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Tennessee Eisenberg: Das Katz- und
Mausspiel der Staatsanwaltschaft

polizeiRund fünf Monate ist es her, dass Tennessee Eisenberg im Kugelhagel aus zwei Polizeiwaffen sein Leben lassen musste. Kaum waren die Ermittlungen aufgenommen worden gab es für den Leitenden Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel nur eine Erklärung: Notwehr oder Nothilfe. Als die Empörung in der Öffentlichkeit nicht abebben wollte entschloss man sich im Justizgebäude zu schweigen – oder diesen tragisch-peinlichen Vorfall einfach auszusitzen?

Ein (nicht nur) für die Angehörigen unerträgliches Verhalten. Mit Hilfe der Rechtsanwälte Thomas Tesseraux, Andreas Tronicsek und Helmut von Kietzell, sowie Gerichtsmedizinern aus Münster suchen sie weiter nach einer Antwort auf die Frage nach dem „Warum“. Seit Mittwoch vergangener Woche liegt das 29 Seiten umfassende Gutachten auch der Staatsanwaltschaft vor. In einem Begleitschreiben weisen die drei Rechtsanwälte unter Benennung der Fundstellen auf gravierende Abweichungen zum Gutachten des Landeskriminalamtes München hin. Gleichzeitig informierten die Anwälte die Öffentlichkeit.

Was folgte war zwei Tage später eine mehr als dünne Presseerklärung der Staatsanwaltschaft, die Rechtsanwalt Tronicsek schlicht als „Volksverdummung“ qualifiziert. Während LOSta Ruckdäschel mitteilt, das „Gutachten bestätigt in wesentlichen Punkten“ die in den Gutachten des LKA und des BKA und der Rechtsmedizin Erlangen verweist Tronicsek auf Passagen, welche das Tatgeschehen in einem völlig anderen Licht erscheinen lassen.

So formuliert die Staatsanwaltschaft den Tatablauf mit „Trotz acht erlittener Treffer sei Herr Eisenberg dann auf einen der schießenden Polizeibeamten zugegangen. Vor den letzten Schüssen, die ihn von vorne getroffen hätten, sei Herr Eisenberg in einer Entfernung von einem bis 1,7 Meter vom Schützen entfernt gestanden“.

Mit keinem Wort wird hier – so Tronicsek – erwähnt, dass die Gutachter bei Eisenberg aufgrund der bereits erlittenen, schweren Verletzungen die Fortbewegung „mit hoher Wahrscheinlichkeit langsam und humpelnd“ keinesfalls aber „schnell, zum Beispiel durch einen Sprung“ einstuften. Ebenfalls unerwähnt bleibt in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, dass der „Todesschütze“ der letzte im Raum verbliebene Polizeibeamte war und bereits an oder in der Hauseingangstüre gestanden sein muss.

Damit hätte ein Schritt genügt, um aus dem Blickfeld von Eisenberg zu verschwinden und sich in Sicherheit zu bringen.
Nur die „halbe Wahrheit“ ist auch die Angabe der Distanz zwischen Schützen und Opfer. Diese wurde zwar korrekt wiedergegeben, verschweigt aber die weiteren Ausführungen der Gutachter.

Diese kommen – bei ausgestrecktem Arm des Schützen – auf einen Abstand zwischen der Pistolenmündung und dem Oberkörper von Tennessee von gerade einmal 60 bis 70 Zentimeter. Verschwiegen wird in diesem Zusammenhang auch, dass es sich bei dem Schützen um einen hervorragend ausgebildeten Beamten handelt, der annähernd sechs Jahre lang in der Spezialeinheit USK eingesetzt war. Kein Wort davon ist in dieser Pressemitteilung davon zu lesen, dass die Gutachter resümieren, dass Tennessee Eisenberg ohne die letzten vier Brustkorbschüsse hätte gerettet werden können.

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110 Kommentare

  1. ***Ich lege auf eine persönliche Auseinandersetzung keinen Wert***

  2. @waldorf
    man kann bei Ihrenm Kommentar wirklih nur sagen, lese Kommentar 20.10. Dr. Müller.

  3. Ich lege auf eine persönliche Auseinandersetzung keinen Wert und begebe mich nicht auf das Niveau persönlicher Angriffe und Mutmaßungen über mangelnde intellektuelle Fähigkeiten anderer Forenbesucher.

    Nur soviel dazu:
    * Man kann nicht auf Notwehr plädieren, wenn diese nicht vorliegt;*

    Diese Feststellung kann verbindlich nur von einer Stelle etroffen werden können, nämlich dem Gericht. Sie wurde nicht getroffen, das Gericht mit dieser Angelegenheit noch nicht einmal erfasst.

    Behauptungen über angeblich vorliegende Straftaten sind Vorverurteilungen. That’s all

  4. @waldorf
    ich weiß, daß sie glauben, daß es keine Verhandlung gibt, da sich die Sache so lange hinzieht; aber sie werden sehen, da´sich dieser Polizist verantworten muß.

  5. @waldorf
    Einsichtsunwillig sind sie; Schwerstverletzt; da braucht man nur zu warten, daß der Verletzte sich hinlegt, da sein Blutverlust zu groß sein wird; da braucht man nicht mehr drauf zu schießen; sogar Kindergartenkinder haben den IQ das nachzuvollziehen; ich sehe auch bei Ihnen nur den verzweifelten Versuch sein Hemd zu retten. Man kann nicht auf Notwehr plädieren, wenn diese nicht vorliegt; nicht einmal ein Staatsanwalt und auch Sie werden sehen, daß sich die Gerichte damit beschäftigen und bei denen setze ich einen höheren IQ voraus, als bei Ihnen.

  6. Für Einsichtsunfähige/-unwillige noch einmal eine Wiederholung (ganz langsam):

    *+wer auf einen schwerstverletzten Menschen schießt, ist ein Straftäter.+

    *Es gibt Situationen, in denen es gerechtfertigt ist, einen anderen zu verletzen oder zu töten. Nennt sich Notwehr.

    Mit der Klärung, ob nun Notwehr vorliegt, oder nicht, wird sich ein Gericht befassen. Das ist auch die einzige Stelle, die diese Frage verbindlich klären kann. Und bis dahin gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung.*

  7. @waldorf
    noch mal zum mit schreiben..lesen..denken..:
    Schwerstverletzter Mensch–> Schußabgabe vom Gegenüber (sprich in diesem Fall “Täter”) Die deutsche Justiz wird diese Anklage zulassen.

  8. +wer auf einen schwerstverletzten Menschen schießt, ist ein Straftäter.+

    *Es gibt Situationen, in denen es gerechtfertigt ist, einen anderen zu verletzen oder zu töten. Nennt sich Notwehr.

    Mit der Klärung, ob nun Notwehr vorliegt, oder nicht, wird sich ein Gericht befassen. Das ist auch die einzige Stelle, die diese Frage verbindlich klären kann. Und bis dahin gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung.*

  9. @waldorf
    und so wird es auch ein Staatsanwalt und Richter sehen…..lieber Waldorf, siehe Kommentar Dr. Müller vom 20.10.

  10. @waldorf
    wer auf einen schwerstverletzten Menschen schießt, ist ein Straftäter.

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