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Finanzskandal in Wenzenbach

Schmid-Verteidiger: „Der Zeuge E. hat sich gänzlich desavouiert“

Hat der frühere Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach einen ahnungslosen Bürgermeister Josef Schmid bewusst zu Straftaten verleitet? Diese Verteidigungslinie verfolgen Schmids Rechtsanwälte im Berufungsprozess um den 2014 aufgedeckten Finanzskandal. In einer neunseitigen Erklärung rechnet Jan Bockemühl am Mittwoch mit Hans E. ab und kündigt an, dass dessen Rolle noch einigen Raum im Verfahren einnehmen werde.

Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Josef Schmid und sein Geschäftsführer bei einer Bürgerversammlung in Wenzenbach. Foto: Ostbayern-Kurier

Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Josef Schmid und sein Geschäftsführer bei einer Bürgerversammlung in Wenzenbach. Foto: Ostbayern-Kurier

Wie schon am Montag angekündigt, hat sich die Verteidigung von Bürgermeister Josef Schmid am Mittwoch intensiv der Zeugenaussage des langjährigen Geschäftsführers der Gemeinde gewidmet. Die drei Rechtsanwälte sehen Hans E. als treibende Kraft hinter den Straftaten, deretwegen Schmid zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war. E. kam durch einen Deal glimpflicher davon: Er einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.

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Wie berichtet, wurde Schmid in erster Instanz wegen Untreue verurteilt, weil er Hans E. illegalerweise aufgelaufene Urlaubstage als „steuerfreie Zulage“ ausbezahlt hatte – der Schaden: rund 22.000 Euro. Als das Finanzamt dies bei einer Prüfung merkte und eine Steuernachzahlung von E. forderte, übernahm die Gemeinde auch die – der entstandene Schaden: weitere knapp 20.000 Euro. Ein Detail, dass in der Erklärung keine Rolle spielt: Auch Steuerschulden, die Schmid selbst aus privater Tasche hätte bezahlen müssen – für überhöhte Fahrtkostenpauschalen – wurden aus der Gemeindekasse beglichen – der Schaden hier: rund 11.000 Euro. Das am Rande.

Hans E. habe mehrmals die Unwahrheit gesagt

Die Verteidigung geht – wenig überraschend – davon aus, dass Geschäftsführer E. Schmid sehr bewusst aufs Glatteis geführt hat. Das geht aus der neunseitigen Erklärung hervor, die Strafverteidiger Professor Jan Bockemühl zu Beginn des zweiten Verhandlungstages verlas.

Hans E. habe bei seiner Zeugenaussage mehrmals nachweislich die Unwahrheit gesagt und sich so „gänzlich desavouiert“. Im Fokus stehen dabei unter anderem die beiden Schreiben, mit denen Bürgermeister Schmid die, in zwei Tranchen ausbezahlte, Urlaubsabgeltung angewiesen haben soll. Zwei Tranchen, weil, so eine Vermutung, das jeweils eine Summe unter dem Verfügungsrahmen von 12.000 Euro ergab, ab welcher der Gemeinderat hätte eingebunden werden müssen.

Schreiben werden vom Gutachter geprüft

Ein Gutachter soll jetzt prüfen, ob Berechnungen auf den Schreiben, die die als „einmalige steuerfreie Zulage“ bezeichneten Urlaubsabgeltungen transparenter machen, erst hinzugefügt wurden, nachdem Schmid diese unterschrieben hatte. Beide Schreiben waren von Hans E. erstellt worden – bei einem verfügt nur noch E. über ein, so sagt er, „unterschriebenes Original“.

Auch geht die Verteidigung aus, dass E. den Bürgermeister möglicherweise bewusst und absichtsvoll von den Treffen mit der Prüferin des Finanzamts ferngehalten hat. Die Genehmigung zur Bezahlung von E.s privaten Steuerschulden habe dieser dem Bürgermeister bewusst als sehr dringlich zwischen Tür und Angel unterschreiben lassen.

Bockemühls Fazit: „Bereits jetzt hat sich der Zeuge E. als unglaubwürdig aus Sicht der Verteidigung diskreditiert.“ Seine Rolle werde im weiteren Verfahren „noch ausreichend Platz greifen“.

