Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Am Samstag

SPD-Landesvorstand diskutiert „Fall Wolbergs“

Am morgigen Samstag gibt Schatzmeister Thomas Goger den SPD-Landesvorstand einen Bericht zu den Vorwürfen gegen Joachim Wolbergs. Gerüchte um ein mögliches Parteiausschlussverfahren gegen den 46jährigen wollte ein Sprecher der Bayern-SPD nicht bestätigen.

Thomas Goger berichtet am Samstag zum "Fall Wolbergs". Foto: Bayern-SPD

Thomas Goger (hier in fröhlicheren Zeiten beim Landesparteitag 2013 in Augsburg) berichtet am Samstag zum “Fall Wolbergs”. Foto: Bayern-SPD

Nicht nur bei der Sitzung des SPD-Unterbezirksvorstands Regensburg steht der Name Joachim Wolbergs auf der Tagesordnung. Zwei Tage zuvor berät auch der Landesvorstand über seinen Fall. Wie berichtet, wird Wolbergs am Montag in seiner Eigenschaft als noch amtierender Vorsitzender des Unterbezirks Stellung zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen sich nehmen. Zur Sitzung sind ausdrücklich alle SPD-Mitglieder eingeladen.

WERBUNG

Regensburger SPD vor Zerreißprobe

Wolbergs Auftritt sorgt aktuell für heftige Kontroversen innerhalb der SPD. Seine Stellvertreterin Katja Vogel hat sich geweigert, die Einladung zu unterzeichnen und Wolbergs’ Auftritt scharf kritisiert. Harsche Worte kamen auch von der Regensburger Parteichefin Margit Wild, die Wolbergs im Gespräch mit regensburg-digital zur Zurückhaltung aufgefordert hatte.

Der Kreisvorsitzende Rainer Hummel – und wohl auch die Mehrheit der SPD-Mitglieder im Landkreis – begrüßt dagegen Wolbergs Auftritt und hat ihm sogar für eine eventuelle erneute Kandidatur als Unterbezirksvorsitzender am 13. Mai Unterstützung zugesichert. Wenn Wolbergs wolle, könne er wieder antreten, so Hummel gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

“Fall Wolbergs” im Landesvorstand

Wird erneut seine Sicht der Dinge schildern: Joachim Wolbergs. Foto: Archiv/ Staudinger

Wird erneut – der SPD – seine Sicht der Dinge schildern: Joachim Wolbergs. Foto: Archiv/ Staudinger

Bereits zwei Tage vor dem Wolbergs-Auftritt im Hotel Wiendl steht sein Name am morgigen Samstag auch auf der Tagesordnung bei der Sitzung des SPD-Landesvorstands in München. Schatzmeister Thomas Goger wird dort einen Bericht zum „Fall Wolbergs“ abgeben, wie uns SPD-Landessprecher Ino Kohlmann am heutigen Freitag bestätigt.

Goger hatte, wie berichtet, die Ermittlungen gegen Wolbergs ins Rollen gebracht. 2015 prüfte er in seiner Eigenschaft als Schatzmeister die Rechenschaftsberichte bayerischer SPD-Untergliederungen, unter anderem der Ortsvereine. Beim SPD-Ortsverein Regensburg Süd, über den die Spenden für den OB-Wahlkampf liefen, stieß er auf mehrere Ungereimtheiten.

Unter anderem einen Kredit über 220.000 Euro, den Wolbergs seinem Ortsverein gewährt hatte und der – ein Verstoß gegen die Parteistatuten – nicht vom Landesverband genehmigt worden war. Und Goger fielen wohl auch die auffällig gestückelten Spenden unterhalb von 10.000 Euro auf, die im Fall des Bauträgers Volker Tretzel die stattliche Summe von fast 500.000 Euro erreichten. Goger, selbst Staatsanwalt in Bamberg, reichte die Sache Anfang Februar 2016 an die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg weiter, die wiederum die Regensburger Staatsanwaltschaft informierte.

