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Rüstungskonzern contra Pressefreiheit

In Kürze: Worum geht es?

Wegen eines Satzes in einer Kolumne vom 25. Juli 08 geht der Rüstungskonzern Diehl gerichtlich gegen unsere Online-Zeitung vor. Diehl sieht in der von uns veröffentlichten Aussage eine unwahre Tatsachenbehauptung. Per Einstweiliger Verfügung ist uns die entsprechende Äüßerung derzeit untersagt.

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Wir sehen darin das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt (Art. 5 GG). Ein Waffenproduzent will sich die Begriffshoheit über die Bezeichnung seiner Produkte juristisch absichern lassen. Nun muss das Landgericht München I (Lenbachplatz) entscheiden. Der erste Verhandlungstermin in München wurde festgelegt auf

Montag, 2. März, 15 Uhr

Rüstungskonzern contra regensburg-digital.de Es liegt schon ein paar Monate zurück. „Verdienstorden und Streubomben“ – unter dieser Überschrift hat unsere Redaktion am 25. Juli eine Kolumne veröffentlicht, die demnächst das Landgericht München I beschäftigen wird. Wir haben uns – anlässlich des Landtagswahlkampfs – mit der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens durch den damaligen Ministerpräsidenten Günther Beckstein an Werner Diehl beschäftigt. Diehl ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Diehl-Gruppe. Der Konzern mit Hauptsitz in Nürnberg ist einer der erfolgreichsten deutschen Waffenproduzenten. Und ein Waffenproduzent mit einer reichen Geschichte. Bereits der erste Weltkrieg markiert den Einstieg von Diehl in die Rüstungsproduktion1. Während des II. Weltkriegs wurde das Unternehmen unter Führung von Werner Diehls Vater Karl als „Kriegsmusterbetrieb“ ausgezeichnet. Die Produktion fand zu einem Großteil mit Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen statt2. Nach Ende des Krieges begann das Unternehmen bereits in den 50ern, wieder in die Rüstungsproduktion einzusteigen3. Erfolgreich. Nach eigenen Angaben stammt rund ein Drittel des Umsatzes von 2,3 Milliarden Euro aus diesem Bereich4. Staatstragende Auszeichnungen für Mitglieder der Familie Diehl gibt es einige. Insbesondere der im Januar verstorbenen Firmenpatriarch Karl Diehl wurde für seine Verdienste sowohl im Dritten Reich5 als auch in der BRD mehrfach ausgezeichnet. Der Kontakt zu den Regierenden scheint stets blendend zu sein. Nicht zuletzt der Intervention der BRD ist es zu verdanken, dass unter anderem ein Artilleriegeschoss (smart 155), das Diehl in Kooperation mit dem Unternehmen Rheinmetall produziert, vom Streumunitionsverbot ausgenommen wurde, auf das sich Ende Mai 107 Staaten geeinigt haben6. Während ein Streumunitionsverbot in Österreich Munitionstypen wie smart 155 miteinbezieht7, bezeichnet das deutsche Bundesverteidigungsministerium dieses Geschoss (mittlerweile) als „Punkt-Ziel-Munition“ (Details). In der gerichtsmassigen Kolumne schrieben wir mit Bezug auf Diehl den Satz: [AUSSAGE DERZEIT GERICHTLICH UNTERSAGT]. Zunächst schickte uns das Unternehmen eine Abmahnung, mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen (Details). Schließlich wurde uns diese Aussage ohne mündliche Verhandlung per Einstweiliger Verfügung und Androhung einer Geldstrafe „zwischen 5 und 250.000 Euro“ untersagt. Das Landgericht München I muss nun im Hauptsacheverfahren darüber entscheiden, ob diese Einstweilige Verfügung Bestand hat. Der Streitwert wurde auf 50.000 Euro angesetzt. Folgerichtig fallen erhebliche Gerichtskosten an. Bereits vor einer Entscheidung muss unsere Redaktion die Gerichtskosten der Einstweiligen Verfügung tragen, ebenso Honorarkosten der Diehl-Anwälte. Die aktuellen Kosten belaufen sich auf 1.402,36 Euro. Wir sehen in dem Vorgehen des Konzerns einen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Hier geht es um mehr als einen von uns veröffentlichten Satz. Sehen Sie das auch so? Dann unterstützen Sie uns mit einer Spende. Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V. (Mehr Infos) Kontonummer: 63 363 Volksbank Regensburg e. G., BLZ: 750 900 00 Betreff: Diehl Wir werden transparent und regelmäßig über den Verlauf der Auseinandersetzung berichten.

