Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Nach ARD-Doku zu Domspatzen

Rechtsanwalt Paprotta: „Niemand geht gegen Missbrauchsopfer vor.“

Paprotta: „Ich verwehre mich gegen die Aussage, ich hätte jemals im Auftrag der Diözese Regensburg irgendeinem Missbrauchsopfer die Anerkennung verweigert.“

Paprotta: „Ich verwehre mich gegen die Aussage, ich hätte jemals im Auftrag der Diözese Regensburg irgendeinem Missbrauchsopfer die Anerkennung verweigert.“

Nach der ARD-Dokumentation über sexuellen Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen (hier in der Mediathek) und unserem Kommentar dazu, hat Rechtsanwalt Geedo Paprotta, der Fälle im Auftrag des Bistums Regensburg prüft, gegenüber unserer Redaktion eine Stellungnahme abgegeben. Er fühlt sich sowohl durch unseren Text wie auch die Dokumentation falsch dargestellt.Wir veröffentlichen seinen Text unkommentiert im kompletten Wortlaut. Unseren Kommentar haben wir als Reaktion darauf an zwei Stellen geringfügig abgeändert.

Der ehemalige Domspatz Udo Kaiser, auf den Paprotta in seiner Stellungnahme Bezug nimmt, hat der Darstellung des Rechtsanwalts in einer ersten Reaktion bereits massiv widersprochen. Wir werden dazu in den nächsten Tagen ein Interview mit Herrn Kaiser führen und uns auch darüber hinaus weiter mit der Angelegenheit beschäftigen.

WERBUNG

Stellungnahme von Rechtsanwalt Geedo Paprotta

 Ich möchte einige Äußerungen in Ihrem stark auf meine Person abstellenden Bericht als unwahr zurückweisen und richtigstellen. Hätten Sie mich vor Verfassen des Berichts befragt, anstelle sich von dem ARD Interview zu unrichtigen Vermutungen hinreißen zu lassen, hätten Sie möglicherweise Abstand davon genommen, mich in einer derart diabolisierenden und rufschädigenden Weise mit unwahren Aussagen zu beschädigen. 

1) Überschrift: „Mit John Wayne gegen Missbrauchsopfer“.

Allein diese Überschrift ist dazu geeignet, potentielle Missbrauchsopfer davon abzuhalten, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Tatsache ist, dass niemand „gegen Missbrauchsopfer“ vorgeht. Sicher auch nicht das Bistum Regensburg.

Ich, als interner Ratgeber des Bistums Regensburg zur Beurteilung des Vorliegens und des Schweregrades sexueller Missbrauchsfälle, am wenigsten – obgleich mein neben dieser Aussage abgebildetes Gesicht genau diesen Schluss zulässt. Tatsache ist, dass ich lediglich eine rechtliche Einschätzung von Sachverhalten abgebe und nicht befugt bin, über die Anerkennung zu entscheiden. Oft ist die Entscheidung mir nicht einmal bekannt, ich erfahre nur auf Nachfrage oder zufällig davon. Ich bitte Sie daher, entweder meine Person im Rahmen der Überschrift außen vor zu lassen, wenn Sie eine andere „markige headline“ verwenden wollen – oder die Überschrift mich betreffend zu versachlichen.

2) Bildunterschrift: „Vergleicht sich gern mit John Wayne und Jean Luc Picard“!

Es ist richtig, dass ich in einer öffentlichen Stellungnahme diesen Vergleich angestellt habe. Es handelt sich dabei, unschwer erkennbar, um einen Scherz. Wer den juristischen Gerichtsalltag kennt, weiß diesen Scherz als angemessene Satire einzuordnen. Ich habe mich einmalig und zu keinem anderen Zeitpunkt mit diesen beiden fiktiven Figuren in Zusammenhang gestellt, es erscheint daher mehr als irreführend, zu konstatieren, ich würde mich „gern“ mit John Wayne oder Jean Luc Picard vergleichen.

Insbesondere bezüglich Jean Luc Picard (wer kennt den eigentlich noch?) habe ich diese Filmfigur auch lediglich zitiert und mich nicht mit ihr verglichen.

Wichtiger ist jedoch, dass Ihnen ohne Zweifel die Unangemessenheit dieses satirischen Vergleichs vor dem Hintergrund meiner Aufgabe der juristischen Begutachtung von Schilderungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts bewusst sein muss. Es stellt eine missbräuchliche Verwendung der Aussagen des Interviews dar, diese mit der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle zu verquicken. Diese Verquickung ist nicht nur mir gegenüber verunglimpfend, sondern auch den zahlreichen von mir betreuten Opfern gegenüber demütigend.

Zuletzt darf ich darauf hinweisen, dass der Text, aus dem Sie diese Aussagen zitieren, nicht öffentlicher Natur ist. Der von Ihnen erfolgte Verweis auf google-cache führt zu einer Aussage auf einer früheren Homepage meiner früheren Kanzlei, die seit langer Zeit in diesem Wortlaut nicht mehr von mir öffentlich gemacht wird, weil sie in verschiedenen Bereichen nicht mehr zutrifft. Ich möchte deshalb selbstverständlich nicht, dass von mir nicht mehr verwendete Aussagen, die ohne mein Zutun auf einem Speichermedium von google vorgehalten werden, in dieser Form durch Sie öffentlich zugänglich gemacht werden! Von Frau Helmling, die hier zitiert wird, habe ich mich z.B. Anfang 2013 wegen eines groben Treubruchs getrennt.  Ich bitte Sie daher, auf diese mich der Lächerlichkeit preisgebende Bildunterschrift zu verzichten. 

3)  Interview gelöscht, Homepage nicht erreichbar

Es trifft zunächst nicht zu, dass irgendeine Aussage von mir seit vergangener Woche „gelöscht“ wäre. Richtig ist lediglich, dass ich meine Homepage vom Netz genommen habe. Sachlich unrichtig ist Ihre Mutmaßung, es sei „dem Advokaten offenbar peinlich, dass seit gestern einem Millionenpublikum bekannt ist, wie er seit ein paar Jahren im Auftrag der Diözese Regensburg dazu beiträgt, Missbrauchsopfern mit hanebüchenen Begründungen die Anerkennung zu verweigern.“  Ich bitte Sie, diese Aussage nicht weiter zu tätigen.