Die (anonymisierte) Erklärung im kompletten Wortlaut

Der Zeuge E. erschien mit seinem Zeugenbeistand, Herrn Rechtsanwalt Michael Haizmann, im Rahmen des 1. Hauptverhandlungstages und gab nach allgemeiner Belehrung durch die Vorsitzende folgende Erklärung ab. Er wurde insbesondere im Hinblick auf die zwei in Rede stehenden Problempunkte, nämlich einmal Urlaubsabgeltung und zweitens die steuerliche Behandlung befragt.

Der Zeuge E. gab auf Frage der Vorsitzenden an, dass es aufgrund der chronischen Unterbesetzung in der Gemeinde Wenzenbach zu einer Anhäufung von 109 Tagen Urlaub bei ihm gekommen sei. Er, E., sei daraufhin zum Bürgermeister gegangen und habe diesen Umstand Herrn Bürgermeister Schmid berichtet. Es sei daraufhin der Vorschlag von Seiten von Herrn Schmid gekommen, dass man hier den Urlaub abgelten könne und die Gemeinde, die dann anfallenden Steuern übernehmen würde.

Der Zeuge E. berichtete daraufhin, dass es ja hier zwei Tranchen gab, es sei nämlich ursprünglich geplant gewesen, einen Teil des Urlaubs noch einzubringen. Dieses habe dann allerdings nicht geklappt. So sei es dann zu der zweiten Abgeltung gekommen.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden gab der Zeuge E. daraufhin an, dass er zu Herrn Schmid gegangen sei und dieses Treffen im Büro des Bürgermeisters stattgefunden habe. Der Zeuge E. gibt an, dass er Herrn Bürgermeister Schmid einfach angesprochen habe. Auf Frage, wieso man denn nicht – wie schon die vielen Jahre zuvor – einfach hier die Frist verlängert habe, gab E. an, dass er dieses nicht wissen würde, darüber sei schließlich nicht gesprochen worden. Er habe vielmehr das Problem einfach so dargestellt und habe noch scherzweise gesagt, er könne ja nicht drei bis vier Monate am Stück Urlaub nehmen.

Auf Frage, dass er doch als sehr lang gedienter Verwaltungsbeamter keinerlei Probleme mit dem angeblichen Vorschlag des Bürgermeister auf Urlaubsabgeltung gehabt habe, gab der Zeuge E. an, dass er das nicht ganz so problematisch und nicht ganz so schlimm eingestuft habe, wie es sich jetzt herausgestellt habe. Es sei schließlich schon vorher beim Altbürgermeister Mißlbeck so gehandhabt worden.

Auf Frage, ob er den Umstand, dass es schon beim Bürgermeister Mißlbeck so gehandhabt worden sei, auch Herrn Schmid mitgeteilt habe, gibt der Zeuge E. an, dass er dieses nicht getan habe, er das aber auch nicht mehr genau wisse. Auf Frage, ob es bei dem Bürgermeister Mißlbeck schon problematisiert worden ist, dass die Urlaubsabgeltung grundsätzlich nicht gehen würde, gab der Zeuge E. an, dass er es damals schon nicht so schlimm fand, weil er schließlich ja dafür eine Gegenleistung erbracht hätte. Er hätte ja schließlich gearbeitet.

Auf Frage, wie es dann nach dem Gespräch mit Herrn Bürgermeister Schmid weitergegangen sei, gab der Zeuge E. an, dass dann die Anweisung an die Realsteuerstelle, wie zwischen ihm und Bürgermeister Schmid ausgemacht, von ihm erstellt worden ist und er, E., diese Herrn Bürgermeister Schmid zur Unterschrift vorgelegt habe. Dieses sei geschehen und dann sei es schließlich ausgezahlt worden. Das unterschriebene Schreiben sei an die Realsteuerstelle weitergeleitet worden und so kam es dann zur Auszahlung. Auf Frage, ob er denn dieses Schreiben selber vorbereitet habe, antwortete der Zeuge E.:

„Ja, beide Schreiben sind von mir gefertigt worden, so etwas gibt man ja nicht unbedingt der Sekretärin zum Schreiben.“

Auf Vorhalt der Schreiben aus der TEA II, Blatt 35 gibt E. an, dass es sich hierbei um die Unterschrift von Bürgermeister Schmid handeln würde. Der unten in der Ecke befindliche Text beginnend mit „037“ heißt nach Auffassung von Herrn E. „Personalangelegenheit“. Das Formular habe er, E., entworfen. Dieses würde allerdings zwischenzeitlich auch von anderen Kollegen benutzt werden. Dieses Schreiben würde allerdings von ihm stammen. Auf Frage, warum denn dort „einmalige steuerfreie Zulage“ stehen würde und ob die Berechnung unten bereits darauf gewesen sei, als Herr Schmid unterschrieben hat, gibt der Zeuge E. an:

„Ja, die Berechnung hat sich auf dem Schreiben befunden, als es von Herrn Bürgermeister Schmid unterschrieben wurde, mir liegt ja das Original vor.”

Der Zeuge E. legte daraufhin das bei seinen Akten befindliche Original der Schreiben vom 07.01.2010 (schwarz/weiß) und das in Farbe gehaltene Schreiben vom 14.12.2010 vor.“ Auf Zwischenfrage der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, Frau Dr. Ernstberger, wie es denn zu dieser Formulierung der einmaligen steuerfreien Zulage gekommen sei, gab der Zeuge E. an, dass diese Formulierung dem System geschuldet sei und es sich ja schließlich um eine einmalige, nicht wiederkehrende Zahlung handeln würde. Einen näheren, dahinter liegenden Sinn hätte diese Formulierung nicht gehabt.

Der Zeuge E. gab daraufhin ferner an, dass sich auch auf dem Schreiben 07.01.2010 die Berechnung auf der Rückseite befunden habe, diese stamme auch von ihm. Der Zeuge E. bestätigt hier nochmals, dass es deswegen zu zwei Anweisungen gekommen sei, da er, E., zunächst ja gedacht hätte, er hätte noch einen Teil des Urlaubs selbst einbringen können.

Auf Frage, ob er denn sich erinnern könne, dass er mit Frau B. über den Urlaubsanspruch gesprochen habe, antwortet Herr E., dass dieses sehr wohl der Fall gewesen sein könne, er kann sich auch noch hier an eine Äußerung von Frau B. (Der Sekretärin von Bürgermeister Schmid, Anm. d. Red.) erinnern:

„Sie können ja dann sofort in Rente gehen.“

In diesem Zusammenhang gab E. auch an, dass ursprünglich von Frau B., die für die Führung der Urlaubskartei zuständig gewesen sei, ansonsten der Urlaub immer übertragen wurde. Nachdem allerdings ausbezahlt worden ist, habe er, E., Frau B. mitgeteilt, sie müsste jetzt nichts mehr übertragen, da schließlich der Urlaub ausgezahlt worden sei. Dieses sei der erste Zeitpunkt, wo Frau B. von der Auszahlung des Urlaubs erfahren hätte.

Der Zeuge E. erklärt daraufhin auch, dass er durchaus öfter mit Herrn Schmid über den aufgelaufenen Urlaub gesprochen habe. An eine konkrete Situation eines Gespräches zwischen Frau B., Herrn E. und Herrn Schmid, kann er sich allerdings nicht konkret erinnern, will dieses allerdings auch nicht ausschließen.

Der Zeuge E. gab daraufhin weiter, angesprochen auf die sogenannte Ermessensanhörung im Jahre 2014 (Damals flogen die Vorwürfe auf und es gab ein Gespräch u.a. mit Bürgermeister Sebastian Koch und einem Rechtsanwalt. Anm. d. Red.), an, dass das sogenannte Protokoll hier bereits im Wesentlichen vor der Anhörung fertig gestellt gewesen sei. Er sei lediglich auf einzelne, im Protokoll bereits ausgefüllte Punkte hingewiesen und gefragt worden, ob dieses stimmen würde. Bürgermeister Koch habe dann ihm in seinem Zimmer das Protokoll nach Unterschriftsleistung quasi abgenötigt.