„Parteiordnungsverfahren nicht auf der Tagesordnung“

Morgen nun wird der 41jährige den SPD-Landesvorstand über den Fall Wolbergs informieren. Zu Gerüchten, dass auch ein Parteiausschlussverfahren gegen den derzeit suspendierten Regensburger Oberbürgermeister diskutiert werden soll, teilt uns SPD-Sprecher Kohlmann mit: „Ein Parteiordnungsverfahren steht nicht auf der Tagesordnung.“ In der Vergangenheit hatte ein Sprecher der Bayern-SPD das aktuelle Verhalten von Wolbergs als „unglücklich“ bezeichnet.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (22)

  • melle

    |

    “Unglücklich” ist aber sehr milde ausgedrückt.
    Frau Vogel, Respekt! Frau Wild, danke. Sie retten ein bisschen was.
    Frau Maltz-Schwarzfischer fällt zwar nicht durch Kritik an Herrn Wolbergs’ Verhalten auf, schade, aber durch gute und harte Sacharbeit.
    Und schon wieder mal scheint es, als zögen in erster Linie die Frauen den Karren aus dem Dreck. Gendergender…

  • Mr. T

    |

    Ja melle, da sind mal wieder Trümmerfrauen gefragt ;-)

  • joey

    |

    „Ein Parteiordnungsverfahren steht nicht auf der Tagesordnung.“
    Das ist sowas wie “die Kanzlerin steht voll hinter…”

  • Georg Hanner

    |

    Ich hoffe doch, das Herr Thomas Goger für seine Aufmerksamkeit beim Prüfen ein Verdienstkreuz erhält. Wie die Vergangenheit zeigt, wurde in manch anderen Fällen etliches unter den Teppich gekehrt.

  • Mr. T

    |

    Nein, Herr Hanner, da braucht es kein Bundestverdienstkreuz. Es sollte eigentlich das Normalste der Welt sein, dass man solche Vorfälle der Justiz zur Prüfung übergibt, wenn man auf so etwas stößt. Es steht bezeichnend für unsere Zeit und unseren Sinn für Gerechtigkeit wenn sich jemand für das Nichtvertuschen von möglicher Bestechlichkeit und Schäden gegenüber der Allgemeinheit für ein Bundesverdienstkreuz qualifizieren würde.

  • Norbert Steiner

    |

    @Mr.T.:
    Sie haben vollkommen recht.
    Das hätte die CSU auch in den letzten 18 Jahren bei Schaidinger schon durchziehen müssen. Aber die Angst stand im Vordergrund. Und……
    die damalige Staatsanwaltschaft.

  • Lenerl

    |

    Schön, ich schließe mich melle, joey, Mr. T., Herrn Hanner (mit der erwähnten Einschränkung) und Herrn Steiner an und ergänze (weil ich halt ein G´scheithaferl bin):

    Es ist gut, wenn man in der Regensburger SPD nun erkannt hat, dass Herrn Wolbergs Verhalten nur Schaden anrichtet. Ich hoffe es bleibt dabei und sie ziehen das jetzt durch. Das könnte die SPD in Regensburg vielleicht noch retten…
    Aber das was gerade im UB passiert, das wird in absehbarer Zeit niemand mehr retten können. Dazu fehlen mir mittlerweile die Worte, aber ich hab ja schon genug dazu gesagt.
    ————————————————————————————————————————–
    Zum Kommentar bei „Wolbergs arbeitet an Comeback“ von Herrn Alfred Meier am 24.03.:

    Da hilft es auch nix, Herr Meier, wenn Ihnen das Justizministerium (!) mitgeteilt hat, dass Staatsanwälte (wie Herr Goger) eigentlich nur Straftaten anzeigen müssen, die sie im Dienst erfahren. Was wollen Sie damit sagen oder belegen? Dass Staatsanwälte in Parteifunktion alle Verdachtsmomente gegen oder Straftaten ihrer Genossen decken können/ sollen/ müssen? Sogar wenn der Schaden zulasten der Bürgerinnen und Bürger (also den Menschen, die durch Politiker vertreten werden) und der gesamten
    (sozial-)demokratischen Landschaft geht? Das trägt überhaupt nichts zur Klärung der Vorwürfe gegen Herrn Wolbergs bei. Überhaupt nichts. Tragen Sie doch zur Bestätigung der Unschuldsvermutung bei! Herr Goger hat jedenfalls keine Straftat begangen, soweit ich weiß. Mit Ermittlungen in seine Richtung verschwenden Sie nur unnötig Zeit, die Sie darin investieren könnten, Herrn Wolbergs Unschuld zu beweisen, denke ich.

