenliebe das ich nur lache.

  • kunstzocker

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    Kommentar gelöscht. Kein verschwörungstheoretischer Quatsch.

  • Julian86

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    Ich finde ja, es handelt nicht “die Stadt Regensburg”. Es sind immer einzelne Sachbearbeiter, die ggf. nach Rücksprache mit ihren Vorgesetzen Entscheidungen treffen. Jedenfalls das zuständige Amt mit seinem Leiter zu nennen, erscheint mit als angebracht.

    Jeder Bürger hat einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde. Das steht in § 39 SGB I.

    § 1 SGB I bestimmt, welche Aufgaben allgemein zu erfüllen sind. Dabei geht es um die “Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit”. Um die “Sicherung eines menschenwürdigen Daseins”. Darum “besondere Belastungen des Lebens auszugleichen”.

    Bereits diese allgemeinen gesetzlichen Grundsätze weisen den Weg, die eine die Humanität hochhaltende Stadtverwaltung gehen sollte, ja: muss.

    Am Ende trägt die Bürgermeisterin die politische Verantwortung. Dafür, dass für derartige Notfälle des Lebens kein Pfichtenheft entwickelt wurde, das eine inter- und transdisziplinäre tätige Hilfe zwingend im Rahmen des geltenden Ermessens vorschreibt.

    Eine “Weihnachtsgeschichte”, die uns alle im Sinne der aktuellen Ansprache des Bundespräsidenten verpfichtet, gemeindliche Solidarität für Dritte einzufordern, achtsam zu sein, sich einzumischen.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    @Richard : UnfreIwillige Obdachlosigkeit ist fortwährende Körperverletzung und Mord an der Seele . Nach meinen Beobachtungen zerbricht nach einer Reihe Monaten (je nach In-Stabilität am Anfang und schlimmen Erfahringen auf der Strasse) etwas in den obdachlosen Menschen. Und zwar unwiderruflich.
    Wer so etwas zulässt, ist, obwohl er die Pflicht und Möglichkeit hat, diese Menschen unterzubringen., ist….
    kein netter Mensch ? Wäre das unpolemisch genug ? Fühlt sich da jemand bemüssigt, was zu ändern ?
    Übrigens sind meine ,Mandanten’ in erster Linie Menschen für mich, nicht Mandanten. So wie ich selber in erster Linie Mensch bin.

  • Ex Regensburger

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    Otmar Spirk bzw. Rgbg.-Digital sollte mal an die Fraktionen im Stadtrat heran treten, ob evtl. eine Arbeitsgruppe (die dem Jugendhilfe-Ausschuss zugeordnet werden könnte) gegründet werden könnte, die sich mit derartigen Sozialthemen u. -Notfällen befaßt. Diese Arb.-Gruppe könnte dann der Verwaltung auf die Finger schauen u. hätte wohl auch für die Verwaltung abschreckende Wirkung.

  • Joachim Datko

    |

    Einseitige Darstellung mit politischer Intention

    Zitat: Schulz 03:40 “Sie müssen sich alle schämen! Sind bestimmt alle getauft und verhalten sich echt super! Nächstenliebe das ich nur lache.”

    Ich nehme die Inhalte der Artikel auf regensburg-digital.de nicht grundsätzlich als wahr an, sondern als mit einer politischen Intension geschrieben, obgleich ich dankbar bin, dass ich kommentieren darf. Bei Entscheidungen der Sozialbehörden ist die Darstellung schon deswegen einseitig, weil die Behörden ihre Gründe nicht in der Öffentlichkeit diskutieren können und die Interpretation hier parteiisch zugunsten des Betroffenen ist.

    Unsere Gesellschaft gewährleistet mit ihrem Sozialsystem eine relativ gute Versorgung. Es kommen neben den Asylsuchenden auch viele Einwanderer aus aller Welt, um hier unter besseren sozialen Bedingungen zu leben. Es bleibt natürlich der legitime “Kampf” um die soziale Verbesserung, in einem Staat, dessen Kassen zurzeit überquellen.

    Dass so viele Menschen bei uns noch christlich getauft sind, beruht nicht auf ihrer freien Entscheidung, sondern auf der früheren Indoktrination und Unterdrückung durch die christlichen Kirchen.

  • Boulevard of broken dreams

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    Was es heißt, als seelisch chronisch Kranker auf andere angewiesen zu sein, davon kann ich nur ansatzweise ein Lied singen.

    Von demonstrativem Nicht-Anerkennen von Attesten vom Prüfungsamt, problematischem Verhalten von Ärzten und Therapeuten, reihenweise weglaufenden Freunden und Bekannten, und: sehr interessanten Ansichten von Menschen verschiedenster Couleur.

    Wer glaubt denn bitteschön, dass Menschen, die Angst haben, Gewalterfahrungen gemacht haben, und immer wieder aufs Neue lernen, dass sie sich, sobald es ihnen schlecht geht, sehr schwer tun, auf andere zuzugehen, funktionieren können wie der Durchschnitt der Gesellschaft?
    Jetzt reiß dich doch mal zusammen, verdammt noch mal!

    Als absehbar war, dass weiterstudieren keinen Sinn mehr macht und es auf dem Arbeitsmarkt auch sehr schwer wird, geh’ ich dann also auf Empfehlung von Therapeuten zur Agentur für Arbeit.
    Mir gegenüber eine junge Dame (noch deutlich jünger als ich), die ihr Studium vor Kurzem abgeschlossen hatte. Das Gespräch kurz und sinngemäß wiedergegeben:

    “Hmm, ja, schwierig. Ich weiß nicht, wo ich Sie unterkriegen kann. Sie haben zwar einen Abschluss, aber mit der Vorgeschichte…
    Lassen Sie sich doch mal 2 Jahre berenten. Dann haben Sie Zeit zum Nachdenken.”
    Was man als chronisch seelisch Kranker genügend und viel zu viel hat, ist Zeit zum Nachdenken. Hat sie nicht verstanden.

    “Hmm, ja, wenn wir nichts finden für Sie, dann beantragen Sie doch einfach Hartz IV.”
    “Das möchte ich aber um jeden Preis vermeiden.”
    “Ja wieso?”
    “Weil ich dutzende Menschen [Mitpatienten] erlebt habe, die dadurch in ein Fahrwasser gekommen sind, aus dem sie, gerade wenn sie schwer und dauerhaft krank sind, kaum mehr herauskommen. Teufelskreis.”
    “Ja nein, also diesen Eindruck kann ich nicht bestätigen.”

    Gute Güte!
    Ein anderes Gespräch mit einem Rehaberater (kam grad von der Akademie, wie er erzählt hat) verlief ähnlich. Der eigentliche Sinn des Gesprächs, nämlich Aufklärung/Beratung darüber, welche Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation es grundsätzlich gibt, wurde verfehlt. Stattdessen wurde ohne mein Wissen in der Klinik angerufen, ich müsse jetzt dies und jenes ausfüllen (u.a. Schweigepflichtsentbindung), damit wir weiterreden können.

    Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit seelisch Kranker bei Kritik o.ä. muss man auch nichts weiter sagen. Dass auch Ärzte und Therapeuten mit Fällen, bei denen eine Prise Citalopram nicht ausreicht, partiell oder stellenweise total überfordert sind und damit u.U. noch Öl ins Feuer gießen, ist dann sogar nur noch das i-Tüpfelchen. Denn eine Gesellschaft, die nicht gelernt hat oder nicht (mehr?) gewillt ist, Menschen mitzutragen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht so können, wie die allermeisten es aber wollen, die stinkt nicht vom Kopf her, sondern von Innen. Gerade, wenn sie so fett und vollgefressen ist wie die unsere.

    Nichtsdestotrotz: ich habe Arbeit gefunden, aus eigenem Antrieb. Denn wenn man auf diese Leute angewiesen ist und sein Leben selbst kaum auf die Reihe bekommt, dann ist man de facto entmündigt ohne es vielleicht de jure zu sein.

    Kein Vergleich zu den Erfahrungen des “Herrn Müller”, dem ich allerhöchsten Respekt zolle, dass er aus eigenem Antrieb da wieder rausgekommen ist, und vielen anderen.
    Einen leichten Vorgeschmack auf das, was da kommen kann, habe ich erhalten. Mit einem nach wie vor anhaltenden, bitteren Nachgeschmack.

    In diesem Sinne: Frohe Weihnachten allerseits, und guten Appetit!

  • Piedro

    |

    @Joachim Datko
    Es ist nett, dass sie Ihren Beitrag entsprechend überschrieben haben: Einseitige Darstellung mit politischer Intention. So lässt sich das folgende Geschwurbel viel leichter einordnen.
    Im Folgenden belieben Sie, wie üblich, vom Kampf der armen Einheimischen mit Asylwerbern und Flüchtlingen zu fabulieren, mutmaßlich wohl wissend, dass dies nichts mit dem Thema zu tun hat. Aber Sie haben ja eingangs schon auf die politische Intention hingewiesen, kein Mensch erwartet von Ihnen irgendeine Basis für das Geschwafel.

    “Bei Entscheidungen der Sozialbehörden ist die Darstellung schon deswegen einseitig, weil die Behörden ihre Gründe nicht in der Öffentlichkeit diskutieren können und die Interpretation hier parteiisch zugunsten des Betroffenen ist.”
    Ich stimme Ihnen zu, Herr Philosoph. Die Behörde hat ihre Gründe nicht öffentlich zu diskutieren, aber sie hat, beauftragt vom Gesetzgeber, dem Bürger einen rechtskräftigen, und damit widerspruchsfähigen Bescheid auszuhändigen. Wenn sie das nicht tut verstößt sie gegen geltendes Recht. Die Grundsätze des Sozial- und Rechtssystems werden ausgehebelt. Auf der Strecke bleibt ein Mensch.
    Diesbezüglich gibt es genau gar nicht zu interpretieren: das ist das kleine Einmaleins des Handwerks. Ohne Bescheid wird dem Antragsteller die Möglichkeit des Rechtswegs verwehrt, obwohl die Antragstellung außer Zweifel steht. Wie gesagt, da gibt es nichts zu diskutieren, das sind die Grundregeln, und einseitig kann man durchaus sein, wenn man feststellt, dass diese Regeln nicht eingehalten wurden.

