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Patrick Schröder verliert vor dem Verwaltungsgericht Regensburg

Neonazi scheitert mit Klage

Der Oberpfälzer Neonazi Patrick Schröder ist am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg mit einer Klage gegen einen Bescheid der bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gescheitert. Die Landeszentrale hatte vor über zwei Jahren in zwei Sendungen von Schröders extrem rechten Web-Sendeformat „FSN-TV“ gewaltverherrlichende und jugendgefährdende Inhalte festgestellt, missbilligt sowie zum Teil untersagt. Daraufhin hat Schröder eine nun erfolglose Klage zur Aufhebung des Bescheids angestrengt.

Ist mit einer Klage gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien gescheitert: Neonazi Patrick Schröder. Foto: Jan Nowak.

Ist mit einer Klage gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien gescheitert: Neonazi Patrick Schröder. Foto: Jan Nowak.

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Schröder selbst zog es vor der Verhandlung fernzubleiben. Er weile in Japan und sei schwer zu erreichen, wusste sein Verteidiger, der Szeneanwalt Andreas Wölfel, zu berichten.

Szeneanwalt Wölfel

Wölfel ist selbst recht umtriebig im Umfeld der extremen Rechten. So ist er Mitglied der völkischen, rassistischen und pflichtschlagenden (letzteres sieht man ihm auch an) Burschenschaft Thessalia zu Prag in Bayreuth, die beispielsweise nur Mitglieder „deutscher Herkunft“ unabhängig vom Pass akzeptiert und das „deutsche Vaterland“ als „von staatlichen Grenzen unabhängige Kulturnation“ begreift.

Als NPD-Aktivist ist er in der Vergangenheit insbesondere in Nordbayern in Erscheinung getreten. Außerdem arbeitet er in der Kanzlei von Steffen Hammer, dem Sänger der 2010 aufgelösten und im Neonazi-Milieu überaus einflussreichen Rechtsrock-Band „Noie Werte“. Die Volksgenossen bleiben eben gerne unter sich. Aber zurück zu Schröder.

Cool, modisch, popkulturell und neonazistisch

Der auch als „Nazi-Hipster“ bezeichnete ehemalige Aktivist der freien Kameradschaftsszene Schröder und unter anderem Geschäftsführer des Neonazi-Modelabels „Ansgar Aryan“, das regelmäßig auf trendige und hippe Weise NS- und Kriegssymbolik und germanische Ästhetik adaptiert, fungiert seit einigen Jahren als das öffentlichkeitswirksamste Gesicht einer extremen Rechten, die zunehmend bestrebt ist, das immer noch vorherrschende, aber schon lange überholte Image des Springerstiefel tragenden Glatzkopfs ad acta zu legen.

Zweckdienlich sind dabei Bezüge zur Popkultur, subkulturelle Codes, ein moderner Look und Gewandtheit im Bereich „neuer“ Medien. All dies sind willkommene Vehikel, um Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, völkischen Nationalismus, historischen Relativismus, Kriegsverherrlichung und ganz aktuell auch Hetze gegen Asylsuchende möglichst cool, modisch, attraktiv und sexy zu präsentieren und zu verkaufen. Kaum jemand verkörpert diese Bemühungen so smart und stilsicher wie Patrick Schröder. Bei FSN-TV war dies regelmäßig zu beobachten.

Im Studio von FSN-TV: Schröder (links) mit modischer Botschaft. Das entsprechende Symbol wäre verboten, das Akronym "HKN KRZ" ist es nicht. Foto: Screenshot Youtube

Im Studio von FSN-TV: Schröder (links) mit modischer Botschaft. Das entsprechende Symbol wäre verboten, das Akronym “HKN KRZ” ist es nicht. Foto: Screenshot Youtube

Schröders Sendungen: Gewaltverherrlichend und jugendgefährdend

Umso überraschender ist eigentlich, dass er sich diesen einen öffentlichen Auftritt entgehen lässt und dem Prozess am Verwaltungsgericht in Regensburg lieber nicht beiwohnen möchte – oder vielleicht ist es auch nicht überraschend. Vermutlich weiß Schröder sich im Gerichtssaal nicht so geschickt zu inszenieren wie in seiner Webshow, in der er es eigentlich versteht, durch hinreichend Subtilität, Anspielungen und Chiffrierungen mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu geraten.

