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Landgericht München bestätigt

Räumung des Protestcamps am Rindermarkt war illegal

Ein Hunger- und Durststreik von 44 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf dem Münchner Rindermarkt sorgte im Juni 2013 für bundesweites Aufsehen. Am Ende wurde das Protestcamp von der Polizei geräumt, Teilnehmer vor Gericht gestellt. Nach fast zwei Jahren stellte nun das Landgericht München I fest: Die Auflösung war rechtswidrig. Am Mittwoch wird im Reginakino dazu eine Dokumentation gezeigt. Anschließend wird diskutiert.

Festnahme von Hedayatzadeh am Münchner Rindermarkt Juni 2013. Foto: www.flickr.com/photos/koernerfresser

Festnahme von Hedayatzadeh am Münchner Rindermarkt Juni 2013. Foto: www.flickr.com/photos/koernerfresser

Im Juni 2013 traten in München am Rindermarkt 44 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in einen Durststreik. Sie forderten ihre Anerkennung als politische Flüchtlinge. „Jetzt sind Sie verantwortlich für unser Leben, und wir wollen für alle klarstellen, was im 21. Jahrhundert wichtiger ist: Das Leben von Menschen oder ein paar Stücke Papier?“, schrieben Sie in einer Erklärung. Am frühen Morgen des fünften Tag des Durststreiks wurde dieser durch die Exekutive beendet. 350 Polizisten waren bei der Räumung im Einsatz, Wasserwerfer standen im Hintergrund bereit.

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„Stark mit Händen und Füßen gewehrt“

Der Flüchtlingsaktivist Houmer Hedayatzadeh, der im Sommer 2012 zwei Monate als Asylbewerber in Regensburg protestiert hatte und im April 2013 vom Regensburger Verwaltungsgericht als Flüchtling anerkannt wurde, unterstützte die Asylbewerber zum Zeitpunkt der Räumung durch einen solidarischen Hungerstreik. Nun stand er – bereits in zweiter Instanz – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung vor dem Landgericht München I.

Als das Camp am Rindermarkt am 30. Juni 2013 gegen fünf Uhr morgens geräumt wurde, soll sich Hedayatzadeh an einer Sitzblockade beteiligt haben. Während er von Spezialeinheiten der bayerischen Polizei weggetragen wurde, soll er sich zudem „stark mit Händen und Füßen gewehrt“ haben. In erster Instanz war Hedayatzadeh vom Amtsgericht München zu 70 Tagessätzen verurteilt worden. In der nun abgeschlossenen zweiten Instanz ging es weniger um die Frage ob Hedayatzadeh nun Widerstand geleistet oder eine versuchte Körperverletzung begangen hat, sondern ob der Polizeieinsatz zur Räumung rechtens war.

„Wir mussten Leben retten.“

Innenminister Joachim Herrmann: "Wir mussten Leben retten." Foto: Archiv/ Staudinger

Innenminister Joachim Herrmann: “Wir mussten Leben retten.” Foto: Archiv/ Staudinger

„Wir mussten Leben retten.“ So begründete der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die damalige Räumung. Hedayatzadehs Anwalt Hartmut Wächtler ist hingegen davon überzeugt, dass „sich im Grunde keiner für die Gesundheit der Streikenden interessiert hat“. Stattdessen sei Propaganda betrieben worden, die nicht durch Tatsachen gedeckt gewesen sei. An knapp einem Dutzend Verhandlungstagen lud Wächtler deshalb Ärzte, Polizisten und Verwaltungsbeamte, die an der Räumung beteiligt waren. Aber auch Personen, die den Hungerstreik unterstützt hatten.

Am 23. Februar fand der Prozess nach einem knappen halben Jahr nun sein vorläufiges Ende. Im Urteilsspruch wurde Hedayatzadeh erneut des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der versuchten Körperverletzung für schuldig befunden. Gleichzeitig erklärte der Vorsitzende Richter Arthur Schnorfeil aber auch die Auflösungsverfügung durch das Kreisverwaltungsreferat München und die darauffolgende Räumung durch Einsatzkräfte der Polizei für „formell und materiell“ rechtswidrig.

Wie Rechtsanwalt Hartmut Wächtler bereits in einem Interview mit Regensburg Digital erklärt hatte, gab es bei der Räumung des Camps gravierende Fehler auf verschiedenen Ebenen. Dies hat der Urteilsspruch nun bestätigt.