Nachtrag am 10. Dezember 08:

Zwischenzeitlich ist die Klageschrift bei uns eingegangen. Der Streitwert wurde von Diehl auf 75.000 Euro erhöht.

Quellen
1 Schöllgen, Gregor: Diehl, Ein Familienunternehmen in Deutschland, 1902 – 2002. München 2002. S. 19.
2 Schöllgen, Gregor: Diehl, Ein Familienunternehmen in Deutschland, 1902 – 2002. München 2002. S. 96f, 101f.
5 Schöllgen, Gregor: Diehl, Ein Familienunternehmen in Deutschland, 1902 – 2002. München 2002. S. 78.
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Kommentare (16)

  • Tiberius Gracchus

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    Unglaublich! Spätestens jetzt ist es Zeit sich solidarisch zu zeigen – wird zwar von meiner Seite nur ein symbolischer Betrag sein wegen eigener Schuldenberge aber ich hoffe und zähle auf die Leser von regensburg-digital.de!

  • Veits M.

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    Der erste Schritt, der nichts kostet ist: zu beantragen, den Schreitwert erheblich herabzusetzen. Denn danach richten sich alle Kosten!

    Also gegen den Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen; auch mit dem Argument, besagte Behauptung würden ebenso x,y ….. aufstellen, so dass das Interesse der Antragstellerin an einer Unterlassungserklärung gerade von r-d. entsprechend geringer ist.

  • kardinal

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    Spenden, Veits, spenden.

    Nicht Quatschen!

  • Tiberius Gracchus

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    Na, die Info kann doch evtl. nützlich sein – Geld natürlich mindestens genauso! Also Leute, ich erwarte hier ein echtes Bekenntnis zu regensburg-digital.de und zwar in harter Münze!

  • Bernhard Segerer

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    Nach guter alter Forums-sitte (auch wenn diese kein Forum ist) erteile ich diesem Thema einen “bump” – denke mal weitere Solidaritätsbekundungen auch und besonders in monetärer Form sind nach wie vor von Nöten!!!

  • Neuregensburger

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    Bump

  • MAX

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    Es ist schon eine Frechheit, meiner Meinung nach, das solch ein Unternehmen erst die Nazis durch den Bau von Bomben unterstützen, dann in der heutigen Zeit [Aussage derzeit gerichtlich untersagt. Die Redaktion] und dafür noch einen Orden bekommen.
    Armes Deutschland

  • Andreas

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    Regensburg-digital kann diesem Verfahren m.E. äußerst gelassen entgegensehen und sollte sich auf keinerlei Kompromisse einlassen. Denn die Auffassung von Diehl, dass die von ihnen hergestellte Munition unter eine ganz andere Begriffsdefinition fällt, ist keineswegs üblicher und anerkannter Sprachgebrauch, sondern nur eine subjektive Auffassung.

    Ich verzichte auf nähere Erläuterung, weil die Redaktion sonst wieder etwas herausschneiden müsste (muss sie das wirklich???). Aber wie sich das mit den Begriffen “Streubombe”, “Streumunition” und “Punkt-Ziel-Munition” verhält, kann man sich mit ein bisschen Suchen und Lesen schnell erschließen.

