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Tanja Schweiger: „Studienbeiträge waren nie als Teil des Staatshaushalts gedacht“

Zur heutigen mündlichen Verhandlung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof: FREIE WÄHLER Volksbegehren gegen Studienbeiträge München (hah). Mit der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur möglichen Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern gemacht. Prof. Dr. Michael Piazolo, Generalsekretär der FREIEN WÄHLER und hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, ist zuversichtlich, dass sich die Rechtsauffassung der FREIEN WÄHLER durchsetzen wird: „In nahezu allen juristischen Kommentaren wird zum Thema Volksbegehren angeführt, dass der Artikel 73 der Bayerischen Verfassung – ‚Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt’ – restriktiv auszulegen ist. Daher halten wir FREIE WÄHLER auch ein Volksbegehren gegen Studienbeiträge für zulässig. Denn diese Beiträge sind nicht Bestandteil des Staatshaushaltes, sondern sind dem Körperschaftshaushalt der Hochschulen zuzurechnen.“ „Die Höhe der erhobenen Beiträge wird großteils durch die jeweilige Hochschule bestimmt und auch die Verwendung der Mittel ist Hochschulangelegenheit. Damit werden langfristige Verpflichtungen eingegangen. Studienbeiträge waren jedoch niemals dazu gedacht, im großen Stil Beamtenstellen zu schaffen, um so den Staatshaushalt zu entlasten. Wir wollen die rasche Abschaffung der Studienbeiträge und gerade der Bezirksverband der Oberpfalz hat mit über 8.000 Unterschriften maßgeblich zum Erfolg des Volksbegehrens beigetragen.“ sagte Tanja Schweiger. Die endgültige Entscheidung wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 22.10.2012 treffen.
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