Zahlreiche Fehler bei der Räumung

Einerseits wurde die Auflösung durch die falsche Behörde angeordnet (nach Beginn einer Versammlung ist immer die Polizei und nicht das Kreisverwaltungsreferat zuständig). Andererseits belegten die Aussagen zahlreicher Zeugen erhebliche Fehler bei der praktischen Durchführung der Räumung. So wurde den Demonstrierenden kein angemessener Zeitraum eingeräumt, um den Versammlungsort zu verlassen. Wächtler bezeichnete dies als Polizeitaktik, bei welcher der Überraschungseffekt ausgenutzt werden sollte. Die eigentlich vorgeschriebenen Lautsprecherdurchsagen seien so zu einem „Beiwerk“geworden. Die Staatsanwaltschaft ging indes trotz zahlreicher widersprüchlicher Aussagen davon aus, dass die Räumung rechtmäßig gewesen sei.

Arzt zeichnete dramatisches Bild – nach Fünf-Minuten-Besuch

Weiterhin wurden im Verlauf des Prozesses auch inhaltliche Probleme des Räumungsbescheids aufgedeckt. Im Fokus stand hier vor allem die Gesundheit der Streikenden, welche es laut Versammlungsgesetz zu schützen gilt. Diese war nach Ansicht des eigens dafür einberufenen Krisenstabs am Vorabend der Räumung nicht mehr zu gewährleisten und so wurde die Auflösung des Camps veranlasst.

Durch Aussagen von Ärzten und teilnehmenden Streikenden wurde allerdings klar, dass gemäß dem Auflagenbescheid der Behörden zu jeder Zeit ärztliche Versorgung durch Vertrauens- und Notärzte gegeben war.

Weil eine offizielle Begehung scheiterte, bei der die hygienischen Verhältnisse im Camp begutachtet werden sollten, wegen der geringen Anzahl an Notärzten und der zunehmenden Verschlechterung des Gesundheitszustands der Hungerstreikenden, wollte die Staatsanwältin die Argumentation der Verteidigung nicht anerkennen. Dabei berief sie sich, wie auch die Stadt München und das Kreisverwaltungsreferat, unter anderem auf die Zeugenaussage eines Arztes, der gegenüber den verantwortlichen Behörden ein dramatisches Bild der Zustände in dem Camp gezeichnet hatte. Vor Gericht kam heraus: Er hatte das Camp gerade einmal fünf Minuten besucht, um zu dieser Einschätzung zu kommen. Als einen „willkommenen Vorwand“ für eine bevorstehende Räumung des Camps, interpretierte dies Rechtsanwalt Wächtler in seinem Plädoyer.

Nichts weiter als eine Falschaussage

Der Eindruck, dass es lediglich um einen Vorwand ging, verstärkte sich auch durch offengelegte Falschaussagen weiterer Zeugen, die dem Gericht systematisch Informationen vorenthielten. Der Einsatzleiter der Polizei, dessen Stellvertreter und ein Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats verschwiegen bei ihrer Anhörung, dass der von offizieller Stelle angeforderte Notarzt ständig im Camp anwesend war. Dass dieser zudem in regem Kontakt mit dem Büro des damaligen Münchener Oberbürgermeisters Christian Ude stand und der von ihm – gemäß den Auflagen – aufgestellte Dienstplan, erwähnten die Beamten bei ihren Aussagen ebenfalls nicht.

„Der Polizeieinsatz hatte ganz andere Ziele, als Leben zu retten“, sagt Rechtsanwalt Hartmut Wächtler.  Foto: Archiv

„Der Polizeieinsatz hatte ganz andere Ziele, als Leben zu retten“, sagt Rechtsanwalt Hartmut Wächtler. Foto: Archiv

Analog hierzu lassen sich Presseerklärungen seitens Polizei und Stadt sehen, die ein drastisches Bild der Situation im Protestcamp gegenüber der Öffentlichkeit zu zeichnen versuchten. So bezeichnete Ude in einer Pressekonferenz nach der Räumung, diese als notwendigen Schritt, um medizinischem Fachpersonal Zugang zum Protestcamp überhaupt erst zu ermöglichen. Eine solche Manipulation der Öffentlichkeit sei laut Wächtler zwar „nicht ruhmreich“, aber so werde Politik eben gemacht. In einem juristischen Rahmen jedoch, sei ein solches Weglassen wesentlicher Tatsachen nichts weiter als eine Falschaussage.