    “Unsere Gesellschaft gewährleistet mit ihrem Sozialsystem eine relativ gute Versorgung.”
    Relativ zu was? Es ist nicht die Aufgabe des “Sozialsystem” irgendwie relativ besser zu sein, sondern: 1. die Verfassungsgrundlagen umzusetzen, und 2. Gesetze entsprechend ihres Wortlauts und ihres Sinns nach Ermessen umzusetzen. Die Darstellung der Behörde, die hier verlinkt ist, erschließt eine vermeintliche Rechtsgrundlage, in der dies nicht geschehen muss. Das mag “relativ” gut sein, hat aber nichts damit zu tun, wie die Grundsicherung für Wohnungs- und Obdachlose umzusetzen ist.
    Die abschließende Betrachtung über Täuflinge in Germanien erklärt, weshalb Sie sich die Mühe machten diese Nichtigkeit überhaupt abzusondern. Sie sind dabei das Abendland zu retten, mit Fakten, oder gar menschlichen Schicksalen, hat Ihresgleichen von Haus aus nix zu tun. Oder gar mit willkürlichen Grundsicherungsbehörden. Sie sind ein substanzloser Schaumschläger, Herr Philosoph, und in sozialen Themen können Sie sich nur blamieren. Nur mal so als Hinweis.

  • Piedro

    |

    @Boulevard of broken dreams
    Vielen Dank für Ihre Darstellung. Leider gibt es Menschen, die schlicht nicht nachvollziehen können, wenn jemand nicht kann, was sie selbst können. Und dann gibt es Menschen, die ihnen das nach Möglichkeit vorwerfen, um ihnen die Grundsicherung abzusprechen. Wenn diese Menschen in einem Amt sitzen ist das heikel. Zum einen für die Betroffenen, denen die Hilfe verweigert wird. Zum anderen für die Gesellschaft, in der solche Schicksale “normaler” werden. Nicht für den Agierenden, der geltendes Recht nach Ermessen außer Kraft setzt. Anzeige, Schadenersatz, juristische Verantwortung: schlicht zu vergessen. Das haben schon viele versucht: kein öffentliches Interesse.

    Diese Causa ist, so weit sich bisher sagen lässt, ein Gruselkabinett an Rechtswidrigkeit. Dieser Eindruck wird durch die Stellungnahme der Behörde noch verstärkt. Da wird ein klarer Rechtsanspruch durch haltloses Geschwafel negiert. Weil es einfach nicht drauf ankommt, ob so ein Mensch auf der Strecke bleibt. Nicht mal, wenn die Bürger was davon mitkriegen. Ich erinnere mich an den Disput über den Schwarzfahrer. Nicht mal nach dessen Ableben geriet die Behörde in den Fokus der Diskussion. Das System ist zynischer als man fürchten mag. Die Mittäter muss man nicht schonen, so lange sie sich nicht wenigstens an die Regeln halten. Immerhin ist ihnen ein Verfassungsausftrag anvertraut. Der lässt sich nicht durch interne Weisungen, Behördenvorgaben oder persönliche Ignoranz der Rechtslage rechtfertigen, nicht mal durch inkompetentes Personal. Das ist Absicht. Und es funktioniert. Oder ist sowas gerade Wahlkampfthema? Nicht mal im “öffentlichen Raum”.

  • Richard

    |

    @RECHTSANWALT OTMAR SPIRK
    Um für einen Menschen sprechen zu können benötigen Sie ein Mandat. Daher sind auch die Menschen, die zu Ihnen kommen in erster Linie Ihre Mandanten (durch die Sie sicherlich auch Ihr Geld verdienen. Trotz allem: ich finde Ihr Engagement für sozial schwache Menschen klasse und bewunderswert. Nur missfällt mir Ihr oft polternder Sprachstil nicht. Das möchte ich nicht als persönlichen Angriff auf Sie gewertet sehen.
    @ElsE E.
    Ich gebe Ihnen recht: Regensburg-Digital legt die Hand in die Wunde. Das ist gut. Aber mir persönlich gefällt der polemische Schreibstil von Herrn Spirk nicht. Das ist subjektiv empfunden und keine allgemeingültige Wertung.
    @R.G.
    Was soll dieses Gender-Bashing? Richard ist eindeutig männlich. Sie müssen mich nicht als Person sächlich herabwürdigen um Ihre Meinung zu meinem Kommentar abzugeben.

  • bürger1

    |

    +++@RECHTSANWALT OTMAR SPIRK
    Um für einen Menschen sprechen zu können benötigen Sie ein Mandat. Daher sind auch die Menschen, die zu Ihnen kommen in erster Linie Ihre Mandanten (durch die Sie sicherlich auch Ihr Geld verdienen. Nur missfällt mir Ihr oft polternder Sprachstil nicht. +++ Ich sehe das genau so. Zur Sache selbst: Die Stadt Regensburg übernimmt für Berechtigte die Unterkunftskosten einschließlich einer etwaigen Kaution. Grundsätzlich ist aber schon Sache eines Wohnungsuchenden selber sich um eine Wohnung zu kümmern. Dabei kann ihm doch Herr Spirk, der in seinen Mandanten auch den Mitmensch sieht, helfen. Kann es sein, dass dass Bashing der Stadtverwaltungsmitarbeiter weniger aufwendig ist, als die Mithilfe bei der Wohnungssuche?

  • R.G.

    |

    @Richard

    Auf Krawall gebürstet am Heiligen Abend?
    Nicks haben kein Geschlecht, bei Echtnamen ist es meist erkennbar.
    Wenn Sie im Gender gebasht sein wollen, muss man Ihr Gender erst erkennen können.

    @Otmar Spirk
    Ich bewundere Ihren meist eher sogar zurückhaltenden Sprachstil !

  • erik

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie sachlich.

  • Steffi

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

  • Piedro

    |

    @bürger1
    “Kann es sein, dass dass Bashing der Stadtverwaltungsmitarbeiter weniger aufwendig ist, als die Mithilfe bei der Wohnungssuche?”
    Kann es sein, dass Sie einfach nicht verstehen, dass Kritik an rechtswidrig agierenden Behörden wesentlich ist? Sie schreiben, die Bedürftigen müssen sich kümmern. Aber kein Wort darüber, dass die Behörde ihren Auftrag willkürlich negiert, dass Mitarbeiter sich über und Hilfsbedürftige unter das Gesetz stellen. Auch scheint es Ihnen nicht klar zu sein, dass es nicht um Wohnungssuche geht, sondern um einen sozialrechtlichen Anspruch auf Unterbringung in einer Notsituation, der hier willkürlich und menschenverachtend verweigert wurde. Und eben nicht zum ersten Mal. Und Informationen über tatsächliche Vorgänge sind kein “Bashing”. Was Sie betreiben schon.

  • Mathidle Vietze

    |

    Zu “Bürger 1” – Ich finde Ihren Kommentar sachlich und – Sie betrachten den Sach-
    verhalt von b e i d e n Seiten. Mir geht es auch langsam auf den Geist, wenn hier
    nur einseitig Behörden-Bashing betrieben wird ohne die Hintergründe auszuleuchten, wa-
    rum die Behörde so gehandelt hat. Und dann kann man der Sache auf den Grund gehen
    und den Finger in die Wunde legen.

  • Stefan Aigner

    |

    @Mathilde Vietze

    Die Stadt Regensburg hatte ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme. Die komplette Stellungnahme kann man hier abrufen und nachlesen. Der Betroffene hatte die Behörden von der Schweigepflicht entbunden. Sie durften alles, was von Belang war, offenlegen. Es kommen beide Seiten zu Wort. Was hätten Sie denn gern noch an Hintergründen? Was ist denn nicht beleuchtet? Was ist denn hier einseitig?

    Wenn Sie das Vorgehen des Sozialamts in Ordnung finden: ok. Die Unterstellung, dass hier nicht beide Seiten zu Wort kämen, weise ich aber zurück.

  • Sascha Kolb

    |

    Das wundert mich nicht im Geringsten. Egal ob Stadt oder Firmen. Ich habe dort auch meine verstörenden Erfahrungen gemacht. Es gibt da wohl eine Konzentration von Empathie – und Skrupellosen Leuten. Das geht so weit, dass man sich wie Vogelfrei vorkommt, natürlich mit dem Zwang, selbst unter widrigsten gesundheitlichen Bedingungen allen auferlegten Pflichten nachzukommen. Mich hat man zB bei Infineon trotz Schwerbehinderung mit gdb80 gezielt mit Bezug dazu terrorisiert, bis ich Blutdruckentgleisungen auf 280 :180 bekam, weil ich eine Verzichtserklärung nicht unterschrieben hatte. Ich musste Neuroleptika aufgrund “Mitwirkungspflicht” nehmen und bekam Netzhautblutungen. Wegen derer lachte mich die Personalsachbeadbeiterin noch aus, weil sie sich gar nicht vorstellen konnte, dass Terror so weit führen kann (PTBS) Später hatte ich noch 2 Gehirnblutungen mit halbseitiger Lähmung als Folge, die mir heute noch massiv Schwierigkeiten bereitet. Infineon interessiert sich bis heute nicht die Bohne dafür. Und Anzeige konnte ich auch nicht erstatten. Also so schräge, menschenverachtende Vorfälle häufen sich recht auffällig in Regensburg.

  • Mathilde Vietze

    |

    Wenn irgendeine Behörde, egal ob das Sozialamt oder sonst eine Dienststelle, etwas
    nicht-rechtliches macht, finde ich das natürlich nicht o.k. und es muß auch an die
    Öffentlichkeit gebracht werden.

