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Schlammschlacht ums Gerücht

Vor der Verhandlung: Rechtsanwalt Manfred K. Veits (li.) mit seinem Mandanten Norbert Steiner.	Im Moment sieht es nicht nach einem schnellen Urteil aus.	Foto: StöckelVermeintliche Affäre im Rathaus – Prozess geht in die II. Runde Eines muss man der Bürgermeisterin Petra Betz und ihrem Widersacher Norbert Steiner lassen: Die beiden sorgten gestern für ein „volles Haus“. Allerdings nicht auf einer der zahlreichen Wahlveranstaltungen, sondern im Sitzungssaal 007 des Landgerichts Regensburg. Der Zivilprozess um den Streit über ein angeblich „zu inniges Verhältnis“ zwischen der Bürgermeisterin und dem Oberbürgermeister der Weltkulturerbe-Stadt, Hans Schaidinger, hatte – wie bereits vor knapp drei Monaten – die Zuhörerreihen im Gerichtssaal gefüllt. Seit nunmehr rund vier Jahren hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die beiden Stadtoberhäupter „etwas miteinander hätten“. Ehemann Betz wurde vor Jahresfrist Ohrenzeuge, als Norbert Steiner im L.E.D.E.R.E.R-Club dem Journalisten einer Tageszeitung gesteckt haben soll, dass „Schaidinger ein, allerdings beendetes, Liebesverhältnis zur Betz“ gehabt hätte. Die Reaktion kam prompt: Nicht nur, dass die Betroffenen aus dem Rathaus mit einer Strafanzeige wegen „Übler Nachrede“ reagierten. Sowohl Schaidinger, als auch Betz verlangen von Steiner gerichtlich eine Verpflichtungserklärung, damit er künftig solche Behauptungen nicht mehr aufstellt. Doch dieser will – so seine Einlassung im Prozess – diese Behauptung gar nicht aufgestellt, sondern den Journalisten mit dem Hinweis „Fragens doch den Nachbarn“ nur auf eine Fährte gesetzt haben. Nachdem der Mann von der Zeitung bereits im November letztes Jahr als Zeuge bestätigte, dass Steiner die gerichtsmassige Behauptung ihm gegenüber aufgestellt habe, ist Steiner nun gefordert, den Wahrheitsbeweis zu liefern – und damit völlig überfordert. Im Gerüchteprozess Betz contra Steiner attackiert Anwalt Veits die Justiz Waren es vor einem Vierteljahr sechs Zeugen – unter ihnen auch das Ehepaar Schaidinger – so waren es gestern „nur“ vier. Dabei hatten allesamt eines gemeinsam: Sie wollen nichts gehört oder gar gesehen haben. Nach den Vorstellungen von Steiner soll es eine Video-Aufzeichnung aus der REWAG-Tiefgarage geben, die seine Behauptung beweise. Schon letzten November sorgte OB Schaidinger mit seinem Hinweis „Objektiv unmöglich, weil die REWAG gar keine Tiefgarage hat“ für Erheiterung im Gerichtssaal. Inzwischen hatte – genau aus diesem Grund – der REWAG-Chef Norbert Breidenbach Besuch von der Kripo. Immerhin – so der Hinweis von Steiners Rechtsanwalt Manfred K. Veits – soll sich besagte Kassette in Breidenbachs Tresor befinden. Der öffnete auch bereitwillig für den Ermittler seinen Safe – eine Videokassette war da nicht zu finden. Aber immerhin ist nun auch aktenkundig, dass die REWAG keine Tiefgarage hat. Obwohl Anwalt Veits schon im November bei der – an Geschmacklosigkeit grenzenden – Befragung von Frau Schaidinger nicht punkten konnte, ließ er nicht locker. Gestern sollte ein Kripobeamter den Beweis liefern, dass die „Ehefrau des OB gelogen“ habe, weil sie vermeintliche Eheprobleme bestritt. Nach einem Disput mit dem Beamten über den Umfang der ihm von seinem Dienstherrn erteilten Aussagegenehmigung wollte Veits bestätigt wissen, dass die Ehefrau des OB wegen einer „Beziehungs- und Ehekrise“ von einem Polizeibeamten in ein Regensburger Krankenhaus eingeliefert wurde. Frau Schaidinger selbst hatte das verneint. Doch die Antwort des Polizisten „Ich selbst weiß über diesen Einsatz nichts“ war ebenso unbefriedigend wie die von Frau Schaidinger. Nachdem auch noch der Nachbar des Oberbürgermeisters es gestern schließlich bestritt, Steiner gegenüber etwas von Eheproblemen der Familie Schaidinger geäußert zu haben, ging Anwalt Veits zum Angriff auf die Justiz über. In seinen Augen finde ein Komplott gegen seine Mandanten statt. Auch beklagte Veits seine bisherige Beweisnot damit, dass die Strafrichterin gleichfalls seit rund einem halben Jahr untätig gewesen sei. Bei seinen Schuldzuweisungen sparte Veits nicht mit wortreichen Garnierungen, welche hart an die Grenze der „Wahrung berechtigter Interessen“ waren. Mit schier unglaublicher Engelsgeduld hörte sich Richter Matthias Clausing die Ausführungen von Anwalt Veits an – um dann die so relevante Frage „Warum nennen Sie nicht Ross und Reiter“ zu stellen. Doch damit zögert der Advokat noch. Angeblich soll es sieben weitere sieben Zeugen geben, die namentlich nicht genannt werden wollten, weil „sie um ihre Existenz fürchten“. Erst jetzt meldete sich der Anwalt von Petra Betz, Rechtsanwalt Dr. Christian Weinelt, zu Wort. Er warf Veits vor: „Sie versuchen, Frau Schaidinger in Misskredit zu bringen“. Weinelt stellte den Antrag, alles was jetzt komme als „verspätet“ zurück zu weisen, wie dies seit über 30 Jahren die Zivilprozessordnung auch vorsieht. Ob allerdings am 3. März – dies ist der Tag einer Entscheidungsverkündung durch das Gericht – bereits ein Urteil gesprochen wird, ist fraglich. Aus Insiderkreisen war zu hören, dass Richter Clausing seine Entscheidung „wasserdicht“ (sprich berufungssicher) machen will. Aber vielleicht will er ja hierzu noch ein paar Zeugen aus dem „Tal der Ahnungslosen“ hören oder er setzt gar das Verfahren aus, bis im Strafprozess gegen Steiner, der auch noch läuft, ein Urteil ergangen ist.
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Kommentare (5)