„Natürlich sitze ich hier auf der Anklagebank“

Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Schlussplädoyer, dass der Angeklagte das – von ihr verkürzt wiedergegebene – Motto des Hungerstreiks „we are here and we will fight“ mit der versuchten Körperverletzung wohl wörtlich genommen hätte. Nicht das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei seien angeklagt seien, sondern eben Hedayatzadeh. Dies quittierte jener mit: „Natürlich sitze ich auf der Anklagebank.“ Anschließend verwies er auf die Gründe, die einen Protest, wie am Rindermarkt überhaupt erst notwendig machen würden, so zum Beispiel Lagerpflicht und Abschiebung.

„Ich weiß, dass Sie [die Staatsanwältin] das vermutlich nicht interessiert, aber genau deshalb sitze ich hier. Genau deshalb waren 50 Non-Citizens am Rindermarkt, sie wollten ihre Menschlichkeit wieder erlangen, sie wollten aus der Isolation ausbrechen. Überall wo es Unterdrückung gibt bildet sich eine Gegenkraft, die nennt sich Widerstand.“

Anwalt Wächtler forderte als einzig logische Konsequenz der im Prozess offengelegten Fakten einen Freispruch. Doch es kam anders.

Zwar ging das Gericht zwar mit der Verteidigung konform und bezeichnete die Räumung des Camps in der Urteilsbegründung als „rechtswidrig“. Für die an der Räumung beteiligten Polizeikräfte sei dies aber weder erkennbar gewesen, noch hätte für sie eine Anlass für vernünftige Zweifel bestanden. Entsprechend hätten sie legal und rechtmäßig gehandelt.
Somit wurde Hedayatzadeh – wie bereits in erster Instanz – für schuldig befunden, lediglich das Strafmaß wurde von 70 auf 40 Tagessätze gemindert. Da die Urteilsbegründung weder für den Angeklagten noch seinen juristischen Vertreter „nachvollziehbar“ erscheint, wird Hedayatzadeh nun vor dem Oberlandesgericht klagen.

Dokumentation über Hungerstreik im Reginakino

Die genaueren Zusammenhänge rund um den Hungerstreik am Rindermarkt sind in dem Film „First Class Asylum“ dokumentiert. Am kommenden Mittwoch, 11. März, 19 Uhr, ist dieser im Regina Filmtheater in Regensburg zu sehen. Zusammen mit Nina Wesemann (Regisseurin), Bürgermeisterin Getrud Maltz-Schwarzfischer, sowie einem am Protest beteiligten Aktivisten und Rechtsanwalt Hartmut Wächtler wird im Anschluss an den Film eine Podiumsdiskussion stattfinden. Unter dem Titel „Willkommens-/ Widerstandskultur“ sollen neben dem Film selbst, auch die Reaktionen der Regierung, der Medien und der deutschen Dominanzgesellschaft thematisiert werden. Zudem wird diskutiert wie sich eine „Willkommenskultur“, wie sie beispielsweise durch das Projekt „Regensburg hilft“ verwirklicht werden soll, angesichts selbstorganisierter Proteste von Flüchtlingen verorten lässt. Wo sind Grenzen zivil-bürgerlichen Engagements und kann dieses tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation von Papierlosen/ „Non-Citizens“ beitragen?

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Kommentare (5)

  • Regensburger

    |

    WER kann mir meine Frage beantworten?
    Junge Menschen volle Kraft und politischen Überzeugung flüchten aus eigenem Land nach Deutschland damit sie hier mit ihren Protestaktionen und dem Hugerstreikt für die Menschenrechte (ihre Rechte) streiken und kämpfen. Ich muss mich aber oft fragen, warum diese “Flüchtlinge”, wenn sie so viele Kraft und politischen Überzeugung über die Menschenrechte haben, warum sie nicht in eigenem Land für mehr Rechte und Gerechtigkeit kämpfen? Sind sie diese Flüchtlinge nur an ihrem eigenen Schicksal interessiert und nicht an dem Schicksal eigenes Landes oder sogar ihren Mitmenschen? Was passiert mit den Frauen und den Kindern die in ihrem Land bleiben müssen? Nicht jeder hat die Zigtausend Dollars damit sich den Flucht kaufen konnte. WER interessiert sich was mit den Frauen und Kindern in ihrem Land passiert? Warum sprechen die europäische wie auch die deutsche Politiker über eine humane Hilfe und selber sind sie nicht bereit , an der Zuwanderungspolitik sich persönlich finanziell zu beteiligen. In der EU wie im Deutschland sprechen die Politiker über die Notwendigkeit die ein “paar Millionen” Flüchtlinge ins Europa annehmen wie hätte sie nicht der Schicksal dem Rest von den Millionen Menschen in den “Kriesenländern”, interssiert.
    Hat schon jemand von den Politiker oder auch den “kritischen” Journalisten über die „humanitärere Hilfe“ und besonders den Ansprüchen von den demonstrierten Flüchtlinge auch mit den Hunderttausenden Obdachlosen oder mittellosen „Deutschen“ einmal diskutiert? Warum informiert die Presse nicht über den steigenden Armut und die zahlreichen Verletzungen von Menschenrechten unserer Bürger? Nicht jeder Deutscher lebt im Reichtum wie die Politiker, Beamten, Bänker und die, die sich den Reichtum Deutschland (ca. 1%) teilen. Wo fängt an und wo endet eine „humanitäre Hilfe“ oder sogar die Menschenrechte diesmal aber für ALLE?