Unrichtig ist die Aussage aus folgenden Gründen:

a) Ich habe die Seite nicht offline gestellt, weil irgendetwas darin mir peinlich sein müsste. Der Grund bestand darin, dass über die auf der Seite vorgehaltenen Kontaktdaten eine Vielzahl grob beleidigender, teils bedrohlicher Emails, Anrufe und sonstige Kontaktaufnahmen zur Kanzlei erfolgten. Ich sah mich deshalb gezwungen, meine Mitarbeiter und mich zu schützen. Seitdem die Seite offline ist, ist der Ansturm deutlich zurückgegangen. Peinlich ist mir jedoch ganz ohne Frage die Art, wie sie mich in Ihrem Artikel als albernen, menschenverachtenden Clown karikieren.

b) Ich verwehre mich gegen die Aussage, ich hätte jemals im Auftrag der Diözese Regensburg irgendeinem Missbrauchsopfer die Anerkennung verweigert. Es obliegt mir nicht, diese Entscheidung zu treffen. Vielmehr treffe ich überhaupt keine Entscheidungen. Ich fertige lediglich externe Gutachten, in denen ich eine juristische, insbesondere strafrechtliche Einschätzung des mir zur Prüfung vorgelegten Sachverhaltes vornehme. Ich teile dann also beispielsweise mit, dass nach meiner Einschätzung diese oder jene Norm des Strafgesetzbuches einschlägig sei. Weiter gebe ich eine Einschätzung der so genannten „Plausibilität“ ab. Ich versuche also, so wie ein Richter im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes, durch kursorische Prüfung, anhand der mir vorliegenden Aussagen (z.B. des Missbrauchsbeauftragten) und Dokumente, die mir vom Bistum vertraulich zur Verfügung gestellt werden, einzuschätzen, ob der Sachverhalt der Wahrheit entsprechen könnte. Wenn der Sachverhalt grobe logische Brüche aufweist, die weder mit nachvollziehbaren Erinnerungslücken, noch mit Missverständnissen zu erklären sind, evtl. trotz Nachfrage, teile ich mit, dass die Schilderung für mich nicht nachvollziehbar erscheint. 

Dies habe ich soweit ich mich erinnere ein einziges Mal getan. In einem zweiten Fall hat der Missbrauchsbeauftragte meine vorläufige Einschätzung nicht geteilt. Er leitete mir weitere, von ihm beschaffte Informationen zu. Daraufhin revidierte ich meine Einschätzung und qualifizierte die Schilderung als plausibel. 

Bei der plausiblen Annahme eines Sexualdelikts empfehle ich anhand vergleichbarer Urteile deutscher Gerichte darüber hinaus einen Geldbetrag. Auch hier entscheide ich jedoch nicht , ob und in welcher Höhe dieser ausbezahlt wird, wie sie es unrichtig unterstellen. 

c) Ich verwehre mich energisch gegen die wertende Unterstellung, ich hätte jemals in einem Missbrauchsverfahren betreffend einen konkreten Missbrauchsfall eine „hanebüchene Aussage“ getroffen. Die von mir abgegebenen Gutachten wurden nach meinem Kenntnisstand nicht an Dritte, insbesondere auch nicht an die Antragsteller, herausgegeben.

In keiner der von mir verfassten Stellungnahmen ist eine Aussage festgehalten, die nicht entweder den mir vorgelegten Sachverhalt im Wortlaut aufgreift oder zitiert oder die an den Wortlaut eines Paragrafen des StGB angepasst ist oder an den Wortlaut eines Urteils eines deutschen Gerichts oder an einen Gesetzeskommentar.  Insoweit besteht kaum Spielraum für eigene Kommentare, erst recht nicht „hanebüchene“. Es liegt mir auch fern, in diesen Gutachten, die möglicherweise hunderte von Jahren in kirchlichen Archiven aufbewahrt werden, irgendetwas unrichtiges oder gar unsachliches zu äußern. Diese wahrheitswidrige und diffamierende Aussage ist dazu geeignet, meine Kompetenz als Jurist in erheblichem Umfang in Frage zu stellen, ich möchte Sie daher unbedingt bitten, diese Aussage nicht weiter zu verwenden.

4) „Weil es wütend macht, wenn Geedo „Wir sind die Guten“ Paprotta in der Dokumentation auf praktisch jede Frage von Botros mit „Ich möchte dazu nichts sagen.“ „Ich werde mich dazu nicht äußern.“ „Ich kann und darf dazu nichts sagen.“ antwortet.“

Ich war persönlich entsetzt, als ich bei Betrachten der ARD Dokumentation feststellen musste, dass ein von mir gegebenes etwa dreistündiges Interview auf die wenigen Sekunden zusammengeschnitten wurde, in denen ich aufgrund meiner gesetzlich zwingenden Schweigepflicht nicht umhin kam, eine Stellungnahme zu verweigern. Dadurch entsteht der unrichtige Eindruck, der ungeprüft unrichtig von Ihnen in Ihrem Beitrag weitergegeben wird, ich hätte die oben zitierten Antworten „auf jede Frage“ gegeben. Fakt ist: Frau Botros hat mein Interview, in dem ich zahlreiche Fragen weitgehend und umfassend beantwortet habe, bewusst in dieser manipulativen („wütend machenden“) Form geschnitten, praktisch also zensiert. Bedauerlich ist insoweit besonders, dass ich ausführlich erklärt habe, warum ich teilweise keine Aussage machen kann und darf (in einigen Fällen auch will).

Ich bitte deshalb darum, diese unwahre Aussage nicht weiter zu kolportieren oder zu unterstellen.