  • mkveits

    |

    Die Staatsanwaltschaft, von der @ N. Steiner schreibt, blieb wohl seinerzeit im Hinter(!)grund und versäumte dadurch, das System-Schaidinger frühzeitig zu erhellen. Dieses System gründet u.a. auf einem verstärkten Arbeiten mit Töchtern der Stadt, die zwar regelmäßig zu 100% Gesellschaften der Domstadt sind mit den Bürgern als Eigner. Aber deren demokratische Kontrolle ist schwierig bis in der Realität nicht praktikabel.

    Das geht so: Vertretungskontrollgremium dieser städtischen Gesellschaften ist der Stadtrat in seiner Gesamtheit (der einzelne Stadtrat hat keine Auskunftsrechte). Beanstandet nun einer der Aufrechten aus der Mitte des Rates eine Maßnahme innerhalb einer solchen Gesellschaft, dann wendet er sich per Antrag an die Verwaltung und beantragt darüber in der nächsten Sitzung des Rates zu diskutieren und ggf. eine Entscheidung herbei zu führen. Dabei war der Aufrechte während der 18-Jahre Schaidinger immer auf die Mehrheit der CSU angewiesen. Wenn also von dort ein NJET kam, verlor sich die demokratische Kontrolle der 100 % Tochter der Stadt im Nichts. Die Rechtmäßigkeit etc. der Maßnahme der 100% Tochter blieb im Ergebnis ungeprüft.

    Es ist bekannt, dass Schaidinger die Stadt nach eigenen Aussagen wir ein Unternehmen führte. Dazu zählte das Arbeiten mit den bekannten Töchtern dieser Stadt, wofür er bekanntlich Strukturen aufbaute, die zunächst ihm als D 1 zuarbeiteten. Dort u.a. vertiefend anzusetzen wäre die Aufgabe eines vom Bund (!) einzusetzenden Sonderermittlers mit Richterkompetenzen, der die Arbeit der StA mit zu berücksichtigen hätte. Nur so gewänne man ein Gesambild über die in R. praktizierte fdGO – wähend der nun 18+2-Jahre des Systems-Schaidinger.

    Aus diesen Gründen konnte es so lange “gut” gehen mit dem System-Schaidinger. Man schaue nur zum Donaumarkt-Deal mit der agierenden 100 % Tochter, der Stadtbau GmbH Regensburg – vor allem falls in der damaligen Staatsanwaltschaft bei der bekannten Führung in den Jahren 2005-2008 die Erkenntnis gereift war, es sei wenig erbaulich gegen einen CSU-OB vorzugehen. Wer trägt heute dafür Verantwortung – auch für das schwarze Tuch der Verjährung, das sich als sytemimmanent erweisen könnte?

    Am Ende all jene vielleicht, die sich mit dem MIA SAMMA MIA identifizierung und MP Seeofer die vermeintliche Koalition mit der Bürgerschaft abnehmen. Gell!?

    Abschließend ein aktueller LINK zum freien Hosni Mubarak …
    https://www.theatlantic.com/world/

  • Norbert Steiner

    |

    @mkveits hat voll recht.
    Ich hatte mit der Sparkasse R. vor Jahren Ärger wegen einer ETW in Nittendorf, bei der ich Geld verlor. Nachdem 16 weitere Personen mit mir eine BGBGesellsch. aufmachten, wollten wir die Verantwortlichen (LR, OB etc) zum Handeln zwingen mit Strafanzeigen, die dann aber offenbar verjährten. Dank StA V..
    Nach über ca. drei Jahren, ging dann plötzlich etwas bei der Spark..Zwischenzeitlich jedoch traf ich den späteren OStA Ruckdäschel, der mich bei einer Vernisage “anschnauzte” und mir Vorwürfe in dieser Sache wegen Schaidinger (`gegen einen OB geht man nicht vor`) machte. Dies geschah vor einer Zeugin.
    Das war nur ein Beispiel.