  • Tobias

    |

    Was für lächerlicher Kack das ist. Man kann doch stellenweise schon aus der Lokalpresse feststellen, dass in Gebäude XZ ein Brand ausgebrochen ist. Die Helfer (Polizei und Feuerwehr) werden wohl Papierkram ausfüllen, dass bei Herr X und Frau Z ein Feuer ausgebrochen und ein Totalschaden stattfand. Jetzt noch Ausweis (mit Adresse) oder, zur Not, im Einwohnermeldeamt checken und: Siehe da, keine Wohnung! Was soll diese Kacke mit den Ämtern?!

    Ich werde mal keine Analogie zu den schönen Neubauten in den Kasernen geben, aber als Bio-Deutscher mit Pass ist man.. Nee, ich lass es wirklich. Ganz im Ernst: Eindeutiger kann man nicht obdachlos werden. Ich könnte nach zwei Minuten Googlen mehr erfahren und verifizieren als die lächerlichen Schlipsträger auf ihren Sesseln.

  • Piedro

    |

    @Mathidle Vietze
    Ich kann an diesem Beitrag nichts sachliches finden. Zur Sachlichkeit gehören Informationen und Argumente. Mandanten sind Menschen? Welch tiefe Erkenntnis! “Polternder Sprachstil” = subjektive Wertung. Es ist Sache der Wohnungslosen sich eine Wohnung zu suchen. Wow! Was hat das mit den gesetzlichen Vorschriften zur Unterbringung in Notsituationen zu tun? Gar nichts. Und zum Drüberstreuen: selbst bei der Wohnungssuche helfen, statt den Rechtsbruch und die Menschenverachtung zu kritisieren? Das soll sachlich sein? Na dann… Aber dann im Nachgang auch noch zu meinen, die Information der Öffentlichkeit sei einfacher als privat die Not anderer zu lindern, ist einfach nur unverschämt.

    @Stefan Aigner
    “Die komplette Stellungnahme kann man hier abrufen und nachlesen.”
    Die war auch recht interessant. Auf den Rechtsanspruch der Person wurde mit keiner Zeile eingegangen. Die Vorsprache fand statt, dass der Antrag nicht beschieden wurde, wie vorgeschrieben, fällt untern Tisch. Das Geschreibsel dokumentiert viel mehr, dass Gesetze für die Behörde gar keine oder untergeordnete Bedeutung hat. Reines Rechtfertigungsgehudel bar jeder Substanz, dafür recht entlarvend.

    Leider wurde in dem Artikel die Rechtsgrundlage nicht klar benannt, manche Kommentatoren halten das wohl, wie die Behörde auch, für eine Kann-Leistung. Ist es aber nicht. Das Gesetz schreibt vor, dass zB postoperative Menschen untergebracht werden MÜSSEN, wenn sie darum bitten. Und IMMER muss eine Ablehnung schriftlich beschieden werden, damit der Rechtsweg offen steht. Das zu verhindern ist ein Schlag gegen Rechts- und Sozialstaat. Vielleicht sollte man den Text noch um Link zum Gesetzestext oder einschlägigen Urteilen erweitern. Dann erkennt auch der letzte Bashing-Basher den Unterschied zwischen Notunterbringung und Wohnungsvermittlung, zwischen Ermessen und Willkür.

  • Giesinger

    |

    @Tobias, Danke. Sie brauchten den Satz nicht zu Ende führen, es weiß jeder was gemeint ist.
    Sehr kluge Voraussicht übrigens, das halbe Forum würde sonst wohl gleich über Sie herfallen. (Kann natürlich jetzt auch noch passieren).

  • Piedro

    |

    @Tobias
    “Nee, ich lass es wirklich.”
    Sie werden es nie lassen, egal wie unrund sowas daher kommt. Es muss einfach sein, gelle? Bissken Stimmungsmache gegen Arme, die anderswo arm sein sollen, egal wie themenfern.

    Aber Sie haben recht: die Rechtlage ist glasklar, da gibt es kein Ermessen, den Mann ohne zu helfen fort zu schicken belegt fachliche Nichteignung. Auch, wenn die SB keinen Schlips tragen, was vermutlich der Fall ist.

    Aber wie die Erwiderung sehr schön zeigt: solche Spezialisten haben keinerlei Nachteile zu befürchten, sie werden gedeckt, sie werden eher befördert (oder entfristet), statt entlassen oder in einen Bereich versetzt, wo Inkompetenz weniger Schaden anrichtet.

  • Markus Frowein

    |

    @ Tobias (25. Dezember 2019 um 20:30)

    Hauptsache, Sie haben wieder das Wort “Bio-Deutscher” abgelassen. Ist bekannt.

  • Giesinger

    |

    @Markus Frowein: Das Wort “Bio-Deutscher” habe ich erstmalig von Herrn Serge Menga gehört.
    Blättern Sie bitte mal alle in ihrer Suchmaschine, falls Sie das Thema weiter interessiert.

  • Markus Frowein

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    @ Giesinger (26. Dezember 2019 um 00:06)

    In meinem vorangegangenem kommentar vom 23. Dezember 2019 um 16:11 hatte ich vergessen, diejenigen zu erwähnen, die Schwache gegen Schwache ausspielen wollen.

    Das möchte ich hiermit ausdrücklich nachholen!

    Zu S. Menga: Bei “… nahm er bei Pegida … teil …” hörte ich auf zu lesen. Vielen Dank!

  • Hthik

    |

    @Joachim Datko 23. Dezember 2019 um 16:06 | #
    “Sollte ein fachärztliches Attest nicht einfacher zu beschaffen sein, als ein Gutachten?”

    Das ist gleichgültig, denn nichts davon ist die Aufgabe des Wohnungslosen. Im Sozialrecht gilt die Amtsermittlungspflicht. Der Fall zeigt sehr schön, warum man darauf pochen soll, dass das Amt dieser Pflicht nachkommt, statt hier zu versuchen entgegenkommend irgendetwas zu liefern. Denn das passt dann oft irgendwie nicht, weil man ja nicht weiß, was genau das Amt fragen wollte. Das ist hinausgeschmießenes Geld.

    Die Äußerung der Stadt ist hier in einem wesentlichen Punkt unklar

    “Daraufhin wurde er gebeten, ein fachärztliches Attest vorzulegen, was bis heute nicht erfolgt ist. … In der Regel erspart die Vorlage eines Attest eine persönliche Untersuchung beim Gesundheitsamt …”

    Die wichtige Frage ist: wurde ihm ausdrücklich angeboten, dass er einen Zustand durch eine für ihn kostenlose Begutachtung beim Gesundheitsamt nachweisen kann? Falls nicht ist dies ein Beratungsfehler aufgrund dessen, das Sozialamt für alle zwischenzeitlich erlittenen Nachteile die Verantwortung trägt, das heißt es besteht ein sogenannter sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch.

    https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51815.htm

    “…, da deren Begutachtung auf Basis der vorgelegten Atteste erfolgt …”

    Es ist interesant, dass das Sozialamt schon im voraus weiß, wie der unabhängige Gutachter des Gesundheitsamts der den einzelnen Fall in seiner Gesamtheit zu würdigen hat, hier vorgehen wird. Schon das Prozedere beim Gesundheitsamt geht das Sozialamt nicht das Geringste an. Zu interessieren hat es sich nur für die Antworten auf die gestellten Fragen. Der Gutachter kann diese in dem Umfang begründen, wie er es für tunlich und im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen hält, das heißt insbesondere soweit das Amt solcher Zusatzinformationen überhaupt bedarf. Wollen wir zugunsten des Amts den Mantel weihnachtlicher Gnade darüber legen, dass es sich hier ungenau ausgedrückt hat und vergessen zu erwähnen, dass es aus irgendwelchen umfangreich begründeten Gutachten schließt, dass das in der Regel so sei?

    Wenn das Sozialamt der Ansicht ist, das der Weg über einen Privatgutachter einfacher wäre, kann es im Übrigen anbieten, die Kosten hierfür zu übernehmen. Davon steht in der Stellungnahme aber auch nichts.

  • Hthik

    |

    @Richard 24. Dezember 2019 um 18:44 | #

    “@RECHTSANWALT OTMAR SPIRK
    Um für einen Menschen sprechen zu können benötigen Sie ein Mandat. Daher sind auch die Menschen, die zu Ihnen kommen in erster Linie Ihre Mandanten …”

    Solang er Mandanten korrekt als Mandanten behandelt, kann es eigentlich egal sein, ob das in erster oder sonstiger Linie geschieht, was auch immer das eigentlich hier genau heißen soll. Allerdings ist auch das Bundesverfassungsgericht der Auffassung, dass in unserer Rechtsordnung Menschen in erster Linie als solche zu behandeln sind, in dem Sinne, dass jedes Gesetz, das dem entgegensteht, zu verwerfen ist. Das ist Teil der Jobbeschreibung für dieses Gericht, insbesondere auch im Sozialrecht, siehe etwa das Borchert-Urteil, Hartz IV I. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html

  • Hthik

    |

    “Damit über-erfüllte Müller eigentlich sämtliche Kriterien, die Gerichte einheitlich voraussetzen, damit eine Stadt verpflichtet ist, Obdachlose ganztägig in einer Notwohnung unterzubringen: Er war unfreiwillig obdachlos, offensichtlich hilflos und nicht in der Lage, aus eigener Kraft zumindest sofort eine neue Wohnung zu finden.”

    Das sehe ich genauso. Wie die Stadt zur gegenteiligen Ansicht kommt, verstehe ich nicht.

    “Schon allein die Art und Weise dieser Ablehnung ist rechtswidrig. Behörden sind gesetzlich verpflichtet, eine ablehnende Entscheidung schriftlich zu geben.”