5.) „Wenn ein erwachsener Mann den Kopf eines Kindes zwischen die Beine nimmt, stöhnend seinen Penis am Genick und Hinterkopf des Kindes reibt, während er ihm gleichzeitig auf den nackten Hintern schlägt, dann ist das kein sexueller Missbrauch. Das Stöhnen kann nämlich von der Anstrengung beim Verprügeln kommen. Mit dieser Begründung ließ Paprotta den ehemaligen Domspatzen Udo Kaiser laut dessen Schilderungen abblitzen“

a) Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ein Fall, der dieser Schilderung entspricht, mir bekannt wäre oder von mir bearbeitet worden wäre. Exakt diesen Umstand stellt Ihre Aussage jedoch dar. Ich bitte darum, mir diesen Umstand nicht weiter zu unterstellen, da er den Eindruck erweckt, ich hätte den Inhalt eines mir übertragenen Falles öffentlich gemacht. Damit hätte ich mich strafbar gemacht und zudem gegen rechtsanwaltliches Standesrecht verstoßen.

b) Ich habe zu keinem Zeitpunkt betreffend den Fall Udo Kaiser diesen „mit der Begründung abblitzen lassen“ (im Sinne von „die Anerkennung verweigert“, „negativ verbescheidet“, anders ist es nicht zu verstehen), dass die von Ihnen wiedergegebene Schilderung einer Tathandlung („stöhnend seinen Penis am Genick und Hinterkopf des Kindes reibt, während er ihm gleichzeitig auf den nackten Hintern schlägt“) „kein sexueller Missbrauch“ sei.

Ohne auf den Fall des Herrn Kaiser hier konkret einzugehen, ist festzuhalten: es ist eine Tatsache, dass jede körperliche Anstrengung zu Atemgeräuschen führen kann. Dies genügt isoliert gesehen nicht, um einen sexuelle Handlung zu bejahen oder zu verneinen also kann es keine sinnvolle Begründung sein. Es ist also falsch, mir derartige Aussagen als Begründung im Falle Kaiser zu unterstellen und zudem erneut dazu geeignet, meine juristische Kompetenz massiv in Zweifel zu ziehen. Bitte stellen Sie diese Gegendarstellung zumindest der falschen Aussage des Herrn Kaiser gegenüber.

c) Ich habe Herrn Kaiser ohnehin, in keinem Sinne des Wortes, je „abblitzen“ lassen. Mein letztes Gespräch mit Herrn Kaiser fand 2012 in Ingolstadt statt. Herr Kaiser hatte, ohne mein Wissen, ein Fernsehteam zu dem Gespräch mitgebracht. Nachdem ich in einer längeren Unterredung Herrn Kaiser meine Probleme mit seinem Fall sachlich (nicht zynisch oder „mit stählernden Nerven“) erläutert hatte, auch Auszüge aus Gesetzeskommentaren vorgelesen habe, teilte er mir mit, dass er einsieht, worin mein Problem bestehe. Er wurde plötzlich sehr „jovial“ und wollte nun Schaden von mir abwenden. Daher erklärte er mir, ich solle den Ort des Gesprächs bitte durch einen Nebenausgang verlassen, damit ich nicht in die von ihm vorbereitete Falle  (Fernsehteam) laufe. Tatsächlich wrteten laufende Kameras des BR vor dem Haupteingang.

Herr Kaiser und ich waren deshalb in solch gutem Einvernehmen auseinandergegangen, weil wir vereinbart hatten, dass es sinnvoll wäre, die Sache in weiteren Gesprächen zu vertiefen. Der Fall sei mit diesem Termin nicht abgeschlossen. Ich war völlig arglos was die weitere Entwicklung anbelangt.

Inwieweit Herr Kaiser mit Repräsentanten des Bistums weitere Gespräche geführt hat und zu welchem Ergebnis diese gelangt sind, weiß ich nicht. Zu mir hat Herr Kaiser seit diesem Gespräch keinen Kontakt mehr aufgenommen. Er hat insoweit meine Gesprächseinladung ausgeschlagen. Vielmehr hat er in der Folge nicht mehr mit mir, sondern (medial) lediglich über mich gesprochen – in zunehmend diskreditierender Form.

Ich bitte Sie deshalb, nicht zu behaupten, ich hätte Herrn Kaiser „abblitzen lassen“.

d) In einem später von mir geführten Hintergrundgespräch mit dem BR wurde ich mit Aussagen konfrontiert, die Herr Kaiser getätigt haben soll. Ich weigerte mich, konkret Stellung zu seinem Fall zu beziehen und habe lediglich abstrakte Rechtsfragen in allgemeiner Form zugelassen und beantwortet. Diskutiert wurde unter anderem auch die von Ihnen angesprochene Frage: „Genügt eine stöhnende Atmung (allein, ohne Hinzunahme weiterer Umstände), um eine sexuelle Handlung anzunehmen?“ Diese Frage beantwortete ich dem BR in allgemeiner Form unter Hinweis auf die strafrechtliche Kommentarliteratur, wonach ein Sexualdelikt einer objektiv eindeutig sexuellen Handlung bedarf. Stöhnende Atmung genügt dabei nach meinem Dafürhalten noch nicht. Es dürfte für jeden Laien logisch nachvollziehbar sein, dass heftiges Atmen eine Vielzahl von Gründen haben kann. Kommen freilich weitere relevante Faktoren hinzu, kann die Atmung im Gesamtbild durchaus eine sexuelle Handlung kennzeichnen.

Ich will diese Stellungnahme aber keinesfalls so verstanden wissen, dass stöhnende Atmung bei meiner Prüfung des Falles Kaisers eine Rolle gespielt hätte. Vielmehr treffe ich zu dem konkreten Fall weiterhin keine Aussage. 