  • Daniela Camin - Heckl

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    Es erscheint merkwürdig, keiner hat etwas gesehen, gehört, geschweige gesprochen und trotz allem schwebe das Gerücht über Regensburg, seit Jahren?!. Wenn ich die Presse recht verstanden habe, dann habe Herr Steiner ggü. zwei Medienvertretern geäußert, dass die Beziehung, Affaire beendet sei. Irgendwie erscheint das Ganze doch in der Berichterstattung selektiv. Muss nicht erst ein “Gerücht geschwebt” haben, um es hinterher mit einem “neuen Gerücht” aufzuheben? Nur ist mir unklar, woher die Pressevertreter das mögliche erste Gerücht kannten, ob sie es kannten, wonach eine Beziehung, Affaire bestanden habe, um sie hinterher mittels neuen Gerücht, als beendet zu erklären? Schwierig, schwierig, die Rotation von Gerüchten an einer Stelle unterbrechen zu wollen? Trifft man dann immer den Richtigen, wenn man dagegen vorgeht? Selbst, wenn Herr Steiner letzteres in Umlauf gebracht hätte, weitergetragen werden Gerüchte doch nicht nur durch eine Person, oder irre ich hier? Und am Ende hat es kein Gerücht gegeben, weil eben nie jemand irgend etwas gesehen, gehört oder gesprochen haben will? Im Endeffekt haben doch gerade Herr Betz und die beiden Redakteure, sowie die Betroffene durch Zivilklage auf etwas öffentlich aufmerksam gemacht, was so ja nur ein Gerücht war, dass keiner gesehen, gehört oder gar gesprochen habe will? Wenn aber nie irgendjemand, irgendetwas gehört, gesehen oder gesprochen haben will, wieso ist es dann ein Gerücht?

  • Barbara Junghans

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    Jetzt darf man nicht mal mehr den Regensburger Spatzen glauben. Die Mistviecher pfiffen es doch jahrelang von den Dächern – jenes ominöse Gerücht. Aber das ist sicher alles Lug und Trug, denn speziell der Herr Schaidinger weiß sich ja in Einklag mit Gott, der ihm sogar einen Brief schrieb mit positiven Ausblicken auf seine Karriere – so interpretierte er es jedenfalls. Und das wäre doch sicher nicht geschehen, wenn unser aller OB sich gegen das 6. Gebot vergangen hätte.

  • Daniela Camin - Heckl

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    Herr Gottl hat eine “eidesstattliche Versicherung” abgegeben, wonach der Nachbar Fischer vom Ende der Beziehung gesprochen haben soll. Fischer hingegen erklärte in der Verhandlung, er habe das nie gesagt. Also steht das Wort Gottl gegen das Wort Fischer.
    Weiter entnahm ich der Verhandlung, dass es eine Aufforderung seitens einer Richterin an die Staatsanwaltschaft zu durchzuführenden Ermittlungen gegeben habe. Der Ermittlungsauftrag sei aber nicht vollständig bei den entsprechenden Polizeibeamten angekommen. Zudem gab es eine “gelinde ausgedrückt” Verunsicherung, was ein zwar geladener, aber wieder ausgeladener Zeuge hätte aussagen dürfen oder nicht. Für Richter Clausing wirklich keine leichte Aufgabe. Er muss u. U. jetzt herausfinden, ob Gottl oder Fischer die Wahrheit gesagt hat, ob bei den Ermittlungen alles nach Ermittlungsauftrag ermittlet wurde. Diese Verhandlung hat mehr Zweifel bei mir verursacht, als Klarheit. Wer also ist der Urheber diesen Gerüchts? Gottl, Fischer, Steiner oder ganz jemand anderes?

  • Barbara Junghans

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    Sehr geehrter Herr “Thomas”,
    ich fände es schade, wenn im Wochenblatt-Forum die Sitte einreißen würde, dass jeder ohne Nennung seines Nachnamens nur Dampf abläßt und sich mit unsachlichem Bla-bla- bla produziert, nur um sich interessant zu machen. Ich sehe das bei vielen Internetseiten. Wenn ich meiner Sache sicher bin und stichhaltige Argumente habe, dann muß ich auch den Mut haben, mit meinem Namen dafür einzustehen und sie zu vertreten – wenn es sein muß auch hart.
    Mit freundlichem Gruß,
    Barbara Junghans

  • Bernd Wolff

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    Hallo Ihr Streiter für Recht und Ordnung – nun lasst doch mal den Veits – er kanns einfach nicht anders! Außer ein paar seiner Fans geht ihm doch sowieso jeder aus dem Weg. Ausgenommen natürlich die Massen, die ihn bei seiner OB-Kandidatur mit Unterstützer-Unterschriften bedacht haben. Aber ohje, die im Wahlamt haben “im Namen der Gerechtigkeit” doch glatt bei 109 zum Zählen aufgehört.

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drin