    Das kann ich allerdings nicht sehen. Da ich kein allherrschendes Amt bin, will ich das gerne begründen.

    “Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.”

    https://www.buzer.de/s1.htm?a=33&g=sgb+x&kurz=SGB+I&ag=3690

    Da der Gesetzgeber den mündlichen VA ausdrücklich vorsieht und auch noch allerhand Voraussetzungen stellt, wenn man ihn schriftlich haben will, müsste schon näher begründet werden, warum der Sachbearbeiter hier in seinem Ermessen bei der Wahl des VA auf Null reduziert war.

    Ich selbst halte den § 33 Abs. 1 SGB X für den Skandal, den er offensichtlich darstellt, weil der Betroffene davon meistens nicht weiß und dann Herr Spirk mit Hörensage dasitzt und das geradezu eine Einladung für Behördenmitarbeiter ist, sich so auszudrücken, dass zuerst der Hilfesuchende nicht so recht weiß, wie im geschieht, oder nicht weiß, was ihm geschieht und später alles als ganz anders gemeint ausgegeben werden kann, aber das ist dem Gesetztgeber anzulasten, nicht der Stadt. Zu was dass gut sein soll, außer dass die Behörde sich nicht die Mühe machen muss, das zu tippen und noch das Zuckerl des “bedauerlichen Mißverständisses” als Standardausrede erhält, ist mir völlig unklar. Meistens wird es ohnehin getippt, denn der Sachbearbeiter braucht ja später einen Vermerk, auf den er sich berufen kann. Wenn der Hilfesuchende sich an einen etwas anderen Wortlaut erinnert, wird der sich wohl irren. Das ist kein Sozialrecht, sondere soziale-Rechte-Verwirklichungsvermeidungsrecht. Umso wichtiger ist es aber das bekannt zu machen. Daher will ich das so nicht stehenlassen.

  • Hthik

    |

    “… dem Hinweis auf ein in diesem Fall bestehendes Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht.”

    Das ist formal richtig, aber es sei mir erlaubt, hieran anzuknüpfen, dass das die Behörde in der Praxis nicht sehr interessieren muss, weil die Verletzung praktisch kaum wesentlich Konsequenzen für sie hat. Der Gesetzgeber hat hier im Sozialgerichtsgesetz ebenso wie im Verwaltungsgerichtsgesetz vorgesehen, dass dann lediglich die Frist für das Rechtsmittel – von dem der Bürger ohne die Belehrung möglicherweise gar nichts weiß – auf ein Jahr verlängert wird.

  • Hthik

    |

    @Julian86 24. Dezember 2019 um 07:16 | #
    “Ich finde ja, es handelt nicht „die Stadt Regensburg“. Es sind immer einzelne Sachbearbeiter, die ggf. nach Rücksprache mit ihren Vorgesetzen Entscheidungen treffen.”

    Die Stadt verteidigt offenbar, was geschehen ist, als einwandfrei. Sonst müsste sie jetzt nachleisten und den schuldigen Amtsträger in Regress nehmen. Der Ansprechpartner für den Hilfesuchenden ist immer die Stadt.

    “Was das Verständnis von Machtbeziehungen angeht, so gehört es zu den Eigenschaften unseres Geistes, dass wir Machtverhältnisse in personellen Kategorien denken und folglich große Schwierigkeiten haben, Formen der Macht, die in abstrakter, struktureller Weise organisiert sind, überhaupt zu erkennen und zu verstehen.”

    https://www.heise.de/tp/features/Wir-leben-in-einer-Zeit-der-Gegenaufklaerung-4178715.html?seite=2

  • Hthik

    |

    @Joachim Datko 24. Dezember 2019 um 11:01 | #

    “Unsere Gesellschaft gewährleistet mit ihrem Sozialsystem eine relativ gute Versorgung.”

    Im Vergleich zu Bangladesch? Allerdings wird dort auch weniger verlangt. So kann man sich eine Hütte aus Resten selber bauen, ohne dass man von Ordnungskräften beseitigt wird, es sei denn der lokale Chefpolitiker gerade da eine Autobahn bauen.

    Relativ zu dem, was sich die Gesellschaft leisten könnte, fördern wir eben lieber Konzerne durch Steuersenkungen oder direkte Hilfen, statt Armen und Kranken ein menschenwürdiges Leben zu geben.

    https://www.heise.de/tp/features/Geldpyramiden-bauen-oder-eine-lebenswerte-Gesellschaft-4581488.html

  • Hthik

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    @Joachim Datko 24. Dezember 2019 um 11:01

    “Ich nehme die Inhalte der Artikel auf regensburg-digital.de nicht grundsätzlich als wahr an, sondern als mit einer politischen Intension geschrieben, …”

    Das ist jetzt wie genau ein Gegensatzpaar? Oder ist dessen implizite Behauptung etwa gar ein rethorischer Trick? Also der Kommentar mit einer Intention geschrieben? Also dann, nach eben dieser Argumentationsfigur, gar nicht wahr?

  • Hthik

    |

    @bürger1 24. Dezember 2019 um 20:40 | #

    “Grundsätzlich ist aber schon Sache eines Wohnungsuchenden selber sich um eine Wohnung zu kümmern.”

    Im Text wurde doch beschrieben, dass M das getan hat und warum das absehbar nicht funktioniert hat.

    M – eine Stadt sucht einen selber Schuldigen.

    “Dabei kann ihm doch Herr Spirk, der in seinen Mandanten auch den Mitmensch sieht, helfen. Kann es sein, dass dass Bashing der Stadtverwaltungsmitarbeiter weniger aufwendig ist, als die Mithilfe bei der Wohnungssuche?”

    Was Anwaltstätigkeiten sind, ist gesetzlich geregelt.

  • bürger 1

    |

    +++ Im Sozialrecht gilt die Amtsermittlungspflicht. +++

    Sorry, aber zunächst hat der Hilfesuchende die Pflicht an der Ermittlung der sachverhaltsrelevanten Umstände mit zu wirken. Nennts sich Mitwirkungspflicht (§§ 60 ff SGB I) Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung versagt werden (§ 66 SGB I).

    Es halt leicht und man bekommt Beifall, wenn Behörden und die dortigen Arbeitnehmer kritisiert. Das kann man auch, so wie hier, ganz ohne Sachkenntnisse machen.

  • Piedro

    |

    @bürger 1
    Ihnen fehlt es selbst an Sachkenntnis. Das ist kein Vorwurf, die Materie ist komplex.
    Es gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten, auf eigene Kosten Atteste zu beschaffen, und es ist rechtswidrig die Bearbeitung eines Antrags anhand nicht gleich vorhandener Unterlagen abzulehnen. Ein völlig mittelloser Mensch soll erst Geld ausgeben, ehe eine existenzbedrohende Notlage behoben wird? Ist das der Staat, in dem sie leben, die Verfassung dieses Staates? Zum einen.
    Zum anderen: Hthik hat durchaus Sachkenntnis gezeigt, und bei Herrn Spirk darf man sie voraussetzen. Das beschriebene Vorgehen war nicht nur fragwürdig, es war rechtswidrig. Die Kritik ist mehr als berechtigt, sachlich und vor allem menschlich. Zumal derartiges ja regelmäßig geschieht. Aber es ist leichter, die Verantwortung auf kranke, hilf- und mittellose Menschen abzuschieben, nicht wahr? Dann braucht man sich gar nicht erst damit auseinander setzen, dass eine Behörde mit Verfassungsauftrag rechtswidrig agiert. Muss man ja auch nicht, aber dann sollte man denen, die das tun, dies nicht zum Vorwurf machen. Man sollte sich auch verkneifen, die behördliche Fürsorgepflicht auf Privatpersonen abzuwälzen. Aber naja, wer’s braucht…

  • Piedro

    |

    @bürger1
    Sie haben ja auf das SGBI verwiesen, §60ff. Mit ff meinen Sie vermutlich nicht die folgenden 11 Bücher des SGB. Wie auch immer, in ff ist so einiges geregelt. Mit den Ammtsermittlungspflichten hat das recht wenig zu tun, weil die als Grundsatz schon vorher abgehandelt werden.

    Wenn Sie die eigene Sachlenntnis ein wenig aufpolieren wollen: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mitwirkungspflichten-sgb-i/
    Zitat
    Voraussetzung dafür ist jedoch unter anderem (!) eine vorherige schriftliche Belehrung des Betroffenen und dass die Aufklärung des Sachverhaltes ohne die Mitwirkung tatsächlich erheblich erschwert wird.

    Die schriftliche Rechtsfolgenbelehrung muss klar, verständlich, vollständig und richtig sein, sonst kann die Belehrung ihre Warn- und Hinweisfunktion nicht erfüllen. Dies hätte dann die Folge, dass eine Versagung und Entziehung von Leistungen nicht mehr in Betracht kommt. Insgesamt muss für den Adressaten der schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung die Möglichkeit bestehen, zu erkennen, welche Mitwirkung von ihm verlangt wird.

    Jetzt verstanden? Mündlich irgendwas zu verlangen, ohne das die Behörde gar nicht erst aktiv wird, verstößt gegen unser Gesetz. Von einem mittellosen Atteste zu verlangen, um ihn vor einer existenzbedrohenden Notlage zu schützen, verstößt gegen unser Gesetz. Insbesondere unter Verweis auf ff, genauer: §65 SGBI. Und §66. Wenn ein Gutachten für die Leistungsbringung erforderlich ist, hat die Behörde dieses einzuleiten, da mitzuwirken wäre dann verpflichtend. Allerdings darf deshalb die Hilfe in einer Notlage nicht unter Verweis auf die ausstehende Begutachtung verweigert werden.