Der Zeuge E. führt daraufhin auch aus, dass er eigentlich so gut wie alles für Herrn Bürgermeister Schmid für die Unterschriftsleistung vorbereitet habe. Er sei schließlich für die Geschäftsleitung und die Kämmerei zuständig gewesen. Im Wesentlichen sei alles von ihm vorbereitet worden. In der Regel seien sämtliche Vorgänge in die Unterschriftsmappe gelegt worden. Lediglich wenn ein Bürger auf etwas gewartet hätte, sei er auch mal persönlich zur Unterschriftsleistung ins Bürgermeisterzimmer gegangen und hätte den Bürgermeister aufgefordert zu unterschreiben. Bürgermeister Schmid habe so ziemlich alles unterschrieben, was ihm vorgelegt worden sei. Rückfragen habe es seltener gegeben. Das sei auch gar nicht erforderlich gewesen, da immer der Großteil eigentlich abgesprochen gewesen sei.

Auf Frage, welchen Eindruck er denn von der Einschätzung von Herrn Schmid, hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruches als ausgebildeter Verwaltungsbeamter gehabt habe, gab E. an:

„Was ihn, Schmid, interessiert hat, da hat er sich schlau gemacht. Er hat allerdings nicht alles kontrolliert und sich nicht akribisch eingebracht. Was ihn nicht interessiert hat, hat er laufen lassen.“ Er sprach in dem Zusammenhang davon, dass der Bürgermeister – quasi wie jeder andere Bürgermeister – „Hobbys“ gehabt habe.

Zum Gesamtkomplex der Steuerprüfung gab der Zeuge E. an, dass er erstmalig durch Frau T. vom Finanzamt erfahren habe, dass es eine steuerfreie Urlaubsabgeltung so nicht geben könnte, sondern er, E., Steuerschuldner sei. Er, E., habe daraufhin Frau T. gesagt, dass ihm allerdings die steuerfreie Urlaubsabgeltung durch die Gemeinde zugesichert worden sei und dass Schmid, nachdem er jenen daraufhin angesprochen habe, auch gesagt habe, dass es so bleiben würde, wie ursprünglich vereinbart. Von einer sogenannten „Nettoversteuerung“, die damals durch Frau T. gefordert wurde, habe er noch nie etwas gehört, er konnte mit diesem Begriff nichts anfangen.

Frau T. habe ihn, E., aufgefordert, das Schreiben an das Finanzamt hinsichtlich der Nachversteuerung zu unterschreiben. Er habe allerdings die Unterschriftsleistung verweigert und habe gesagt, dass dieses der Bürgermeister machen müsste. Daraufhin habe Frau T. das Schreiben mit dem Datum der damaligen Tagesabschlussbesprechung in der Gemeinde belassen. Dieses Schreiben habe Frau T. selbst auf einem entsprechenden Formular des Finanzamtes gefertigt. Er, E., habe lediglich den Ortsstempel der Gemeinde Wenzenbach, den Datumsstempel und das Gemeindesiegel angebracht.

Da der Bürgermeister an dem Tag aber nicht im Hause gewesen sei, habe er es ihm in die Unterschriftenmappe gelegt. Er, E., habe es Herrn Bürgermeister Schmid allerdings nicht als eilig und persönlich vorgelegt. Es sei dann ganz normal über den Postweg ans Finanzamt gegangen.

Er, E., sei von einer pauschalen Versteuerung ausgegangen. Auf Frage der Vorsitzenden, ob er von dem Ergebnis der Schlussbesprechung dieses Ergebnis mit Herrn Bürgermeister Schmid besprochen habe, gab der Zeuge an, dass er dieses sehr wohl mit Herrn Bürgermeister Schmid besprochen habe, er habe ihn entsprechend informiert. Daraufhin habe aber der Bürgermeister sinngemäß gesagt:

„Es bleibt so wie vereinbart.“

Auf Frage, wann und wo dieses Gespräch stattgefunden habe, gab E. an, dass dieses zwischen der Prüfung stattgefunden habe. Er habe ohne große Voranmeldung bzw. termingemäß dem Bürgermeister berichtet. Er habe quasi dem Bürgermeister gesagt:

„Man sei persönlich Steuerschuldner und nicht die Gemeinde.“

Auf entsprechenden Vorhalt der Vorsitzenden gab E. auch an, dass das Gespräch mit Sicherheit während der laufenden Prüfung stattgefunden hat. Es sei insofern genauso gewesen wie bei anderen Prüfungen auch, dass er den Bürgermeister während der Prüfung auf dem Laufenden gehalten habe. Es könne allerdings auch gewesen sein, dass Herr Schmid kein großes Interesse gehabt habe, da Rechnungsprüfungsangelegenheiten „nicht unbedingt sein Hobby“ gewesen seien.

Der Zeuge E. bestätigt daraufhin auf Frage der Vorsitzenden, dass es mal eine Umstellung bei den Reinigungskräften in der Gemeinde gegeben hat, dass dieses tatsächlich der Fall gewesen sei. Er meine, es habe hier in zwei verschiedenen Zeiträumen eine Umstellung gegeben, nämlich zunächst mal eine Umstellung in den Jahren 2004/2005 und dann eine Übernahme der Reinigungskräfte in den Jahren 2008 bis mutmaßlich 2010. In dem Zeitpunkt seien die Reinigungskräfte von der Gemeinde übernommen worden.

Auf Vorhalt der Vorsitzenden, ob Frau T. vom Finanzamt nicht mit dem Bürgermeister sprechen wollte, gibt E. an, dass dieses doch der Fall gewesen sei, Herr Schmid aber überraschend nicht im Haus gewesen sei. Dieses widerspricht – worauf die Verteidigung bereits an dieser Stelle hinweist – den Angaben von Frau T., die im Rahmen der ersten Instanz angegeben hat, dass sie mehrfach insistiert habe und den Bürgermeister hätte sprechen wollen. Der Zeuge E. sei derjenige gewesen, der immer Termine ausgemacht und gesagt hätte, dann sei der Bürgermeister da. Diese Termine seien allerdings alle wohl so gewählt gewesen, dass gerade der Bürgermeister nicht im Hause gewesen sei. Zu einem Treffen sei es nie gekommen. Insofern verwundert hier die Aussage des Zeugen E. in mehrfacher Hinsicht.

Der Kontakt zur Realsteuerstelle sei, nach Angaben des Zeugen, wohl permanent durch ihn gepflegt worden. Mittwoch sei er, E., immer zur Realsteuerstelle hingefahren und habe dort die Schreiben überbracht. Zur Klarstellung sei noch angemerkt, dass der Zeuge insofern angegeben hat, er habe sämtliche gesammelte Post zum Landratsamt verbracht. Die Realsteuerstelle befindet sich dort daneben. Er sei davon ausgegangen, dass die Realsteuerstelle in den seltensten Fällen geprüft habe. Inhaltlich habe nach seinem Verständnis eine Prüfung nicht stattgefunden. Die Realsteuerstelle sei ein reiner Dienstleister in Sachen Vollzug gewesen.

Bürgermeister Schmid, so E., habe eigentlich keinerlei Kontakt mit der Realsteuerstelle gehabt. Er kenne zwar die Leute. Auf Vorhalt, dass Herr Schmid im Rahmen seiner Einlassung gesagt habe, dass das Thema Steuer zwischen ihm und E. kein Thema gewesen sei, gibt der Zeuge E. an, dass dieses doch der Fall gewesen sei, er, E., habe gesagt, dass er zwar mit einer Urlaubsabgeltung einverstanden sei, aber dann so viele Steuern zahlen müsste. Hierauf habe Schmid dann gesagt:

„Die Steuern übernimmt die Gemeinde.“

Auf Frage der Verteidigung gab der Zeuge E. an, dass das Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen sei und sowohl er und Schmid als auch Schmid Hans Martin (Der Bürgermeister von Laaber war früher bei der Gemeinde Wenzenbach beschäftigt und erhielt von Schmid eine „Leistungsprämie, die die Gemeine nun zurückfordert. Anm. D. Red.) als Gesamtschuldner auf ca. 158.000 Euro verklagt.

