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Schlosshotel: Veits vergeblicher Versuch

Rechtsanwalt Manfred Veits hat keine Berechtigung, um gegen die Baugenehmigung für das Haus Thurn und Taxis zu klagen. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Donnerstag nachmittag entschieden. Es gebe „kein Jedermannrecht auf Prüfung einer Baugenehmigung“, so der Vorsitzende des Bayerischen Verwaltungsgerichts, Rainer Gombert. Veits hatte Klage gegen den von der Stadt Regensburg genehmigten Umbau des Schlosses St. Emmeram zum Luxushotel und den Bau einer Garage im Schlosspark eingereicht. Zu einer inhaltlichen Diskussion von Veits’ Klage kam es aber nicht. „Einzelpersonen sind nicht berechtigt, Interessen der Allgemeinheit einzuklagen“, so Gombert in einer ersten Urteilsbegründung.
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Kommentare (3)

  • Alfred

    |

    Um es vorweg zu nehmen: Ich persönlich stehe dem Vorhaben derer von T & T ablehnend gegenüber, denn ich finde, hier wird der Artikel 14 unseres Grundgesetzes “Eigentum verpflichtet” und hier der Absatz 2 “Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen” mit Füßen getreten.

    Zu der Klage von Veits:
    Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Grundstück und eine Baugenehmigung. Auf einmal klagt jemand dagegen, weil er – der im nächsten Dorf wohnt – täglich als Fußgänger vorbei geht und es nicht ertragen kann, dass hier jemand ein Haus hinstellt. Ein paar Tage später verklagt Sie ein Autofahrer aus dem gleichen Grund usw.

    Sicherlich überspitzt – aber im Grundgesetz steht eben “soll dienen” und nicht muss.

  • MKVeits

    |

    Wie wenig die Regensburger bis heute über die wichtigsten Hintergrundinformationen verfügen, zeigt Alfred´s Kommentar:

    Seit einem Beschluss des OLG Nürnberg vom Juli 1943 (!) steht das Fürstliche Schloss zu Regensburg unter staatlicher Aufsicht. Im öffentlichen Interesse, also im Interesse des Allgemeinwohls sind die außerordentlichen Kulturschätze zu erhalten. Dafür wurde sogar für die Instandhaltung ein richterlicher Sicherungsvorbehalt verankert. Das Bayerische Obersten Landesgericht bestimmte dazu ergänzend, dass diese Sozialpflichtigkeit des Thurn und Taxis´schen Eigentums auch bis zur Enteignung gehen dürfe; dabei bezog sich das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

    Zur Klagemöglichkeit: Ausgehend von Brüssel sind im Umweltrecht für alle europäischen Bürger neue Rechte ( der Information, der Teilhabe und eben auch der Klage) installiert worden. Anders als z.B. Austria ist D. weit hinterher. Die *unmittelbare Wirkung und Anwendbarkeit des EU-Rechts* wird sich durchsetzen – das folgt aus der systematischen Struktur der Verfasstheit der Europäischen Gemeinschaft.

    Das Stichwort lautet: *AARHUS-KONVENTION* – dazu finden sich weitere verlinkte Infos auf http://www.aktionboss.de – machen Sie sich doch schlau! Denn es sind ihre demokratischen Rechte, von denen Sie wissen sollten, damit Sie davon Gebrauch machen können.

    Wenn Recht zum Unrecht wird, ist WIDERSTAND Bürgerpflicht. Hierfür braucht es Informationen, den Willen sich einzubringen und die Bereitschaft, ggf. auch mal lange Wege zu gehen.

    Die Baugenehmigung ist in objektiver Hinsicht in mehrfacher Hinsicht greifbar rechtswidrig: Zwingend hätte ein Bebauungsplan mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltbericht) unter BETEILIGUNG der Bürgerschaft durchgeführt werden müssen. Auch Alfred´s Beteiligungsrechte wurden verletzt. Auch verlangt die Welterbe-Konvention ausdrücklich bei geplanten Eingriffen in das Welterbe die öffentliche Beteiligung. – Wie kann man, so fragt man sich in diesen Tagen, mit der einen Hand das Welterbe – partiell – zerstören und mit der anderen sich feiernd als Welterbeschützer aufspielen? – Wo bleibt die Kritik der Medien an diesen Verhältnissen, wer von den Journalisten unterstützt Aigner bei seiner Aufklärungsarbeit? Oder gibt es nur noch Hofberichterstattung in einer Stadt, in der sich die Demokratie verabschiedet wie das Eis am Nordpol – schleichend.