    Meine Prognose: das SG wird die Rechtfertigung der Behörde ad absurdum führen. Vorausgesetzt, der Leistungsberechtigte überlebt die folgenden Monate ohne die Mindesthilfe, wird das Gericht so einiges anordnen, was in weiteren “Einzelfällen” ebenso geflissentlich ignoriert wird wie bisher. Es klagt ja längst nicht jeder, also rechnet sich das, es wird niemand für rechtswidriges Vorgehen zur Verantwortung gezogen, also braucht man nichts ändern.

  • Mathidle Vietze

    |

    Zu “Bürger 1” – Vielen Dank für Ihren sachlichen und realen Kommentar. Jedem Hilfs-
    bedürftigen muß Hilfe zuteil werden, aber es gibt da eben auch die Mitwirkungspflicht.
    Und so der Betreffende nicht in der Lage ist, das Amt aufzusuchen, muß er dies dem
    Amt mitteilen. Und so es dann nicht oder falsch reagiert, muß ö f f e n t l i c h e Kritik
    geübt werden.

  • Piedro

    |

    Ein aktuelles Urteil (heute bekannt geworden) in einem anders gelagerten Fall. (Hier war der VGH zuständig, weil das Thema eben nicht nur das SGB berührt): https://www.gegen-hartz.de/urteile/kommune-verweigerte-unterkunft-einer-kranken-obdachlosen-gericht-zwingt-zur-hilfe
    “Solche Hilfen seien nicht von einem Antrag abhängig, betonte der VGH. Vielmehr setzte die Leistungspflicht der Sozialhilfe ein, sobald der Behörde Lebensumstände bekannt werden, die zu entsprechenden Ansprüchen führen.”
    Interessant, nicht wahr? Es braucht nicht mal einen Antrag, den man rechtswidrig, unter Verweis auf ein nicht leistbares Attest, abgebügelt wird. Es reicht von der Notsituation zu erfahren, um zur Hilfe verpflichtet zu sein. Da noch von Mitwirkungspflichten zu fabulieren sollte (nicht nur) für die Behörde zumindest peinlich sein.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    Zur Info: Einschlägig ist hier das Verwaltungsverfahrensrecht, konkret Art . 39 Bayr vwvfg für die Pflicht zum Erlass eines begründeten Ablehnungsbescheids,sowie Art. 24 Bayr vwvfg für die Amtsermittlungspflicht, da Obdachlosigkeit als eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit u Ordnung definiert wird, die nach Art. 6 Bayr LStVG die Gemeinden zu beseitigen haben.

  • Bürger1

    |

    +++Zur Info: Einschlägig ist hier das Verwaltungsverfahrensrecht, konkret Art . 39 Bayr vwvf+++

    Nein, das BayVwVfG ist hin sichtlich der Mitwirkungspflichten nach dem SGB I gerade nicht einschlägig.

  • Piedro

    |

    @Bürger1
    Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Oder wollen Sie Herrn Spirk auch die Sachkenntnis absprechen? Das SGB regelt so manches, unter anderem den Leistungsbezug, der an Mitwirkungspflichten gebunden ist. Hier geht es aber um die Unterbringung hilfloser Menschen in Notsituationen, das ist nicht im SGB (Bundesgesetz) geregelt, sondern im Verwaltungsrecht (Ländersache). Vielleicht versuchen Sie es mal mit sinnerfassendem Lesen, schließlich wurde hier schon einiges eingestellt, was das erklärt. Unter anderem ist die Behörde verpflichtet, bei KENNTNIS einer Notlage einzugreifen. Dazu braucht es also keinen Antrag. Ergo gibt es auch keine Mitwirkungspflichten. Die gelten für den Leistungsbezug. Jetzt verstanden?

    Oder haben die bayrischen Gerichte, die entsprechend geurteilt haben, auch keine Sachkenntnis?

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-26491

    Und bevor jetzt wieder das “alterntive” Geseire losgeht: das gilt und galt nicht nur für Flüchtlinge. Das ist Gesetz, auch, wenn es nicht im SGB steht und nichts mit Mitwirkungspflichten zu tun, sondern “nur” mit Notsituation und öffentlicher Ordnung.

    Das wird das Sozialamt auch noch feststellen, und dann sind die Verfahrenskosten zu bezahlen. Einmal mehr. Es sei denn, der Betroffene stirbt vorher. Einmal mehr. Dann geht die Amts-Rechnung auf.

  • Ex Regensburger

    |

    Hmmm, “Bürger 1” klingt wie ein Sachbearbeiter des betroffenen Amtes, der – und das ist das peinliche – sich ein klein wenig, aber offenbar nicht wirklich mit der Rechtslage auskennt.
    Insofern wird die Rechtfertigung des Verwaltungshandelns eher etwas dünnsuppig. die “Sachkenntnis” sehe ich vielmehr bei den hier schreibenden Juristen.
    Möge im neuen Jahr etwas mehr Humanität einkehren, statt Sich-Verstecken hinter Paragrafen…

  • Hthik

    |

    @bürger 1 27. Dezember 2019 um 21:37 | #

    “Sorry, aber zunächst hat der Hilfesuchende die Pflicht an der Ermittlung der sachverhaltsrelevanten Umstände mit zu wirken.”

    Das ist bereits das zweite, also nicht “zunächst”. Primär ist die Pflicht des Amtes zu handeln, sobald es Kenntnis von einer Notlage hat. Dabei ist unter “Kenntnis von einer Notlage” nicht zu verstehen, das diese schon in allen Einzelheiten genau bekannt ist, sonder dass diese möglich erscheint.

    “Nennts sich Mitwirkungspflicht (§§ 60 ff SGB I)§

    Ja genauso nennt sich das. Damit man wo mitwirken kann, muss zunächst mal jemand wirken. Primär ist die Wirkungspflicht, eben unter anderem die Amtsermittlungspflicht.

    “Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung versagt werden (§ 66 SGB I).”

    Dazu muss er zunächst 1) überhaupt auf diese Pflichten hingewiesen werden, er muss 2) beraten werden, wie er diese erfüllen kann, wenn hierbei Probleme auftauchen könnten und die Pflichten müssen 3) zumutbar sein.

    Ich zitiere den Text

    “Er informierte, dass er neben der akuten Lungen-Schädigung anerkannter Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 70 „Prozent“ sei und unter Angstzuständen leide, wenn er mit fremden Menschen zusammen sein müsse.”

    Spätestens hier drängt es sich auf, dass eine Einweisung in eine Wohnung geboten sein könnte. Wenn der Amtsmitarbeiter nicht alles, was man ihm sagt, einfach glaubt, so ist das natürlich grundsätzlich in Ordnung. Er muss dann aber auch ermitteln, wie der Sachverhalt wirklich ist. Wenn er dazu Mitwirkung des Bedürftigen benötigt, ist auch das kein Problem. Er muss dabei aber wie oben beschrieben vorgehen. In der Stellungnahme der Stadt steht aber schon nichts von einer Aufforderung hierzu. Stattdessen wurde eine Liste, wo er sich bewerben könne ausgehändigt. Die bloße Nennung einer theoretischen Möglichkeit, irgendwann durch eigene Bewerbungsbemühen möglicherweise zu einer Wohnung zu kommen, ist aber etwas ganz anderes, als das, was hier erforderlich war: die sofortige Deckung des Bedarfs einer eigenen Wohnung.

    Die Aufforderung ein Attest vorzulegen erfolgte erst, nachdem bereits ein der Stadt ungeeignetes Attest vorlag, also viel zu spät. Außerdem ist, wie schon oben angemerkt, unklar, ob überhaupt auf die Möglichkeit einer kostenfreien Untersuchung hingewiesen wurde.

  • Hthik

    |

    @Bürger1 28. Dezember 2019 um 23:07

    “… hin sichtlich der Mitwirkungspflichten nach dem SGB I gerade nicht einschlägig.”

    Mitwirkungspflichten sind selbst nicht einschlägig, solange nichteinmal zu einer bestimmten Mitwirkungshandlung aufgefordert wurde. Aus der Stellungnahme der Stadt ist nicht ersichtlich, dass das im Juli 2018 überhaupt geschehen ist. Die Stadt war sich demnach offensichtlich aber irrig sicher, nichts tun zu müssen, nichteinmal ermitteln zu müssen und insbesondere keine Mitwirkung für eine solche Ermittlung überhaupt verlangen zu müssen.

    Ein Bürger, der dem Amt seine Lager schildert und dazu nichts weiter hört, insbesondere nicht zur Vorlage von Belegen aufgefordert wird, kann davon ausgehen, dass das Amt die Darstellung so wie gegeben als unstreitig ansieht und seiner Entscheidung zugrundelegt.

  • Hthik

    |

    @RECHTSANWALT OTMAR SPIRK 28. Dezember 2019 um 15:16

    “Zur Info: Einschlägig ist hier das Verwaltungsverfahrensrecht, konkret Art . 39 Bayr vwvfg für die Pflicht zum Erlass eines begründeten Ablehnungsbescheids …”

    Danke, aber in diesem einen Punkt sehe ich nicht wirklich einen Bayerischen Vorteil. Es ist eben nur “Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt” … “mit einer Begründung zu versehen.”

    Da aber Art 37 entsprechend wie das SGB I und im Übrigen auch das VwVfG fordert, dass der Antragsteller das bei einem mündlichen Verwaltungsakt
    1. unverzüglich verlangen muss und
    2. ein berechtigtes Interesse haben muss
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-37
    hilft das allein hier nicht weiter. Man könnte meiner Ansicht nach zwar argumentieren, dass der Antragsteller in dieser Situation, wenn er die Rechtslage gekannt hätte, einen schriftlichen Bescheid verlangt hätte und daher das Amt seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht über dieses Recht nicht nachgekommen ist. Aber das ist konsequent menschenrechtsfreundlich gedacht, daher wohl nicht leicht durchsetzbar.