6) „Skrupellosigkeit, Schamfreiheit und Zynismus“

Diese drei mir unterstellten Attribute sind beleidigend und rufschädigend und lassen sich mit keiner der von mir unternommenen Handlungen begründen. Ich bitte Sie, es zu unterlassen, mir diese Attribute zu unterstellen. Gerade im Gespräch mit Herrn Kaiser kam es ohne Zweifel zu keinem solchen Verhalten. Es würde mich sehr überraschen, wenn er dies anders darstellt. Vor laufender Kamera hat er damals jedenfalls keinerlei Missverhalten meinerseits angedeutet, sondern mich, wie erwähnt, vor einer Demütigung sogar bewahren wollen.

Tatsächlich verhält es sich so, dass ich Herrn Kaiser bis zum heutigen Tag im Gegenzug vor Demütigungen zu bewahren bemüht bin – auch wenn er mir dermaßen krassen Schaden zuzufügen gewillt ist, wie jetzt geschehen. 

7.) Wen wundert es da, dass er sich dazu vor der Kamera nicht äußern „kann“?

Der Grund, weshalb ich mich im Fall Udo Kaiser nicht vor der Kamera äußern kann, besteht vorrangig darin, dass ich der rechtsanwaltlichen Schweigepflicht gegenüber dem Bistum Regensburg unterliege. Ein Verstoß dagegen wäre eine Straftat die im Extremfall meine Zulassung und damit meinen Broterwerb gefährden würde. Ein weiterer persönlicher Grund besteht darin, dass eine Offenlegung der Akte Herrn Kaiser durchaus nicht unbedingt nur nutzen kann.  Ansonsten habe ich mich für nichts in dem Fall zu schämen. Selbst wenn ich eine falsche Beurteilung abgegeben haben sollte, was ich nicht annehme, was aber niemand ausschließen kann, habe ich Herrn Kaiser keinerlei Schaden oder Leid zugefügt. Ich habe ihm im Gegenteil mein tiefes persönliches Bedauern zum Ausdruck gebracht und ihm vergleichbare Fälle aus meiner privaten Familiengeschichte erzählt und deren Folgen für die Betroffenen. Ich bitte Sie es deshalb richtigzustellen, dass ich mich nicht äußere, weil ich es nicht darf und zudem weil ich der privaten Ansicht bin, Herrn Kaiser damit zu schützen.

8.) Wer die Begründung Paprottas für die Ablehnung im Fall Udo Kaiser kennt, der ahnt, warum.

„Mir macht meine Arbeit wahnsinnig viel Spaß, gerade weil es hier so menschlich zugeht.“ Geedo Paprotta

Diese Zusammenstellung einer Aussage Ihrerseits, die nahelegt, die Begründung sei irgendjemandem der Leser bekannt mit einer Aussage, die ich richtigerweise – jedoch in völlig anderem Kontext –  getroffen habe, legt den Rückschluss nahe, ich hätte die Ablehnung im Falle Kaiser begründet und dabei Freude empfunden. Wie bereits erwähnt obliegt eine „Anerkennung“ oder „Ablehnung“ in diesen Fällen mir nicht und ich weiß teils nicht einmal, ob und wann eine solche erfolgt. Erst recht würde mir dies keinen „Spaß“ machen. Das wäre menschenverachtender Zynismus. Ich habe Sie zu bitten, diese Aussage so nicht aufrechtzuerhalten. Mir macht es durchaus Freude, wenn, wie im Fall des zitierten Herrn, der aus dem ARD Interview herausgeschnitten wurde, ein erwachsener Mann mir dankt, dass ich ihm eine große Hilfe war. Zudem ist mir die Arbeit mit den Missbrauchsfällen als Opferanwalt wichtig. Es ist gut, dass diese Menschen, trotz Verjährung, trotz de des Todes der Täter, in den meisten Fällen, die ich begleitet habe, wenigsten ein wenig Genugtuung, Anerkennung und Aufarbeitung erfahren durften. Es könnte besser sein. Am besten wäre es, die Täter müssten sich rechtfertigen. Noch besser, es wäre nie geschehen.

Aber dafür kann ich nichts.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (30)

  • Name

    |

    “In Bayern heißt das nicht Missbrauch sondern Brauch.”
    — Dieter Hildebrandt

  • Ralf Bart

    |

    Herr Paprotta,
    sie scheinen das wirklich zu glauben was Sie da von sich geben^^
    Sie beziehen sich wieder nur auf das stöhnende Atemgegräusch und lassen den eregierten Penis dabei völlig außer acht.
    In Anbetracht des Gesamtbildes und den Schilderungen des Herrn Kaisers (der sich mißbraucht fühlt) gehe ich davon aus das jedes deutsche Gericht diesen Fall aburteilen wird.
    Hier liegt Mißbrauch in besonders schwerem Fall vor. Mißbrauch von Schutzbefohlenen.

    Auf die Scläge selbst gehen sie auch nicht ein. Sie stellen, selbst nach dem zeitgeist der 50-60 Jahre, einen Straftatsbestand dar.
    Der Züchtigungsparagraph den es zu der Zeit gab, greift auch nicht Herr Paprotta, das sollten sie wissen.
    Das Recht auf Züchtigung hatten nach dem Zuchtparagraphen alleine die leiblichen Eltern und selbst wenn er gegolten hätte war er Verfassungswidrig!
    Denn , das sollten sie gelernt haben; auch Kindern stehen unsere verfassungsgegebenen Rechte zu!

    Und die paralelen zu den ehemaligen Heimkindern sind gegben, da beißt die Maus keinen faden ab.

  • wahon

    |

    Rechtsanwalt Paprotta sieht sich als Opfer der Berichterstattung über den Missbrauch bei den Domspatzen und erkennt erst allmählich die Rolle, in die ihn das Bistum Regensburg gebracht hat. In seinem Leserbrief beschreibt er diese Rolle so:
    “Gerade in den hier vor allem betroffenen 50er und 60er Jahren kam es in unvorstellbarem Ausmaß zur Misshandlung von Kindern. In Schulen. In Heimen. In Internaten. Die Generation unserer Väter und Großväter hat diese Gewaltorgie, die vielleicht der Traumatisierung durch den zweiten Weltkrieg geschuldet, jedoch keinesfalls zu entschuldigen ist, weitestgehend schweigend hingenommen.
    Neben diesen Gewalttaten kam es jedoch auch in Einzelfällen zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch Geistliche, durch Erzieher und Lehrer kirchlicher Einrichtungen. Unsere Gesellschaft sieht den sexuellen Missbrauch als die ekelhafteste Form der Gewalt an und deshalb stehen solche Delikte auch gesondert unter Strafe.”