Herr E. räumt auch ein, dass es bereits im Rahmen des Amtsvorgängers Mißlbeck zumindest einmal eine Auszahlung seiner Urlaubstage gegeben hat. Dieses sei seiner Erinnerung nach im November 2001 gewesen. Auf Frage, wie der Umstand damals steuerrechtlich behandelt worden sei, gibt E. ebenso an, dass dieses steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt wurde. Es sei ohne Beanstandung geblieben. Die Überstunden seien damals auch durch Bürgermeister Mißlbeck steuerfrei abgegolten worden. Das Schreiben an die Realsteuerstelle habe sich insgesamt in drei Originalen jeweils in der Unterschriftenmappe befunden. Ein Schreiben habe das Haus an die Realsteuerstelle verlassen. Eines sei bei der Personalakte verblieben und eines habe er, E., selbst erhalten. Dieses zumindest in den Fällen, in denen es um seine Ansprüche gegangen sei, die er nämlich dem Bürgermeister zur Unterschriftsleistung vorgelegt habe.

Diesbezüglich merkt die Verteidigung an, dass es hier schon abenteuerlich anmutet, dass der Zeuge E. hier angibt, dass er als Begünstigter ein Original eines Schreibens erhalten hat. Aus dem gesamten Verfahrensablauf ergibt sich gerade nicht, dass anderweitig Begünstigte hier Originalmehrfertigungen jemals erhalten hätten. Dieses wird im Verlauf des Verfahrens noch gezeigt werden.

Auf Frage der Verteidigung, wieso das Schreiben vom 14.12.2010 farblich auf einem bunten Briefbogen der Gemeinde Wenzenbach verfasst ist, hingegen das Schreiben vom 07.01.2010 (die beiden Zahlungsanweisungen für E.s Urlaubsabgeltung, Anm. d. Red.) in schwarz/ weiß gehalten ist, gibt der Zeuge E. an, dass er dieses nicht wissen würde. Manchmal seien auch die Unterlagen in schwarz/weiß rausgegangen.

Dies verwundert umso mehr, nachdem in der Gemeinde Wenzenbach schon damals ausschließlich Farbdrucker verwendet worden sind.

Auf Frage der Verteidigung, ob er, E., auf den angeblichen Vorschlag von Herrn Bürgermeister Schmid den Urlaubsanspruch abzugelten, sich nicht veranlasst gesehen hat, hier den Bürgermeister aufzuklären, respektive ihm einen Hinweis zu geben, gab der Zeuge E. an, dass er dazu keine Veranlassung gesehen habe, schließlich sei Schmid selbst Beamter gewesen und hätte sich deswegen auskennen müssen.

Auf weitere Frage, warum denn hier von ihm die Nomenklatur „Zulage“ gewählt worden sei, gibt der Zeuge E. an, dass dieses sich so entwickelt habe. Es habe keinerlei besondere Bedeutung dahinter gestanden. Wenn auf den Schreiben „Urlaubsabgeltung“ aufgeführt gewesen wäre, hätte sich seiner Meinung nach nichts geändert.

Schon dieses steht im krassen Widerspruch zu den Angaben der Zeugen der Realsteuerstelle, die bei entsprechendem Hinweis gesagt hätten, dass es hier Anlass zur Monierung gegeben hätte. Dieses wird auch die weitere Beweisaufnahme ergeben.

Die Nomenklatur „Zulage“ hätte sich also eingebürgert. Dieses sei auch beim Weihnachtsgeld so gewesen und auch bei den Wertstoffhofmitarbeitern. Jede einmalige Zulage sei als solche Zulage behandelt worden. Wieso dann allerdings – und dies war eine weitere Frage der Verteidigung – hier dann auch der Zusatz „steuerfrei“ gewählt wurde, gab der Zeuge E. an, dass er davon ausgegangen sei, dass eine Steuerberechnung durch die AKDB hierfür erfolgt wäre.

