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Tennessee Eisenberg: acht Seiten Erklärungsversuche

demo0212Annähernd acht Monate, 38 Zeugenvernehmungen, 13 Sachverständigen-Gutachten und eine siebenstündige Tatrekonstruktion brauchte die Staatsanwaltschaft um zu dem Ergebnis zu kommen, welches ihr Leitender Oberstaatsanwalt kurz nachdem die Todesschüsse am 30. April gefallen waren bereits verkündete „Notwehr, beziehungsweise Nothilfe“.

Die am Montag veröffentlichte achtseitige – dem Drehbuch eines Horrorfilms gleichende – Pressemitteilung liest sich zunächst durchaus schlüssig. Doch wie so oft liegt auch hier der Teufel im Detail. Sie wirft mehr Fragen auf, als Antworten zu geben, zumal eine sonst übliche Pressekonferenz unterblieb.

So wird in aller Ausführlichkeit das Szenario geschildert, welches die ganze Tragödie ausgelöst hat: Eisenberg soll „wirr daher redend, zitternd und schnaufend“ mit einem langen Messer auf seinen WG-Mitbewohner zugegangen sein. Er soll etwas von einem „Blutrausch“ gesagt und angekündigt haben, dass er sein Gegenüber und/oder sich umbringen werde. Bei einem Gerangel im Flur konnte der so Attackierte die Hände Eisenbergs festhalten und fliehen. Mit keinem Wort wird eine, wenn auch nur geringfügige, Verletzung des so Bedrohten erwähnt. Bedeutet dies etwa, dass dieser das Haus ohne einen Kratzer abzubekommen verlassen konnte?

Nachfolgend werden die einzelnen „Bedrohungs-Situationen“ der bis zu zehn Polizeibeamten geschildert. Während Beamte bei ihrer Erstvernehmung am 30. April berichten, dass Eisenberg das Messer in Hüfthöhe in der Hand hielt wird dies in der Pressemitteilung mit „richtete das Messer auf die Beamten und ging auf diese los“ formuliert. Den weiteren Darstellungen zufolge hatte Eisenberg weder auf den Einsatz von Pfefferspray, noch bei den Treffern mit dem Schlagstock reagiert. Keine Reaktion zeigte er selbst dann, als ihn die ersten Kugeln ins linke Knie, den linken Arm und in den Rücken trafen. Kein Wort ist davon zu lesen, dass Eisenberg dazu angesetzt habe, das mitgeführte Messer auch einzusetzen. Vielmehr wird die Formulierung „hätte zustechen können“ gewählt.

Der Pressemitteilung zufolge standen zwei Beamte schräg hinter dem bereits getroffenen Tennessee Eisenberg und gaben weitere Schüsse zunächst auf seine Beine, dann auch auf dessen Rumpf ab. An anderer Stelle ist bei allen Treffern von einer Entfernung von etwa einem Meter und mehr zu lesen. An keiner Stelle ist eine Erklärung dafür zu finden, warum die beiden ausgewachsenen und gut ausgebildeten Beamten den bereits schwer angeschlagenen Eisenberg nicht von hinten ohne Einsatz ihrer Dienstwaffen überwältigen konnten. Immerhin spricht § 32 StGB (Notwehr) von einer „notwendigen“ Verteidigung. Dieses entscheidende Wort wird allerdings in der Pressemitteilung vermisst. Dabei wird nicht verkannt, dass Tennessee Eisenberg es war, der durch sein Verhalten diesen Polizeieinsatz ausgelöst hatte.

Die Familienanwälte werden gegen die das Verfahren einstellende Verfügung – Rechtsanwalt Andreas Tronicsek sprach von „ergebnisorientierten Ermittlungen und Gutachten“ – Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg einlegen. Erfolg verspricht sich hiervon keiner der Anwälte, zumal sowohl Justizministerin Beate Merk als auch Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann an dieser Einstellungsverfügung mitgefeilt haben. Aber sie ist der unumgängliche Wegbereiter für ein bereits angekündigtes Klageerzwingungsverfahren.

Nachdenklich stimmt in diesem Zusammenhang eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Straubing vom 16. Dezember: Ein Kenianer (28) hatte über Notruf der Polizeiinspektion Vilsbiburg seinen Suizid angekündigt. Während des Gesprächs mit den eingetroffenen beiden Polizeibeamten zeigte er sich extremen Stimmungsschwankungen unterworfen und zog plötzlich ein zirka zehn Zentimeter langes Messer aus seiner Jogginghose und hielt es in bedrohlicher Haltung den Beamten entgegen. Das Messer konnte ihm abgenommen werden. Der Kenianer war bereits mehrfach wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Erscheinung getreten. Er wurde in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert.

Foto: Günther Staudinger

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96 Kommentare

  1. wiederholte A n f r a g e am @ Manfred Veits!”…

    #

    Anfrage an @Manfred Veits!”…

    # Zuständig zur Entgegennahme(!) einer Strafanzeige ist jedoch immer der Generalbundesanwalt. Dieser würde dann die Strafanzeige nach pflichgemäßem Ermessen einer Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung vorlegen.

    Von Manfred Veits am 29. Dez 2009, 11:58 Uhr #

    Verehrter Herr Veits,

    zuerst danke für die Beantwortung meiner Frage,
    gerne und wohl überlegt würde ich eine Strafanzeige gegen die drei beteiligten Regensburger StA’s bei der Bundesanwaltschaft,
    wegen Strafvereitelung im Amt, in Bälde stellen wollen!

    Meine diesbezügliche Anfrage: Bezogen auf eine
    angedachte Anzeige beim Generalbundesanwalt – wegen der S t r a f v e r e i t e l u n g im Amt!

    1. Wäre eine Anzeigenbegründung, aufgrund des
    V e r d a c h t e s der Strafvereitelung im
    Amt, so richtig?

    2. Sollte die Anzeige “nur” gegen einen,
    z.B. LOSTA Günther Ruckdäschel, bzw. gegen
    alle drei beteiligten Rgbg. StA, ergo: Auch
    noch gegen OSTA Edgar Zach und OSTA (und
    Pressesprecher der StA) Meindel, gestellt
    werden?

    3. Hätte ich persönlich als etwaiger Anzeigeerstatter gegen die beiteiligten StA aus Regensburg, von jenen etwas zu befürchten?
    Z.B. dass mit Mutwilligkeit bzw. eine Falsche
    Verdächtigung oder üble Nachrede unterstellt werden könnte.
    Diese Inszenierungen sind mir bekannt, und können mitunter als Druckmittel gegen zivilcouragierte Anzeigeerstatter eingesetzt werden! Aber es geht hier nur um die Rechtstaatlichkeit in Regensburg.