    Der Auftrag des Bistums an Herrn Paprotta lautete also folgendermaßen: Bei der Beurteilung der angezeigten Missbrauchsfälle ist darauf zu achten, dass der sexuelle Missbrauch deutlich vom nicht-sexuell motivierten Missbrauch unterschieden wird. Dabei ist gegenüber der Öffentlichkeit darauf zu achten, dass die weit überwiegende Zahl der Missbrauchsfälle bei den Domspatzen als – gesellschaftlich akzeptierte – bloße Gewalttätigkeit gegenüber Kindern dargestellt wird, während die “ekelhafteste Form der Gewalt”, der sexuelle Missbrauch von Kindern, nur als bedauerliche Einzelfälle dargestellt werden sollte. Im Zweifelsfall ist der Missbrauch stets als nicht-sexuelle Gewalt zu qualifizieren, für die zumindest im katholischen Milieu ein gewisses Verständnis herrscht. Lässt sich ein sexueller Missbrauch auch bei bestem Willen nicht widerlegen, gilt gegenüber der Öffentlichkeit die anwaltliche Schweigepflicht.

    Wenn Herr Paprotta diesen Auftrag des Bistums erst jetzt erkannt hat, sollte er das Mandat sofort niederlegen und sich nicht weiter als “nützlicher Idiot” von der katholischen Kirche “missbrauchen” lassen.

  • ExBischof

    |

    Ich kann nicht mehr … vor lauter Lachen! Nicht wegen dem Rechtsanwalt, sondern der Naivität der Leute. Seit 2010 verzögert hier die Kirche, seit 2012 verzögert die Kirche weiter, und die Leute wissen nicht wo das hinführen wird.

  • Marion Puhle

    |

    „Wenn ein erwachsener Mann den Kopf eines Kindes zwischen die Beine nimmt, stöhnend seinen Penis am Genick und Hinterkopf des Kindes reibt, während er ihm gleichzeitig auf den nackten Hintern schlägt, dann ist das kein sexueller Missbrauch. Das Stöhnen kann nämlich von der Anstrengung beim Verprügeln kommen. Mit dieser Begründung ließ Paprotta den ehemaligen Domspatzen Udo Kaiser laut dessen Schilderungen abblitzen“

    Was ist das für eine hanebüchene Begründung. Das Stöhnen kann auch so bewertet werden, dass dieser Mann so richtig auf Touren gekommen ist. Herr Prapotta, haben Sie diese Möglichkeit schon in Erwägung gezogen. Nicht nachvollziehbar ist auf jeden Fall, dass das Stöhnen von der Anstrengung des Verprügelns kommt.
    Stefan bleib dran an der Sache.
    Marion Puhle

  • Dieter

    |

    Aha, eine Stellungnahme hat also nicht gereicht.
    Es hilft aber alles Stilisieren vom Täter(-verteidiger) zum Opfer(-anwalt) nichts, der gewonnene Eindruck bleibt. Von John Waynes vermeintlich starken Nerven ist ebenfalls nichts zu spüren.
    Wie auch in dem obigen Statement geht es wohl vor allem um juristische Haarspaltereien um den Ruf des Klienten und auch den eigenen zu schützen.

    Was mich aber auch wundert und interessieren würde, ist die Tatsache dass sich niemand zu Wort meldet, der tatsächlich eine Entschädigung bekommen hat. Ist diese evtl. an Bedingungen wie z.B. Stillschweigen in der Öffentlichkeit geknüpft?

  • Veronika

    |

    @Dieter:
    “Ist diese evtl. an Bedingungen wie z.B. Stillschweigen in der Öffentlichkeit geknüpft?”
    ————
    Davon können Sie mit einiger Sicherheit ausgehen, und das “Päpstliche Geheimnis” wird in unserem Staatswesen regional auch so hoch gehalten, als wäre Bayern ein Teil des Vatikanstaates.
    ——————————-
    Meine Empfehlung: Einfach nachrecherchieren, welche Politgrößen hier in dieser Zeit von 1970 bis 1990 Karriere gemacht haben.

  • Lenzerl

    |

    Danke für den Abdruck dieser Stellungnahme. Ich muss Herr Paprotta in der Tat Recht geben, dass seine Darstellung in der Dokumentation extrem verkürzt und negativ war, wenn auch natürlich sicher im Sinne der journalistischen Freiheit. Die Stellungnahme lässt sämtliche Vorgänge des Umgangs mit dem Missbrauchsthema für mich wieder in einem anderen Licht erscheinen. Am erschreckendsten ist für mich selbst an meiner eigenen Wahrnehmung, wie schnell man vom sachlichen Interesse bei der persönlichen Diffamierung landet – und sich gegen diese auch in der Darstellung des RD-Artikels zu wehren, ist Herr Paprottas sein gutes Recht. Leider wird die Öffentlichkeit wohl nie erfahren, wer wann etwas wirklich wusste in diesem Aufklärungsprozess. Zuviele persönliche Emotionen, Anfeindungen, Racheakte spielen eine Rolle. Trotzdem bin ich nach wie vor erschüttert von den schrecklichen Geschehnissen, die in der Dokumentation nachgezeichnet werden, auch wenn ich eine echte Aufarbeitung auf Seiten der Kirche nicht mehr erwarte. Bitte weiter berichten!!!

  • Veronika

    |

    … und laßt den armen Rechtsanwalt in Ruhe!