  • Harry Gambler

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    Ein gesundes und journalistisch erfolgreiches neues Jahr. Es gibt ja Wahlen, deshlab arbeite ich 2009 viel auf meinem Block…http://deutschland-waehlt-2009.blogspot.com/ es dürfte spannend werden auch für euch im heißen Süden ;-).
    Sollte geld wegen dem prozess fehlen, bitte kurze Mail an mich und raus gehen tausende von Mails..so wie die AMR, die aktuelle Antimobbingrundschau…http://wir-antimobbingrundschau.blogspot.com/..Im Janaur mit dem Beitrag: Lass es sein oder wir machen dich fertig..wie Steuerfahnder in Frankfurt über 6 Jahre lang gemobbt werden…bei dem Ministerpräsidenten kein Problem..Koch heißt der…Experte für Wirtschaft unter anderem bei der KfW..da kommt man schnell zu Kohle, gerade wenn man Pleite ist….http://www.onlinezeitung24.de/article/1062…..http://www.onlinezeitung24.de/article/1053

  • Anti-Aigner-Fraktion

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    Ich hätt da ‘nen Klasse-Vorschlag: Einen Schmierfinken wie Herrn Stefan Aigner einfach aus dem Blatt verbannen!

    Ich bin mir sicher, wenn jemand mit ein wenig Wissen über anständige, jounalistische Arbeitweise die Artikel schreiben und mehr echte Recherche und weniger eigenes Halbwissen in solche Texte einbringen würde, käme es gar nicht zu solchen Prozessen.

    Naja…mir würde es auch nichts ausmachen, wenn durch die Gerichtskosten das ganze Blatt untergehen würde…das wäre mal ein sinnvoller Beitrag zum Thema “Umweltschutz durch die Ausmerzung von Papierverschwendungsinstitutionen”!

    LOL

  • Tim Bloch

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    Hallo, Anti-Aigner-Fraktion!
    Das mit dem Aigner verbannen geht in etablierten Parteien so: Massenhaft in den Verein einzutreten versuchen, der Aigner ideell und finanziell unterstützt. Hat natürlich den Nachteil, daß man seine Visage zeigen muß. . .
    Wegen der Papierverschwendung: Wir befinden uns im papierlosen Raum! Also erstmal das Medium geistig durchdringen und anschließend sich ans Inhaltliche machen. Wegtreten!

  • Thomas Pfeiffer

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    http://waffen-diehler.de

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    Waffen-Diehler ist das Regensburg-Digital.de-Unterstützungskommando. Wir verstehen uns als das einzig wahre Intelligente Wirksystem.
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  • Bianca

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    Liebe Redaktion von regensburg-digital, lieber Herr Aigner,

    es ist mir unbegreiflich, dass eine Klage mit derartigem Inhalt überhaupt an einem deutschen Gericht zugelassen wird. Dass sich ein Waffenhersteller für seine Euphemismen auch noch bezahlen lassen will, anstatt das Kind beim Namen zu nennen, ist ungeheuerlich. “Sprachsäuberung” ist schon genau der richtige Ausdruck. Bitte liebe Bürger, Journalisten, Richter, lasst Euch sowas nicht gefallen!!!

    Selbst wenn man die Presse- und Meinungsfreiheit außen vor lässt, gibt es meiner Ansicht nach keine als allgemeingültig und verbindlich anerkannte Definition des Begriffs “Streumonition”. (Von wem sollte sie auch stammen?) Und wenn besagtes Geschoss als Ausnahme aus dem Verbotsvertrag gegen Streumonition definiert werden muss, heißt das doch, dass es zumindest nach dem impliziten Verständnis von Streumonition, das im Vertrag vertreten wird, normalerweise unter diese Bezeichnung fällt. (Oh, hoffentlich fällt der Versuch einer Begriffsanalyse nicht in den Bannkreis der Unterlassungsklage…)

    Wenn die Sache nur ansatzweise mit rechten Dingen zugeht, können Sie der Klage wirklich gelassen entgegen sehen. Sollte dem stattgegeben werden, muss ich mir ein neues Weltbild basteln. Solidarische Grüße!

  • Nürnberger Streumunition « Antifaunited

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    […] findet sich auf den Seiten der Online-Zeitung »Regensburg-Digital«, für die Aigner schreibt, zwar noch dessen umstrittene Kolumne, allerdings mit einer Auslassung […]

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