    Bitte verstehen Sie Herr Veits, diese meine erneute Anfrage an Sie, r i c h t i g. Es geht mir wirklich nur um die Sache und Rechtstaatlich-
    keit insbesondere in meiner Heimatstadt Regensburg!

    Diese u n b e g r ü n d e t e Einstellung wegen angeblicher Notwehr- bzw. Nothilfesituation, kurz vor Weihnachten durch die Regensburger StA, – ist zweifelsohne eine weitere ethische Normenverletzung, die uns bedenklich stimmen darf!

    Die wohl absichtlich vor Weihnachten
    terminiert wurde, und auch in ihrer Absurdheit (da keine Begründung) – so die Widerstandskräfte der leidgeprüften Hinterbliebenen und auch engagierten Regensburger wohl nachhaltig brechen soll?”…

    Letztendlich soll wohl diese bereits mehrmals angewandte Zermürbungstaktik – vom “hausgemachten Regensburger Justizskandal ablenken!”…, ob solches gelingen mag, oder auch nicht, liegt auch an uns Regensburgern!!!

    Danke für Ihr Verständnis, auf Ihre Antwort wartend, mit freundlichem Gruß

    Ihr Eduard Buchinger, und einen “guten Rutsch!”… ;-)

    Von eduard buchinger am 31. Dez 2009, 15:19 Uhr

  2. @gifthaferl

    “sternenfee könnte also per se nicht in Notwehr handeln?
    Oder: Sie schießt sich selbst ins Bein, statt einem Angreifer in dasselbe?
    Oder was willst du mit “falsch umgehen” sagen?”

    bei solchen diskussionen steig ich aus. a) weil ich nicht kapiere was du jetz von mir willst und b) weil man manche leute einfach reden lassen muss.

    wir diskutieren hier über eine erklärung zu einem todesfall. du möchtest aber nur angriffspunkte suchen und andere leute irgendwie provozieren, damit du irgendwie doch recht bekommst.

    ob ich einen rechtschreibfehler mache ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. wenn du nicht mehr zu bieten hast, als mir einen rechtschreibfehler aufzuzeigen, kann ich damit leben.

    kurz zurück zum ausgangspunkt: ich finde unsere demokratie gerecht, fair und man kann sich entwickeln und seine meinung sagen. schlägt man über die strenge, muss man allerdings mit konsequenzen rechnen. man sollte halt vorher überlegen was man tut, dann kann auch wenig schief gehen. hält man sich an die allgemeinen regeln hat man selten ein problem.

    das gilt leider auch im fall eisenberg. die beamten wurden gerufen weil sich eisenberg eben nicht an regeln gehalten hat. dementsprechend ist er am ausgang des ganzen nicht so ganz unschuldig (wie hier einige immer von sich geben).

    die staatsanwaltschaft hat uns genau erklärt was denn abgelaufen ist. ich glaube keiner findet den ablauf toll oder sagt “richtig so”. besser wäre es natürlich, wenn nicht geschossen worden wäre und niemand getötet worden wäre. eine aktion bewirkt leider meist auch eine gegenreaktion. in diesem fall leider sogar eine sehr tragische.

    interessant finde ich aber die tatsache, dass jetzt grundsätzlich nach der nadel im heuhaufen gesucht wird. platzt das eine argument, nimmt man sich das nächste vor. platzt dies wieder, holt man das nächste. zuguterletzt geht man eben auf die persönliche schiene wenn einem nichts mehr einfällt. komische art sich seine eigene rechtswelt zusammen zu bauen. halten wir uns halt lieber an die fakten.

  3. Eigentlich geht es darum, ob man den Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten einen Vorwurf machen kann, also ob deren Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt ist.

    Die Staatsanwalt kam zu dem Ergebnis, daß Notwehr vorliegt. Das ist der gegenwärtige Stand der Dinge.

  4. Aha, das

    “wenn sternenfee wegen ihrer bewaffnung probleme bekommt und evtl jemand verletzt oder tötet, wird sie ebenfalls die konsequenzen tragen müssen. so ist das in einer demokratie nun mal.”
    Von deejay12345 am 14. Jan 2010, 15:43 Uhr

    ist also gleich dem

    “ich habe gesagt “legale bewaffnung” (für privatpersonen) ist erlaubt (je nach gesetzeslage in dem land, darunter fällt auch, was für waffen man tragen darf). das(s!) man aber trotzdem mit konsequenzen rechnen muss wenn man mit der waffe falsch umgeht, sollte eigentlich klar sein.”
    Von deejay12345 am 16. Jan 2010, 15:34 Uhr

    sternenfee könnte also per se nicht in Notwehr handeln?
    Oder: Sie schießt sich selbst ins Bein, statt einem Angreifer in dasselbe?
    Oder was willst du mit “falsch umgehen” sagen?

    Inwiefern nun legaler oder illegaler Waffenbesitz “richtigen” oder “falschen” Umgang mit einer Waffe bedingt, und dieser wiederum “demokratische” Konsequenzen – man fragt nun wirklich lieber nicht weiter nach bei dir!

    “wenn du in der schule solchen blödsinn interpretiert hast, wundert es mich nicht was du so von dir gibst.”

    Ja, solch begnadete Präzisedenker und -ausdrücker wie dich, gab es allerdings in meiner weit zurückliegenden Schulzeit noch nicht.

    “Das” und “dass” konnten seinerzeit übrigens noch die Besucher aller Schulgattungen auseinander halten, außer denen der Baumschule.

    “frag mal in ländern nach wo es keine demokratie gibt (zumindest nicht eine solch gute wie bei uns) was da abgeht (oder lies einfach mal gute zeitungen oder internetseiten, auch seiten von menschenrechtsorganisationen wären nicht so verkehrt).”

    Die Amnesty Berichte zu Deutschland und Polizeigewalt sind dir dann ja bekannt?

    Auch dass es in den meisten europäischen Ländern unabhängige Kommissionen zur Untersuchung von Polizeigewalt gibt – nicht aber in Deutschland?

    Auch dass es demzufolge mit “guter” Demokratie in Deutschland diesbezüglich nicht weit her ist?

    Auch dass die Ahndung von Straftaten von Privatpersonen mit “guter” oder “schlechter” Demokratie, oder auch gar keiner, in keinem Zusammenhang steht?