  • Alfred Meier

    |

    Ich hoffe , dass der SPD- Landesvorstand seinem Landesschatzmeister Goger in der gestrigen Sitzung folgende Fragen gestellt hat:

    – Warum hat er wahrheitswidrig behauptet, er hätte die Strafanzeige gegen OB Wolbergs erstatten müssen, weil er von Beruf Staatsanwalt ist.

    – Warum hat er vor der Strafanzeige nicht einmal den Landesvorsitzenden informiert, was man wohl als Vertrauensbruch werten muss. Dazu lässt er dem Pressesprecher des Landesvorstands die absurde Begründung verbreiten, er hätte sich sonst strafbar gemacht.gemacht!

    – Wie erklärt sich Goger, dass die Regensburger Staatsanwaltschaft nach 8-monatigen Ermittlungen auf der Grundlage seiner Strafanzeige immer noch keine Beweise gefunden hat, die eine Anklage rechtfertigen?

    Darüber hinaus muss sich der SPD-Landesvorstand und insbesondere der Noch-Landesvorsitzende die Frage gefallen lassen, warum er sich diesen Vertrauensbruch des Landesschatzmeisters gefallen ließ.

    Die BayernSPD wählt in diesen Tagen einen neuen Landesvorsitzenden. Ich erwarte, dass sich die Kandidaten zu den geschilderten Vorgängen äussern.

  • otto

    |

    @Alfred Meier
    hören Sie doch mit Ihrer Märchenstunde auf.
    Ihre Aussage, die Regensburger Staatsanwaltschaft habe nach 8-monatigen Ermittlungen auf der Grundlage der Strafanzeige immer noch keine Beweise gefunden, die eine Anklage rechtfertigen ist nicht von dieser Welt.
    Die Beweise haben zumindest für einen dringenden Tatverdacht gereicht, der Wolbergs einen Aufenthalt in Straubing beschert hat. Der dringende Tatverdacht wurde beim Haftprüfungstermin sogar noch bestätigt und der Haftbefahl deshalb aufrecht erhalten und bloß sein Vollzug ausgesetzt. Also behaupten sie nicht da wäre nicht.

    Was Wolbergs jetzt macht ist bodenlos und nur noch darauf gerichtet die SPD völlig zu Grunde zu richten.

    Wenn er so unschuldig ist, wie er jetzt vorgibt, warum hat er das nicht schon viel früher alles offengelegt: Spender, Summen, Gespräche, Telefonate etc.?
    Seine Hinterzimmertouren durch die SPD dienen nur einem, seinem eigenen EGO und sind ein Rachefeldzug an der bösen Welt, den bösen Stadträten, die die Stadt am laufen halten wollen und im Interesse der Bürger auch müssen, der Justiz, die angeblich gesteuert ist, den Medien, die ohnehin gesteuert sind. Bei den Medien gibt´s allerdings eine Ausnahme: Das Wochenblatt. Das ist in seinen Augen nicht gesteuert, sondern von ihm beraten.

    Wolbergs wach auf, denke an deine Partei, die dich groß gemacht hat (und nicht umgekehrt), denke an die Stadt, die du angeblich so, liebst, aber denke vor allem an deinen Kinder und erspare ihnen jeden Tag neue Schlagzeilen, denn die können sich nicht verstecken die müssen jeden Tag raus in ihre Welt, die Schule.
    Und höre auf dich selbst zu bedauern.

  • Journalist

    |

    Lieber Herr Meier, warum beantworten Sie Ihre Fragen nicht selbst, indem Sie aus dem Schreiben des Justizministeriums zitieren, das sie ja auch großzügig (zumindest ausgewählten) Medien und der SPD zur Verfügung gestellt haben:

    „Bei Kenntniserlangung außerhalb des Dienstes besteht nach überwiegender Auffassung bei schweren Straftaten, die nach Art oder Umfang die Belange der Öffentlichkeit und der Gesamtheit in der Bevölkerung in besonderem Maße berühren, in der Regel ebenfalls die Pflicht zur Strafanzeige bzw. zum Einschreiten.“

    Und weiter: “Verletzt ein Strafverfolgungsbeamter die bestehende Pflicht zur Anzeige bzw. zum Einschreiten, kommt eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung im Amt. Das Offenbaren eines Ermittlungsverfahrens durch einen Staatsanwalt oder Polizeibeamten kann ebenfalls als Strafvereitelung
    im Amt strafbar sein. Grundsätzlich denkbar ist auch eine Strafbarkeit wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Maßgeblich sind insoweit jeweils die Umstände des konkreten Einzelfalls.”