    Das von mir begonnene Klageverfahren wird, sobald das erstinstanzliche Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg schriftlich vorliegt, ggf. den Weg durch alle Instanzen laufen – also über den BayVGH, das BVerwG, ggf. bis zum BVerfG. – Für Mitstreiter gibt es immer spannende Arbeit, also mögen sich doch die Welterbeschützer bei mir unter mkveits@aktionboss.de melden. Und wichtig ist, dass der öffentliche Protest zu 1000en und mehr anschwillt und dass das Bewusstsein den weiteren Angriff auf die Grünzone am Unteren Wöhrd mit einschließt. – *Gemeinsam marschieren
    und seine Rolle als Souverän dieser Stadt mit Herz und Verstand anpacken – nicht mehr und nicht weniger, Don Alfredo!*

  • Uwe Fritz

    |

    Lieber Herr Alfred,
    als relativ einfacher Bürger dieser Stadt kann ich Sie nicht verstehen. Zum Einen vertreten Sie eine nachvollziehbare Haltung. Zum Anderen relativieren Sie, bzw. negieren Sie die Haltung von Herrn RA Veits. Mit ihrem Schlusssatz ziehen Sie das dann auch noch ins Lächerliche, sicherlich überspitzt.
    Ob man Herrn RA Veits und dessen politische Einstellung nun mag oder nicht, ob es um das Fürstenhaus geht oder nicht, das ist aus meiner Sicht völlig unrelevant. Hier geht es auch nicht um ein Dorf, um ein Haus, ein Auto oder einen Fußgänger.
    Herr Veits zeigt durch seine Haltung Zivilcourage, so empfinde ich. EIGENTUM VERPFLICHTET, bzw. gehe ich hier noch weiter und sage, EIGENTUM UND BESITZ VERPFLICHTET!!!
    Das sage ich ganz bewusst LAUT in dieser Stadt. Im Speziellen ziele ich damit auf Dom, Steinerne Brücke, Donaumarkt, die Schlösser und dergl., sowie auf freie Liegenschaften ab.
    Am Dienstag hörte ich mir einen Vortrag von Herrn Dr. Edel bezüglich der Beruhigung des Domplatzes an. Es erfüllt mich mit Freude Regensburger Bürger zu sehen und zu hören, die sich große Sorgen und Gedanken über unsere schöne Stadt machen. Diese werden zum Teil belächelt, schlimmstenfalls verhöhnt.
    Leider gibt es bereichernde Beweggründe womit das Eine oder Andere in dieser Stadt durchgesetzt werden soll.
    Es soll hier in dieser Stadt auch Menschen in vielen Positionen geben, die dabei Sitte und Brauch, sowie den Bürgerwillen, die Demokratie und auch die rechtsstaatliche Ordnung ignorieren. Bäume sollen dann schnell mal gefällt werden, Baugenehmigungen und Pläne wurden behauptet, die zum Teil noch nicht einmal vorlegen haben.
    Anwesen und Liegenschaften befinden sich im Besitz von Ämtern, der Stadt und auch im Besitz von Menschen. All diese haben eine Sorgfaltspflicht. Diese beginnt bei der Stadt gegenüber selbst und endet bei dem Bürger gegenüber.
    Raffsüchtig sollen Grundstücke strohmännisch mit Insiderwissen gekauft worden sein. Nachdem ein seit langem beliebtes Projekt von den Bürgern nicht gewollt gewesen ist, soll es die Stadt Regensburg, genauer die Stadtbau GmbH gekauft haben. Gelder sollen für Ausschreibungen verschwendet worden sein. Im Hugendubelhaus durften sich die Bürger als Gegenleistung eine Achitekturvorstellung betrachten. Ich sah und hörte das diese überwiegend der Stadtansicht nicht zuträglich sind.
    Wissen Sie, es gäbe so viel darüber zu schreiben, ich sage Ihnen nur, Passen wir auf das keiner mehr den ersten Brückenbogen sprengt, keiner mehr Baugenehmigungen ala Horten und dergl. vergibt und das wir sowohl den Schlosspark als auch den Donaumarkt, sowie weitere Kulturdenkmäler und Anlagen verschönern und nicht versiegeln.
    Es sollen sich einige Jungster sogar schon als “so genannten Anständige” benannt haben. Ich hörte diesbezüglich von Abnickern, Intriganten und von willigen Mehrheitsbeschaffern. Ob das die Stadt Regensburg die nächsten 6 Jahre Anständig übersteht?
    Die Nachwelt wird es Herrn Veits und uns danken.
    Ich hoffe ihr Wissen ein wenig verbreitet zu haben und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen,
    herzlichst
    Uwe Fritz

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