Auf Frage der Verteidiger, wer denn außer ihm, E., hätte hier erklären müssen, dass Steuern zu zahlen seien, antwortete der Zeuge abermals, dass dieses die AKDB gemacht hätte. Er sei davon ausgegangen, dass es so passen würde und die AKDB die steuerlichen Belange klären würde. Auf entsprechenden Vorhalt der Verteidigung, dass beim Weihnachtsgeld doch auch Steuern zu bezahlen seien, musste der Zeuge einräumen, dass dieses dann wohl nicht über die Stammdatenblattänderung gelaufen sei, sondern hier eine eigene Liste gekommen sei. Der Zeuge E. musste hier seine bis dahin gemachten Angaben korrigieren.

Der Zeuge gab dann auf Vorhalt der Verteidigung, dass trotz der Benennung als steuerfreie Zulage die AKDB dann diesen Umstand in eine Versteuerung hätte überführen müssen, tatsächlich an, dass er davon ausgegangen sei. Die Verteidigung merkt an, dass spätestens hier der Zeuge sich gänzlich desavouiert hat. Dieser Umstand ist durch nichts zu erklären, wieso auf einmal die AKDB einen eindeutig als steuerfrei deklarierten Umstand hätte versteuern sollen.

Auf Vorhalt der Verteidigung, dass im Protokoll der ersten Hauptverhandlung er, E., angegeben hat, dass die private Versteuerung der „Vorschlag der Steuerprüferin“ gewesen sei, weicht der Zeuge E. aus. Die Auffassung der Steuerprüferin sei nunmehr eindeutig gewesen. Er sei aber davon ausgegangen, dass es sich um eine 20%ige Pauschalversteuerung gehandelt hätte und deswegen unter den 12.000 Euro für den Bürgermeister (12.000 Euro sind der Verfügungsrahmen, innerhalb dessen der Bürgermeister ohne Zustimmung des Gemeinderats entscheiden durfte. Anm. d. Red.) gelegen habe.

Auf Frage der Verteidigung, wie denn das Formular hinsichtlich der Anweisung in die Unterschriftenmappe und dann zum Finanzamt gelangt sei, gibt der Zeuge an, dass er, E., dieses Schreiben in die Unterschriftenmappe gelegt habe und zwar an dem Tag, das als Datum auf dem Schreiben fixiert ist. Anmerkung der Verteidigung: Auf dem Schreiben ist der 25. April vermerkt.

Mithin sei – nachdem der Bürgermeister allerdings am 25. April nicht in der Gemeinde gewesen sei – ihm es dann im Laufe des 26. April vorgelegt worden. Hierauf sei es dann unterschrieben worden. Der weitere Verlauf sei dann mit Sicherheit so gewesen, dass er, E., die Unterschriftenmappe zurückerhalten habe und erst am darauffolgenden Mittwoch dann mit der gesammelten Post zum Landratsamt gebracht habe und dann es dort weiter verteilt worden sei. Der Zeuge gibt hier an, dass er sich diesbezüglich ganz sicher sei.

Anmerkung der Verteidigung: Unstreitig ist das Schreiben an das Finanzamt aufgrund des dort angebrachten Eingangsstempels am Montag, den 29. April in Einlauf gelangt.

Die Verteidigung merkt hier weiter an, dass es auch abenteuerlich anmutet, dass der Zeuge E. angegeben hat, das Schreiben des Finanzamtes sei nicht eilig gewesen. Der auf dem Schreiben des Finanzamtes angebrachte Eingangsstempel gibt zwei Daten an, nämlich den frühestmöglichen Eingang nach Dienstschluss am 26. April 2013 und den spätestmöglichen Eingang, nämlich vor Dienstbeginn am 29. April 2013. So ist nämlich nur der Stempel zu verstehen, der eine „Frühleerung“ und einen „Eingang“ beinhaltet.

D. h., dass das Schreiben nach Dienstende am 26. April, möglicherweise schon am Freitag, aber spätestens am Montag, den 29. April in den Einflussbereich des Finanzamtes gelangt ist. Dieses deckt sich zwanglos mit den Angaben von Herrn Bürgermeister Schmid auch im Rahmen der heutigen Hauptverhandlung, dass es für Herrn E. eilbedürftig gewesen sei und aus diesem Grund das Schreiben schnellstmöglich untergeschoben wurde.