    Dem Rest stimme ich wie gesagt zu. Aber mit dem Erlass eines mündlichen Bescheids hat sich die Stadt eines auch vom Bayerischen Gesetzgeber gewollten Privilegs bedient. Ob das Hilfebedürftigen gegenüber, die auf der Straße stehen sehr freundlich ist, kann man bezweifeln, aber zumindest im Grundsatz scheint es rechtmäßig. Dieses Amtsprivileg muss weg.

  • Hthik

    |

    @Piedro 29. Dezember 2019 um 13:28 | #

    “Unter anderem ist die Behörde verpflichtet, bei KENNTNIS einer Notlage einzugreifen. Dazu braucht es also keinen Antrag. Ergo gibt es auch keine Mitwirkungspflichten. Die gelten für den Leistungsbezug.”

    Die Formulierung gefällt mir nicht ganz. Auch ein Eingreifen in einer Notlage ist eine Leistung des Amts. Jedes Handeln, das die Lage des Bedürftigen aus objektiver Sicht verbessert, ist eine Leistung.

    Dass ein Antrag nicht nötig ist, sondern der Bedürftige einen Rechtsanspruch ab Bekanntwerden des Bedarfs hat, gilt auch im SGB XII und aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts interessanterweise auch irgendwie im SGB II. Das heißt aber nicht, dass es keine Mitwirkungspflichten gibt. Die Mitwirkungspflicht ergibt sich gesetzlich und systematisch ist sie das Addendum der gesamten Wirkungspflichten des Amtes, nicht nur der Leistungspflicht, sondern auch der Amtsermittlungspflicht. Die Amtsermittlung alleine ist keine Leistung, denn allein davon, dass sich das Amt über seine Lage informiert, hat sich die Lage des Bedürftigen nicht verbessert. Das Amt muss zumindest irgendwie wirken wollen, damit eine Mitwirkungspflicht bestehen kann.

    “Kein Antrag, ergo keine Mitwirkungspflcht” ist aber so nicht richtig.

  • Hthik

    |

    @Mathidle Vietze 28. Dezember 2019 um 11:33

    “Jedem Hilfsbedürftigen muß Hilfe zuteil werden, aber es gibt da eben auch die Mitwirkungspflicht.”

    Als der Bedürftige im Juli 2018 vorsprach, hat er die zustehende Hilfe nicht erhalten. Von Mitwirkungspflichten war nicht die Rede.

  • Mathilde Vietze

    |

    Jede Behörde macht auch mal Fehler. Und in diesem Fall ist der ja öffentlich gemacht
    worden, wie es sich gehört.

  • Mr. T.

    |

    Der Fehler ist nicht öffentlich gemacht worden, wie es sich gehört. Herr Spirk hat den Fehler öffentlich gemacht. Er bekommt bei der Ausübung seines Berufs immer wieder mit, dass die Behörden regelmäßig und systematisch benachteiligten Menschen ihr Recht vorenthalten. Er kann es punktuell bekämpfen und hofft wohl, dass das konsequente Bekanntmachen solcher Rechtsbrüche die Praxis der Behörden langsam ändert.

  • Piedro

    |

    @Hthik
    Vielen Dank für die Richtigstellung. Da war ich wohl zu umgangssprachlich unterwegs. Es freut mich sehr, dass hier mehr Kompetenz zu diesen Themen verfügbar wurde. Es wäre wünschenswert, diese Kompetenz auch hinter den Schreibtischen zu finden. Obwohl… ich gehe, wenn auch nicht gerne, von vorsätzlichem Rechtsbruch aus. Ich habe selbst erlebt (in Regensburg), wie Verweise auf einschlägige Urteile und die Fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur abgebügelt wurde: “Das interessiert hier gar nicht.” Was ist von so einem SB zu erwarten? Da kann man nur den Verwaltungsakt abwarten und den mühsamen Rechtsweg beschreiten. Und das tut nur, wer über die Rechtsgrundlage auch informiert ist, sich nicht einschüchtern oder täuschen lässt, und die Kraft zur Gegenwehr hat. Eben die wenigsten.

  • Piedro

    |

    @Mathilde Vietze
    “Jede Behörde macht auch mal Fehler. ”
    Das ist richtig. Kein Mensch ist oder arbeitet fehlerfrei. Wenn sich “Fehler” allerdings häufen, besteht Handlungsbedarf. Dieser wird von der Behörde allerdings nicht erkannt. Haben Sie die Stellungnahme zu dem Fall gelesen? Aus Sicht der Behörde liegt der Fehler nicht bei ihr. Dabei kommen da einige “Fehler” zusammen. Ob ein Mensch dabei auf der Strecke bleibt interessiert nicht. So nachzuweisen im Fall des verstorbenen Schwarzfahrers, so geschehen, so geschehen in Fall des völlig im Stich gelassenen, schwer kranken Menschen, der erst nach Jahren den Weg zu Herrn Spirk gefunden hat.
    Es ist löblich und menschlich auch Behörden und ihren Mitarbeitern Fehlern zuzugestehen, aber es hilf nicht den Menschen, wenn die Behörde nicht wenigstens versucht rechtskonform zu handeln. Lesen Sie sich die Stellungnahme noch mal durch, mit dem Wissen, dass hier inzwischen vermittelt wurde. Ich habe es gerade noch mal getan. Sie sprechen von einem Fehler – die Behörde bestreitet ihn.

    “Und in diesem Fall ist der ja öffentlich gemacht
    worden, wie es sich gehört.”
    Und dennoch gibt es keinen Fehler aus Sicht der Behörde. Wird es Konsequenzen geben? Rhetorische Frage. Bald werden wird von nächsten “Fehler” hören, und es ist zu befürchten, dass der einem weiteren Menschen das Leben kostet. Werden Sie dann wieder schreiben, das sowas halt passieren kann?

  • Hthik

    |

    @Piedro 30. Dezember 2019 um 10:32

    Ich danke für die hohe Meinung, muss aber vor meiner Kompetenz warnen, da dieser keine formelle Ausbildung zugrunde liegt, sondern die Erfahrung mit diversen Behörden und sozialen Trägern und Einrichtungen. Da besteht die Gefahr, dass man etwas, was nur üblich ist, für gesetzlich gegeben hält.

    “Obwohl… ich gehe, wenn auch nicht gerne, von vorsätzlichem Rechtsbruch aus.”

    Der Wille zu glauben, was man glauben will, ist stark in den Menschen. Im Strafrecht glauben Gerichte weit hergeholte “Begründungen” einfach nicht. Die anderen Maßstäbe an Behördenhandeln werden z.B. mit der haarsträubenden Begründung gerechtfertigt, dass der SB ja keinen Anlass habe, Leistung rechtswidrig zu verweigern, weil es ja nicht sein Geld sei. Demnach ist jeder, der für eine AG arbeitet, von der er selbst keine Aktien besitzt offenbar schuldunfähig. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselskandal-vw-ingenieure-vor-der-kuendigung-1.4096311 Würde die Erkenntnis der Wahrheit große Umstellungen verlangen oder gegen das Weltbild verstoßen, das man hat, versucht das Gehirn die Erkenntnis zu vermeiden. Es werden etwa Widersprüche als “unbedeutend” nicht weiter betrachtet, weil deren sorgfältiges Aufdröseln dazu führen könnte, dass man große Teile seines Handelns in Frage stellen müsste.

    Im Wesentlichen praktizieren wir die Illusion, dass der Verwaltungsmitarbeiter auf unterster Stufe genausogut erkennen kann, wenn ein etwas außergewöhnlicher Fall vorliegt, wie ein Richter. Warum müssen Richter dann Abitur haben und Jura studieren? Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Behörde klüger ist, als der Sachbearbeiter, aber dazu müssen aufwändige Strukturen und Mechanismen insbesondere zur gegenseitigen Kontrolle geschaffen und ständig auf Ihre Effizienz geprüft werden.

    “Und das tut nur, wer über die Rechtsgrundlage auch informiert ist, sich nicht einschüchtern oder täuschen lässt, und die Kraft zur Gegenwehr hat. Eben die wenigsten.”

    Die Wenigen schließlich sind dann die bedauerlichen menschlichen Fehler, weil Menschen eben Fehler machen. Das System ist somit bewiesen perfekt fehlerfrei.

  • Julian86

    |

    Die von Piedro (28.12) in Bezug genommene Entscheidung des VGH B-W findet sich im Wortlaut unter

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&az=1%20S%202192/19&nr=30026

    Die Randnummern 19, 21 und 22 erscheinen sie nicht auch hier einschlägig? Das Gericht fordert dazu auf, “den verbundenen Einsatz der unterschiedlichen Hilfen nach dem SGB XII und anderen Leistungsgesetzen anzustreben” (Rn 21).

    Ich hatte schon (24.12) dazu angeregt, “für derartige Notfälle des Lebens ein Pfichtenheft zu entwickeln”, das dann freilich jeweils auf den Einzelfall hin zu konkretisieren wäre.

    “Die Sozialhilfe ist nicht von einem Antrag abhängig, sondern setzt ein, […] sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen (§ 18 Abs. 1 SGB XII).” (Rn 22)

  • Hthik

    |

    @Mathilde Vietze 30. Dezember 2019 um 08:52

    “Jede Behörde macht auch mal Fehler.”

    Es wäre schön, wenn das im Voraus berücksichtigt würde und nicht nur als letzter Notnagel dient, wenn jede andere Rechtfertigung nicht mehr greift. Leider sind typische Antworten auf Fragen wie
    “Was ist, wenn die Leistung zu unrecht verweigert wird?”
    “Dann kann er ja Widerspruch einlegen.”

    “Die Behörde darf bei einem Widerspruch doch drei Monate nix tun. Er braucht die Hilfe doch sofort.”
    “Dann kann er einen Antrag beim Sozialgericht stellen.”

    “Woran erkennt er denn, dass das ein Bescheid ist und er ein Recht auf schriftliche Erläuterung, Rechtsbehelfsbelehrung und Widerspruch hat?”
    “Das steht im Gesetz.”