    Dass, wenn ich mich nicht so davor fürchten würde, was dann kommt, ich dich fragen würde, was denn “gute” oder “schlechte” Demokratie sein soll, oder Demokratie überhaupt – deiner Definition nach.

  5. @gifthaferl

    “Gerichtsbarkeit (in Bezug auf Straftaten) gibt es also deiner Ansicht nach nur in Demokratien?”

    frag mal in ländern nach wo es keine demokratie gibt (zumindest nicht eine solch gute wie bei uns) was da abgeht (oder lies einfach mal gute zeitungen oder internetseiten, auch seiten von menschenrechtsorganisationen wären nicht so verkehrt).

    “Oder: Alle Demokratien haben die gleichen Waffengesetze, und jede “Bewaffnung” – zumindest mit Schusswaffen – an sich ist strafbar?”

    wenn du in der schule solchen blödsinn interpretiert hast, wundert es mich nicht was du so von dir gibst. ich habe gesagt “legale bewaffnung” (für privatpersonen) ist erlaubt (je nach gesetzeslage in dem land, darunter fällt auch, was für waffen man tragen darf). das man aber trotzdem mit konsequenzen rechnen muss wenn man mit der waffe falsch umgeht, sollte eigentlich klar sein.

    bezieh es aber nicht wieder auf den fall eisenberg. das wurde jetzt schon durchgekaut und wird nicht besser wenn wir es tausendmal wiederholen. da haben wir unterschiedliche auffassungen. in zeiten von web 2.0 sei jedem seine meinung gestattet. ob sie relevant ist oder etwas bewirkt steht auf einem anderen blatt.

  6. Sieh an, dann besteht wenigsten hier Konsens.

  7. “denken”
    Von deejay12345 am 15. Jan 2010, 21:46 Uhr

    Dir das vorzuschlagen wäre allerdings vergeblich.
    Man kann dich ja mit dem Holzhammer auf den Stuss hinweisen, den du verbreitest, dich bringt es nicht dazu.

    Gerichtsbarkeit (in Bezug auf Straftaten) gibt es also deiner Ansicht nach nur in Demokratien?

    Oder: Alle Demokratien haben die gleichen Waffengesetze, und jede “Bewaffnung” – zumindest mit Schusswaffen – an sich ist strafbar?

    Dann wäre die Schweiz bis 1999 keine Demokratie gewesen, die USA eher keine, während China eine ist.
    Tja………….

  8. Doch, doch. Zumindest wir beide erwarten einen unterschiedlichen Ausgang.

    Von Waldorf am 15. Jan 2010, 22:56 Uhr

    Nein, bestimmt nicht.
    Mit dem Unterschied, dass ich weiß warum nicht.

  9. @Waldorf:
    NIEMAND hier geht davon aus, dass die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt Erfolg haben wird.

    Ich buchstabiere:

    N – I – E – M – A – N – D.

    Insofern herrschen KEINE unterschiedlichen Erwartungen hinsichtlich des Ausgangs der Beschwerde.

  10. *und nun ist da plötzlich was mit ner Beschwerde.*

    Lies nach im Wochenblatt.

    +“Hinsichtlich der Erfolgsaussichten dieser Beschwerde bestehen offenbar unterschiedliche Erwartungen.”+

    ++Nein, eigentlich nicht.**

    Doch, doch. Zumindest wir beide erwarten einen unterschiedlichen Ausgang.

  11. @gifthaferl

    denken

  12. “wenn sternenfee wegen ihrer bewaffnung probleme bekommt und evtl jemand verletzt oder tötet, wird sie ebenfalls die konsequenzen tragen müssen. so ist das in einer demokratie nun mal.”

    Von deejay12345 am 14. Jan 2010, 15:43 Uhr

    Was soll das jetzt ursächlich mit Demokratie zu tun haben?

  13. @ hans

    Stell ihm doch nicht so schwierige Fragen.

    Erst ist das mit dem Klageerzwingungsverfahren auf unergründlichen Wegen zu ihm durchgedrungen – sonst dringt ja nichts durch – und nun ist da plötzlich was mit ner Beschwerde.

    @ waldorf

    “Hinsichtlich der Erfolgsaussichten dieser Beschwerde bestehen offenbar unterschiedliche Erwartungen.”

    Nein, eigentlich nicht.
    Rat mal warum.

  14. Waldorf
    Nein, Sie schreiben so, als wäre der “Fall” bereits abgeschlossen, oder wissen Sie nicht mehr was Sie geschrieben haben?

  15. Die Juristen der Staatsanwaltschaft haben den Sachverhalt geprüft und beurteilt. Ergebnis: Es liegt Notwehr und somit kein unter strafrechtlichen Aspekten vorwerfbare Handlung vor.

    Die Rechtsanwälte der Familie/Freunde haben jetzt gegen die Entscheidung der Regensburger Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Das war zu erwarten. Die bringen das ganze Programm, das ist ihr Job, dafür erhalten sie ihr Geld.

    Hinsichtlich der Erfolgsaussichten dieser Beschwerde bestehen offenbar unterschiedliche Erwartungen. Auch das war zu erwarten.

    +Das ist Ihr Wunschdenken+

    Ach, mit mir als Person hat das gar nichts zu tun. Ich habe in dieser Angelegenheit weiß gott kein “Wunschdenken”, sondern nur eine Meinung, wie andere Forenbesucher auch.

    +aber warten Sie es doch erst einmal ab.+

    Das sag ich doch hier schon seit Monaten. Ich wehre mich ja gerade gegen die hier stattgefundenen und stattfindenden Vorverurteilungen und führe ständig das Wort vom Abwarten im Munde.

  16. waldorf
    Der “Fall” in Regensburg ist noch nicht abgeschlossen, es gibt also bisher kein
    “Ausgang hatte”!
    Das ist Ihr Wunschdenken, aber warten Sie es doch erst einmal ab.

  17. +Neuruppin (dpa/bb) Gegen die drei an dem Einsatz am Silvesterabend 2008 beteiligten Polizisten liege die rund hundertseitige Anklageschrift vor, teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Donnerstag mit.+

    *Komisch, andernorts scheint es auch zu funktionieren, nur eben in Bayern nicht.*

    Vorab eine Anmerkung: Es geht i m m e r um Einzelfälle, die gesondert betrachtet und bewertet werden müssen. Verallgemeinerungen ala “..nur in Bayern.”" etc. sind deshalb daneben.