Aber auch Schröder passieren „Fehler“. Gegenstand der aktuellen Verhandlung waren zwei jeweils zweistündige Folgen des Sendeformats „FSN-TV“ (Sendungen 60 und 61), die Ende 2013 als Livestream ausgestrahlt wurden und danach als Podcast zur Verfügung standen. Diese wurden von der sachverständigen Kommission für Jugendschutz (KJM) als gewaltverherrlichend und jugendgefährdend eingestuft. Schröder wurde per Bescheid durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Ausstrahlung samt Bußgeldanordnung untersagt.

Weil die BLM „FSN-TV” als zulassungspflichtigen Rundfunk ansieht und Schröder keine entsprechende Zulassung hat, wurde ihm unter Androhung von Zwangsgeld „die Fortsetzung der ungenehmigten Rundfunkveranstaltung“ untersagt. Schröder klagte dagegen.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg verhandelte den Fall. Foto: Archiv

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg verhandelte den Fall. Foto: Archiv

Wann ist Rundfunk Rundfunk?

Zwei Fragen waren in der Verhandlung insbesondere zu klären: Liegen eine formelle und materielle Rechtmäßigkeit des beklagten Bescheids vor? Konkret: Ist Schröders FSN-TV tatsächlich als „Rundfunk” zu betrachten? Und: Sind die untersagten Inhalte der zwei beanstandeten Sendungen gewaltverherrlichend und jugendgefährdend im Sinne einer Beeinträchtigung der Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen?

Schröders Verteidiger Wölfel verneinte beides. Erstens läge bei „FSN-TV” keine Rundfunkqualität gemäß Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vor, da die Linearität des Angebots fehle, zweitens läge durch die semi-professionelle Gestaltung keine „redaktionell-journalistische Qualität“ vor und es fehle somit die „Meinungsrelevanz“ und drittens sei das Format mit weniger als 500 Nutzern nicht hinreichend breitenwirksam. Im Ãœbrigen war Wölfel sowieso der Ansicht, das Verfahren sei „ausschließlich politisch motiviert“.

Gero Himmelsbach, der die beklagte BLM vertrat, entgegnete, dass„FSN-TV” durch die regelmäßige Ausstrahlung des Livestreams durchaus linear sei. Durch die Programmgestaltung, die im Vorfeld getroffene Themenauswahl und das Moderationsteam weise das Format redaktionell-journalistischen Charakter auf und habe die für Rundfunk nötige potentielle Reichweite. So verfolgten laut Schröder tatsächlich bereits bis zu 8.000 Nutzer dem Programm. Das Gericht folgte der Einschätzung Himmelsbachs.

Kugelhagel gegen Geflüchtete – akzeptabler Sendeinhalt?

Der Widerspruch Wölfels half auch im Hinblick auf die materielle Rechtmäßigkeit nichts. Maßgeblich für die Einschätzung, ob es sich um Gewaltverherrlichung und Jugendgefährdung handle, sei eben die sachverständige KJM, so Himmelsbach. Das Gericht sah es ebenso.

Die KJM beanstandete in den betreffenden Sendungen geäußerte Passagen, die etwa hinsichtlich der Besetzung der ehemaligen Gehart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg durch Geflüchtete 2012 davon phantasierten, dass „in einem richtigen Land“ die meisten davon „im Kugelhagel“ untergehen und es maximal 30 in das Gebäude schaffen würden. Alle fünf Meter würde einer liegen bleiben. Ferner wurde in einer Sendung Werbung für eine großteils indizierte Buchreihe („Stahlfront“) gemacht.

Die Kammer unter Vorsitz von Markus Eichenseher wies die Klage letztlich unter Anhebung des vorläufigen Streitwerts von 5.000 auf 10.000 (weil es sich um zwei beanstandete Sendungen handelte) ab und betrachtete den Bescheid der BLM mit damit ebenfalls verbundenem Bußgeld als rechtmäßig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Schröder hat die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.

Vorerst bleibt „FSN-TV” vermutlich also offline. Andere Formate Schröders erfreuen sich jedoch weiterhin reger Aktivität:

Das Radioformat von Schröder sendet weiter. Foro: Screenshot Facebook

Das Radioformat von Schröder sendet weiter. Foto: Screenshot Facebook

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Kommentare (6)

  • joey

    |

    “schade”, daß ich aus vielen Gründen nicht Mitglied bei Thessalia werden kann. Mich würde aber interessieren, was meine 50% deutsche Herkunft wert sind. Bräuchte ich da 51% und könnte das 1% evtl. durch überbordende Männlichkeit erzielen?