    “Der Obdachlose läuft mit einer Gesetzessammlung unterm Arm durch die Gegend?”
    “Wir halten uns an das Gesetz. Wir dürfen mündlich bescheiden. Steht im Gesetz.”

    “Wäre es nicht deutlicher und besser für den Antragsteller, einen schriftlichen Bescheid auszustellen.”
    “Das entscheidet der Mitarbeiter. Der ist dafür ausgebildet. Das Gesetz ermöglicht ihm das ausdrücklich.”

    “In diesem schriftlichen Bescheid fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung.”
    “Das dürfen wir, denn dann ist die Frist für den Widerspruch ein Jahr.”*

    “Ein Bescheid mit den existenznotwendige Leistung verweigert wird, verletzt die Menschenwürde.”
    “Wenn er das meint, kann er sich ja an das BVerfG wenden. Dafür sind wir nicht zuständig”**

    “Der Bescheid hier ist doch offensichtlich falsch.”
    “Dann hätte er Widerspruch einlegen oder klagen müssen. Sonst ist das für mich richtig.”***

    Wir haben Ämter dafür, das sie Ihre Aufgaben erfüllen und zwar so, wie es im Gesetz steht. Auch ohne dass die Öffentlichkeit, deren Einblick mangels BayIFG ohnehin beschränkt ist, da ständig Gewehr bei Fuß stehen muss. Deswegen haben wir das Gesetz. Deswegen leisten wir uns Ämter. Von unseren Steuern. Auch von den Steuern der Bedürftigen. Das sonst bei Diskussionen über Sozialleistung übliche “Klagelied des einfachen Arbeiters und Steuerzahlers” höre ich in diesem Zusammenhang nicht. Wo bleiben INSM, ifo und die ganzen andere institutionalisierten Klageweiber, wenn man sie mal braucht?

    Dabei wäre es hier besonders nötig. Denn wie Hr. Spirk andeutet, kann lange Obdachlosigkeit zu dauerhafter Unfähigkeit, seine Angelegenheiten in einem normalen sozialen Umfeld selbst regeln zu können, führen. Wenn dieser Zustand unumkehrbar wird, wird es für die Allgemeinheit so richtig teuer. Betreuung und Aufnahme in ein Heim können die Folge sein. Die Innenrevision ist ungeeignet solche Verschwendung aufzudecken. Die sieht nur: nix geleistet, alles ok.

    Was ich nicht verstehe, ist, dass sich Hr. Spirk durch sein “Bashing der Verwaltung” hier selbst in den Fuß schießt. So eine Betreuung ist doch ein feste Einnahmequelle bis zum Tod des Betreuten. Er kann doch nur profitieren, wenn die Verwaltung Menschen in die Unselbständigkeit treibt. Je weniger der selbst kann, desto mehr Felder hat der Betreuer und desto mehr verdient der. Wo schaut da für ihn was raus? Vorschläge?

    *Falsch aber so sinngemäß gehört. Richtig ist, dass das widerechtliche Unterlassen einer Rechtsbehelfsbelehrung keine weiteren praktischen Folgen für das Amt hat, als die Widerspruchsfrist zu verlängern, widerrechtlich ist es aber trotzdem. Das ist ein Beispiel für das beliebte “pragmatische” Handeln der Ämter. Widerrechtlich oder nicht ist uns egal. Wenn wir damit durchkommen, machen wir es. Wenn wir keinen Nachteil oder nur einen, den wir akzeptieren können, haben, ist das Unrecht für uns so gut wie Recht.

    **Ebenfalls falsch. Jede Rechtsanwendung muss in Einklang mit der Verfassung stehen. Selbstverständlich kann man einen Bescheid damit angreifen, dass man ihn für verfassungswidrig hält. Das BVerfG ist erst zuständig, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.

    ***Verwechslung zwischen rechtskräftig und richtig.

  • Piedro

    |

    @Hthik
    “…da dieser keine formelle Ausbildung zugrunde liegt, sondern die Erfahrung mit diversen Behörden und sozialen Trägern und Einrichtungen.”
    Ich kenne einige echte Kompetenzmonster ohne entsprechende Ausbildung. Aber danke für die Warnung. ;)

    “…dass der SB ja keinen Anlass habe, Leistung rechtswidrig zu verweigern—”
    Ich weiß nicht wie das in den Sozialämtern ist, aber in den JC arbeitet ein großer Teil mit befristeten Verträgen. Die machen was verlangt oder erwartet wird, und das gibt nicht der Gesetzgeber vor. Was jahrelang bestritten wurde kam dann irgendwann doch ans Licht: Vergütung für eingehaltene Sanktionsquoten für die Behördenleitung. Man reichte ein Soll an “eingesparten Aktiva” ein, und wenn das eingehalten wurde gab es einen Bonus. Diese “Aktiva” waren Gelder, die Leistungsberechtigten zustanden, sei es als Regelsatz, sei es als Förderung, sei es als KdU.

    “…dass der Verwaltungsmitarbeiter auf unterster Stufe…”
    Die Grundlagen des Handwerks sollten jedem bekannt sein, aber die BA “rechtfertigt” die hohen Fehlerquoten bei Bescheiden seit Jahren regelmäßig mit mangelnder Kompetenz der Mitarbeiter. Dabei erscheint diese gewollt wenn man erkennt, dass MA nach ihrer Einarbeitung wieder entlassen werden, respektive die befristeten Verträge nach einigen Jahren nicht verlängert werden, sondern ein Frischling an den Schreibtisch kommt. Das wird Behördenintern seit Jahren bemängelt, aber eben von Personalräten und Mitarbeitern, die interessieren weiter oben nicht.

    “Es werden etwa Widersprüche als „unbedeutend“ nicht weiter betrachtet, weil deren sorgfältiges Aufdröseln dazu führen könnte, dass man große Teile seines Handelns in Frage stellen müsste.”
    Es werden Widersprüche negativ beschieden, obwohl die Rechtslage darin explizit aufgeführt wird. Und das nicht nur gelegentlich. Man legt es auf Verhandlungen an, deshalb sind die SG derart überfordert. Die Quote der Entscheidungen für den Kläger spricht Bände, und dabei sind die Vergleiche oder Zugeständnisse (meist in 2. Instanz, um verbindliche BSG-Urteile zu vermeiden) noch nicht berücksichtigt.

    “… dazu müssen aufwändige Strukturen und Mechanismen insbesondere zur gegenseitigen Kontrolle geschaffen und ständig auf Ihre Effizienz geprüft werden.”
    Hier wäre der Konjunktiv angebracht. Man will das doch gar nicht. Man will das Bürokratiemonster und möglichst hohe “Einsparungen” auf der anderen Seite des Schreibtischs.

    “Das System ist somit bewiesen perfekt fehlerfrei.”
    Jau. Die Entrechtung funktioniert super. Was nicht schon der Gesetzgeber vorgibt erledigt der SB. Wenn nur diese Gerichte nicht wären, die immer noch die Rechtsgrundlagen für maßgeblich halten.

  • Piedro

    |

    @Julian86
    “Ich hatte schon (24.12) dazu angeregt, „für derartige Notfälle des Lebens ein Pfichtenheft zu entwickeln“, das dann freilich jeweils auf den Einzelfall hin zu konkretisieren wäre.”
    Wenn eine glasklare Rechtsgrundlage missachtet wird, liegt das eher nicht daran, dass die nicht bekannt oder nicht verständlich ist. Ich weiß nicht wie oft ich schon in wie vielen JC gehört habe: “Das machen wir immer so”, als würde permanenter Rechtsbruch diesen legitimieren. Für einen Termin in Regensburg habe ich mich mal sehr gründlich vorbereitet, die Fachlichen Hinweise und einschlägige Urteile bayrischer SG und des BSG sogar ausgedruckt. “Das interessiert hier nicht.” Wörtlich. Daran würde ein Pflichtenheft nichts ändern.

  • bürger 1

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    +++Was jahrelang bestritten wurde kam dann irgendwann doch ans Licht: Vergütung für eingehaltene Sanktionsquoten für die Behördenleitung. Man reichte ein Soll an „eingesparten Aktiva“ ein, und wenn das eingehalten wurde gab es einen Bonus. Diese „Aktiva“ waren Gelder, die Leistungsberechtigten zustanden, sei es als Regelsatz, sei es als Förderung, sei es als KdU. +++

    Diese Behauptung kann belegt werden?

  • Piedro

    |

    @bürger 1
    “Diese Behauptung kann belegt werden?”
    Selbstverständlich, sonst hätte ich das nicht als Tatsachenbehauptung formuliert. Sie können das leicht selbst finden, aber bitte. Ich kann gut verstehen, dass man sowas nicht glauben mag, ging mir auch mal so.

    https://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/4000-euro-praemie-fuer-harte-jobcenter-chefs

    Das war in 2013.

    Belege dafür, dass Dereartiges zuvor bestritten wurde, kann ich Ihnen leider nicht bieten. Aber in 2018 ist ähnliches bekannt geworden, da fließt das Geld in die Taschen der SB.
    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kursangebot-der-jobcenter-das-milliardengeschaeft-mit-den-arbeitslosen/20800654.html
    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verschwendung-bei-hartz-iv-massnahmen-jobcenter-linke-ruft-arbeitsminister-heil-zur-

    Heftig, gelle? Aber leider wahr. Die Wirklichkeit ist das, was der Bürger nicht glauben mag.

  • Bürger 1

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    Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es einen Zeitungsartikel demzufolge im Jahre 2013 ein Jobcenterleiter in Berlin angeblich eine Prämie erhalten habe, weil er einen in einer Zielvereinbarung festgelegten Wert erreicht hat. Das halte ich für eine eher dünne Basis für die verallgemeinernd erhobenen Vorwürfe.

