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Regensburger contra LKA:
Landtagsgrüne schalten sich ein

Wo speichern Polizeibehörden meine Daten? Wer hat darauf Zugriff? Wie und in welcher Form muss ich über deren Löschung informiert werden? Dieser Frage wollen nun auch die Grünen im bayerischen Landtag nachgehen. Das erklärt deren Sprecherin Susanna Tausendfreund heute in der Süddeutschen Zeitung. Die Datensammlungen der Sicherheitsbehörden seien mittlerweile derart miteinander vernetzt, dass der Umgang transparent erfolgen müsse, so Sprecherin Tausendfreund zur SZ. Hintergrund ist die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem 34jährigen Regensburger Thomas Reitemeyer und dem bayerischen Landeskriminalamt (regensburg-digital berichtete am 20. November). Reitemeyer war vor zwei Jahren ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, weil er von einem mittlerweile verurteiltem Gewalttäter des Drogenmissbrauchs bezichtigt worden war. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung und nahm vorübergehend Reitemeyers Aga-Kröten in Gewahrsam – deren Haltung ist zwar legal, allerdings sondern die Tiere einen LSD-ähnlichen Schleim ab. Die Ermittler fanden ansonsten keinerlei Hinweise auf Drogen. Das Verfahren wurde wenig später eingestellt. Der Verdacht blieb in den Datenbanken der Polizei. In der Folge wurde der Zeitungsausfahrer immer wieder kontrolliert, musste diverse Drogentests über sich ergehen lassen, sprich: am Straßenrand auf Teststreifen urinieren. Stets verliefen die Tests negativ. Irgendwann reichte es Reitemeyer. Er beantragte die Löschung seiner Daten beim LKA. Das weigerte sich hartnäckig. Erst nach einem Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichts musste die Behörde klein beigeben und wurde verurteilt, sämtliche gespeicherten Daten über Reitemeyer zu löschen. Mit der Löschung ließ sich das LKA Zeit. Vier Monate und zwei Aufforderungen durch Reitemeyers Rechtsanwalt Robert Hankowetz später kam schließlich ein Zweizeiler: Die Daten seien gelöscht und erkennungsdienstliche Unterlagen vernichtet worden, heißt es darin. Ein detailliertes Löschprotokoll, das Aufschluss darüber gibt, wo welche Daten gespeichert waren und nun gelöscht sein sollen, will die Behörde nicht herausrücken. Eine gesetzliche Regelung für solche Fälle existiert bislang nicht. Sofern Prozesskostenhilfe gewährt wird, wollen Reitemeyer und sein Anwalt nun gerichtlich klären lassen, wie Bürger ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchsetzen können.
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