    Es läßt sich sehr leicht erklären, warum der zitierte Fall aus Neuruppin einen anderen Ausgang hatte, als der Fall “Eisenberg” in Regensburg.
    In Neuruppin legt die dortige Staatsanwaltschaft legt einem Polizeibeamten nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage eine Straftat zur Last. Folge: Anklageerhebung.

    Im Fall “Eisenberg” kommt die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, daß den Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten kein Vorwurf zu machen ist. Folge: Keine Anklageerhebung.

    Thats all

  18. @Kisara

    das bestätigt doch eigentlich nur, was hier schon tausendmal geschrieben wurde (man es aber nicht glauben möchte): die staatsanwaltschaft hat in dem dortigen fall fehler festgestellt und dementsprechend wird anklage erhoben. im fall eisenberg haben die juristen kein fehlverhalten feststellen können und darum wird keine anklage erhoben.

    hier im forum wird der staatsanwaltschaft (und das ist ja nicht nur eine person) vorgeworfen, sie hätten zugunsten der polizisten entschieden, weil etwas vertuscht werden soll. ich bleibe dabei: wenn so viele leute in einen fall verwickelt sind, wird es schwer etwas zu vertuschen. darum glaube ich, blieb den beamten leider nichts anderes übrig und dementsprechend glaube ich der erklärung. aber wie gesagt: das ist meine meinung. jeder darf eine andere haben oder sich sogar (wie sternenfee) legal bewaffnen. in jedem fall muss man dann aber bereit sein die konsequenzen zu tragen: sollte sich meine meinung als falsch herausstellen, werde ich nicht versuchen daran fest zu halten sondern diese revidieren (hab ich auch schon öfter gesagt). wenn sternenfee wegen ihrer bewaffnung probleme bekommt und evtl jemand verletzt oder tötet, wird sie ebenfalls die konsequenzen tragen müssen. so ist das in einer demokratie nun mal.

  19. Komisch, andernorts scheint es auch zu funktionieren, nur eben in Bayern nicht:

    Ermittlungen zu tödlichen Polizeischüssen beendet
    Neuruppin (dpa/bb) – Die Ermittlungen nach den tödlichen Schüssen eines Berliner Polizisten auf einen 26-jährigen Straftäter in Schönfließ (Oberhavel) sind abgeschlossen. Gegen die drei an dem Einsatz am Silvesterabend 2008 beteiligten Polizisten liege die rund hundertseitige Anklageschrift vor, teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Donnerstag mit. Dem wegen Totschlags angeklagten Hauptbeschuldigten werde zur Last gelegt, den mit Haftbefehl gesuchten Intensivtäter Dennis J. beim Versuch der Festnahme erschossen zu haben. Seine beiden Kollegen sollen durch unwahre Angaben versucht haben, eine Bestrafung ihres Kollegen zu verhindern.

    erschienen am 14.01.2010 um 13:41 Uhr

  20. Waldorf, Ihr versuchter Vergleich ist falsch.
    Ein Lokführer kann nicht ausweichen oder rechtzeitig bremsen und ein Lokführer schießt auch nicht auf Menschen. Der Lokführer hat mein volles Verständnis für seine schlimme Situation. In dem ungeklärten Regensburger Fall, wo der junge Mann mit 16 Schüssen und 12 Treffern auch von hinten getötet wurde, kann ich den schießenden und Aussage verweigernden Polizisten leider nicht mein Verständnis zusprechen. Eher im Gegenteil, ich und viele andere haben erhebliche Zweifel am angeblichen dargestellten Verlauf.

  21. +Ja, sie haben strafrechtlich gehandelt+

    Das ist falsch. die hierfür zuständige Behörde, die Staatsanwaltschaft, hat festgestellt, daß das Verhalten der Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden ist.

    +wobei die Opfer nicht die Polizisten sind.+

    Wieder falsch. Die bei dem tragischen Geschehen beteiligten Polizeibeamten können, ähnlich wie Lokomotivführer, die desöfteren von Lebensmüden bei deren Selbstmord ungefragt mit einbezogen werden, einen psychischen Schaden genommen haben.

  22. @luas, 4.1.
    Ja, sie haben strafrechtlich gehandelt…16 Schuß und am Ende ein toter Mensch.

    Das heißt für mich: Täter—Opfer ;wobei die Opfer nicht die Polizisten sind.

  23. @lucas
    Du bist ja so gescheit

  24. Ermittlungseifer anderswo – ein Freitags-Portrait der Generalbundesanwältin auf

    http://www.freitag.de/politik/1001-harms-bundesanwaltschaft-ermittlungen-bgh

  25. Ist meine Frage nicht klar und einfach gestellt?

  26. Wir wissen alle, daß sich der Mitbewohner des Eisenberg an die Polizei gewandt und mitgeteilt hat, Eisenberg habe gedroht, ihn abzustechen. Aber lassen wir das mal beiseite.

    Besteht wenigstens insoweit Konsens, daß Gegenstand der rechtlichen Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft und eines etwaigen durch ein Klageerzwingungsverfahrens initiierten Strafverfahrens ist, ob den zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten Vorwürfe gemacht werden können.

    LaGegenwärtig geht ausschließlich darum, ob den zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten Vorwürfe gemacht werden können.

  27. Um Missverständnisse zu vermeiden:

    Der, der um Hilfe gerufen hatte, befand sich putzmunter und unversehrt bei den Polizeibeamten, und außer T.E. wurde niemand in der Wohnung vermutet.

    “Nachdem der Mitteiler den Beamten die Wohnungstüre im 1. Obergeschoß gezeigt hatte, begaben sich drei uniformierte Polizeibeamte (darunter einer der beiden Beschuldigten) und zwei Beamte in Zivil zur Wohnung im ersten Stock, in der sie T. Eisenberg vermuteten.”

    Wem also wollten die Polizisten noch Hilfe leisten?

    Einem potentiellen Selbstmörder ja offensichtlich nicht.
    Dazu hätten sie nur das Gelände sichern müssen, dass T.E. das Haus nicht verlässt, und ansonsten auf kompetente Hilfe, als da seien Arzt, Psychologe warten.

    Da auch keine Schusswaffen im Haus angenommen werden mussten -

    “Um 10.52 Uhr teilte die Einsatzzentrale ergänzend mit, Eisenberg habe wohl keine Schusswaffe in der Wohnung, aber mehrere Küchenmesser. Entsprechende Eigensicherung wurde angemahnt.”

    - welche Dritten hätte T.E. gefährden können, solange er in der Wohnung/im Haus war?
    Die Haustür hätte man zusätzlich verrammeln können………….