    Sie machen Donald Trump in der Verdrehung von Fakten alle Ehre.

  • MiReg

    |

    @Alfred Meier
    “Warum hat er vor der Strafanzeige nicht einmal den Landesvorsitzenden informiert, was man wohl als Vertrauensbruch werten muss. Dazu lässt er dem Pressesprecher des Landesvorstands die absurde Begründung verbreiten, er hätte sich sonst strafbar gemacht.gemacht!”

    Vielleicht, Herr Meier, hat Herr Goger deshalb “nicht einmal den Landesvorsitzenden informiert”, weil er sich nicht der Beihilfe zur Strafvereitelung und Verdunklung einer (vermutbar schweren) Straftat schuldig machen wollte? Vielleicht wollte er nicht zu Wolli in den Knast und auch seine Bezüge und Pensionsansprüche nicht wegen eines schweren Dienstvergehens verlieren? So einfach kann schlichtes Denken sein.

  • joey

    |

    daß Pronold nix gewußt hat, ist ja völlig unwahrscheinlich. Offiziell natürlich nicht, siehe Strafvereitelung.

    Alfred Meier wirft Goger vor, daß der die Straftat nicht vertuscht hat. Diese Aussage kennen wir schon von einem anderen Pseudonym.

  • Wolbergs legt Parteiämter nieder » Regensburg Digital

    |

    […] zu einer Sitzung getroffen hatte und Wolbergs im Anschluss riet, seine Ämter ruhen zu lassen. Zwischen den Zeilen schwang dabei auch die Möglichkeit von Parteiordnungsmaßnahmen gegen den Regen…Sein Rückzug am Montag könnte denn auch als Reaktion auf diesen Gegenwind zu werten […]

  • Alfred Meier

    |

    Werte anonyme Kritiker:

    Wer eine begangene Straftat nicht anzeigt, “vertuscht ” nicht und wird deshalb auch nicht bestraft. Der Gesetzgeber will kein Volk von Denunzianten! Nur g e p l a n t e schwere Straftaten, wie Mord, Totschlag, Brandstiftung, Verursachung einer Überschwemmung usw. müssen angezeigt werden. Die Nichtanzeige wird nach §138 StGB bestraft. Hätte Landesschatzmeister Goger erfahren, dass OB Wolbergs eine Überschwemmung der Regensburger Altstadt mit Hilfe der Donau plant, wäre er zu einer Strafanzeige verpflichtet gewesen und jeder hätte ihn für sein verantwortungsvolles Handeln gelobt. Gogers Strafanzeige, von der er wahrheitswidrig behauptet, er sei dazu verpflichtet gewesen, weil er im Hauptberuf Staatsanwalt sei, ist aber von anderer Qualität. Er verdächtigt den Regensburger Oberbürgermeister, er habe sich durch Parteispenden zu einem rechtwidrigen Grundstücksverkauf verleiten lassen. Den genauen Inhalt dieser Strafanzeige kennen wir nicht, aber wir wissen, was daraus nach monatlichen Ermittlungen der Regensburger Staatsanwaltschaft geworden ist: Nichts, was eine Anklage vor Gericht rechtfertigen würde.

    Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass diese trübe Geschichte dem Landesvorstand der BayernSPD mitsamt seinem famosen Schatzmeister verdienterweise um die Ohren fliegt!

  • blauäugig

    |

    Allerwertester Alfred Meier,
    Berücksichtigten Sie bei Ihren Ausführungen, dass Herr Goger bei einer Strafverfolgungsbehörde arbeitet und deshalb gerade nicht bloß Privatperson ist?
    Die Anklage vor Gericht wird folgen, schließlich ist ja der Haftbefehl gegen Wolbergs nicht aufgehoben, sondern unter starken Auflagen lediglich der Vollzug ausgesetzt. Anlässlich dieser Maßnahme schrieb die MZ:
    ” Dass es zu einer Anklage kommt, macht einen hinreichenden Tatverdacht nötig. Für die Untersuchungshaft lag bereits ein „dringender Tatverdacht“ vor. Damit ist wohl mit einem Verfahren gegen Oberbürgermeister Wolbergs zu rechnen. „Status quo ist, dass ein dringender Tatverdacht vom Landgericht bestätigt wurde“, sagte Dr. Markus Pfaller, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.”
    Woher ziehen Sie Ihren Schluss, es käme nicht zur Anklage?