    Sieht denn niemand, wie schwer es Rechtsanwälte in ganz Nord-Bayern haben? Nur die Auserwählten kommen zum Zuge. Alle anderen müssen fürn Appl und n Ei arbeiten und stehen immer kurz davor die Haftpflichtversicherung und/ oder das eigene Sekretariat nicht mehr zahlen zu können.

    und: Ja, eine Rechtsanwältin/ ein Rechtsanwalt hat auf Biegen und Brechen deren Mandantin/ Mandanten zu verteidigen und ebenfalls zu schweigen.
    ———–
    Möge die Bayerische Bischofskonferenz mal versuchen, eine Juraprofessorin oder einen Juraprofessor zu gewinnen, um dies zu machen was dieser Rechtsanwalt hier machen mußte und weiter machen soll.
    Denke nicht, dass dies funktionieren würde!

  • Veronika

    |

    Bitte zu meiner vorherigen Kommentierung noch ergänzen:

    ALS DIFFAMIERUNG SEHE ICH DEN RD-ARTIKEL DENNOCH NICHT!!!

  • Angelika Oetken

    |

    “Ist diese evtl. an Bedingungen wie z.B. Stillschweigen in der Öffentlichkeit geknüpft?”

    @Dieter,

    der Satz beträgt im Durchschnitt 20 000 Euro. Früher 20 000 DM. Es ist sogar möglich, das vertraglich zu regeln.
    Im Leistungssport und in anderen Organisationen ist das auch so.
    Eine andere Art der Anerkennung ist es, dem Opfer eine Position in der Institution zu geben.

    Damit hat man dann auch einen besonders abhängigen Mitarbeiter gefunden. Denn man kann ihn ggf. damit erpressen, dass man droht, die Buschtrommel zu rühren. D.h. Leuten zu stecken, wer da mal Opfer war.

    Bedenken Sie: in unserer Kultur gilt immer noch:

    “Ein Kind wird missbraucht, weil es defizitär ist”.

    Nicht:

    “Ein Kind wird missbraucht, weil die Erwachsenen zu defizitär sind, um es zu schützen”.

    Diese Sicht ist da besonders verbreitet, wo Missbrauch häufiger vorkommt und nichts dagegen unternommen wird. Außer für die Opfer ist das die bequemste Lösung für alle Beteiligten.

    VG
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

  • Angelika Oetken

    |

    “Das Stöhnen kann auch so bewertet werden, dass dieser Mann so richtig auf Touren gekommen ist. ”

    @Marion Puhle,

    absolut. Der hat Sex gemacht. Öffentlich. Wenn auch in ungewöhnlicher Form.

    Hier etwas zu Sadismus, inkl. einer kurzen Passage wie die Pädo”philie” damit im Zusammenhang steht: http://www.seele-und-gesundheit.de/diagnosen/sadomasochismus.html

    Es gibt Sadisten, für die die ausgeübte Gewalt komplett der Ersatz für genitalen Sex ist.

    Die Energie, die jegliche Art von sexueller Betätigung begleitet ist enorm. Für Kinder so überwältigend und erschreckend, dass sie damit nicht umgehen können. Das müssen sie erst lernen.

    Sex und Aggression gehören zusammen. Bei sexueller Gewalt ist die Aggression allerdings schon eskaliert.

    Die Opfer des Prügelsex werden auch während der sadistischen Misshandlung schon gespürt haben was mit ihrem Lehrer los ist. Allerdings konnten sie das sicherlich erst später einordnen.

    Und die verantwortlichen Erwachsenen haben größtenteils einfach weggeguckt.

    Dabei war alles ziemlich offensichtlich. Auch damals schon.

    VG
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

  • Ralf Bart

    |

    Just heute erreicht mich ein neurologisches Gutachten welches durch einen Neurologen für meinen laufenden OEG Antrag, angefertigt wurde. 20 DIN A4 Seiten beschrieben mit den Folgen erlebter Gewalt , erlebter sexueller Gewalt und weiterer kleinen fiesen Erziehungsmethoden.

    Haben Sie ein solches Gutachten mal gelesen Herr Paprotta oder ihr “Entscheider” der Almosen des Bistums Regensburg?

    BDI (Beck-Depressions- Inventar) 17 PKT milde bis mäßige Ausprägung. Klinisch relevante Werte gelten ab 18 PKT.
    Ich erreichte 33 PKT!!
    Breslau Scala (PTBS) Minimalwert 0, max. 7
    Ich erreichte 6,5!!
    IES-R (Gegenprüfung PTBS) über 0 PKT liegt bestätigung für PTBS vor
    Ich erreichte 1,5
    IPDE (strukturiertes Interview zur Diagnostik von persönlichkeitsstörungen nach ICD-10
    Die WHO nutzt dieses Verfahren in weltweiten Studien.
    Das Ergebnis veröffentliche ich lieber nicht, aber es ist Höchststrafe!

    Abschließend diagnostiziert und befundet:
    Keine Besserung der Symtome zu erwarten!
    Lebenslange therapien zur kriesenintervention mit vorbereitender ambulanten in übergehende teil bis stationäere Behandlung.
    Einschätzung der arbeitsfähigkeit und des leiststungsvermögen: unter 3!! Std täglich!

    Aber wissen Sie: Einrichtungen, Träger und spitzfindige Juristen können nun nicht mehr behaupten das sei alles nicht vorgekommen.
    Das Gutachten sagt ganz klar: Alle bestehenden Symtome sind auf die frühkindlichen, kindlichen und jugendlichen erlebten Traumata zurück zu führen!
    Und das erleichtert doch, zumindest was die Glaubwürdigkeit angeht.
    Weit über 2 Jahre hat dieser Kampf gedauert! Kämpfe, die Opfer in diesem Land ausfechten müssen um anerkannt zu werden?! Die Täter genießen besten Rückhalt ihrer Täterorganisationen und müssen sich in den wenigsten Fällen vor deutschen Gerichten verantworten.
    Mal ehrlich Herr Paprotta, krankt da nicht irgend etwas?