  • Regensburger

    |

    Lieber Mitregensburger,
    das waren wohl doch einige Fragen. Um auf zwei davon einzugehen: Viele der hier kämpfenden Nicht-Bürger haben sehr wohl auch in ihren eigenen Ländern hart für bessere Bedinungen nach Menschenrechten gekämpft. Viele sind deshalb erst zu Verfolgten geworden und viele sind deshalb erst hierher geflohen. Zudem, was bedeutet eigentlich: “das eigene Land”? Ich bin mir sicher, es ist im Sinne der demonstrierenden Nicht-Bürger eben nicht nur für ihre eigene Ego-zentrierte Wohlfahrt zu kämpfen, sondern für eine schönere Welt für >Alle<. Die erzielte Solidarität sollte keinesfalls nicht auch für Deutsche gelten. Es sollte einfach egal sein welchem Staat, Kultur, Nation oder Ethnie ein Mensch angehört.
    Für mich geht es hier um Außgrenzungen auf diversen Ebenen. Lass das Problem der Armut gleich morgen anpacken und auch dagegen aufstehen, es ist mir auch sehr wichtig. Machen wir keine Unterscheidung dabei, wen sie betrifft.

    Zudem: Tuen wir alles, was in unserer Hand steht uns an der Entstehung von Gewalt und den Gründen für das Sterben, Leiden, die Flucht und Vertreibung von Aber-Millionen Menschen nicht mehr zu beteiligen! (?) Nehmen wir als Deutsche alle unsere Kräfte zusammen um – nicht eine schönere Welt für alle heute hier Leidenden auf den Kosten unserer Nachbarn aufzubauen. Arbeiten wir für eine schönere Welt für uns selbst, die niemand anderen mehr ausbeuten und zerstören muss.

  • Kein Name

    |

    Lange Frage, kurze Antwort: Vielleicht haben sie etwas dagegen, zu sterben?

  • hs

    |

    @Regensburger

    Ich kann diese allgemeine Hetze gegen Beamte nicht verstehen. SCHROTT!
    Was glauben Sie, wer der ältere Herr ist, der Ihnen gelegentlich Briefe in den Briefkasten wirft? Das sind Beamte, einfacher Dienst. Wie kommen Sie in darauf, daß diese Menschen sich den Reichtum Deutschlands teilen?
    Wer fegt Ihren Bürgersteig oder räumt im Winter Ihre Strasse?
    Wer entstört Ihren Telefonanschluss?
    Wer löscht Ihr Haus/Wohnung wenns brennt oder die Donau in den Keller läuft.
    Dann sind sie gut, weil sie jede Sch…arbeit machen.
    Haben SIe überhaupt ein Ahnung davon, welchen Sold diese Menschen erhalten, wissen Sie, daß diese Beamten sich privat krankenversichern müssen von ihrem Gehalt?
    Die meisten Beamten erhalten kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
    Ich finde solche pauschale Äußerungen zu Kotzen!
    Und ja, ich bin auch ein Beamter und zähle mich nicht zum 1% prozentigem Reichtum Deutschlands.
    Informieren Sie sich gefällligst über das Beamtentun, über die Anzahl der Beamten im einfachen, mittleren und gehoben Dienst und die Besoldung und unterlassen Sie solche undifferenzierte Bemerkungen.

    hs

Kommentare sind deaktiviert

drin