    In einem anderen Zeitungsartikel der sich mit Fortbildungen befasst heißt es ausdrücklich “Die einfachen Mitarbeiter – Arbeitsvermittler und Fallmanager – bekommen zwar kein Geld für ausgebuchte Kurse.” . Nur mit bösem Willen kann mann zu diesem Schluß kommen: “da fließt das Geld in die Taschen der SB.”

  • "ERNST MÜLLER" / RA SPIRK

    |

    Der Betroffene hat die Diskussion mitverfolgt und möchte folgendes dazu mitteilen:
    “Ich finde manche Kommentare von bestimmten Personen, die scheints bei der Stadt arbeiten,frech. Das sind Menschen, die noch keine Not erlebt haben, geschweige denn bei denen es “um Leben und Tod” ging.”

  • Piedro

    |

    @Bürger 1
    “Wenn ich es richtig verstanden habe… Das halte ich für eine eher dünne Basis für die verallgemeinernd erhobenen Vorwürfe.”
    Von wegen “angeblich” steht es Ihnen frei weitere Quellen zu suchen, berichtet wurde darüber auch im TV. Ansonsten begnügen Sie sich mit der ursprünglichen Meldung und zweifeln an, dass die Journalisten die Wahrheit schrieben. Verallgemeinernde Vorwürfe habe ich nicht erhoben, sondern konkrete Misstände (die zuvor ausdrücklich bestritten wurden) benannt und belegt. Wenn sich Ihnen der Unterschied nicht erschließt – bitte.

    “Nur mit bösem Willen kann mann zu diesem Schluß kommen…”
    Aha. Den einen sprechen Sie Sachkenntnis ab, mir unterstellen Sie bösen Willen. Unterstellen kann ich auch, liegt mir aber nicht so. Ich weiß nicht, ob das selektive Lesen einer Dysfunktion geschuldet ist, oder einer Absicht, der Sie fröhnen. Das Geld an SB gezahlt wird steht in dem Absatz über dem zitierten Satz, kaum zu überlesen. Die befristeten Angestellten erhalten halt keine Boni, die dürfen parieren und auf die Verlängerungen ihrer Verträge hoffen. Das reicht als Motivation, die Vorgesetzen (Teamleiter etc) werden mit Geld motiviert die Kollegen in der Spur zu halten.

    Abschließend zur Verdeutlichung: die “Zielvereinbarung” war das Einbehalten von Geldern, die Leistungsberechtigten zuständen, als Regelsatz, KdU oder Förderleistung. Wenn Sie dabei nichts negatives finden, bitte. Im zweiten Artikel geht es darum bereits eingekaufte Maßnahmen irgendwie zu besetzen, was rechtswidrig ist, denn der Gesetzgeber stellt Ansprüche an die Zuweisung, sie muss u.a. zielgerichtet sein und nachvollziehbar Vermittlungshemmnisse beheben. Im Gesetz steht nicht: wenn beim günstigsten Anbieter irgendwas eingekauft, müssen die Plätze mit wem auch immer besetzt werden. Hier setzt u.a. die Kritik des Bundesrechnungshofes an. Das wird durch diese Bonus-Zahlungen wirksam ausgehebelt und kostet zusätzlich.

    Und jetzt bitte ich um Verständnis dafür, dass ich nicht weiter auf derartige Erwiderungen eingehe. Entweder Sie wollen verstehen, oder halt nicht, und wenn Sie nicht verstehen können, werde ich das auch nicht ändern können. Bleiben wir halt beim regensburger Thema.

  • Piedro

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    @”ERNST MÜLLER” / RA SPIRK
    Ich glaub nicht, dass es sich bei den Unken um städtische MA handelt. Die blamieren sich hier erst in gehobener Postion, etwa als Referent. Solche Wortmeldungen ergeben sich einfach durch Unkenntnis, Sozialdarwinisus oder schlichten Obrigkeitsglauben. Ein Jurist hat hier mal sinngemäß geschrieben es sei vermessen zu glauben, die Behörden arbeiteten rechtswidrig. Andere wollen halt einfach nicht glauben, dass Behörden vorsätzlich Rechtsbruch begehen und Mitbürgern schaden. Die anhaltenden Missstände und der Umstand, dass die nicht nur nicht behoben, sondern fadenscheinig gerechtfertigt werden, stützen diese Sicht der Dinge leider. Und natürlich alle, die das nicht einfordern.

    Herr Müller, Sie wehren sich, sie werden recht bekommen. Und vielleicht noch Hilfe erfahren, wenn auch nicht von den Sesselwärmern, deren Aufgabe das wäre. Es kann ja nur besser werden.

  • Hthik

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    @Piedro 30. Dezember 2019 um 17:46

    “Das wird Behördenintern seit Jahren bemängelt, aber eben von Personalräten und Mitarbeitern, die interessieren weiter oben nicht.”

    Wir hatten die Fehleranfälligkeit ja auch schon hier https://www.regensburg-digital.de/vom-recht-auf-ein-dach-ueberm-kopf/29082017/

    Wie ich oben versucht habe, ein wenig exemplarisch darzulegen: Behörden, Ämter Politiker haben auf alles eine zumindest scheinrichtig Antwort.

    “For every bad move that this Jo’anna makes
    They got a good explanation” https://www.youtube.com/watch?v=qFcmNu4KdGI

    Bei diesen Antworten, selbst soweit sie wirklich richtig sind, wird immer davon ausgegangen, dass alles genauso funktioniert, wie es im Gesetz steht. Angenommene Fehlerrate gleich Null. Würde man sich hier eingestehen, dass Fehler unvermeidlich sind, so käme man nicht darum herum, dass man Sicherungsmechanismen und Puffer einbauen muss, damit das von Verfassung wegen zu jedem Zeitpunkt zu garantierende Existenzminimum, auch garantiert werden kann. Praktisch. Täglich und nicht nur in der Phantasie einer Idealwelt der fehlerfreien Verwaltung.

    “Es werden Widersprüche negativ beschieden, obwohl die Rechtslage darin explizit aufgeführt wird.”

    Worauf will sich ein nicht hinreichend ausgebildeter Sachbearbeiter auch berufen, als die Anweisung des Vorgesetzten?

    Was ich oben mit “Widersprüche” ,meinte, waren allerdings nicht Widersprüche gegen Verwaltungsakte, sondern Widersprüche im System, wie oben dargelegt, etwa der, dass Fehler eine von/off-Existenz haben, je nach zu belegender Argumentation existieren und zu berücksichtigen sind oder eben nicht.

    “Man will das doch gar nicht. Man will das Bürokratiemonster und möglichst hohe „Einsparungen“ auf der anderen Seite des Schreibtischs.”

    Das ist der dritte Weg, der einem aus der Klemme hilft, wenn man einerseits nicht mehr für Sozialleistungen ausgeben will, aber andererseits nicht kürzen kann, weil man sowieso schon am Minimum oder darunter ist: man schafft zwar einen Anspruch sorgt aber dafür, dass er in der Praxis möglichst oft unrealisierbar ist. Die Schwächsten und Ärmsten, die sich nicht zu wehren wissen, trifft das am Härtesten.

    “Wenn nur diese Gerichte nicht wären, die immer noch die Rechtsgrundlagen für maßgeblich halten.”

    Auf diese setze ich wenig Hoffnung, wenn man sich alleine ansieht, was das Bundessozialgericht für Auffassungen hat.

    Hatte das je Zweifel an der Regelsatzermittlung? Nein, es legt einfach fest, dass man nicht daran zu zweifeln hatte, dass der Gesetzgeber im Dunkeln, wo ihn keiner kontrolliert, alles richtig gemacht hat. Hat irgendein Sozialgericht oder Landessozialgericht wenigstens Prozesskostenhilfen für die Zweifler unter den Bedürftigen gewährt? Nein, es bedurfte der Vorlage eines engagierten Richters am Hessischen Landessozialgericht.

    Hatte das Bundessozialgericht Zweifel an den Sanktionen? Nein. Hat irgendein Sozialgericht oder Landessozialgericht wenigstens Prozesskostenhilfen für Sanktionierte die sich auf Zweifel an der Verfassungskonformität beriefen, gewährt? Nein, es bedurfte der Vorlage eines engagierten Richters am Sozialgericht Gotha.

    So wird dass nichts, wenn sich unter aberhunderten Sozialrichtern alle fünf Jahre ein mutiger findet, der hinterfragt, ob das “weiter so” überhaupt vertretbar ist. Das zu tun ist der Beruf eines jeden Richters. Der Gesetzgeber kann einer solche Justiz einfach “davonlaufen”, indem er seine Gesetze von vornherein “auf Zeit” konzipiert: das verfassungswidrige Gesetz erfüllt seine Zweck, solange bis es jemand trotz der Undurchdringlichkeit der Justiz zum Bundesverfassungsgericht schafft. Dann ergeht eben das nächste. Der Rechtsstaat verkommt zur Farce.

  • Hthik

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    @bürger 1 30. Dezember 2019 um 18:52

    “Diese Behauptung kann belegt werden?”

    Für den Bedürftigen, der um die rechtmäßige Hilfe gebracht wird ist weniger wichtig, ob und in welchem Verhältnis das dann der Sachbearbeiter, der Geschäftsführer oder der Finanzminister einschiebt.

    https://www.elo-forum.org/threads/es-sind-feste-sanktionsquoten-vorgegeben-z-b-jc-frieslan.24537/

    Es entlarvt die Behauptung von Sanktionen als bedauerliches, aber notwendiges Motivationsmittel als erlogenen Vorwand, wenn sich die Notwendigkeit, wieviel da motiviert wird, überhaupt nicht mehr aus dem konkreten Verhalten der Menschen ergibt, sondern im Vorhinein feststeht.

    Es war schon lange offensichtlich, dass die Sanktionen im SGB II anderen Zwecken dienen, bevor der Verdacht zum Bundesverfassungsgericht kam.

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drin