    Wo liegt eigentlich Thessalien… in Bayreuth?

    Kulturnation grenzenlos: das ist wirklich unendlich doof.

    Die Bundeswehr sollte gegen das Foto vorgehen:
    http://thessalia.de/wir_fordern.html
    BW Dienst – auch als Reservist – schließt sich wohl mit den geäußerten Zielen dieser Organisation aus.

  • Oleg

    |

    Im Endeffekt müsste ja dann ein großer Teil der Youtube- Szene, der regelmäßig auf Sendung geht, genauso als Rundfunk gelten!?
    Ebenso müsste dann z.B. bei Videos mit “gewaltverherrlichenden” Computerspiele, Filme oder Sonstiges unter die Jugendgefährdenden Schriften fallen?

    Neutral betrachtet sieht es somit schon eher nach einem politischen Gerichtsbeschluss aus.

  • Franz

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    Neutral betrachtet sieht der Kommentar von Oleg nach einem politisch motivierten aus.
    …dass „in einem richtigen Land“ die meisten davon „im Kugelhagel“ untergehen… und bitte nicht immer das Wort neutral strapazieren. Eine Meinung ist ein Standpunkt und hat meistens was mit nem Bewusstsein zu tun, eine Meinung bezieht sich auf etwas und Herrn Oleg gefällt es nicht, wenn Nazis nicht alles senden dürfen was ihren rassistischen Hirnen entspringt.

  • Angelika Oetken

    |

    “Im Endeffekt müsste ja dann ein großer Teil der Youtube- Szene, der regelmäßig auf Sendung geht, genauso als Rundfunk gelten!?
    Ebenso müsste dann z.B. bei Videos mit „gewaltverherrlichenden“ Computerspiele, Filme oder Sonstiges unter die Jugendgefährdenden Schriften fallen?”

    @Oleg,

    wer weiß, vielleicht gelingt es den schwarzbraunen Kameraden sich bis zum Bundesgerichtshof vorzurobben. Dann hätte der ganze Aufwand jedenfalls einen Sinn gehabt.

    MfG,
    Angelika Oetken

  • Oleg

    |

    Omei Franz, was du alles wieder hinein interpretieren magst.
    Stell die Nazikeule mal bitte wieder beiseite, die ist schon überstrapaziert und lege mal bitte dein neutrales Urteil des Gerichtsurteils dar und was dies in Zukunft für die gesamte Branche der modernen Medien verändern könnte.

    Für den ersten Teil, der Definition was Rundfunk ist, haben deine Zitate keinerlei Auswirkung.
    Mich hat nur das genaue Gerichtsurteil sowie dessen Begründung hierfür interessiert, da m.E. auch viele anderen Youtube- Stars und/ oder “Let´s Play”- Videos davon betroffen sein müssten, mir bislang aber kein Prozess bekannt ist.

  • Bertl

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    Ein “neutrales Urteil” ueber ein Verbot, welches Andere vor politischem Unfug schuetzt? Sorry aber wenn in der heutigen Zeit jemand mit einem T-Shirtaufdruck >HKN KRZ< vor einer Linse sitzt und extremen Schwachsinn verbreitet, sollte eigentlich zum Verbot noch die Einweisung in eine geschlossene Anstalt erfolgen! Von meinem Opa haette er jedenfalls dafuer noch eine riesen Ohrfeige bekommen!

    Lustig uebrigens, wenn der eigene Verteidiger schon "keine redaktionell-journalistische Qualität“ bescheinigt! :-)

    Wieder ein Bsp. fuer die voelkische Unterdrueckung eines kleinen Nazis! Es gibt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch mehr solcher Spinner im Netz. Sicherlich auch welche, die sich DKP auf Hemdchen malen und sich ganz toll finden. Auch denen gehoert das Handwerk gelegt.

    Politisches Gedankengut, das unseren Gesetzen den Stinkefinger zeigt, hat keinerlei Akzeptanz verdient! Dabei ist es egal ob der Verstoss von so einem blonden Buebchen ausgeht oder einem Marxfetischisten!

    Fuer mich ein absolut korrektes Urteil.

Kommentare sind deaktiviert

drin