Der Zeuge ist auch in einem anderen Punkt insofern widerlegt. Unterstellt man, dass die Unterschriftenmappe, wie E. angibt, an ihn zurückgegangen sei, und geht man davon aus, dass spätestens zu Dienstbeginn am 29. April das Schreiben bereits in den Einflussbereich des Finanzamtes Regensburg gelangt sei, so muss es er, E., höchstpersönlich gewesen sein, der nach Dienstschluss in der Gemeinde Wenzenbach am Freitag, den 26.04.2013 bis spätestens Montag, den 29.04.2013 das Schreiben zum Finanzamt verbracht hat.

Insofern hat der Zeuge E. diesbezüglich hier abermals die Unwahrheit gesagt. Er ist anhand parater Fakten auch in diesem Punkt widerlegt. Im Rahmen der weiteren Befragung durch die Verteidigung wird der Zeuge E. auch auf sein Steuerstrafverfahren angesprochen. Diesbezüglich merkt die Verteidigung nur eins an, dass es abenteuerlich anmutet, dass er hier zunächst von einer Steuerfreiheit ausgeht, nach Information durch die Finanzbeamtin hier von einer Pauschalversteuerung ausgeht und dann ihm der Vorwurf im Rahmen des Strafbefehls gemacht wird, dass er eine vorsätzliche Steuerhinterziehung begangen hat. Dieses mutet abenteuerlich an. Es ist allerdings hier nicht Aufgabe der Verteidigung zu mutmaßen, was die Gründe dafür sind.

Dieses ist nun mal die grobe Zusammenstellung der Widersprüche, die sich schlaglichtartig nach Einvernahme des Zeugen E. im Rahmen des 1. Hauptverhandlungstages aus Sicht der Verteidigung ergeben haben. Die Verteidigung hält sich dabei ausdrücklich offen, auf weitere Widersprüche, die sich im Verlauf der weiteren Beweisaufnahme noch ergeben werden, hinzuweisen.

Bereits jetzt hat sich der Zeuge E. als unglaubwürdig aus Sicht der Verteidigung diskreditiert. Es ist allerdings nicht Gegenstand der Erklärung nach § 257 Abs. II diesbezüglich auf mögliche Schlussanträge im Hinblick auf die Glaubhaftigkeit der Angaben und die Glaubwürdigkeit des Zeugen E. schon jetzt einzugehen. Dieses wird noch ausreichend Platz greifen.

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Kommentare (3)

  • blauäugig

    |

    Kam es Herrn Schmid denn gar nicht seltsam vor, dass alle paar Jahre nicht E., sondern er sich der Wiederwahl stellen musste?
    Spannend ist dieser Prozess natürlich schon, obwohl der bezifferbare Schaden wesentlich geringer ist als in der großen südwestlichen Nachbarkommune.

  • Rosalia Genoveva ; )

    |

    Das habn sie im Artikel so gut erklärt, dass sogar ich verstanden hab, was der falsch gmacht haben könnt.

    Zwei Sachen haben Sie vergessen, die sprechen halt gar arg für ihn, erstens zeigt er sich als wahrer Wahrer von Traditionen, der Fazi sagt, das ist ein Brauchtumspfleger eigentlich, weil ers ja braucht hat.

    Zweitens, und noch wichtiger, wenn einer immer durchgarbeit hat und gar keinen Urlaub nicht ghabt hat, darf dem schon jedes Jahr mal EIN Fehler passieren…

  • Lothgaßler

    |

    Da häufen sich jetzt schon die Indizien für einen eingensinnigen Geschäftsführer. Vertrauten ist gut, aber Kontrolle notwendig.
    Wenn der Geschäftsführer davon spricht, dass bestimmte Themenfelder kein “Hobby” des Bürgermeisters waren, und dies scheinbar die von ihm ausgenutzten Bereiche waren, dann hat er das Vertrauen des Bürgermeisters missbraucht. Hört sich wirklich übel an.

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drin