    Sie machen in diesem kranken System mit Herr Paprotta! Das ist die Botschaft des ARD Beitrages und der zahlreichen Postings.

    Gehen Sie mal einfach in sich.

  • Veronika

    |

    @Ralf Bart:

    Danke für Ihre Informationen. Vorschlag: Schreiben Sie mir mal eine email an:
    veronika@opentrash.com . Ich gebe Ihnen dann einen Kontakt, an den Sie sich hier wenden können, und mit welchem Sie nachweisen können, dass die Leute die es angeht die Informationen auch wirklich erhalten haben.

  • Ralf Bart

    |

    @ Veronika
    Vielen Dank für Ihr Angebot, doch mit der Kirche werde ich nicht mehr reden und schon garnicht mit deren Anwälten.

    Was geschehen ist und dessen Auswirkungen sind der Kirche bestens bekannt, es schert sie aber einen Dreck, anders kann man es einfach nicht nennen.
    Ich habe Gespräche geführt, die Situation geschildert und um Hilfe gebeten.
    Eine anständige Wohnung, einen Job im sozialen Bereich und 20.000 Euro Schmerzensgeld.
    Nicht viel und angemessen mit der Schädigung , meine ich.

    Doch die Kirche sah sich nicht in der Verantwortung, die habe man mit dem einzahlen in den Heimkinderfond getilgt^^

    Ein zweites Gutachten welches eine mögliche Verjährungshemmung beurteilt wird in kürze erfolgen.
    Damit wird das Angebot an die Kirche keinen bestand mehr haben und die Forderungen über den Klageweg werden weitaus höher sein als mein Angebot.

  • Angelika Oetken

    |

    “Ein zweites Gutachten welches eine mögliche Verjährungshemmung beurteilt wird in kürze erfolgen.
    Damit wird das Angebot an die Kirche keinen bestand mehr haben und die Forderungen über den Klageweg werden weitaus höher sein als mein Angebot.”

    @Ralf Bart,

    das ist die einzige Sprache, die gewisse Entscheidungsträger verstehen.

    VG
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

  • Ralf Bart

    |

    Für mich sieht eine Aufarbeitung und Entschädigung folgendermaßen aus:

    Die Kirchen richten eigens zur Opferbetreung geeignete Stellen ein die sich um alle Lebensbereiche eines Opfers kümmern können.
    Sei es die begleitung zu Ämtern oder Ärzten. Sie hilft bei Antragsstellung und schaltet sich bei schwierigen Verfahrensabläufen positiv für die Opfer ein.
    Sie statten die Opfer mit dem Einkommen eines Pfarres aus.
    Sie statten die Opfer mit den Rentenbezügen eines Pfarrers aus.
    Sie übernehmen die Kosten für Heilbehandlung und Hilfsmittel.
    Bestattungskosten gehen zu Lasten der Kirchen.
    Ihre verpflichtung dem Opfer gegenüber endet erst mit dem Tod desselben.

    Sie machen alle relevanten Akten für die Opfer zugänglich.
    Sie veröffentlichen die wahren Zahlen der Täter, der Opfer, den Verurteilungen.
    Sie reformieren sich und überstellen Täter bedingungslos an die deutsche Justiz.
    Sie heben das Schutzalter sofort auf min. 14 Jahre. Besser ist 18.
    Ihre Täter verlieren sofort Stellung, Einkommen und Ehrungen. Sie werden unehrenhaft aus dem Dienst entlassen.

    Oder aber, sie können und wollen das nicht leisten:
    Kaufen Sie sich aus der Verpflichtung heraus, jedoch nicht mit Almosen zwischen 1000-15.000 Euro , sondern mit min. 250.000 Euro . Für die Verschwiegenheitsverpflichtung kommen nochmal 20.000 Euro hinzu.

    Das wäre ein zeichen Ihrer reue und wirklicher Wiedergutmachung!

  • Veronika

    |

    @Ralf Bart:

    Kein Problem! Wie ich lesen kann, machen Sie dies schon richtig! Es wären aber keine Kirchenanwälte gewesen, mit welchen ich Sie hier in Kontakt bringen wollte! Eher eine Möglichkeit Ihre Sache nachweislich und nachdrücklich dort vorzubringen.

  • Veronika

    |

    Möglicherweise sollte man es hier trotzdem noch einmal anfügen:
    Mit Anwälten des Gegners spricht man nie!!! Man lässt wenn es sein muß, den eigenen Anwalt sprechen!
    Mit Anwälten der Röm.-Kath. Kirche spricht man, wenn diese Streitgegnerin ist, schon gleich überhaupt nicht. Weder mit “wohlgesonnenen” Geistlichen die mit Sicherheit nach Bedarf auftauchen. Auch nicht mit Kirchenanwälten. und mit höheren kirchlichen Geistlichen in diesem Fall auch nur dann, wenn man dieses Gespräch und den Inhalt beweisbar festmachen kann.
    ——————————————-
    Die RKK hat als Institution eine sehr alte Tradition es immer für deren Zwecke zu wenden.
    Auch noch:
    Niemals, auch wenn ärgstens gefehlt worden sein sollte, entschuldigt man sich bei der RKK oder einem Geistlichen der dies fordert! Kein “Geweihter” der RKK hat sich jemals für eine persönliche Sache entschuldigt. Hier wurde immer die Gemeinschaft angeführt.
    Noch nie sprach ein Papst eine Vergebungsbitte für sich oder individuell in seinem Dienste stehendes Personal! Dies sollte allen Gläubigen eine Lehre sein!

  • Ralf Bart

    |

    @ Veronika

    Das retorisch vorgebrachte gestammel der Kirchen welches sie als um “Vergebung” bitten oder Entschuldigung nennen sollen die Herren und Damen der Kirchen sich mal dort hinschieben wo keine Sonne scheint.

    Für die Opfer zählen alleine Taten und Hilfen. An diesen Dingen werden die Kirchen gemessen, nicht an dem was retorisch gut trainierte Kostümträger von sich geben.