  28. Nachsatz:

    Zur Vermeidung von Missverständnissen sei noch einmal ins Gedächtnis gerufen:

    Gegenwärtig geht ausschließlich darum, ob den zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten Vorwürfe gemacht werden können.

  29. So ist es.
    Unser Rechtssystem ist so organisiert, daß die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Wenn sie nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis kommt, daß keine Straftat vorliegt, dann erhebt sie keine Anklage. Im Fall “Eisenberg” kam sie zu diesem Ergebnis mit der Folge, daß sie eben keine Anklage erhebt.

    Auch dies ist richtig. Ein Urteil wird nicht von der Staatsanwaltschaft gefällt, weil dies Sache des Gerichts ist.

    Ich weiß gar nicht, was die Aufregung soll. Die Anwälte der Familie Eisenberg haben doch schon signalisiert, daß sie die Klageerzwingung betreiben wollen. Wenn sie damit Erfolg haben sollten, dann kommt es ja zu dem vom Umfeld des Eisenberg ersehnten Gerichtsverfahren. Hinsichtlich des Ausgangs eines etwaigen Verfahrens bestehen offenbar auch wieder unterschiedliche Erwartungen.

    “Naja”, würde der Kaiser sagen, “schaumer mal.”

  30. @lucas
    Diziinarische Konsequenzen müssen gezogen werden, weil sonst jeder Polizist sich auf eine “Notwehrsituation” berufen kann. Die Fragen 1 -3 sind nicht “obsolet”!! Gerade weil die Schützn “traumatisiert” sind haben sie im Aussendienst nichts mehr verloren! Und nochmals für Sie: die Juristen der STA vertreten eine Anklagebehörde!!! Sie sind nicht berechtigt eine juristische Entscheidung im Sinne eines Urteils zu treffen!!!!

  31. *In Kenntnis aller maßgeblichen Umstände haben die Juristen der Staatsanwaltschaft festgestellt, daß das Verhalten der wegen des Verhaltens von Eisenberg herbeigerufenen Polizeibeamten, als Notwehr/Nothilfe einzustufen ist.

    Die Fragen 1 mit 3 sind obsolet.

    Zu Frage 4 und 6: Eben weil das Verhalten dieser Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten (Handeln war wg. Notwehr gerechtfertigt) nicht beanstanden war, besteht für “disziplinarrechtliche Konsequenzen” kein Anlaß und spricht auch nichts die übliche Verwendung der Polizeibeamten (außer zu deren Schutz, nach den auch für sie traumatischen Vorfall.

    *das die Verantwortlichen für seinen sinnlosen Tod zur Rechenschaft gezogen werden,*

    wir bereits klargestellt, war das Verhalten der Polizeibeamten gerechtfertigt. Die sind also nicht zur Rechenschaft zu ziehen.

    Ob jemand aus dem Umfeld des Eisenberg verantwortlich ist (war sein Verhalten bereits so auffällig, dass er erkennbar eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellte?) kann man von hier aus nicht beurteilen.

    *…aber der Makel des Wahnsinnigen wird vom Sohn und Bruder genommen.*

    Ich bin mir nicht sicher, ob “Wahnsinnige” hier der passende Begriff ist. Sein abmormes Verhalten ließe sich am ehesten mit einer Krankheit erklären.

  32. T. Eisenberg ist tot – das ist Fakt! Sein “Mitbewohner lebt – ohne eine Schramme, bei der “Abwehr des angeblichen tätlichen Angriffs durch T. Eisenberg erlitten zu haben!!” Acht Beamte waren nicht in der Lage, den Angreifer zu entwaffnen!! Es liegen widersprüchliche Aussagen vor!!
    1. Wie glaubwürdig ist der Mitbewohner?
    Warum kann er einen “Angriff” abwehren, ohne verletzt zu werden (nicht ein Kratzer!!!)?
    2. Warum gibt es widersprüchliche Aussagen der Polizeibeamten zum Geschehen?(Türe wäre zu gewesen, aber einer habe das Geschehen sehen können!! (Polizist mit besonderen Fähigkeiten???)
    3. Warum wurde nicht auf den “Messerarm” geschossen?
    4. Warum gibt es keine disziplinarischen Konsequenzen hinsichtlich der offensichtlichen, nicht vorhandenen Einsatzkoordination durch einen Einsatzleiter auf Ebene der höheren Dienstgrade der Polizei?
    5. Warum führte nicht das LKA oder BKA die kompletten Ermittlungen durch?
    6. Warum dürfen die “Todesschützen wieder Außendienst machen und bleiben nicht im Innendienst?
    7. Hat sich jemand von der Polizei oder von der STA um die Angehörigen gekümmert?
    Sowohl STA Ruckdäschl als auch Polizei haben Fehler bei der Einsatzleitung eingeräumt. Hat man Angst diese Fehler auch disziplinar zu würdigen? Oder wie soll man das verstehen? Überall wird ein “Fehlverhalten” in der Leitungsebene abgestraft, aber bei der Polizei beziehungsweise bei der Staatsanwaltschaft gilt dieses nicht. Und die “Todesschützen”: die sind mit Sicherheit psychologisch “betreut und umsorgt” worden; ich möchte nicht in der Nähe sein, wenn die Beiden oder ihre Kollegen zu einer ähnlichen Situation kommen!!! Da sitzt die Waffe wohl sehr locker und der Einsatz der Waffe ist zu erwarten!!
    Aber sind die Angehörigen von Tennessee irgendwie betreut worden, oder ist Ihnen nur ein Wort des Bedauerns zu Teil geworden?
    Nein, den sie sind die Angehörigen eines “Zombies”, eines “gefährlichen Straftäters! Ich hoffe nur, das es die Anwälte der Familie Eisenberg schaffen, das Tennnessee zumindest posthum rehabilitiert wird. Und das die Verantwortlichen für seinen sinnlosen Tod zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn es ihn nicht mehr lebendig macht. Den Schmerz und das Leid seiner Familie wird es nicht lindern, aber der Makel des Wahnsinnigen wird vom Sohn und Bruder genommen.

  33. Ach was?
    Da klang das noch ganz anders:

    “Die Vorgeschichte dürfte doch jetzt langsam bekannt sein (Eisenberg droht seinen Mitbewohner abzustechen, der flüchtet in Todesangst und ruft die Polizei zu Hilfe. Diese kommt, findet Eisenberg tatsächlich bewaffnet und in hochaggressiver Verfassung vor.”
    Von Waldorf am 01. Jan 2010, 12:00 Uhr

    “…….. greift Polizeibeamte an).”
    Nein!

