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"Notfalls Beugehaft"

Staatsschutz gegen Journalisten

Unsere Redaktion hat durchaus Erfahrung mit Versuchen, ihre Berichterstattung durch teure Prozesse unterbinden zu lassen. Ähnlich ergeht es auch unserem Passauer Kollegen Hubert Denk, der sich schon des öfteren der Angriffe von Promis, Institutionen und Konzernen erwehren musste. Stets erfolgreich. Auch im Fall des Milliardenkonzerns Schottdorf, gegen den seit Jahren Ermittlungen laufen. Doch nun ermittelt der Staatsschutz gegen Denk. Offenbar will man ihn zwingen, seine Informanten preiszugeben. Bürgerblick

Es ist gut zwei Jahre her, seit der Passauer Journalist Hubert Denk („Bürgerblick“) einen denkwürdigen Sieg errungen hat. Der milliardenschwere Schottdorf-Konzern hatte versucht, dem freien Journalisten einen Maulkorb zu verpassen und ihm bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro einen kompletten Artikel verbieten zu lassen (Mehr dazu).

Doch Denk bewies einen langen Atem und bekam in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln recht. Dr. Bernhard Schottdorf, einer der reichsten deutschen Mediziner und Gründer des gleichnamigen Laborkonzerns, musste alle Klagen zurücknehmen.

Schottdorf: Rabattsystem auf Kosten der Kassen?

Seit Jahrzehnten wird gegen den einflussreicher Arzt ermittelt. Die Ermittler hegen den Verdacht, dass er sich mit einem umstrittenen Rabattsystem auf Kosten der Gesundheitskassen bereichert hat. In diesem Frühjahr wurde nun Anklage gegen den zwischenzeitlich 72jährigen erhoben. Das Verfahren steht noch aus. Denk gehörte zu den ersten, die über diese Ermittlungen berichtet hatten. Vor drei Jahren waren ihm vertrauliche Informationen zugespielt worden. Er recherchierte weiter und veröffentlichte zahlreiche Berichte. „Wenn Ärzte zu Blutsaugern werden!“, lautete eine Titel-Schlagzeile des von ihm herausgegebenen Magazins Bürgerblick.

Parteispenden und Briefe an Stoiber

Im Januar 2010 berichtete Denk über den Musterprozess gegen einen Münchner Heilpraktiker wegen Betrugs. Der ergab: Illegale Einnahmen waren vor allem durch das „System Schottdorf“ erwirtschaftet worden. Im Rahmen seiner Zeugenaussage gab ein Beamter des Landeskriminalamts vor Gericht zu Protokoll, dass die „SOKO Labor“ auch auf Parteispenden gestoßen sei. Einen Scheck über 25.000 Euro hatte Schottdorf beispielsweise dem damaligen Ministerpräsidenten Stoiber persönlich zugeschickt. Im selben Atemzug berichteten Beamte, dass ihre Arbeit noch nie so sehr behindert worden sei, und beklagten, dass man ihre SOKO systematisch abgebaut habe. Druck „von oben“ wurde vermutet. Der Bericht war unter anderem Thema einer Landtagsanfrage der Grünen, bei der Justizministerin Dr. Beate Merk nur ausweichend und wenig erhellend antwortete.

Schottdorf scheitert, jetzt folgt der Staatsschutz

Schottdorf indes scheiterte – wie erwähnt – mit dem Versuch, Denk diesen Bericht zu untersagen. Doch nun – zwei Jahre später – erhielt Denk Post von der Kripo, Abteilung Staatsschutz. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass bereits seit mehr als drei Jahren gegen ihn ermittelt wird. Anlass ist just jener Bericht vom Januar 2010. Denk werden „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ sowie die „Anstiftung der Verletzung des Dienstgeheimnisses“ vorgeworfen. Bemerkenswerte Vorwürfe gegen einen recherchierenden Journalisten, zu dessen Aufgaben es nicht nur gehört, zu recherchieren und Informationen zu erlangen, sondern der auch dem Informantenschutz verpflichtet ist.

Den Informantenschutz aushebeln?

Denk sollte Ende September als Beschuldigter in Nürnberg vernommen werden. Offenbar will man ihn auf diesem Weg zwingen, seine Quelle preiszugeben. Doch das Verhör platzte. Ein Antrag auf Akteneinsicht wurde Denks Rechtsanwalt Dr. Klaus Rehbock verweigert. „Die Staatsanwaltschaft München I teilte uns mit, dass Akteneinsicht wegen laufender Ermittlung derzeit nicht gewährt werden kann.“ Von der Münchner Kripo heiße es, die Ermittlungsakte lese sich wie das „Who is Who in Bayern“.

Telefonüberwachung?

Rehbock vermutet auch, dass sein Mandant der Telefonüberwachung unterliegt. So etwas werde sich früher oder später auch aus der Akte ergeben. Doch bei einer telefonischen Nachfrage in München sei die zuständige Staatsanwältin ins Stottern geraten und habe das Telefonat dann „relativ schnell beendet“.

„Notfalls Beugehaft.“

Denk will sich auch dem neuerlichen Druck nicht beugen. Er habe niemanden angestiftet, das Dienstgeheimnis zu verletzen. Darüber hinaus gebe es Informantenschutz. „Notfalls gehe ich auch in Beugehaft.“

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