  • Veronika

    |

    Info: Zum Selbstverständnis der Diözese Regensburg und derem Vorstandsvorsitzenden V., wie auch den “Regensburger Domspatzen” als Standortfaktor und der Freigabe Prags (CZ) durch Bischof Wolfgang.
    Leute lasst mich k….en!
    in: Premiumbeilage der “Mittelbayerischen Zeitung” und “Der neue Tag” vom 24.10.2014. Kostenlos noch Online: http://www.owz-online.de/onetz/beilagen/0b3c7d4768846df28aba46a0f2bcca92/blaetterkatalog/pdf/print/bk_3.pdf
    S. 3 das Redaktionsgespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden, auch über das wichtige Ehrenamt als “grösstes Vermögen der Kirche”.
    Da steht auch nicht, dass “wir” Katholiken alles unternehmen, wenn es Katholiken wichtig ist, sondern ausschliesslich “das Katholiken …”

  • Manfred

    |

    Kommentar gelöscht. Verbreiten Sie hier nicht irgendwelche Unterstellungen.

  • Angelika Oetken

    |

    ——————————————————————————————
    5.) „Wenn ein erwachsener Mann den Kopf eines Kindes zwischen die Beine nimmt, stöhnend seinen Penis am Genick und Hinterkopf des Kindes reibt, während er ihm gleichzeitig auf den nackten Hintern schlägt, dann ist das kein sexueller Missbrauch. Das Stöhnen kann nämlich von der Anstrengung beim Verprügeln kommen. Mit dieser Begründung ließ Paprotta den ehemaligen Domspatzen Udo Kaiser laut dessen Schilderungen abblitzen“
    ——————————————————————————————

    Einen Teil der Debatte kann ich nicht nachvollziehen.
    Das mit dem “Stöhnen”.

    Denn: Wenn ein erwachsener Mann den Kopf eines Kindes zwischen die Beine nimmt, (stöhnend) seinen Penis am Genick und Hinterkopf des Kindes reibt, während er ihm gleichzeitig auf den nackten Hintern schlägt…

    …dann ist das eine “beischlafähnliche Handlung”. Und zwar ein typisches Sadomaso-Szenario. Manche Menschen haben auf diese Weise Sex. Wenn sie alt genug dafür sind und das in gegenseitigem Einverständnis geschieht, fände ich persönlich solche Aktivitäten zwar mehr als schräg, wenn nicht sogar irgendwie krank. Aber sie sind nicht verboten.

    Udo Kaiser war also als Kind sexuellen Übergriffen von der Art, wie sie nach dem Sexualstrafrecht unter den § 176a fallen ausgesetzt
    http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html

    Dort ist zwar von “Eindringen in den Körper” die Rede. Aber wenn ein Kind SM-Sexpraktiken ertragen muss, dann ist das sicherlich ähnlich quälend, ekelerregend, schmerzhaft und entwürdigend wie vaginale, orale oder anale Penetration mit was auch immer.

    Hier noch Erläuterungen dazu: http://beauftragter-missbrauch.de/course/view.php?id=112#Abschnitt2

    Ob der Kinderfolterer dazu dann noch stöhnt oder nicht, ist in Bezug auf die Widerwärtigkeit und Strafbarkeit der Handlung doch eigentlich nicht entscheidend.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

    P.S. wer hat diese Quälgeister damals eigentlich gewähren lassen? Und mit welchem Zweck? Das ist immer noch nicht mal ansatzweise geklärt! Der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Regensburg hat also noch eine Menge Arbeit vor sich

  • Keidel-Aparcev

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie sachlich.

  • june

    |

    Ich bin erschüttert, hab die Doku gerade auf phönix gesehen und konnte es nicht fassen, wie in unserer Gesellschaft mit opfern von Mißbrauch umgegangen wird, wenn erwachsene Männer anfangen zu weinen auf Grund dieser misbräuche, finde ich persönlich das sehr glaubwürdig, ich finde sowieso das die rkk ein homo Verein ist, auf Grund des Zölibat…..es liegt in der Natur des Menschen Sexuelle Lust zu empfinden….das vergeht auch trotz beten nicht und ein Kind ist dann schon ein perfektes Opfer, völlig ausgeliefert. ….man sollte die Kirche abschaffen, geht sowieso kaum noch jemand zu nem Gottesdienst. ….die Kirche sollte sich lieber um die Opfer von damals kümmern und nicht die kranken triebtätern in der kutte schützen. …..dass ist nur beschämend und wirft kein gutes Bild auf den katholischen Glauben. ….wie gut das ich nichts mit Kirche oder glauben zu tuen hab und keine Kirchensteuer zahle…..den Opfern ist zu wünschen, dass sie ihren Frieden finden können.

  • Angelika Oetken

    |

    “es liegt in der Natur des Menschen Sexuelle Lust zu empfinden…”

    @june,

    das stimmt absolut.

    Was ist das aber für eine Form von Lust, die jemand dabei empfindet, wenn er ein Kind oder einen Jugendlichen benutzt wie eine beheizbare Gummipuppe?

    Nun gut, es gibt eine traditionelle, kulturelle Sicht auf – männliche – Sexualität als etwas triebhaft-mechanisch-aggressives. Bestes Beispiel, das die noch lebt ist der Hype um Shades of Grey.

    Das führt an eine Grundfrage heran: halten wir so etwas heute noch für “normal”? bzw. erwünscht?

    Diese Priester, die Jungen missbraucht haben, entwerteten die gleich doppelt. In ihrer Würde und in ihrer männlichen Rolle. Denn der Part des Objektes der Triebabfuhr ist in unserer Gesellschaft immer noch für Frauen und Mädchen reserviert. Und unterschwellig gelten die damit als minderwertig.

    Auch wenn sich diese Sicht langsam wandelt.

    MfG
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

  • Keidel-Aparcev

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie sachlich.

Kommentare sind deaktiviert

drin