    “Von wegen “ohne weieres”.
    Ich kann jedenfalls nicht nachvollziehen, warum es hier noch Leute gibt, die diese Vorgeschichte total ingorieren.”
    Von Waldorf am 01. Jan 2010, 12:00 Uhr

    Vielleicht weil sie im Gegensatz zu dir einem tatsächlich hochaggressiven, nämlich sturzbetrunkenen, aber noch sehr sicher auf den Beinen Stehenden mit einem Messer – keinem Küchenmesser übrigens – Bewaffneten Aug in Aug – ohne Abstand – gegenübergestanden haben?

    Ohne jede Polizei, und am Ende war niemand verletzt…………….

    Hochaggressiv gegenüber Dritten sieht ziemlich anders aus als hier beschrieben, das behaupte ich dann mal als jemand, der diese Erfahrung immerhin persönlich hat, nicht nur in diesem einem Fall übrigens.

    „Bedrohen“ und „angreifen“ sind zudem auch sehr unterschiedliche Sachverhalte.
    Wäre es anders würde ich möglicherweise hier nichts mehr schreiben!

    “wie gesagt, ich lege keinen Wert auf persönliche Auseinandersetzungen.”
    Von Waldorf am 01. Jan 2010, 14:41 Uhr

    Dann lass gefälligst deine persönlichen Angriffe auf solche, die andere Meinungen haben als DU – zumal als “Staatsfeinde”

    In diesem speziellen Zusammenhang hier vermittelt das nämlich ein arges “Gschmackl”.

  34. +Warum “vergisst” du wieder mal vollständig auf meine Frage einzugehen, ob der Mitbewohner forensisch begutachtet wurde ?+

    Ist für die Beurteilung, ob die Polizisten in Notwehr handelten irrelevant.

    +Aber du schreibst ja ohnehin ziemlich wirr…………….+

    wie gesagt, ich lege keinen Wert auf persönliche Auseinandersetzungen.

  35. Warum “vergisst” du wieder mal vollständig auf meine Frage einzugehen, ob der Mitbewohner forensisch begutachtet wurde ?
    Von wegen ergebnisoffene Ermittlungen……………..

    Also stand was drin im Bericht der Staatsanwaltschaft dazu?
    Was – Wo?

    “Persönliche Angriffe tragen weder etwas zur Klärung bei, noch sind sie ein Argument. Ich gehe nicht drauf ein.”
    Von Waldorf am 01. Jan 2010, 13:25 Uhr

    Klar, solche tätigst du nur.

    Deine Bezeichnung “staatsfeindlichen Poster” für die, die nicht deiner Meinung sind, sind also keine persönlichen Angriffe?
    Was dann?

    Große Geschosse auf unbedeutende Foristen, wozu dann dieses?
    Aber du schreibst ja ohnehin ziemlich wirr…………….

  36. *“Die Fraktion der staatsfeindlichen Poster wird irgendwann einsehen (glaube ich nach den hier gemachten Erfahrungen und Verhalten dieser Leute nicht) oder hinnehmen müssen, daß den Polizeibeamten im Zusammenhang mit den Geschehnissen die zum Tode des Eisenberg führten, das Handeln der Polizeibeamten wegen Notwehr/Nothilfe gerechtfertigt war.”*

    +Och das wusste die Staatsanwaltschaft ja sofort nach dem Geschehen, ohne weitere Ermittlungen.+

    Das ist ja auch die plausibelste, haheliegendste Erklärung, die sich im übrigen auch nach einer intensiven Prüfung bestätigt hat.

    ***Und “staatsfeindlich” mein Guter sind Leute wie du, die die rechtsstaatlich üblichen Wege verhindert wissen wollen!

    Oder die zu einfach gestrickt sind, diese Wege der Rechtssataatlichkeit überhaupt je verstanden zu haben.***

    Persönliche Angriffe tragen weder etwas zur Klärung bei, noch sind sie ein Argument. Ich gehe nicht drauf ein.

    ****Nochmal zum Mitschreiben:
    Die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive – zur VOLLZIEHENDEN Gewalt.***

    Sei halt nicht so aufgeegt. Das weiß ich doch selber. Nochmals zum mitmeißeln für dich: Es ist die Staatsanwaltschaft, die darüber zu befinden hat, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Und die für diese Entscheidung zuständige Behörde hat darüber befunden. Es wird keine Anklage erhoben.

    “Sie wird auch lernen müssen, daß es für diese Fälle Instituitionen eingerichtet worden sind und dass es auf deren Beurteilung ankommt und nicht auf die Meinung von Postern in einem Internetforum.”

    ****Ja, und auf deine in jeder Beziehung völlig inkompetente Meinung , kommt es glücklicherweise erst recht nicht an.****

    Dann sind wir uns ja einig, Kleines. Es kommt nicht auf die Meinung von Forenbesuchern nicht an, weder auf deine, noch auf meine. Bis jetzt kommt es einzig und alleine darauf an, wie die zuständige Stelle (Staatsanwaltschaft) entschieden hat.

    *Nicht mal das kapiert?*

    Zum Thema persöniche Angriffe siehe oben.

    *In Deutschland gibt es Keine unabhängigen Kommissionen, die in SOLCHEN Fällen UNABHÄNGIG ermitteln!*

    Das ist eine zutreffende Tatsache. Man kann darüber diskutieren, ob man sowas einrichten soll oder nicht (auf die Nachteile -mehr Bürokratie, zusätzliche Verzögerung- habe ich anderenorts bereits hingewiesen).

    „Diese Entscheidung ist relvant. Man wird damit leben müssen, daß einige noch nachtaroken und noch diese oder jene Frage aufwerfen. Das ist aber irrelevant.“
    Von Waldorf am 01. Jan 2010, 11:55 Uhr

    *Nee, diese Entscheidung ist NICHT abschließend relevant.*

    Wie bereits erwähnt. man wird mit dem nachtaroken leben müssen, aber auch können.
    Damit muss man noch lange nicht leben.

    So viel Rechtsstaat haben wir nämlich immer noch, dass das nicht das letzte Wort in dieser Sache war.
    Was immer das letzte Wort sein wird, DAS der hiesigen Staatsanwaltschaft war es nicht!

    Von gifthaferl am 01. Jan 2010, 12:52 Uhr

  37. Das ist es ja, wogegen ich mich wehre. Diese permanenten Unterstellungen, von wegen die Untersuchung wäre nicht “ergebnisoffen” gewesen.
    Von Waldorf am 31. Dez 2009, 22:32 Uhr

    Wurde der Mitbewohner – das Opfer – eigentlich ärztlich untersucht?