  • Alfred Meier

    |

    Lieber “blauäugiger” Anonymus,

    die Tatsache, dass Goger bei einer Strafverfolgungsbehörde arbeitet, verpflichtet ihn nicht, Fakten, die ihm als Privatperson bekannt werden, zur Anzeige zu bringen. Was auch jedem Nicht-Juristen einleuchtet, habe ich mir überflüssigerweise auch noch vom Justizministerium bestätigen lassen. Dass Goger das Gegenteil behauptet, lässt Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufkommen.

    Als Wolbergs aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, erklärte die Regensburger Staatsanwaltschaft, dass sie noch nicht wisse, ob sie Anklage erheben oder das Verfahren einstellen werde. Wie soll man das anders verstehen, als dass immer noch keine gerichtsverwertbaren Beweise gefunden wurden?

  • Alfred Meier

    |

    Eigentlich wollten die Regensburger Staatsanwälte Ende Mai entscheiden, ob sie das nun schon ein Jahr dauerde Verfahren gegen Wolbergs einstellen werden, oder ob Anklage erhoben wird. Jetzt teilt Pressesprecher 0bertaatsanwalt Ziegler mit, dass wir uns noch bis “Juli/August” gedulden müssen. Es fragt sich, ob diese lange Dauer des Ermittlungsverfahrens angesichts der bekannten Umstände noch angemessen ist.

    Im Kern geht es um den Verkauf eines Grundstücks der Stadt Regensburg an einen Investor. Die Entscheidung wurde von dem zuständigen Behördenapparat vorbereitet, der Stadtrat, der ebenfalls zustimmen musste, brachte sein kommunalpolitischen Bedingungen mit ein (z.B.sozialer Wohnungsbau), und schließlich zeichnete der OB den Vorgang ab. Das alles ist umfänglich dokummentiert, die Akten seit einem Jahr im Besitz der Staatsanwälte.

    Bei dieser Beweislage kann es doch nicht mehr als ein Jahr dauern, um festzustellen, ob sich Wolbergs strafbar gemacht hat!

  • blauäugig

    |

    @Meier Es geht ja nicht nur um das Nibelungenareal und welchen rechtswidrigen Einfluss Ihr Wolli da auf seinen – städtischen – “Beamtenapparat” genommen hat. Sie tun ja gerade so, als wäre es nicht Wolbergs gleich an seinem ersten Tag als OB gewesen, der die Neuausschreibung veranlasst habe. Erinnern Sie sich auch noch an den irren “Letter of Intent” – http://www.regensburg-digital.de/die-kunst-des-feilschens/29072015/ oder die Befreiung von Brandschutzauflagen für den leeren Beutel?
    Und es kamen ja noch mehr Vorwürfe dazu, wie die mögliche Bestechung eines Anzeigenblatt-“Journalisten”. Ich verstehe ja, dass auch Sie der Eröffnung des Strafverfahrens entgegenfiebern. Auch ich bin gespannt auf die Höhe der Strafe.

  • Lothgaßler

    |

    @Alfred Meier:
    Mir gefällt diese langatmige Ermittlungsdauer auch nicht. Allerdings hatte der von Ihnen beschriebene Vorgang eine Vorgeschichte und Begleitumstände, die sogar zur Verhaftung geführt haben. Die Staatsanwaltschaft veranlasste dies nicht zuletzt wegen der Gefahr der Beweisvernichtung. Geflissentlich ignorieren Sie, dass der Stadtrat keineswegs einstimmig gejubelt hat und Mitbewerber mit teilweise besser bewerteten Konzepten das Nachsehen hatten.

  • bleibnichtlang

    |

    @Alfred Meier
    ‚angesichts der bekannten Umstände‘, wissen Sie etwas mehr als die anderen Zeitungsleser? Oder sollte nur mal pro forma die Arbeit der Staatsanwaltschaft in Frage gestellt werden?

Kommentare sind deaktiviert

drin