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Regenbrücke – BIs reichten Klage ein

Jetzt muss sich das Gericht mit der Frage befassen, ob das Bürgerbegehren der beiden Initiativen LOS („Leben ohne Stadtautobahn”) und „Wohngerechtes Verkehrskonzept” zulässig ist. Die beide BIs hatten Unterschriften gegen eine Sallerner Regenbrücke und für eine Einhausung der Verlängerung der Osttangente gesammelt. In Stadtrat und Verwaltung wurde das Begehren als nicht zulässig erachtet. Diee Kopplung der beiden Fragen widerspreche der Bayerischen Gemeindeordnung, so die Argumentation. Ein Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest. „Deutsche Verwaltungsgerichtsverfahren dauern durchschnittlich 7 Monate“, sagt LOS-Sprecher Werner Mayer. „Wir hoffen aber, dass es schneller geht.“
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