    Es ist die Pflicht der Staatsanwaltschaft, auch in Bezug auf Folgeschäden, die Verletzungen von Opfern forensisch begutachten zu lassen.
    Ein paar blaue Flecke sollten sich doch nach einem Kampf immerhin finden lassen……………

    Zudem, um die Glaubwürdigkeit des Opfers/ einzigen Zeugen festzustellen, der ja nach eigenen Angaben eine Prüfung verschlafen hat – wie das denn? – ist selbstverständlich auch zu diesem Zweck eine Untersuchung auf Rückstände von Rauschmitteln beim Opfer/Zeugen vorzunehmen.
    Das wäre entlastend in Bezug auf das eindeutige Opfer dieses unglaublichen Einsatzverlaufes, das nämlich tot ist.

    Da wird allen Beteiligten mal eben so geglaubt, auch dem Verursacher dieses Dramas, aber nicht mal da wird ermittelt, ob der ganz eigene Gründe gehabt haben könnte die Situation falsch zu beurteilen.

    Stand dazu irgendwo etwas im Bericht der Staatsanwaltschaft?

    Ich las nichts.

    Bei Vergewaltigungsanzeigen, in denen das Opfer keinerlei Spuren einer Gewalttat vorweisen kann, auch wenn es eben diese nur nicht ärztlich begutachten ließ, da sieht es aber alt aus – das Opfer.
    Bei eigenem Rauschmittelkonsum dann mal ganz zu schweigen………….

    “Die Fraktion der staatsfeindlichen Poster wird irgendwann einsehen (glaube ich nach den hier gemachten Erfahrungen und Verhalten dieser Leute nicht) oder hinnehmen müssen, daß den Polizeibeamten im Zusammenhang mit den Geschehnissen die zum Tode des Eisenberg führten, das Handeln der Polizeibeamten wegen Notwehr/Nothilfe gerechtfertigt war.”
    Von Waldorf am 31. Dez 2009, 22:32 Uhr

    Och das wusste die Staatsanwaltschaft ja sofort nach dem Geschehen, ohne weitere Ermittlungen.

    Und “staatsfeindlich” mein Guter sind Leute wie du, die die rechtsstaatlich üblichen Wege verhindert wissen wollen!

    Oder die zu einfach gestrickt sind, diese Wege der Rechtssataatlichkeit überhaupt je verstanden zu haben.

    Nochmal zum Mitschreiben:
    Die Staatsanwaltschaft gehört zur Exekutive – zur VOLLZIEHENDEN Gewalt.

    Weder erlässt sie Gesetze (Legislative) noch spricht sie Recht (Judikative).

    “Sie wird auch lernen müssen, daß es für diese Fälle Instituitionen eingerichtet worden sind und dass es auf deren Beurteilung ankommt und nicht auf die Meinung von Postern in einem Internetforum.”
    Von Waldorf am 31. Dez 2009, 22:32 Uhr

    Ja, und auf deine in jeder Beziehung völlig inkompetente Meinung , kommt es glücklicherweise erst recht nicht an.

    Welche Institutionen sollen denn eingerichtet worden sein, die in solchen Fällen -………….

    Nicht mal das kapiert?
    In Deutschland gibt es Keine unabhängigen Kommissionen, die in SOLCHEN Fällen UNABHÄNGIG ermitteln!
    In den meisten anderen europäischen Ländern aber schon!

    „Diese Entscheidung ist relvant. Man wird damit leben müssen, daß einige noch nachtaroken und noch diese oder jene Frage aufwerfen. Das ist aber irrelevant.“
    Von Waldorf am 01. Jan 2010, 11:55 Uhr

    Nee, diese Entscheidung ist NICHT abschließend relevant.
    Damit muss man noch lange nicht leben.

    So viel Rechtsstaat haben wir nämlich immer noch, dass das nicht das letzte Wort in dieser Sache war.
    Was immer das letzte Wort sein wird, DAS der hiesigen Staatsanwaltschaft war es nicht!

  38. noch kurz dazu:

    **ohne weiteres erschossen wird*

    von wegen “ohne weiteres erschossen wird”.

    Die Vorgeschichte dürfte doch jetzt langsam bekannt sein (Eisenberg droht seinen Mitbewohner abzustechen, der flüchtet in Todesangst und ruft die Polizei zu Hilfe. Diese kommt, findet Eisenberg tatsächlich bewaffnet und in hochaggressiver Verfassung vor. Er legt nach Aufforderung die Waffe nicht ab, läßt sich weder von Tränengas, Warnschüssen und Schüssen auf die Beine nicht beeindrucken und greift Polizeibeamte an).

    Von wegen “ohne weieres”.

    Ich kann jedenfalls nicht nachvollziehen, warum es hier noch Leute gibt, die diese Vorgeschichte total ingorieren.

  39. *Allerdings – nicht aufnehmen können!*

    Das isses ja.

    Die für die Entscheidung zur Anklageerhebung zuständige Behörde hat den Fall geprüft, beurteilt und entschieden, den Polizeibeamten könne unter strafrechtlichen Aspekten kein vorwurf gemacht werden. Die für ihre Entscheidung maßgeblichen Gründe hat sie dargelegt.

    Diese Entscheidung ist relvant. Man wird damit leben müssen, daß einige noch nachtaroken und noch diese oder jene Frage aufwerfen. Das ist aber irrelevant.

  40. *ohne weiteres erschossen wird*

    Dahat jemand die Ermittlungsergebnisse nicht gelesen, oder nicht aufnehmen können.
    Von Lucas am 31. Dez 2009, 09:23 Uhr

    Allerdings – nicht aufnehmen können!
    Insbesondere solche Rätsel, wie dass NUR auf den linken Arm geklopft wird, wenn einer das Messer in der rechten Hand hält.
    Dass Eisenberg hätte mit einem Ausfallschritt eine Distanz von 1,5m überwinden können und somit zustechen – man beachte den Konjunktiv – dass aber offenbar der Beamte der durch einen Ausfallschritt hätte erreicht werden können nicht in der Lage war mit einem Schlagstock, oder auch mit dem Pistolenknauf diese Distanz zu überwinden, und das Messer wegzuschlagen, oder auch die anderen Beamten, die da alle so zugange waren
    Dass aus 1m Entfernung immer noch nicht das Messer weggeschlagen werden konnte, aber geschossen konnte immer werden…………

    Und ja, dieses gigantische Messer – ich besitze nur noch ein kleineres, und das dient zum Gemüse putzen – meine anderen sind deutlich größer – da muss man vor Angst freilich vollkommen paralysiert sein als doch irgendwie ausgebildeter (sollte man meinen) Polizist, und dann noch als so viele Polizisten.
    Die Angst potenziert sich wohl mit der Zahl………….

  41. *Auch Institutionen sind fehlbar.*

    Das ist grundsätzlich richtig.

    Hier wurde das für derartige Fälle vorgesehene Verfahren durchgeführt. Dieses Verfahren endete damit, daß die Staatsanwälte nach aufwendiger Prüfung festgestellt worden ist, dass den beteiligten Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten kein Vorwurf gemacht werden kann.

    *“Obwohl es interne Mechanismen gibt, die sich mit Fällen mutmaßlichen Fehlverhaltens der Polizei in Deutschland befassen, ruft der Kommissar die deutschen Behörden auf, zu diesem Zweck unabhängige Beobachtungs- und Beschwerdegremien einzurichten.”*

    Also noch mehr Bürokratie, noch mehr Zeitverzögerung ?

    *Eine ergebnisoffene Überprüfung durch unabhängige Stellen ist erforderlich.*

    Das ist es ja, wogegen ich mich wehre. Diese permanenten Unterstellungen, von wegen die Untersuchung wäre nicht “ergebnisoffen” gewesen. Die Fraktion der staatsfeindlichen Poster wird irgendwann einsehen (glaube ich nach den hier gemachten Erfahrungen und Verhalten dieser Leute nicht) oder hinnehmen müssen, daß den Polizeibeamten im Zusammenhang mit den Geschehnissen die zum Tode des Eisenberg führten, das Handeln der Polizeibeamten wegen Notwehr/Nothilfe gerechtfertigt war. Sie wird auch lernen müssen, daß es für diese Fälle Instituitionen eingerichtet worden sind und dass es auf deren Beurteilung ankommt und nicht auf die Meinung von Postern in einem Internetforum.

  42. Auch Institutionen sind fehlbar. Deshalb sind unabhängige Revisions- und Beschwerdewege unabdingbar. Der Menschenrechtskomissar des Europarats Thomas Hammarberg forderte nach seinem Besuch in Deutschland schon 2006 die Einrichtung entsprechender Gremien: “Obwohl es interne Mechanismen gibt, die sich mit Fällen mutmaßlichen Fehlverhaltens der Polizei in Deutschland befassen, ruft der Kommissar die deutschen Behörden auf, zu diesem Zweck unabhängige Beobachtungs- und Beschwerdegremien einzurichten.”
    Das Verfahren im Fall Tennessee hat zweifellos ein Gschmackl. Eine ergebnisoffene Überprüfung durch unabhängige Stellen ist erforderlich.

  43. Es scheint dir entgangen zu sein, daß die für Entscheidung darüber ob Anklage zu erheben ist oder nicht zuständige Behörde bereits geprüft und entschieden hat. Zu deiner Information das Ergebnis: Die eingesetzten Polizeibeamten haben in Notwehr gehandelt. Ihr Verhalten ist unter strafrechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden.

  44. Heinz Alfred Stöckel griff am Donnerstag, 24. Dezember 2009 besonders meinen Aspekt (4) auf. Seine Sicht teile ich. An die Aspekte vom 23.12. aus http://www.regensburg-digital.de/?p=6059 darf ich erinnern:
    (1) Musste die Einsatzzentrale und jeder Beamte vor Ort nicht wissen, dass bei einem, der Selbsttötung angekündigt hat, laute Befehle wie „Messer weg!“ eher Gefahren für alle gewaltig erhöhen, als verringern? Sind solche Gefahrsteigerungen rechtlich Tatbeiträge?
    (2) Warum erhöhte die Einsatzzentrale Stress, statt für besonnenes Vorgehen zu sorgen und etwa einen diensttuenden Psychologen und Pfleger vom nahen Bezirksklinikum anzufordern. War die Zentrale geistig fixiert auf gegensätzliche Situationen wie Winnenden?
    (3) Warum hat sie nicht zuerst und hauptsächlich sichergestellt, dass kein Dritter gefährdet werden kann, also in Ruhe Nachbarn evakuiert? (Gefahr für Dritte hatte nicht einmal der beteiligte Mitbewohner Eisenbergs behauptet. Die mögliche Selbstgefährdung Eisenberg rechtfertigte weder gewaltsames Vorgehen noch jegliche vermeidbare Unruhe, sondern nur geeignete Hilfsangebote.)
    (4) Im Kampfsport gilt ein Angriff von hinten als unsportlich, weil er bei geringem Risiko besonders chancenreich ist. Welcher Schütze versäumte vor dem 1. Schuss solchen Angriff auf E. von hinten oder von der messerabgewandten Seite? Hätte E. z.B. nicht von hinten mit gezieltem Tritt zu Fall gebracht werden oder der Messerarm von hinten verdreht werden oder der rechte Oberarm massiv mit Schlagstock oder Revolverknauf getroffen werden können? (Stöckel vermutet, dass die beiden Schützen wenig weiter als 1 m schräg hinter Eisenberg standen.)
    (5) Versäumten vor und nach den ersten Schüssen die Schützen zumindest, sich in Schussposition auf den (rechten) Messerarm zu bringen? Mässige Risiken für die bloße „körperliche Unversehrtheit“(Kratzer)des bedrängten Kollegen erforderten keine voreiligen, ungeeignet gezielten Schüsse (linker Arm, linkes Knie, später Herz). Ob sie verhältnismäßig waren, wog die StA nicht pro Schusssituation erkennbar ab, wie auch Jurist Veits richtig moniert. (Die schnelle „Todesangst“ eines Polizisten passt weder zur Berufswahl noch zu dessen Spezialtraining.)
    (6) verdächtig des Tatbeitrags sind alle Beamten, die anscheinend versäumten, die Rückzugsmöglichkeit der Kollegen zu sichern, die Haustür offen zu halten und einen Kollegen im Notfall durch diese Tür nach draußen zu ziehen.
    (7) Weiteres ist zu klären. Richtig schreibt Stöckel, dass die Pressemitteilung mehr Fragen aufwirft, als Antworten zu geben

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  1. Tweets die Regensburg Digital » Tennessee Eisenberg: acht Seiten Erklärungsversuche erwähnt -- Topsy.com
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